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Die induzierte Eltern-Kind-Entfremdung
und ihre Folgen (Parental Alienation Syndrome - PAS)
im Rahmen von Trennung und Scheidung
Dr. med. Wilfrid vonBoch-Galhau,
Facharzt für psychotherapeutische Medizin, Nervenarzt/Psychotherapie,
Praxis in Würzburg
Zusammenfassung
Vor dem Hintergrund
der internationalen Forschung in Bezug auf Trennung
und Scheidung diskutiert der Autor das Problem der
induzierten Eltern-Kind-Entfremdung und seiner Folgen
für die psychische Entwicklung des Kindes (Parental
Alienation Syndrome - PAS) sowie Möglichkeiten
der Intervention. Die Folgen der Vaterentbehrung werden
besonders berücksichtigt.
Seit Ende der 90er Jahre findet das Phänomen
PAS in Europa - besonders in Deutschland - in der
psychologischen Fachdiskussion und bei familiengerichtlichen
Entscheidungen vermehrt Beachtung.
Einführung
In den letzten Jahren
sehe ich in meiner psychiatrisch-psychotherapeutischen
Praxis vermehrt zwei Gruppen von Patienten:
- Erwachsene Scheidungskinder mit teilweise erheblichen
psychischen und psychosomatischen Störungen.
Als Hintergrund der Schwierigkeiten finden sich bei
ihnen häufig massive Selbstwert-, Identitäts-
und Beziehungsprobleme, die ursächlich auf den
Verlust eines Elternteils nach Trennung/Scheidung
im Kindes- und Jugendalter zurückzuführen
sind.
- Eltern, Mütter wie Väter - überwiegend
allerdings Väter -, die nach Trennung/Scheidung
den Kontakt zu ihrem Kind/ihren Kindern seit Monaten
oder gar Jahren teilweise oder ganz verloren haben.
Die Gründe hierfür sind unterschiedlich.
Diese Menschen kommen in einer schweren psychischen,
psychosomatischen und nicht selten suizidalen Krise.
Kontakt- und Beziehungsabbruch
zwischen Kindern und einem Elternteil nach Trennung/Scheidung
sind sowohl für die betroffenen Kinder als auch
für die Eltern traumatisch. Ich verweise in diesem
Zusammenhang auf die jüngst auch in deutscher
Sprache erschienene Arbeit von B. A. van der Kolk/A.
C. McFarlane/L. Weisaeth (Hrsg): "Traumatic Stress,
Grundlagen und Behandlungsansätze - Theorie,
Praxis und Forschung zu posttraumatischem Stress sowie
Traumatherapie", Paderborn [2000], S. 477 ff.
(vgl. auch Kodjoe, U., DA 73 (8) 2000, S. 641 f.;
vgl. Suren, A. [2001]; vgl. Gardner, R. A. [1998],
S. 441) Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte im Fall Elsholz ./. Bundesrepublik
Deutschland (13. Juli 2000 - 25725/94) rückte
diese Tatsache erneut ins öffentliche Bewusstsein.
Mich interessieren
zunehmend Art, Wirkung und Folgen von Interventionen
oder Nicht-Interventionen der scheidungsbeteiligten
Professionen, wie Familiengerichte, Jugendämter,
Gutachter, Beratungsstellen, Ärzte, besonders
Kinderärzte und Kinderpsychiater, da hier oft
entscheidende Weichen für den weiteren Lebensweg
sowohl der Kinder als auch der Eltern gestellt werden
(vgl. hierzu auch Bäuerle, S./ Pawlowski, H.-M.,
1996).
Vor einigen Jahren
stieß ich bewusster auf das Syndrom der induzierten
Elternentfremdung, unter dem englischen Begriff Parental
Alienation Syndrome (PAS) inzwischen bekannt. Das
Standardwerk zu PAS ist das 1992 in 1. Auflage, 1998
in 2. Auflage, erschienene Buch von Richard Gardner,
Professor für Kinderpsychiatrie und Psychoanalytiker
an der Columbia Universität in New York: "The
Parental Alienation Syndrome, a guide for mental health
and legal professionals". In Deutschland wurde
PAS erstmals 1995 von W. Klenner (vgl. Klenner, W.,
FamRZ, Jhg. 42, Heft 24, 15. Dez. 1995, S. 1529 -
1535) erwähnt und 1998 ausführlich von U.
Kodjoe/P. Koeppel beschrieben (vgl. Kodjoe,U./Koeppel,
P., DA, 1/98). Seitdem wird das Syndrom in verschiedenen
wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Publikationen
- teils widersprüchlich - besprochen (vgl. Leitner,
W./Schoeler, R., in: DA Nov./Dez./1998, S. 850 - 866;
vgl. z. B. Salzgeber, J. et al., in: KindPrax 4/99,
S. 107 - 111; vgl. Lehmkuhl., U./Lehmkuhl, G., in:
KindPrax 5/99, S. 159 - 161; vgl. Weidenbach, J.,
in: Psychologie Heute, 2/2000, S. 40 - 45; vgl. Fegert,
J. M.; in: KindPrax 1/01, S. 3 - 7; vgl. Büte,
D. [2001], S. 100 - 105; vgl. Bäuerle, S./Moll-Strobel,
H. [2001]; Jopt, U./Behrend, K., in: ZfJ 87 (6) 2000,
S. 223 - 231; vgl. ZfJ 87 (7) 2000, S. 258 - 271;
vgl. Klenner, W., in: ZfJ 89 (2) 2002, S. 48 - 57).
In der tschechischen Republik fand die PAS-Thematik
seit 1996 Eingang in die wissenschaftliche Fachliteratur
(vgl Bakalar, E., in: ZfJ, 85 (6) 1998, S. 268). Im
kanadischen und amerikanischen Scheidungsrecht ist
PAS inzwischen ein justitiabler Tatbestand. In der
letzten Ausgabe des offiziellen Kommentars zum BGB
"Palandt" wird der Begriff Parental Alienation
Syndrom erstmals erwähnt (vgl. 58. Ausgabe, 1999,
S. 1732, § 1626, Rd. Nr. 29). In den USA sind
weitere Informationen zu PAS, zu Reintegrationskonzepten
und zu sonstigen praktischen Hilfsmöglichkeiten
über folgende Kontaktadressen zu erhalten:
1. Creative Therapeutics, Inc., PO Box 522, Cresskill,
NJ 07626-0522, Phone 001 800 544?6162.Webside: www.rgardner.com/refs
2. The Rachel Foundation PO Box 368, Damascus, MD
20872. Phone 001 202 320-0848 Webside: www.rachelfoundation.org
Entwicklungen und Befunde hinsichtlich
Trennung und Scheidung in Bezug auf die Kinder
Immer mehr Menschen
trennen sich aus Partnerbeziehungen und lassen sich
scheiden. Dieser Trend scheint für westliche
Industrieländer unaufhaltsam zu sein. In Deutschland
und Frankreich (vgl. Urman, V./Thébault, C.
[2001], S. 2) wird etwa jede dritte der heute geschlossenen
Ehen durch Scheidung wieder aufgelöst, in den
Großstädten, bei uns und in den USA sowie
Skandinavien etwa jede zweite Ehe. (Vgl. A. Napp-Peters
[1995])
Nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes steigt die Zahl der Ehescheidungen kontinuierlich
und erreichte im Jahr 1996 mit 152.800 Fällen
(+ 3,3 % gegenüber 1995) im früheren Bundesgebiet
einschließlich Berlin den höchsten Anteil
an den gesamten Eheauflösungen in der Nachkriegszeit.
In den neuen Bundesländern wurden 1996 rund 22.800
Ehen geschieden (+ 5,9 % gegenüber dem Vorjahr).
148.800 minderjährige Kinder waren 1996 von der
Ehescheidung ihrer Eltern betroffen. Das ist die höchste
Zahl seit Mitte der achtziger Jahre. In einer 1997
im Rahmen der Schuleignungsuntersuchung in Düsseldorf
durchgeführten Studie betrug der Anteil der in
Ein-Eltern-Familien aufwachsenden Kinder innerhalb
eines Jahrgangs ca. 17 %. In Deutschland wuchsen 1996
ca. 1,8 Mill. Kinder in Ein-Eltern-Familien (in ca.
85 % der Fälle bei den Müttern) auf. (Vgl.
Franz, M. et al. [1999] S. 261)
Das ist - wie Sie ja
alle aus Ihrer Arbeit selbst wissen - ein unglaublicher
Befund und ein enormes Potential an Leid für
die betroffenen Familien und zwar meist für beide
Partner, den der geht, den der verlassen wird und
besonders für die betroffenen Kinder. Mir scheint,
dass sich hier ein gefährliches Pulverfass hinsichtlich
der Entwicklung des Einzelnen und der gesamten Gesellschaft
zusammenbraut.
Laut einer Arbeit von
W. Fthenakis (1992) - zu ähnlichen Ergebnissen
kommt Frau Napp-Peters (1995) - gelingt es etwa zwei
Jahre nach der Scheidung der Eltern einem großen
Teil der betroffenen Kinder, die neue Situation einigermaßen
zu integrieren und eine normale psychische Entwicklung
einzuleiten. Dennoch muss etwa ein Drittel der Kinder
mittel- und langfristig eine erhebliche Beeinträchtigung
ihrer Entwicklung in Kauf nehmen. Die Forschungsergebnisse,
vor allem aus dem anglo-amerikanischen, aber auch
deutschen Sprachraum, weisen auf langfristige negative
Auswirkungen von Trennung und Scheidung auf die kindliche
Entwicklung hin (vgl. auch Wallerstein, J. S./Lewis,
J. M./Blakeslee, S.[2002])
Diese bestehen:
a) in einem erhöhten Risiko psychischer
und psychosomatischer Erkrankungen (Kalter [1977];
Kalter und Rembar [1981]; Zill [1983]; Hetherington
[1991]; Gardner [1978]; Wallerstein und Kelly, [1980];
Napp-Peters [1995]; Franz et al. [1999])
b) in späteren Beziehungs- und Partnerschaftsproblemen
(Wallerstein und Kelly, [1980]; Anderson und Anderson,
[1981]; Kalter et al., [1985]; Slater et al., [1983]).
Dabei weisen die Ergebnisse von Hetherington (1972),
Fthenakis (1988) und Franz et al. (1999) noch einmal
speziell auf negative Auswirkungen von früher
Vaterabwesenheit sowohl bei Jungen als auch bei Mädchen
hin. Das bezieht sich vor allem auf Probleme im Rollen-,
Identitäts- und Selbstkonzept sowie im Bindungs-
und Beziehungsverhalten.
c) in erhöhten delinquenten Verhaltensweisen
(Wallerstein und Kelly [1980]; Wallerstein, [1985];
Hetherington [1972]; Kalter et al. [1985]; Fthenakis
[1988])
d) in einem erhöhten Suizidrisiko (Tousignant,
M. et al. [1993]; Adam et al. [1973]; Bron, B. et
al. [1991]).
Die mit der Scheidung
verbundenen Erfahrungen wirken sich bei Kindern verschiedener
Altersstufen unterschiedlich aus. Dabei ist der Verlust
von Familienbeziehungen nicht nur die gravierendste
Folge der Scheidung, sondern kurz- und langfristig
auch die häufigste Ursache für scheidungsbedingte
Entwicklungs- und Persönlichkeitsstörungen
bei Kindern (vgl. auch Figdor, H. [1998]).
In der repräsentativen
Langzeitstudie mit 150 Scheidungsfamilien über
12 Jahre von A. Napp-Peters (Vgl. A. Napp-Peters:
"Familien nach der Scheidung", München,
1995) zeigte sich in Übereinstimmung mit dem
Tenor der oben genannten amerikanischen Arbeiten,
dass bei Kindern, die den Kontakt zum getrennt lebenden
Elternteil nach der Scheidung verloren hatten, Verhaltensauffälligkeiten
und psychosoziale Störungen am ausgeprägtesten
waren. Die Kinder dagegen, deren Eltern es gelungen
war, auch nach der Trennung ihre Elternrolle weiter
gemeinsam oder in Absprache miteinander wahrzunehmen,
hatten die wenigsten Schwierigkeiten sich auf die
veränderte Familiensituation einzustellen.
Jungen und Mädchen
reagieren entsprechend dieser Studie zunächst
unterschiedlich auf die veränderte Familiensituation.
Während in einer ersten Erhebung von Frau Napp-Peters
vor allem Jungen nicht nur stärker, sondern auch
anhaltender mit Problemverhalten reagierten als Mädchen,
wiesen in einer zweiten Erhebung nach zwölf Jahren
vor allem junge Frauen vermehrt psychische Störungen
mit Identitäts-, Selbstwert-, Beziehungsproblemen
und psychosomatischen Störungen auf (Vgl. A.
Napp-Peters [1995]). Das entspricht auch den Ergebnissen
von W. Fthenakis in seiner Arbeit "Kindliche
Reaktionen auf Trennung und Scheidung" (1992,
S. 29 ff. )
Der speziellen Frage
von früher Vaterentbehrung für
die psychische Gesundheit im späteren Leben ging
eine repräsentative Studie von M. Franz et al.,
in der Klinik für Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie der Universität Düsseldorf
nach (Vgl. M. Franz et al.: "Wenn der Vater fehlt;
Epidemiologische Befunde zur Bedeutung früher
Abwesenheit des Vaters für die psychische Gesundheit
im späteren Leben" Zeitschrift für
psychosomatische Medizin 45 [1999], S. 260 - 278).
Diese Studie untersucht den Verlauf und die Ursachen
von psychosomatischen Erkrankungen wie Angsterkrankungen,
Depressionen, Selbstwert- und Beziehungsstörungen
an 301 repräsentativ ausgewählten Menschen
über 11 Jahre hinweg. Es wurden insbesondere
auch Menschen aus den Jahrgängen 1935 und 1945
einbezogen. Es zeigte sich eine signifikant höhere
Störungsrate bei den erwachsenen untersuchten
Personen, wenn ihr Vater in den ersten sechs Lebensjahren
länger abwesend war. Etwa 50 bis 70 % der untersuchten
Männer und Frauen litten noch als Erwachsene
unter erheblichen Problemen, wenn sie ohne Vater aufwuchsen.
Diese Erkenntnisse werden durch Ergebnisse einer Mannheimer
Studie über 11 Jahre zu Epidemiologie und Langzeitverlauf
psychogener Erkrankungen gestützt (vgl. Franz,
M./Häfner, S./Lieberz, K./Reister, G./Tress,
W., in: Psychotherapeut 45/2000, S. 99 - 107).
Untersuchungen von B. Bron et al. (1991) an der psychiatrischen
Universitätsklinik Göttingen an 328 Patienten
über 45 Jahre, die bis zum 15. Lebensjahr ihren
Vater durch Trennung und Scheidung verloren hatten,
ergaben eine signifikant erhöhte Suizidtendenz
(vgl. Bron, B. et al., in: Journal of affective disorders
23 [1991], S. 165 - 172).
In seinem jüngsten Buch "Das Drama der Vaterentbehrung"
(1999) geht der bekannte Psychotherapeut Horst Petri
eindrucksvoll auf die schwerwiegenden Folgen und Auswirkungen
von Vaterlosigkeit für die Betroffenen und das
gesamte gesellschaftliche Gefüge ein.
Aus diesen und ähnlichen
Erkenntnissen der jüngeren Scheidungs- und Bindungsforschung,
die heute als gesichert angesehen werden können,
leiten sich für die Praxis vier wesentliche Konsequenzen
ab, wie sie sich schließlich auch im neuen Kindschaftsreformgesetz
vom 1. Juli 1998 (vgl. Mühlens, E./Kirchmeier,
K. H./Greßmann, M. [1998]), in einigen OLG-Entscheidungen
und jüngst auch im o. g. Urteil des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte (Elsholz ./.
BRD) niederschlagen (vgl. auch Liermann, S. in: DA
73 (8) 2000, S. 629 - 638).
Nämlich:
Þ Das Familienleben zwischen Eltern und
ihren Kindern findet von der Bindungs- und Beziehungsebene
her mit der Scheidung nicht sein Ende. Haben Eltern
und Kind einmal als Familie zusammengelebt, genießt
die gegenseitige Beziehung den besonderen Schutz des
Familienlebens aus Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention
(vgl. EMRK i. d. Sache Elsholz ./. BRD, Urteil vom
13. Juli 2000 - 25725/94; vgl. auch Wittinger, M.
[1999], Seite 72ff.)
Þ Der Erhalt bzw. gegebenenfalls die
Wiederherstellung der Beziehung und die Respektierung
der gewachsenen Bindung eines Kindes zu beiden Eltern
und Verwandten ist für eine gesunde Entwicklung
bedeutsam.
Þ Zum Wohl des Kindes gehört in
der Regel der Umgang (d. h. die Möglichkeit Beziehung
zu leben) mit beiden Eltern und mit Personen, mit
denen das Kind Bindungen besitzt (Vgl. § 1626
Abs. 3 BGB) und:
Þ Das Kind hat das Recht auf Umgang mit
jedem Elternteil. Beide Eltern sind zum Umgang berechtigt
und verpflichtet (Vgl. § 1684 Abs.1 BGB).
Der Beziehungs- und Bindungserhalt gilt heute als
ein wesentliches Kriterium für das "Kindeswohl".
Es gibt mehrere OLG-Entscheidungen (z. B. OLG München
1991, OLG Frankfurt (Main) 1992, OLG Celle 1993, OLG
Frankfurt (Main) 1998, OLG Nürnberg 1998; OLG
Köln 1998, OLG Frankfurt/M. 2000), die die Bindungstoleranz,
d. h. die Respektierung der gewachsenen Beziehungen
und Bindungen des Kindes an beide Eltern und die Bereitschaft,
den Umgang zum anderen Elternteil aufrecht zu erhalten,
zum wesentlichen Kriterium für die Einschätzung
der Erziehungsfähigkeit und der Sorgerechtszuteilung
machen (s. dazu auch Weisbrodt, F., DA 73 (8) 2000,
S. 617 - 630).
Auch die neuen Schweizer Scheidungsgesetze ab 1. Januar
2000 verpflichten beide Eltern die Beziehung zum Kind
nach Trennung und Scheidung aufrecht zu erhalten (Vgl.
E. Metzger, 1999, S. 17).
Das französische Scheidungsgesetz verfolgt auf
diesem Hintergrund die Nichtherausgabe eines Kindes
mit Mitteln des Strafrechts (Art. 227-5, Code pénal)
(vgl. Bauknecht, G./Lüdicke, L. [1999] S. 158).
In einigen amerikanischen Staaten (z. B. California
und Pennsylvania) werden bei Nichtherausgabe eines
Kindes bzw. Umgangsvereitelung hohe Geld- oder Haftstrafen
verhängt (vgl. Gardner, R. A., [1998], S. 445).
Man kann sagen: Das Kind ist - bei ansonsten ähnlichen
Voraussetzungen beider Eltern - bei dem Elternteil
am besten aufgehoben, der die Beziehung zum jeweils
anderen respektiert und aktiv fördert (Vgl. auch
W. Fischer [1997] S. 240).
Warum sind beide
Eltern für das Kind so wichtig?
Vater und Mutter, mit
ihren je unterschiedlichen Geschlechterrollen, Genen,
Persönlichkeitsanteilen, mit ihren Begabungen
und Schwächen, repräsentieren sich von der
Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an im gemeinsamen
Kind. Das Kind trägt die Anteile beider sozusagen
in sich. Das Selbst (Wesen) des Kindes bekommt seine
Struktur und Substanz - ich möchte sagen seine
"Essenz" - von beiden Eltern. Zu diesen
Fragen sind die Ergebnisse der Adoptionsforschung
auch sehr interessant (Vgl. z. B. B. Ebertz [1987];
vgl. A. Schütt-Baeschlin [1992]; vgl. Berna,
D. [1999]).
Früher galt die
Zweierbeziehung (Dyade) zwischen Mutter und Kind als
vorrangig, heute weiß man aus der pränatalen
und Säuglingsforschung, dass das Kind von der
Zeugung an ein Pol in der Dreiecksbeziehung (Triade)
ist. Die Väterforschung hat die Bedeutung des
Vaters für die Entwicklung des Kindes nachgewiesen
(Vgl. W. E. Fthenakis: "Väter"; Bd.
I und II; München [1988]; vgl. W. E. Fthenakis
[1999]).
Schon während der Schwangerschaft, also intrauterin,
nimmt das Kind (z. B. über Regungen der Mutter
oder über die Stimme des Vaters) seinen Vater
wahr und erlebt sich im Zusammenspiel zwischen Vater
und Mutter. Im ersten Lebensjahr hat die Mutter-Kind-Symbiose
eine besondere Intensität und Funktion. Das Kind
ist zu Beginn seines Lebens in besonderer Weise auf
eine liebevolle, nährende, Sicherheit gebende,
bestätigende Beziehung zu seiner Mutter angewiesen.
Ein Verlust wäre sehr bedrohlich (Vgl. D. W.
Winnicott [1990], vgl. A. Dührssen/Lieberz, K.
[1999]). Die Mutter vermag diese Funktion um so besser
auszufüllen, je sicherer und eingespielter sie
sich im Kontakt mit dem Vater erlebt. Ab dem zweiten
und besonders ab dem dritten und vierten Lebensjahr
beginnt sich - so ist sozusagen der natürliche
Verlauf - das Kind von der Mutter weg zu entwickeln,
sich zu lösen - und dazu braucht es den Vater.
Für Individuation, Ablösung und Autonomie
braucht es wesentlich den Vater (Vgl. M. Mahler et
al. [1989]; vgl. H. Petri [1999]; vgl. F. Dolto [1996]).
Wo dieser - aus welchen
Gründen auch immer - fehlt, bleibt das Kind sehr
häufig innerlich und äußerlich an
der Mutter buchstäblich "hängen",
- mit den entsprechenden Folgen für seine Persönlichkeitsentwicklung.
Ungelöste Symbiose-Komplexe spielen bei vielen
psychischen Krankheitsbildern im Erwachsenenalter
eine erhebliche Rolle, z. B. Angstneurosen, Süchte,
Ess-Störungen, Psychosomatosen (vgl. u. a. S.
Mentzos [1998]). Bei einer Exklusivität der Zweierbeziehung
zwischen Kind - Mutter bzw. Kind - Vater lernt das
Kind nicht ausreichend den Umgang mit dem "Dreieck"
zwischen ihm, Vater und Mutter. In einer späteren
eigenen Ehe, z. B. wenn eigene Kinder kommen, zieht
der/die Erwachsene sich dann häufig aus der Eltern-
oder aus der Partnerrolle zurück, überlässt
das Kind dem anderen oder verfällt selbst in
eine Art "Kindrolle", was zu schweren Partnerkonflikten
führen kann. Vielleicht sind Ihnen diese Phänomene
selbst leidvoll bekannt. Zu wenig Erfahrung im "Dreieck"
(Mutter - Vater - Kind) kann auch zu Problemen in
der späteren Beziehungsgestaltung
in Gruppen führen (z. B. symbiotische Beziehungsmuster,
zu enge oder zu distanzierte Beziehungsgestaltung,
Isolation).
Auch für die Identitätsbildung
brauchen Jungen und Mädchen Erfahrungen mit Mutter
und Vater. Das Mädchen lernt bei
der Mutter wie es Frau, der Junge vom Vater wie er
Mann wird. Unsicherheit in der Geschlechtsrollenentwicklung,
weil einer der beiden Eltern fehlte, kann später
zu Problemen im Umgang mit dem eigenen und mit dem
anderen Geschlecht führen (vgl. Fischer, W.,
[1999], S. 172 - 186).
Zusammenfassend lässt sich sagen: Mädchen
und Jungen brauchen die interessierte
und liebevolle Zuwendung und das Vorbild von Mutter
und Vater, um eine männliche bzw. weibliche
Identität, ein gesundes Selbstkonzept/Selbstwertgefühl
und ein stabiles Beziehungs- und Bindungsverhalten
entwickeln zu können (vgl. M. Mahler et al. [1989];
vgl. D. W. Winnicott [1990]).
Beim Verlust eines
Elternteils wird das Selbst, die Struktur und der
Kern eines Kindes tiefgreifend erschüttert. Das
Kind fühlt sich wie zerbrochen. Es erlebt den
Verlust eines Elternteils als gegen sich gerichtet:
"Ich bin schuld" oder "Ich bin es nicht
wert, dass Mama/Papa bleibt." Wird - wie beim
PA-Syndrom - der Beziehungsverlust aktiv durch die
Programmierung durch einen Elternteil verursacht,
besetzt das Kind einen Teil von sich negativ, eine
Seite seines Wesens wird psychisch buchstäblich
amputiert, mit entsprechend schweren Folgen für
die Persönlichkeitsentwicklung und besonders
hinsichtlich der Langzeitperspektive.
Der Verlust der Beziehung
ist verbunden mit einem unglaublichen Schmerz des
Kindes, der sich ganz unterschiedlich äußern
kann (z. B. Verhaltensauffälligkeiten, Depressionen,
Ängste, psychosomatische Symptome u. a.). Häufig
werden diese Signale vom Umfeld nicht registriert
oder richtig erfasst und eine angemessene Hilfestellung
unterbleibt. Um die Situation irgendwie aushalten
zu können, wird der Schmerz vom Kind verdrängt
oder abgespalten. Man merkt dann nach außen
scheinbar nichts mehr. Später tauchen diese Kinder
häufig mit körperlichen oder psychischen
Symptomen und Verhaltensproblemen oder als Erwachsene
mit gravierenden psychischen und/oder psychosomatischen
Problemen in psychiatrischen und psychotherapeutischen
Praxen und Kliniken auf.
Als besonders gefährdet
müssen Kinder gelten, die nach außen ein
scheinbar völlig unauffälliges Verhalten
zeigen. Sie passen sich an, sind verstummt und "weinen
nach innen", ohne ihre Not noch äußern
zu können, so dass sie auch nicht mehr gehört
werden. Hierzu lohnt sich die Lektüre des Buches
von H. Figdor, Wiener Kinderpsychoanalytiker, "Kinder
aus geschiedenen Ehen: Zwischen Trauma und Hoffnung",
Mainz, 1992.
In der Praxis bedeutet
das natürlich eine enorme Herausforderung für
Trennungspaare. In einer Situation, in der die verschiedensten
Gefühle (Wut, Angst, Ärger, Kränkung,
Rachegefühle) mobilisiert sind, soll ihnen die
Trennung von Paar- und Elternebene
gelingen. Aber genau das ist zu leisten, wenn man
das Wohl des oder der gemeinsamen Kinder und nicht
eigennützige Motive - so verständlich diese
auch sein mögen - im Auge haben will. Mein Ex-Mann,
meine Ex-Frau mögen mir als Partner noch so zuwider
sein, als Vater oder Mutter für das Kind - aus
der Sicht des Kindes - sind sie in ihrer ganzen Unterschiedlichkeit
einmalig und unersetzbar. Das Kind braucht beide und
will in der Tiefe seines Herzens beide auch nach der
Trennung als Paar lieben und die gewachsene Bindung
zu ihnen aufrecht erhalten dürfen.
Normalerweise ist jede
Mutter und jeder Vater mit den natürlichen Fähigkeiten
ausgestattet - manchmal vielleicht mehr oder weniger
entwicklungsbedürftig -, um seinem Kind Mutter
oder Vater sein zu können. Das kann durch keinen
anderen (z. B. Zweitpartner) ersetzt werden. Durch
Trennung/Scheidung verändert Familie zwar ihre
Gestalt - man zieht z. B. räumlich auseinander
-, von der gewachsenen Beziehungsebene her - und dies
besonders in bezug auf das Kind - bleibt sie dennoch
- wenn auch verändert - erhalten (Vgl. Krähenbühl,
V./Jellouschek, H. et al. [1991] und Keyserlingk,
L. v. [1994]).
Anmerkung:
Falls Sie sich grundlegender für diese Zusammenhänge
interessieren, verweise ich auf das umfangreiche Lehrbuch
von Thure von Uexküll: "Psychosomatische
Medizin" (1996) und auf das exzellente Buch von
Francoise Dolto: "Scheidung, Wie ein Kind sie
erlebt" (1996). Die 1988 verstorbene französische
Kinderanalytikerin und Kinderpsychotherapeutin verfügte
aus mehr als 40 Jahren Praxis mit Scheidungskindern
und Scheidungsfamilien über herausragende Erkenntnisse
und Erfahrungen, die weltweit Beachtung fanden.
Was passiert beim
PA-Syndrom?
PAS heißt soviel
wie "Eltern-Kind-Entfremdungssyndrom" oder
"Eltern-Feindbild-Syndrom", das durch Manipulation
oder Programmierung durch einen oder auch beide Elternteile
erzeugt wird. PAS bedeutet einen Zustand von unbegründeter,
kompromissloser Zuwendung eines Kindes zu einem, dem
"guten, geliebten Elternteil", mit dem es
zusammenlebt und ebenso kompromissloser, feindseliger
Abwendung vom anderen, dem angeblich "bösen
und verhassten" Elternteil, mit dem es nicht
mehr zusammenlebt; dies im Kontext von Umgangs- und
Sorgerechtskonflikten der Eltern bei Trennung und
Scheidung. Wichtige Mittel dabei sind Kontaktunterbrechung
und Abwertung des außerhalb lebenden Elternteils.
Die "internationale
statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter
Gesundheitsprobleme" (ICD 10[1994]) erfasst das
Phänomen "Entfremdung" bei "Familienzerrüttung
durch Trennung oder Scheidung" unter der Diagnoseziffer
Z 63.5. Laut Pamela Stuart; ehemalige Leiterin der
PAS-Research Foundation in Washington, ähnelt
der psychologische Prozess der Entfremdung bei PAS
dem in Sektensystemen oder auch bei Geiselnahmen,
bekannt als "Stockholmsyndrom". Das Opfer
identifiziert sich aus Angst und Abhängigkeit
derart radikal mit dem Aggressor, dass es jeden Einfluss
und Hilfe von außen zurückweisen kann.
Bekanntes Beispiel in jüngster Zeit war die Situation
des kubanischen Flüchtlingsjungen Elian Gonzales,
das Sie sicher in der Presse verfolgt haben (vgl.
Erklärung der PAS-Research-Foundation zum Fall
Elian Gonzales, 27. April 2000).
Natürlich gibt
es auch andere Ursachen für Umgangs- und Kontaktverweigerungen
eines Kindes nach Trennung und Scheidung. Solche Fälle
- z. B. wenn ein Kind tatsächlich schlecht behandelt
oder gar missbraucht sein könnte - müssen
im Einzelnen sehr genau untersucht, identifiziert
und behandelt werden. Hierbei sprechen wir dann
natürlich nicht von PAS.
Bei PAS setzt der entfremdende
Elternteil das Kind unter Missbrauch seiner meist
uneingeschränkten Einfluss- und Verfügungsmacht
- bewusst oder unbewusst -einer gezielten Beeinflussung
aus (Bei Gardner[1998], S. 73 ff. als "Brainwashing
- Gehirnwäsche" bezeichnet.), die vom anderen
Elternteil ein unzutreffend negatives, realitätsverzerrtes
Bild und eine Minderachtung erzeugt. Dies hat deutlich
missbräuchliche Qualität und schwerwiegende
psychische Folgen für das Kind und für den
entfremdeten Elternteil und dessen Angehörige
(vgl. Kodjoe, U. [2000]). Bei Kritikern des PAS-Konzeptes
wird diese Tatsache nicht ausreichend berücksichtigt.
Anmerkung:
In einer amerikanischen Studie mit 700 PAS-Familien
über 12 Jahre wurde der Prozess der Programmierung
mit seinen Hintergründen, Motiven, Techniken,
detailliert untersucht, beschrieben und Hinweise für
notwendige Interventionen gegeben (vgl. Clawar, S.
S./Rivlin B. V. "Children held hostage: Dealing
with programmed and brainwashed children", Chicago,
1991)
Mangels noch nicht
entwickelter Differenzierungsfähigkeit kann sich
das Kind nur an Extremen orientieren. So ruft die
mit dem negativen Fremdbild einhergehende Einstellung
einen psychodynamischen Prozess hervor, der schließlich
keines weiteren Anstoßes mehr bedarf und sozusagen
zum "Selbstläufer" wird. Das Kind leistet
schließlich seinen eigenen Beitrag dazu, indem
es sich mit einer solchen Abscheu vom entfremdeten
Elternteil abwendet, dass es ohne Zutun von außen
jeden Kontakt mit ihm zurückweist. Es lehnt den
außerhalb lebenden Elternteil aufgrund von Gehörtem,
Übernommenem, nicht von Erfahrenem ab. Das lässt
sich bei Befragungen deutlich erkennen. In PAS-Familien
wird sehr schnell auf den Willen des Kindes verwiesen.
Nicht was es braucht ist wichtig, sondern was es will.
Ein drei- oder fünfjähriges Kind zum Beispiel
soll in solchen Familien entscheiden, ob es den Vater
oder die Mutter besuchen will oder nicht. Abgelehnt
werden dabei ganz normale, oft sehr kompetente Eltern,
die ihre Kinder lieben und von diesen geliebt werden
bzw. wurden, also nicht etwa vernachlässigende,
misshandelnde oder gar missbrauchende Eltern.
Auf die negativen Folgen
von mangelnder elterlicher Führung und von unangemessener
Verantwortungsverschiebung (Parentifizierung) der
Eltern auf das Kind weist die bekannte Kinderpsychologin
J. Prekop in ihrem Buch: "Der kleine Tyrann -
Welchen Halt brauchen Kinder?" (1999) hin.
Zusammengefasst bewirken
beim PAS drei wesentliche Faktoren die aggressive
Zurückweisung eines Elternteils und die Übernahme
der ablehnenden Gefühle des betreuenden Elternteils
durch das Kind (Vgl. U. Kodjoe/P. Koeppel: "The
Parental Alienation Syndrom", DA 1/98):
Þ Die
teils bewusste, teils unbewusste Manipulation und
Programmierung des Kindes durch den Elternteil, mit
dem es ständig zusammenlebt mit dem Ziel, die
Liebe des Kindes zum anderen Elternteil zu zerstören
und diesen aus dem Leben des Kindes auszugrenzen.
Das Kind gerät in einen schweren Loyalitätskonflikt
und schlägt sich aus Abhängigkeit auf die
Seite des Elternteils, mit dem es zusammenlebt und
auf den es angewiesen ist. ("Wes' Brot ich ess,
des' Lied ich sing.") Der andere wird gefühlsmäßig
abgespalten.
Þ Vor dem Hintergrund von meist erheblich
realitätsverzerrten Negativdarstellungen und
Abwertungen des außerhalb lebenden durch den
betreuenden Elternteil übernimmt das Kind dessen
Darstellungen und seine negativen Gefühle, macht
sie zu seinen eigenen und entwickelt daraus manchmal
sogar eigene Geschichten und Szenarien, die noch über
die Darstellung des manipulierenden Elternteils hinausschießen.
Häufig werden Dinge ausgesagt, die nachweislich
gar nicht stattgefunden haben.
Þ Äußere Lebensbedingungen,
finanzielle Möglichkeiten, Wegziehen in eine
andere Stadt oder ins Ausland, systematische Entfremdung
durch Umgangsvereitelung, Verstärkung bei der
Programmierung durch Angehörige können schließlich
die Eltern-Kind-Entfremdung unterstützen und
das Feinbild-Syndrom beim Kind fixieren.
Es kommt zu einer stabilen Koalition zwischen Kind
und ständigem Elternteil, so dass dieser schließlich
gar nicht mehr aktiv zu sein braucht. Teilweise nimmt
die Ablehnung die Form von Ritualen an, wie es sehr
gut in dem oben genannten Artikel von W. Klenner (1995)
beschrieben wird:
Vielen von Ihnen ist
die Entwicklung mehr oder weniger intensiv und schmerzlich
bekannt. Betroffen sind Frauen und Männer
- überwiegend allerdings Männer/Väter
(vgl. R. A. Gardner [1998], S. 127/128; vgl. Clawar,
S. S./Rivlin, B. V. [1991], S. 170). Das hängt
u. a. mit der überwiegenden Sorgerechtsübertragung
auf Frauen/Mütter zusammen, bei denen das Kind
dann auch meistens lebt. Mir sind aber auch schlimme
Fälle von Programmierung durch Väter bekannt,
wenn diese das Kind überwiegend betreuen.
Zunächst funktioniert
nach einer Trennung der Umgang relativ gut. Plötzlich
treten mehr oder weniger intensive Umgangsstörungen
auf. Das Kind ist an den Umgangswochenenden öfters
krank, kann oder will aus irgend einem Grund nicht,
immer mehr Termine fallen aus und werden nicht nachgeholt.
Die Argumente lauten: "Das Kind soll zur Ruhe
kommen", "Das Kind kann jederzeit gehen,
aber es will nicht und man kann es nicht zwingen."
(Anmerkung: Wer würde denn etwa einem schulschwänzenden
oder schulphobischen Kind ohne entsprechende Hilfsmaßnahmen
erlauben, einfach zuhause zu bleiben? [Vgl. Warshak,
R. A. [2000], S. 235]) Das Kind kommt äußerlich
und scheinbar - möglicherweise - "zur Ruhe".
Was im Kind durch den Beziehungsabbruch aber tatsächlich
geschieht, haben J. Bowlby [1961], R. Spitz [1965],
Robertson, J./Robertson, J. [1979] untersucht und
als die Phasen der Auflehnung, der Verzweiflung
und der Verleugnung/Loslösung beschrieben.
Die Loslösung ist eine Form der Resignation i.
S. einer reaktiven Depression, die wiederum zum Formenkreis
der langfristig wirkenden Entwicklungs-, Bindungs-
und Beziehungsstörung im Sinne einer "psychischen
Deprivation" im Kindesalter gehört
(vgl. Klenner, W. [1995] S. 1531; vgl. Endres, M./Moisl,
S. [1998] S. 11ff.). In der Pädiatrie (z. B.
Eltern-Kind-Einheiten, Rooming in) gehört das
der Vergangenheit an, in Familienrechtsverfahren leider
noch nicht.
Teilweise wird schließlich
auch vor dem ungerechtfertigten Vorwurf des sexuellen
Missbrauchs nicht zurückgeschreckt, um den Umgang
sicher zu beenden. Im Zusammenhang mit Sorge- und
Umgangsrechtsstreitigkeiten bestätigt sich der
Verdacht des sexuellen Missbrauchs in mehr als 90
% nicht (Vgl. B. Schade; in: Tagungsdokumentation
epd. Dok.Nr. 40/95, S. 36).
Die fatalen Schäden,
die ein solcher Vorwurf beim Kind - und natürlich
auch beim fälschlich Beschuldigten - zur Folge
hat, werden meist nicht bedacht, manchmal aber auch
einkalkuliert (Vgl. die erschütternden Berichte
von Thomas Alteck: "Missbrauch des Missbrauchs,
ein Vater wehrt sich gegen den Verdacht der sexuellen
Kindesmisshandlung"; Herder/Spektrum Bd. 4299,
Freiburg [1994] und Bernd Herbort: "Bis zur letzten
Instanz", Bergisch Gladbach, [1996]).
Anmerkung:
Ich kann auf die Themen "Realer sexueller Missbrauch",
"Missbrauch des Missbrauchs" als Strategie
oder als Pathologie, "unzutreffender Missbrauchsvorwurf
bei PAS" und differentialdiagnostische Überlegungen
hier nicht näher eingehen. Ich möchte hierzu
auf das Kapitel 9 bei Gardner [1998] "Differentiating
between the parental alienation syndrome and bona
fide abuse/neglect", seinen Artikel mit gleichem
Thema in American Journal of Fam. Therapy 27, Nr.
2 (1999), S. 97 - 107 und auf ein französischen
Buch von P. Bensussan "Inceste le piège
du soupcon" [1999] hinweisen. Wichtige differentialdiagnostische
Hinweise finden sich auch in den beiden Büchern
von R. A. Gardner: "Protocols for the sex-abuse
evaluation" [1995] und "Psychotherapie with
sex-abuse victims, true, false, hysterical" [1996].
In jedem Fall schreitet
die Entfremdung zwischen Kind und nichtbetreuendem
Elternteil fort, die Beziehung ist gefährdet
und bricht schließlich ab. U. J. Jopt vergleicht
diese Situation für das Kind mit einem "Supergau"
(Vgl. U. J. Jopt "Jugendschutz und Trennungsberatung",
Vortrag am 12. November 1997 auf einer Fortbildungsveranstaltung
des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz in Mainz).
Statistische Untersuchungen
weisen nach, dass etwa 50 % der bundesdeutschen Väter
bereits ein Jahr nach der Scheidung keinen Kontakt
mehr zu ihren Kindern haben (Vgl. A. Napp-Peters:
"Ein-Elternteil-Familien"; Weinheim, 1985).
Ein fataler Befund für Eltern und Kinder, hinter
dem leidvolle Schicksale und häufig seelische
Katastrophen stehen. Die Gründe für diesen
Befund können sehr verschieden sein. Die PAS-Problematik
spielt jedoch eine große Rolle. Die Folgen der
Traumatisierung reichen beim Kind bis weit ins Erwachsenenalter
hinein (vgl. hierzu auch S. S. Clawar/Rivlin, B. V.,
[1991]; vgl. A. Dührssen/Lieberz, K. [1999];
vgl. G. Fischer/Riedesser, P. [1998]; vgl. Gardner,
R. A. [1998]; vgl. Gardner, R. A. [2001]; vgl. Kolk,
van der, B. A./McFarlane, A. C./Weisaeth, L. (Hrsg.)
[2000], z. B. S. 287ff.) und auch der betroffene Elternteil
leidet oft lebenslang (vgl. Kodjoe, U. [2000], S.
641f.; vgl. z. B. Kolk, van der, B. A./McFarlane,
A. C./Weisaeth, L. (Hrsg.), [2000], S. 294ff.).
Woran erkennt man
PAS-geschädigte Kinder?
Professor Gardner beschreibt
acht hauptsächliche Manifestationen, die auf
PAS hinweisen. Diese können in Stärke und
Ausprägung variieren. Nicht jedes Kind zeigt
- vor allem bei der leichten Form - alle angeführten
Symptome. Es wird zwischen
Þ leichter,
Þ mäßiger und
Þ schwerer Form
des PAS unterschieden,
was für die Art der notwendigen rechtlichen und
psychologischen Interventionen von Bedeutung ist.
(Vgl. Gardner, R. A. [1998], S. 119 - 125; vgl. U.
Kodjoe/P.Koeppel [1998] und W. Leitner/G. Schoeler
[1998])
1. Zurückweisungs-
und Verunglimpfungskampagne
Frühere, schöne Erlebnisse mit dem abgelehnten
Elternteil werden fast vollständig ausgeblendet.
Der abgelehnte Elternteil wird ohne große Verlegenheit
und Schuldgefühle abgewertet, als böse und
gefährlich beschrieben, sozusagen zur "Unperson"
gemacht. Die Kinder geraten bei ihren Schilderungen
in eine große innere Anspannung und können
bei näherem Befragen meist nichts konkretisieren.
Sie sagen dann oft: "Es ist so, ich weiß
es."
2. Absurde Rationalisierungen
Die Kinder produzieren für ihre feindselige Haltung
irrationale und absurde Rechtfertigungen, die in keinem
realen Zusammenhang mit tatsächlichen Erfahrungen
stehen. Alltägliche Ereignisse werden zur Begründung
herangezogen. "Er hat oft so laut geredet"
oder "Sie hat mich nicht warm genug angezogen",
"Sie will immer, dass wir sagen, wozu wir Lust
haben" u. ä.
3. Fehlen von
normaler Ambivalenz
Beziehungen zwischen Menschen sind immer ambivalent.
An einem Menschen gefällt mir dieses, jenes aber
nicht. Bei PAS-Kindern ist ein Elternteil nur gut,
der andere nur böse. Unrealistischerweise wird
der eine nur weiß, der andere nur schwarz gezeichnet.
Dieses Phänomen nennen wir Spaltung
des für die Identität eines Menschen so
prägenden "Person-Schemas" bzw. "Inneren
Bildes" von Vater und Mutter (Objektrepräsentanzen)
(Vgl. G. Fischer/Riedesser, P., 1998, S. 256).
Die Spaltung ist für PAS besonders typisch und
muss den Befragenden hellhörig machen. Als Abwehrmechanismus
spielt sie bei der späteren Boderline-Persönlichkeitstörung,
einer schweren psychischen Beeinträchtigung im
Erwachsenenalter, eine charakteristische Rolle (Vgl.
O. F. Kernberg [1978]; vgl. O. F. Kernberg et al.(Hrsg.)
[1998]; vgl. O. F. Kernberg/Dulz, B./Sachsse, U. (Hrsg.)
[2000]; vgl. Chr. Rohde-Dachser [1989]; vgl. B. Dulz/Schneider,
A. [1999]), weshalb ich an dieser Stelle auf dieses
Phänomen besonders hinweisen möchte (Vgl.
auch W. v. Boch-Galhau/Madert, K.: "PAS und Borderline-Persönlichkeitsstörung
- Eine Hypothese" [1999]).
4. Reflexartige
Parteinahme für den programmierenden Elternteil
Bei Familienanhörungen wird reflexartig, ohne
Zögern und ohne jeden Zweifel für den betreuenden
Elternteil Partei ergriffen, oft noch bevor dieser
überhaupt etwas gesagt hat. Auch hier können
die Vorwürfe auf entsprechendes Nachfragen oft
nicht konkretisiert werden.
5. Ausweitung
der Feindseligkeit auf die gesamte Familie und das
Umfeld des zurückgewiesenen Elternteils
Großeltern, Freunde und Verwandte des außerhalb
lebenden Elternteils, zu denen das Kind bisher eine
warme und herzliche Beziehung unterhielt, werden plötzlich
ohne plausiblen Anlaß ebenso feindselig abgelehnt,
wie der außerhalb lebende Elternteil selbst.
Dies wird mit ähnlich absurden und verzerrten
Begründungen rechtfertigt. Das Kind befindet
sich dabei häufig in einer tiefen inneren Spannung
und Zerrissenheit.
6. Das Phänomen
der "eigenen Meinung"
In PAS-Familien wird der "eigene Wille"
und die "eigene Meinung" vom betreuenden
Elternteil besonders hervorgehoben. PAS-Kinder wissen
schon mit drei oder vier Jahren, dass alles was sie
sagen, ihre eigene Meinung ist. Die programmierenden
Eltern zeigen sich besonders stolz darauf, wie unabhängig
und mutig ihre Kinder sich trauen zu sagen, was sie
denken. Oft werden die Kinder aufgefordert, auf jeden
Fall "die Wahrheit" zu sagen. Die erwartete
Antwort kommt dann auch mit Sicherheit, denn kein
Kind kann die Enttäuschung des betreuenden Elternteils
riskieren, von dem es ja abhängig ist.
An diesem Punkt zeigt
die Programmierung ihre fatalen Folgen: Die Kinder
haben verlernt, ihrer eigenen Wahrnehmung zu trauen
und sie zu benennen. Die doppelten, widersprüchlichen
Botschaften (double-bind messages), die sie erhalten,
können sie nicht erkennen und nicht auflösen:
"Geh mit deinem Vater/Mutter (verbal), aber wehe
du gehst." (nonverbal) - Das macht verrückt.
7. Abwesenheit
von Schuldgefühlen über die Grausamkeit
gegenüber dem entfremdeten Elternteil
Die betroffenen PAS-Kinder haben keine Schuldgefühle,
sie unterstellen, der abgelehnte Elternteil sei gefühlskalt,
leide nicht unter dem Kontaktverlust zu seinem Kind
und es geschehe ihm nur recht, keinen Kontakt mehr
zu haben. Gleichzeitig werden finanzielle Forderungen
und Ansprüche ohne Skrupel angemeldet, die Kinder
empfinden dies "als ihr gutes Recht". Dankbarkeit
zeigen sie nicht.
8. Übernahme
"geborgter Szenarien"
PAS-Kinder schildern teilweise groteske Szenarien
und Vorwürfe, die sie von den betreuenden Erwachsenen
gehört und übernommen, aber nicht mit dem
anderen Elternteil selbst erlebt und erfahren haben.
Meist genügt die Nachfrage "Was meinst du
damit?", um festzustellen, dass das Kind gar
nicht weiß, wovon es spricht. Einem Vater wurde
anlässlich eines Schwimmbadbesuches z. B. - unzutreffenderweise
- vorgeworfen, er hätte das Kind fast ertrinken
lassen - also ein völlig unverantwortlicher und
ungeeigneter Vater zu sein.
Welche Folgen hat
die Programmierung/Manipulation für die Persönlichkeitsentwicklung
des betroffenen Kindes
Nach Gardner [1998],
S. 441 ist die Erzeugung von PAS als "emotionaler
Missbrauch" anzusehen und in seinen destruktiven
- möglicherweise lebenslangen - Auswirkungen
auf die Persönlichkeit des Kindes ebenso gravierend
wie ein sexueller Missbrauch einzuschätzen. (vgl.
auch Jopt, U. J. [1999]) Auch andere Fachleute bezeichnen
die Erzeugung von PAS durch Programmierung/Manipulation
als "emotionale/psychische Kindsmisshandlung"
(W. Fischer [1998], U. J. Jopt [1998]) bzw. als "narzisstischen
Kindsmissbrauch" (C. Heyne [1996]; vgl. B. Dulz/Schneider
A. [1999], S. 55 ff.).
Der ICD 10 (1994) erfasst den "psychischen Missbrauch"
unter der Diagnoseziffer T 74.3. Rechtlich gesehen
ist PAS nach Meinung von U. Kodjoe/P. Koeppel (1998)
als psychische Kindswohlgefährdung durch missbräuchliche
Ausübung der elterlichen Sorge unter Ausnutzung
des Abhängigkeitsverhältnisses des Kindes
im Sinne des § 1666 BGB einzuordnen (vgl. dazu
auch OLG Frankfurt/M. 6WF168/00 vom 26. Oktober 2000).
Aus den Erfahrungen in meiner psychiatrisch-psychotherapeutischen
Praxis kann ich das nur bestätigen. Der Gefährdungsgrad
des Kindes wird m. E. erheblich unterschätzt,
wenn z. B. als Problemlösung auch noch ein Umgangsausschluss
des entfremdeten und eine Übertragung der Alleinsorge
auf den entfremdenden Elternteil entschieden wird.
PAS führt zu einer
systematischen
Verwirrung des Kindes in der Selbst- und Fremdwahrnehmung
und zu einer tiefen Selbstentfremdung. Das PAS-Kind
verlernt, den eigenen Gefühlen und der eigenen
Wahrnehmung zu trauen. Es ist auf Gedeih und Verderb
auf das Wohlwollen des Programmierenden und fremdbestimmenden
Elternteils angewiesen. Es verliert das Gefühl
für die Realität und für seine eigene
Kontur. Die eigene Identität wird zutiefst verunsichert,
verwaschen und brüchig. Negative Selbsteinschätzung,
Selbstwertmangel und tiefe Unsicherheit sind die Folge.
In der Begegnung mit einem solchen Menschen hat man
oft das Gefühl eines "chamäleonhaften
Verhaltens". Er sagt "ja", wenn er
"nein" meint.
Unter dem starken Anpassungs-
und Loyalitätsdruck lernt das Kind, sich den
Erwartungen anderer anzupassen; eine klare Individualität
und Autonomie kann sich nicht entwickeln. Es kommt
zu schweren, oft kaum noch auflösbaren Persönlichkeitsstörungen,
zum Phänomen des "falschen Selbst"
(Vgl. D. W. Winnicott [1990]). Dieses finden wir z.
B. bei Essstörungen, Süchten u. a. "Wer
bin ich?", "Was denke ich?", "Was
fühle ich wirklich?" Das bleibt für
die Betroffenen oft lebenslang eine quälende
Frage und Unsicherheit. Solche Persönlichkeiten
sind später oft auch anfällig für radikale
Ideologien, die die Welt in "schwarz" und
"weiß" einteilen.
Im Beziehungsverhalten
erlernt das PAS-Kind Muster in den Extremitäten
von Unterwerfung und Herrschaft. (Nach oben buckeln,
nach unten treten.) Da es seine Erfahrung ist, dass
sowohl Liebe als auch Bindung zum Zweck der Kontrolle
und Manipulation missbraucht werden können, wird
später Intimität und Nähe oft nur schwer
zugelassen, aus Angst vor erneuter identitätsvernichtender
Vereinnahmung. Schwierigkeiten bei der Gestaltung
angemessener Nähe und Distanz in Beziehungen
sind die Folgen.
Sie kennen alle die
Probleme, die sich in Beziehungen aus einem entweder
übermäßig klammernden, vereinnahmenden
oder einem unangemessen distanzierten, unnahbaren
Verhalten ergeben können. Im Ergebnis und je
nach Ausprägungsgrad von PAS ist die Persönlichkeit
des Kindes mindestens schwer geschädigt, schlimmstenfalls
vernichtet. Ungelöste Symbiose-Komplexe wie sie
bei PAS vorliegen, sind der Kern der sog. "Ich?Krankheiten",
deren Spektrum von psychiatrischen Krankheiten, über
das Borderline?Syndrom, Depressionen, Angsterkrankungen,
sexuellen Störungen und Deviationen, bis hin
zu Sucht- und psychosomatischen Erkrankungen reichen
kann. In weniger gravierenden Fällen sind die
offensichtlichen Folgen eher unauffällig, bedeuten
dennoch eine erhebliche Beeinträchtigung der
Lebensqualität der Betroffenen (Vgl. Th. v. Uexküll
[1996]; vgl. S. Mentzos [1998]; vgl. F. C. Redlich/Freedman,
D. X. [1976]; vgl. B. Dulz/Schneider, A. [1999]).
Das Selbst und der
Kern des betroffenen Kindes wird durch die fremdbestimmte,
aktive Zurückweisung, Negierung und Negativbesetzung
eines ursprünglich geliebten Elternteils noch
tiefer geschädigt, als durch den eigentlichen
Verlust an sich (wie z. B. beim Tod). Beides - massive
Schuldgefühle und der Elternanteil an der eigenen
Person - müssen massiv verdrängt bzw. abgespalten,
d. h. bildlich gesprochen "amputiert" werden.
Die Ablösung sowohl vom idealisierten,
betreuenden Elternteil, als auch vom abgewerteten
zweiten Elternteil in der Pubertät wird dadurch
erschwert bis unmöglich gemacht. Auch hieraus
können sich weitere langfristige Entwicklungsprobleme
ergeben.
Anmerkung:
Zur Vertiefung der aufgezeigten Problematik verweise
ich auf die Arbeiten von O. F. Kernberg (1978), Chr.
Rohde-Dachser (1989), B. Dulz/Schneider, A. (1999),
G. Fischer/Riedesser, P. (1998); O. F. Kernberg et
al. (Hrsg.; 1998); O. F. Kernberg/Dulz, B./Sachsse,
U. (2000).
Der psychische/emotionale
bzw. narzisstische Missbrauch ist deshalb oft so schwer
zu identifizieren, weil er ja nicht mit einer Schädigungsabsicht,
sondern im Gewande der Liebe daherkommt. Mit seinen
fatalen und langfristigen Auswirkungen ist er aber
- wie andere Formen des Missbrauchs auch - keinesfalls
zu tolerieren. Die Kinder müssen davor geschützt
werden (Vgl. Gardner, R. A. [1998; 2001]; vgl. Clawar,
S. S./Rivlin, B. V. [1991]; vgl. Fischer, G./Riedesser,
P. [1998]).
Bei der Einschätzung
des angeblichen Kindeswillens ist genau hinzuschauen,
ob das Gesagte dem tatsächlichen Kindeswillen
entspricht oder auf Manipulationen zurückgeht,
und ob Handlungen, z. B. Umgangs- und Kontaktunterbindung,
für das Kind tatsächlich erforderlich und
förderlich oder im höchsten Maße schädlich
sind.
Im Allgemeinen sind
Erhalt bzw. Wiederherstellung gewachsener Beziehungen
zu Vater und Mutter ein zentraler Aspekt des "Kindswohls"
und die sog. "Bindungstoleranz" ein wesentliches
Kriterium für die Zuordnung des Sorgerechts (Vgl.
z. B. Urteile Nr. 544 des OLG Celle 19UF 208/93 vom
25. Oktober 1993, des OLG Frankfurt/M. 6UF 18/98 vom
18. Mai 1998 und 6WF 168/00 vom 26. Oktober 2000,
OLG Hamm 8UF 339/00 vom 19. März 2001).
Beziehungsdynamik
und psychodynamische Hintergründe bei PAS
In Anlehnung an U.
Kodjoe/P. Koeppel: "Das Parental Alienation Syndrom"
in "Der Amtsvormund" 1/1998, S. 14 und 15
(vgl. auch Johnston, J. R./ Roseby, V. [1997], S.
73 - 218)
1. Bei programmierenden
Eltern
Wie jede Lebenskrise, so rührt auch die Scheidung
unbewältigte Gefühle (Angst, Wut, Trauer,
Bedrohung) und Themen aus der eigenen Biografie des
Betroffenen (z. B. traumatische Kindheitserlebnisse)
auf. Durch die Schmerzen der Trennungserlebnisse werden
diese alten Gefühle mobilisiert und addieren
sich zu den aktuellen Gefühlen. Das erklärt
die Intensität und manchmal Irrationalität
des emotionalen Erlebens und Verhaltens eines oder
beider Partner. Alte Verletzungen, die mit dem eigentlichen
Partner gar nichts zu tun haben, werden auf diesen
projiziert und die aktuellen Probleme an ihm/ihr festgemacht
(Vgl. auch Reich, G. [1994]; vgl. Warshak, R. A. [2000]).
Bei programmierenden
Eltern ist eine konstruktive Verarbeitung der schmerzlichen
Trennungserfahrung, der Trauer, der Verlust- und Verlassenheitsängste,
der enttäuschten Hoffnungen und unerfüllten
Erwartungen nicht ausreichend gelungen. Die neuen
Chancen für das eigene Leben durch die veränderte
Situation können nicht angemessen gesehen und
konstruktiv angegangen werden im Sinne einer Neuorganisation
der Familienbeziehungen. Der Ex?Partner/die Ex-Partnerin
bleibt der Bösewicht, der an allem Unglück
schuld ist. Eigene Anteile können kaum gesehen
werden.
Eltern, die ihre Kinder
gegen den anderen programmieren, handeln oft aus einer
panischen Angst heraus, nach dem Partner auch noch
das Kind zu verlieren. Oder aus Rachegefühlen,
um den anderen zu treffen oder zu quälen. Sie
bilden mit dem Kind eine enge Koalition, zu der niemand
Zugang hat: "Wir gegen den Rest der Welt".
Daraus resultiert eine pathogene Angstbindung, in
der das Kind sozusagen unentrinnbar gefangen ist.
Manchmal kann eine solche Angstbindung paranoide Züge
tragen im Sinne einer "folie á deux",
eine psychiatrisch relevante Situation.
Anmerkung: Zur
Problematik "Kinder psychisch kranker Eltern"
kann ich hier nicht näher eingehen. Im Zusammenhang
mit PAS halte ich jedoch Forschungen zu diesem Thema
für angezeigt. Ich möchte auf den Übersichtsaufsatz
von Mattejat, F./Wüthrich, C./Remschmidt, H.
(Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Marburg): "Kinder psychisch kranker Eltern, Forschungsperspektiven
am Beispiel depressiver Eltern"; in: Nervenarzt
71(2000) S. 164 - 172 hinweisen.
Manche unberechtigte
Vorwürfe eines sexuellen Missbrauchs müssen
meines Erachtens in diesem Licht gesehen werden. Der
programmierende Elternteil glaubt in solchen Situationen
- allerdings in grober Selbstüberschätzung
- das Kind gegen den anderen schützen zu müssen.
Letztlich wird das abhängige Kind jedoch, sozusagen
zum eigenen Schutz, vereinnahmt und instrumentalisiert.
Das mag aus der Sicht des betroffenen Elternteils
in gewisser Hinsicht manchmal verständlich sein,
für das betroffene Kind ist es fatal.
2. Bei den programmierten
Kindern
Bis etwa zum 10. Lebensjahr können Kinder nicht
zwischen eigener Wahrnehmung, eigenen Phantasien und
Geschichten, die ihnen jemand erzählt, zuverlässig
unterscheiden. Der Entwicklungsprozess der Realitätsprüfung
wird nachhaltig gestört, wenn die Diskrepanzen
zwischen dem, was das Kind wahrnimmt und dem, was
ihm erzählt wird, nicht bemerkt und aufgelöst
werden können. Erfundene Gefahren und unwahre
Behauptungen über den anderen Elternteil zerstören
das Vertrauen des Kindes in seine eigene Wahrnehmung,
die ganz anders ist bzw. war.
Das Kind ist gezwungen,
die falsche Realität anzunehmen, um die Beziehung
zum betreuenden Elternteil nicht aufs Spiel zu setzen.
Durch den Kontaktabbruch muss es die Realitätsprüfung
aufgeben und macht sich die verzerrten, manipulativen
Geschichten des betreuenden Elternteils zu eigen.
Es kommt innerhalb des Kindes zu Abspaltungsmechanismen
oder Dissoziationen, wie wir in der Psychiatrie sagen.
Kinder, die in einem Klima leben, das vor Wut und
Ablehnung gegen einen Elternteil nur so vibriert,
übernehmen die Stimmung sehr schnell.
Aus Sicherheitsbedürfnis,
Abhängigkeit, Trauer, Wut und Angst, auch den
Elternteil, mit dem es zusammenlebt noch zu verlieren,
identifiziert es sich mit dem programmierenden Elternteil
und schlägt sich radikal auf seine Seite. Je
jünger das Kind, desto schneller vollzieht sich
dieser unheilvolle Prozeß. Das Kind wird dadurch
zumindest vorübergehend und oberflächlich,
aus dem unerträglichen Loyalitätskonflikt
zwischen den beiden Eltern befreit. Es zahlt dabei
jedoch einen hohen Preis. "Traumatisierungen,
die auf realen Ereignissen basieren, sind therapeutisch
über Erinnerung und Durchleben aufzulösen.
Dieser therapeutische Ansatz ist jedoch bei programmierten
Traumatisierungen, die Reales mit Irrealem vermischen,
wenig erfolgreich." (U. Kodjoe/P. Koeppel [1998]
S. 16); vgl. auch G. Fischer/Riedesser, P.[1998];
vgl. auch B. Dulz/Schneider, A. [1999]).
Welche psychologisch-therapeutischen
und rechtlichen Maßnahmen sind möglich
und erforderlich im Sinne des Schutzes und der Interessenvertretung
des PAS?betroffenen Kindes?
Im Hinblick auf die
geschilderten Zusammenhänge bei PAS ist ein frühzeitiges
Erkennen und Zusammenwirken aller am Scheidungsverfahren
beteiligten und für das Kindswohl zuständigen
Personen und Professionen notwendig (Eltern, Familienrichter,
ASD, Berater, Gutachter, Anwälte).
Unterbleibt eine rechtzeitige
und angemessene Erste Hilfe - gerichtlich wie außergerichtlich
- wird es immer schwieriger, die fatale Entwicklung
für das PAS-betroffene Kind zu unterbrechen.
Hier besteht erheblicher Nachholbedarf. Entscheidend
ist, dass sich das Bewusstsein und der Blickwechsel
vorwiegend vom Elternrecht verstärkt auf die
Rechte und Belange des Kindes vollziehen, so wie es
sich beim neuen Kindschaftsreformgesetz vom 1. Juli
1998 schon ausdrückt.
Dabei gelten
zwei zentrale Gesichtspunkte
a) Für
optimale Entwicklungsbedingungen braucht ein Kind
die Zuwendung, Fürsorge und Förderung durch
beide Eltern - auch gerade nach Trennung und Scheidung
als Lebenspartner.
b) Die Sicherung bzw. Wiederherstellung
eines Maximums an gelebter Beziehung des Kindes zu
seinen beiden Eltern ist die vorrangige Aufgabe der
Eltern, der psychosozialen Dienste und der Familiengerichte.
Die Kinder sind bei dem Elternteil am besten aufgehoben,
der mit dem anderen kooperieren und ihn aktiv und
verantwortungsbewusst in die Entwicklung und Erziehung
des/der gemeinsamen Kinder auch nach Trennung/Scheidung
einbeziehen will und kann.
1. Allgemeine
Aspekte
(Ich beziehe mich dabei wesentlich auf den Artikel
von U. Kodjoe/P. Koeppel: "Früherkennung
von PAS - Möglichkeiten psychologischer und rechtlicher
Interventionen", in: Kind-Prax 5/98, S. 141f.
und auf die ausgezeichnete Arbeit von Johnston, J.
R./ Roseby, V.: "In the Name of the child; A
developmental approach to understanding and helping
children of conflicted and violent divorce" [1997])
a) Präventionsprogramme:
Vorträge, Diskussionen in Kindergärten,
Schulen und Universitäten, Fortbildungen für
Eltern und alle scheidungsbeteiligten Professionen
mit dem Ziel der Aufklärung und Wissensvermittlung.
b) Beratung/Therapie:
für Eltern im Sorge- und Umgangsrechtsstreit.
Einzel- und Familienberatung/-therapie mit Sozialarbeitern,
Mediatoren und/oder Therapeuten. Hier spielt die Arbeit
mit Trauer, Angst, Wut und Projektionen, die aus der
je eigenen Biographie stammen, eine wichtige Rolle
(vgl. Reich, G. [1994], vgl. Kast, V. [1994]): Ggf.
kann die Einbeziehung kooperativer Anwälte sinnvoll
sein.
Gruppeninterventionsprogramme, wie sie heute bereits
an vielen Familienberatungsstellen eingesetzt werden(z.
B. W. E. Fthenakis u. a.: "Gruppeninterventionsprogramm
für Kinder mit getrennt lebenden oder geschiedenen
Eltern/Trennungs- und Scheidungskinder, Hrsg. LBS-Initiative
Junge Familie, Beltz Verlag [1995])
Ziele dieser Maßnahmen, die natürlich Einsicht
und Kooperationsbereitschaft voraussetzen, sind Überwinden
der Gegnerschaft und Sprachlosigkeit der beiden Eltern,
Korrektur von realitätsverzerrten Wahrnehmungen,
Wiederherstellung der Elternautonomie, Konfliktlösung
bzw. Konfliktreduzierung, Erarbeiten eines gemeinsamen
Elternplans, Sensibilisierung für die Bedürfnisse
der gemeinsamen Kinder und ihrer Zukunftsperspektiven.
Also ein Paradigmenwechsel weg von einseitigen Parteiinteressen
und hin zu Elternverantwortung im Sinne der wohlverstandenen
Bedürfnisse und Interessen der gemeinsamen Kinder.
c) Psychologisch-therapeutische
Interventionen für hochstrittige Familien
Zunächst familiendiagnostisch orientierte Analyse,
Diagnostik und Befunderhebung (vgl. z. B. Remschmidt,
H./Mattejat, F. [1998]). Psychoedukative Schulung
der Eltern und Aufklärungsarbeit über die
Bedeutung beider Elternbeziehungen für das Kind,
kindorientierte Elternarbeit. Modifizierte systemische
Familientherapien (vgl. z. B. Gardner [1998 und 1999];
vgl. auch Johnston, J. R./Roseby, V. [1997] S. 221
- 314; vgl. Klenner, W. [2002]; vgl. Jopt, U./Behrend,
K. [2002]; vgl. Bergmann/Jopt/Rexilius [2002]). Ambulante
Hilfs- und Kriseninterventionsangebote bei systemisch
arbeitenden Einrichtungen (z. B. "Kreidekreis"
in München, Familienambulanz der kinder- und
jugendpsychiatrischen Universitätsklinik Marburg
u. a., Ehe- und Familienberatungsstellen, Mediatoren,
mit PAS- und systemischen Konzepten erfahrene Therapeuten).
Ggf. stationäre Behandlung, Vorsorge- und Rehamaßnahmen
unter Einbezug beider Eltern mit entwicklungs- und
verhaltensauffälligen Kindern in psychosomatischen,
familientherapeutisch erfahrenen Einrichtungen (nach
§ 23 GRG, § 40 GRG, § 1305 RVO, §
39 BSHG, §§ 5 und 6 JWG z. B. Jugendkurklinik
Murnau-Hochried, psychoth. Klinik Tiefenbrunn /Göttingen
u. a.). Dies kann erforderlich sein speziell bei Missbrauchs-,
Gewalt-, Drogen- und Alkoholproblematik, schweren
psychosomatischen Störungen und bei schwerem
PAS. Hier sind auch das "Modell Norderney"
von U. J. Jopt (vgl. U. J. Jopt/Behrend, K. [2000])
und die Reintegrationskonzepte der "Rachel-Foundation"
in USA (s. S. 2) zu nennen.
Aufgabe dieser Maßnahmen
wäre bei abgebrochenem Kontakt die Kontakt- und
Beziehungsanbahnung zwischen Kind und ausgegrenztem
Elternteil, Herstellung von Realität, Korrektur
verzerrter Fremd- und Selbstwahrnehmung von Kind und
Eltern, Wiederaufbau der zerstörten Gefühlsbeziehung,
Wiederherstellung einer funktionierenden Kommunikation,
Beginn der Reorganisation der Familienbeziehungen,
ggf. individuelle, biografisch bedingte Problembearbeitung,
Prophylaxe und je nach Schweregrad Therapie für
geschädigte Kinder unter Berücksichtigung
von Erkenntnissen der modernen Psychotraumatologie
(vgl. G. Fischer/Riedesser, P. [1998]; Endres, M./Biermann,
G. [1998]; vgl. Streeck-Fischer, A. in: Endres, M./Biermann,
G. [1998]; vgl. F. Teegen [2000]; vgl. Kolk, van der,
B. A./McFarlane, A. C./Weisaeth, L. (Hrsg.) [2000]).
Auf spezifische therapeutische Vorgehensweisen bei
PAS-geschädigten Kindern und auf zu beachtende
Prinzipien und Faktoren des therapeutischen Deprogrammierungsprozesses
wird ausführlich in den Arbeiten von R. A. Gardner:
"Therapeutic Interventions for Children with
Parental Alienation Syndrome" [2001] und S. S.
Clawar/B. V. Rivlin: "Children held hostage,
dealing with programmed and brainwashed children"
[1991] eingegangen. Von Interesse in diesem Zusammenhang
sind auch die Arbeiten von W. Klenner [2002] und U.
Jopt/K. Behrend [2000]. Ich verweise auf diese Literatur.
d) Psychologische
Intervention auf richterliche Anordnung
Sachverständigengutachten (nicht reine Diagnostik,
sondern prozessorientiertes, kindzentriertes, schrittweises
Vorgehen). Ziel ist die Wiederherstellung der Kommunikation,
die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung,
Kooperation mit dem Gericht und verantwortlichen Rechtsanwälten,
die das Wohl des Kindes vor Parteiinteressen im Blick
haben. Rolle und Verantwortung der Rechtsanwälte
halte ich für besonders bedeutsam. Evtl. kann
eine Probephase sinnvoll sein. Ggf. kann nach §
50 FGG ein Sachverständiger, Verfahrens-/Umgangspfleger
oder Therapeut als Umgangsbegleiter und Ansprechpartner
bei auftretenden Problemen für beide Eltern und
Kinder eingesetzt werden (vgl. z. B. OLG Frankfurt/M.
5WF 112/00 vom 13. Juli 2000; OLG Hamm 8UF 339/00
vom 19. März 2001; vgl. auch Büte, D. [2001]
S. 104). Erst nach dieser Phase Erstellung des Gutachtens
mit Empfehlungen für das Gericht mit Einschätzung
von Bindungstoleranz, Erziehungsfähigkeit und
Kooperation bei möglichen Lösungsansätzen.
e) Weitergehende
Begleitung
hochstrittiger Familien über einen längeren
Zeitraum in erneut auftretenden Krisensituationen
mit dem Ziel eine langfristige Befriedung, Reorganisation
des veränderten Familiensystems, langfristigen
Schutz der Kinder und den "Seelenfrieden"
für die beteiligten Familienmitglieder zu erreichen.
2. Spezielle
Aspekte
(Ich beziehe mich hier zusammenfassend auf die Ausführungen
von Gardner in seinen Büchern "Parental
Alienation Syndrome" [1998], "Therapeutic
Interventions for
Children with Parental Alienation Syndrome" [2001],
"Das elterliche Entfremdungssyndrom, Anregungen
für gerichtliche Sorge- und Umgangsregelungen"
[2002] und in seinem Artikel "Family therapy
of the moderate type of PAS" [1999]. Außerdem
beziehe ich mich auf die Arbeit von W. Leitner/R.
Schoeler: "Maßnahmen und Empfehlungen für
das Umgangsverfahren im Blickfeld einer Differentialdiagnose
bei Parental Alienation Syndrom (PAS) unterschiedlicher
Ausprägung in Anlehnung an Gardner, 1992/1997",
in: "Der Amtsvormund" Nov./Dez./1998.)
In dem letztgenannten Artikel setzen sich die Autoren
Leitner und Schoeler ausführlich mit den Empfehlungen
von Prof. Gardner bei den verschiedenen Schweregraden
von PAS auseinander. Rechtliche und psychologische
Interventionen setzen dabei eine umfassende und detaillierte
Diagnosestellung und eine flexible, interprofessionelle
Zusammenarbeit voraus.
1. Bei
leichten PAS-Fällen (Die Symptome
sind nicht zwangsläufig alle - und wenn - in
mäßiger Ausprägung vorhanden, der
Umgang funktioniert noch.) wird empfohlen, die elterliche
Sorge beim betreuenden Elternteil zu belassen, allerdings
mit strengen, gerichtlich kontrollierten Bewährungsauflagen
hinsichtlich eines angeordneten Umgangsrechtes des
nicht betreuenden Elternteils. Diese strukturierenden
Maßnahmen hält Gardner für ausreichend
und eine Therapie noch nicht für erforderlich.
2. Bei
mäßigen PAS-Fällen
mit erheblicher Ausprägung der Symptome und bereits
erheblichen Umgangs- und Übergabeproblemen (Sind
Kinder erst einmal beim anderen Elternteil, beruhigen
sie sich sehr bald und genießen die Umgangszeit
mit diesem.) wird empfohlen, auf der juristischen
Ebene zunächst die elterliche Sorge beim betreuenden
Elternteil zu belassen und auf der psychologischen
Ebene einen therapeutisch geschulten Verfahrens-/Umgangspfleger/Therapeuten
zu bestellen, der die Besuche einfädelt und begleitet
und dem Gericht mitteilt, wenn der Umgang nicht funktioniert.
Ggf. sind verschiedenstufige gerichtliche Sanktionen
anzudrohen (z. B. ggf. Zwangsgeld, Androhung des Sorgerechtsentzugs,
Arrest). Eine Anordnung und Durchsetzung des Umgangs
kann das Kind dabei häufig im bestehenden Loyalitätskonflikt
entlasten, da es sozusagen gehen muss
und es nicht die Verantwortung für eine evtl.
damit verbundene Kränkung des betreuenden Elternteils
zu tragen hat. Gardner betont, dass ein vom Gericht
eingesetzter Therapeut oder Pfleger mit dem Phänomen
PAS und systemischen Sichtweisen vertraut sein sollte.
Grenzen-setzende, stringente, ggf. direktive Interventionen
(vergleichbar mit Ansätzen in der Suchttherapie)
mit Rückendeckung des Gerichtes seien unerlässlich,
um spezifischen Ausweich-, Vermeidungs- und Spaltungsstrategien
in PAS-Familien erfolgreich begegnen zu können.
Klassische, allein auf Einsicht und Freiwilligkeit
beruhende therapeutische Einzelverfahren hält
Gardner bei PAS-Familien nicht für erfolgversprechend.
Er weist u. a. auf die Arbeit mit Klienten aus Sektensystemen,
Geiselopfern und ehemaligen Kriegsgefangenen des Korea-
und Vietnamkrieges hin, die einer anhaltenden und
konsequenten Indoktrination unterzogen worden waren
(vgl. Gardner, R. A. [1999], S. 11; vgl. Gardner,
R. A. [2001], S. 1 - 16).
3. Bei
schwerem PAS und völliger Uneinsichtigkeit
des programmierenden Elternteils (nach Gardner, R.
A. [1998], S. 355 etwa 5 bis 10 % der PAS-Fälle),
also wenn ein endgültiger und radikaler Beziehungsabbruch
droht bzw. bereits eingetreten ist, wird eine Sorgerechtsübertragung
auf den nichtbetreuenden Elternteil empfohlen (vgl.
Gardner, R. A. [1998; 1999; 2001]; vgl. Clawar, S.
S./Rivlin, B. V [1991], S. 168; vgl. Dunne, J./Hedrick,
M. [1994], wo Sorgerechtsumkehr als die wirksamste
Methode beschrieben wird).
Die Ergebnisse einer Verlaufsstudie von Gardner mit
99 PAS-Kindern bestätigen das in eindrücklicher
Weise: "Should courts order PAS-children to visit/reside
with the alienated parent? - a Follow up study".
(19 (3) 2001, S. 61 - 106 American Journal of Forensic
Psychology/Dt. Übers.: "Das elterliche Entfremdungssyndrom,
Anregungen für gerichtliche Sorge- und Umgangsregelungen"
[2002])
Je nach Situation kann
es notwendig sein, das Kind zunächst vorübergehend
in einer Übergangsörtlichkeit fremd zu plazieren
(Pflegefamilie, Heim, Klinik) - je nach Verhalten
des entfremdenden Elternteils. Dort erfolgt unter
therapeutischer Hilfestellung ein schrittweiser Kontaktaufbau
zum entfremdeten Elternteil mit dem Ziel, dass das
Kind in dessen Wohnung umzieht. Wenn möglich
und abhängig von der Entwicklung einer Einstellungsänderung
des entfremdenden Elternteils ist dann zu versuchen,
allmählich eine Umgangsregelung für diesen
zu entwickeln. Falls notwendig, kann dies über
den Weg supervidierter Kontakte versucht werden, wie
sie heute bereits bei Problem-Vätern üblich
sind. "Einen Wechsel von einem Elternteil zum
anderen können Kinder in der Regel verkraften.
Dem manipulierenden Verhalten eines Elternteils ausgesetzt
zu bleiben, beeinträchtigt ihre Lebensqualität
erheblich und das lebenslang.""(Vgl. Fischer,
W. [1998]; vgl. auch S. S. Clawar/Rivlin, B. V [1991])
Tabelle 1: Differentialdiagnose
der drei Ausprägungsformen von Parental Alienation
Syndrome (PAS)
|
primäre
Symptomatik
|
Leicht
|
Mässig
|
Schwer
|
| Verunglimpfungskampagne |
minimal |
mäßig |
beträchtlich |
| schwache, leichtfertige
oder absurde Rationalisierungen der Verunglimpfungen |
minimal |
mäßig |
multiple absurde
Rationalisierungen |
| fehlende Ambivalenz |
normale Ambivalenz |
keine Ambivalenz |
keine Ambivalenz |
| Phänomen
"eigenständiges Denken" |
i. d. R. nicht
vorhanden |
vorhanden |
vorhanden |
| reflexartige Unterstützung
des entfremdenden Elternteils in der elterlichen
Auseinandersetzung |
minimal |
vorhanden |
vorhanden |
| fehlende Schuldgefühle |
normales Schuldgefühl |
geringes bis kein
Schuldgefühl |
kein Schuldgefühl |
| "entliehene
Szenarien" |
minimal |
vorhanden |
vorhanden |
| Ausweitung der
Feindseligkeit auf erweiterte Familie des entfremdeten
Elternteils |
minimal |
vorhanden |
beträchtlich,
oft fanatisch |
| Zusätzliche
differential-diagnostische Aspekte |
|
|
|
| Übergangsschwierigkeiten
während der Besuchszeiten |
i. d. R. nicht
vorhanden |
mäßig |
beträchtlich,
Besuch oft unmöglich |
| Verhalten während
der Besuchszeiten |
gut |
zeitweise antagonistisch
und provozierend |
keine Besuche,
oder destruktives und anhaltend provozierendes
Verhalten während der Besuche |
| Bindung zum entfremdenden
Elternteil |
stark, gesund |
stark, leicht
bis mäßig pathologisch |
schwer pathologisch,
oft paranoide Bindung |
| Bindung zum entfremdeten
Elternteil |
stark, gesund
oder leicht pathologisch |
stark, gesund
oder leicht pathologisch |
stark, gesund
oder leicht pathologisch |
Tabelle
1 entnommen aus: Gardner, R. A. (1998) The Parental
Alienation Syndrome, Second Edition, Cresskill, NJ:
Creative Therapeutics, Inc.
Gardner, R. A. (2001) Therapeutic Interventions for
Children with Parental Alienation Syndrome, Cresskill,
NJ: Creative Therapeutics, Inc.
Tabelle 2: Differentielle Behandlung der drei Ausprägungsformen
des Parental Alienation Syndroms (PAS)
|
.
|
Leicht
|
Mässig
|
Schwer
|
| gerichtliches
Vorgehen |
Elterliche Sorge
verbleibt primär beim entfremdenden Elternteil. |
Plan A
(gewöhnlich)1. Elterliche Sorge verbleibt
primär beim entfremdenden Elternteil.2.
Bestellung eines PAS-Therapeuten.*3. Auflagen:KautionGeldstrafegemeinnützige
ArbeitenBewährungHausarrestHaft
Plan B (gelegentlich
erforderlich)1. Übertragung der elterlichen
Sorge auf entfremdeten Elternteil.2. Bestellung
eines PAS-Therapeuten.*3. Äußerst
beschränkte und überwachte Besuche
beim entfremdenden Elternteil zur Vermeidung
von Indoktrination.
|
1. Übertragung
der elterlichen Sorge auf den entfremdeten Elternteil.2.
Vom Gericht angeordnete Übergangs-Örtlichkeit. |
| psychotherapeutisches
Vorgehen |
i. d. R. nicht
erforderlich |
Pläne
A und B Behandlung durch einen vom Gericht
bestellten PAS-Therapeuten.* |
Übergangs-Örtlichkeit
mit Überwachung durch einen vom Gericht bestellten
PAS-Therapeuten* |
Tabelle
2 entnommen aus: Gardner, R. A. (1998) The Parental
Alienation Syndrome, Second Edition, Cresskill, NJ:
Creative Therapeutics, Inc.
Gardner, R. A. (2001) Therapeutic Interventions for
Children with Parental Alienation Syndrome, Cresskill,
NJ: Creative Therapeutics, Inc.
Ich möchte
mich bei Prof. Dr. R. A. Gardner für seine freundliche
Genehmigung bedanken, diese beiden Tabellen zu verwenden.
* In Deutschland sind
bisher PAS-Therapeuten unbekannt, deshalb kämen
m. E. mit PAS-vertraute Therapeuten, Mediatoren oder
Verfahrens-/Umgangspfleger hier in Frage
Abschlussbemerkungen
Als gesellschaftliches
Massenphänomen sind Trennung und Scheidung und
sind vor allem die Scheidungsfolgen kein privates
Problem mehr. Scheidungsfamilien sind, besonders unter
dem Aspekt der aufgezeigten - teilweise traumatischen
- Langzeitfolgen für die betroffenen Kinder -
die nächste Generation einer Gesellschaft -,
auf fachlich kompetente und sachgerechte Unterstützung
angewiesen. Hier plädiere ich ggf. für eine
Pflichtberatung sowie auch eine Anwaltspflicht im
Scheidungsverfahren, eine Pflichtberatung bei Schwangerschaftsabbruch
oder psychologische Trainingskurse bei alkoholauffälligen
Autofahrern selbstverständlich sind.
Bei der komplexen Psychodynamik
des Scheidungsgeschehens ist eine gebündelte
Zusammenarbeit aller am Scheidungsverfahren Beteiligten
erforderlich. Also Eltern, Beratungsstellen, Sozialarbeiter,
Therapeuten, psychologische Gutachter, Familienrichter
und Anwälte. Was die Verfahrensbevollmächtigten
angeht, sollten diese meines Erachtens in standesrechtlicher
oder gesetzlicher Form dazu verpflichtet werden, in
kindschaftsrechtlichen Verfahren die Interessen des
Kindes (auch an einer schnellen Entscheidung) über
die Interessen ihres Mandanten oder ihrer Mandantin
zu stellen. Vereinzelt gibt es Anwälte, die Vertretungen
für strittige Umgangsverfahren ablehnen und dadurch
Eltern, die ihre Konflikte auf dem Rücken der
Kinder austragen, einen wichtigen Impuls geben (vgl.
E. Metzger [1999], S. 17). Das sind allerdings Ausnahmen.
Allzu oft wird noch Benzin zum Löschen des Feuers
benutzt und die Kinder tragen die Folgen.
Jugendämter und
Familiengerichte sollten eindeutig und konsequent
- ggf. unter Hinweis auf § 171 StGB (betrifft
Verletzung der Fürsorge und Erziehungspflicht)
- zum Schutz des Kindes intervenieren, wenn einer
oder beide Elternteile das Kind gegen den anderen
instrumentalisieren, die Beziehung durch Programmierung
oder Umgangsvereitelung zu zerstören drohen und
dadurch eine erhebliche Entwicklungsgefährdung
des Kindes induzieren. Beiden Eltern muss unzweideutig
verdeutlicht werden, dass solches Verhalten zum Schutz
der Kinder von seiten des staatlichen Wächters
nicht toleriert wird und Konsequenzen zur Folge hat
(vgl. z. B. OLG Frankfurt/M. 6WF 168/00 vom 26. Oktober
2000; vgl. auch AG Fürstenfeldbruck 1F 138/01
vom 14. März 2001).
Wichtig scheint mir,
dass Jugendämter und Gerichte zu keiner Zeit
zulassen, dass der Kontakt zwischen Kind und außerhalb
lebendem Elternteil einseitig und ohne zwingenden
Grund unterbrochen wird. Wer in besonders schwierigen
Fällen - dazu zähle ich z. B. auch eine
anhaltende systematische Umgangsvereitelung und/oder
eine schwere PAS-Problematik - kapituliert, handelt
zum Schaden des Kindes. Denn die Traumatisierung durch
den erzwungenen Verlust einer Elternbeziehung ist
tiefgreifend und reicht bis weit ins Erwachsenenalter
hinein (Vgl. G. Fischer/Riedesser, P. [1998]; vgl.
A. Dührssen/Lieberz, K. [1999]; vgl. Gardner,
R. A. [1998; 2001]).
In einem Kind durch
Programmierung und Manipulation PAS zu erzeugen ist
in Anbetracht der daraus resultierenden schweren Persönlichkeitsschäden
kein "Kavaliersdelikt".
Im Fall von schwerem
PAS schreibt Prof. Gardner: "Nichtstun
verdammt beide - sowohl den zum Opfer gemachten Elternteil
als auch das Kind - zu gegenseitiger lebenslanger
Entfremdung. Es gibt absolut keinen Grund zu glauben,
dass solche Kinder, wenn sie erwachsen geworden sind,
erkennen werden, was mit ihnen geschehen ist und sie
sich dann mit dem entfremdeten Elternteil wieder versöhnen.
Selbst wenn der Versuch unternommen wird, solche eine
Versöhnung herbeizuführen, ist nicht wahrscheinlich,
dass er sich als erfolgreich erweist. Zu diesem Zeitpunkt
ist dann die Wahnvorstellung des Kindes, der zum Opfer
gemachte Elternteil sei verabscheuungswürdig,
so tief in seinen Gehirnwindungen verwurzelt, dass
nichts dies zu ändern vermag. Obendrein wird
in den vielen Jahren, in denen es absolut keinen Kontakt
miteinander gegeben hat, das Fundament auf dem Beziehungen
wachsen, ausgehöhlt sein, wenn es nicht schon
völlig zerstört ist." (Aus einem Brief
von Prof. Gardner an die Autoren W. Leitner und R.
Schoeler, abgedruckt in ihrem Artikel: "Maßnahmen
und Empfehlungen für das Umgangsverfahren im
Blickfeld einer Differentialdiagnose bei Parental
Alienation Syndrom (PAS) unterschiedlicher Ausprägung
in Anlehnung an Gardner (1992/1997)", in: "Der
Amtsvormund" Nov./Dez./1998, S. 862f.
Was die Traumatisierung
hinterbliebener Eltern von Kindern mit schwerem PAS
angeht, schreibt Gardner zum Abschluss seiner Verlaufsstudie
"Should courts order PAS-children to visit/reside
with the alienated parent?" (in: 19 [3] 2001
Am. Journ. Forensic Psychology, S. 104): "Ich
war nicht auf die große Zahl völlig zerstörter
Beziehungen und auf das enorme Leid gefasst unter
dem die entfremdeten Eltern litten ... ein derartiges
Ausmaß an Leid hatte ich nicht erwartet ...
es ist offensichtlich schmerzlicher und psychologisch
vernichtender, ein Kind durch PAS zu verlieren, als
durch den Tod. Der Tod ist endgültig und es besteht
keinerlei Hoffnung mehr auf Versöhnung. Die meisten
hinterbliebenen Eltern fügen sich letztlich in
diese leidvolle Tatsache. Das PAS-Kind jedoch ist
noch immer am Leben und wohnt vielleicht sogar irgendwo
in nächster Nähe. Dennoch besteht nur wenig
oder überhaupt kein Kontakt, wo Kontakt doch
möglich wäre. Deshalb ist es für den
durch PAS entfremdeten Elternteil viel schwerer, sich
in seinen Verlust zu fügen, als für einen
Elternteil, dessen Kind gestorben ist. Für manche
entfremdeten Eltern ist der ständige Schmerz
eine Art "lebender Tod des Herzens".
Aus meiner Praxis kenne
ich Fälle, in denen sich z. B. in der Pubertät
oder nach dem 18. Lebensjahr das Blatt --teilweise
radikal - gewendet hat und das Kind sich dem bis dahin
abgelehnten Elternteil wieder zuwandte. Die Pubertät
bringt ja bisweilen dramatische Persönlichkeitsveränderungen
mit sich, die wie Metamorphosen (Raupe ® Puppe
® Schmetterling) anmuten.
Das mag für PAS-Betroffene ein schwacher Trost
sein. Ich kenne allerdings ebenfalls Beispiele, in
denen bis ins fortgeschrittene Erwachsenenalter -
in einigen Fällen auch zeitlebens - kein Kontakt
mehr zustande kam - mit all dem Leid, das damit verbunden
ist. Gardners Hinweise können also von allen
Eltern und scheidungsbeteiligten Professionen nicht
ernst genug genommen werden. Es geht um wesentliche
Entwicklungs- und Lebensperspektiven von betroffenen
Scheidungskindern, ihren Eltern und unserer Gesellschaft
von morgen überhaupt.
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OLG München vom 12. April 1991, in: FamRZ91,
S. 1343f.
OLG Frankfurt am Main (6UF125/92) vom 29. Januar
1993
OLG Celle (19UF208/93) vom 25. Oktober 1993;
in: FamRZ1994, Heft 14, S. 924 - 926
OLG Frankfurt am Main (6UF18/98) vom 18. Mai
1998, in: ZfJ 85 (7/8) 1998, S. 343
OLG Nürnberg (10UF441/98) vom 15. Juni
1998
OLG Bamberg (7WF122/94) vom 14. März 1995;
in: NJW 1995, Heft 25, S. 1684 - 1685
OLG Bamberg (7UF42/85); in: FamRZ 1985, Heft
11, S. 1175 - 1179
OLG Köln (25UF236/98) vom 6. Juli 1999;
in DA 73 (8) 2000, S. 691
KG Berlin (17UF1413/99) vom 30. Mai 2000; in:
FamRZ 2000, Heft 24 S. 1606ff.
OLG Frankfurt/M. (5WF 112/00) vom 13. Juli
2000
OLG München (12WF 1140/00) vom 21. September
2000
OLG Frankfurt/M. (6WF 168/00) vom 26. Oktober
2000
OLG Hamm (8UF 339/00) vom 19. März 2001
AG Rinteln (2XV178) vom 27. April 1998, in:
ZfJ 85 (7/8) 1998, S. 344
AG Laufen (002F 00475/99) vom 26. Juli 2000
AG Fürstenfeldbruck (1F138/01) vom 14.
März 2001, in: FamRZ 2002, Heft 2, S. 118 - 120
EGMR Sache Elsholz ./. BRD Urteil v. 13. Juli
2000 - 25725/94, ins Deutsche übersetzt in: DA
73 (8) 2000, S. 679 - 689
Angaben zum Verfasser
Name: von Boch-Galhau,
Vorname: Wilfrid
Anschrift: Oberer Dallenbergweg 15, 97082 Würzburg
Tel.: (09 31) 88 38 92
Fax: (09 31) 7 70 82
Berufsbezeichnung: Dr. med., Facharzt für psychotherapeutische
Medizin Nervenarzt/Psychotherapie
Arbeitsschwerpunkte: Tiefenpsychologisch fundierte
Kurz- und Langzeitpsychotherapie (Schwerpunkte: Angst-/Depressionserkrankungen,
Psychosomatosen)
Beratung und Psychotherapie
PAS-betroffener erwachsener Scheidungskinder und betroffener
Eltern
Mitglied im Interdisziplinären
Arbeitskreis Beratung bei Trennung und Scheidung in
Würzburg
Vortragstätigkeit
zum Thema Parental Alienation Syndrome (PAS)
Mitarbeit in einem
Selbsthilfeverband scheidungsbetroffener Männer
und Frauen
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