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Elterliche PASsivität
nach Trennung
Zur Bedeutung des
betreuenden Elternteils für die PAS-Genese
Uwe Jopt, Julia Zütphen
1. Einleitung
Wenn Eltern sich trennen,
ist die Traumatisierung der Familienmitglieder fast
unvermeidlich, weil für Erwachsene wie Kinder
die bis dahin relativ sichere Basis eines gemeinsamen
Familienlebens auf einmal zusammen bricht. Das macht
nicht nur Kindern schwer zu schaffen, für die
das plötzliche Fehlen eines Elternteils einen
bedrohlichen Eingriff in ihr familiales Netzwerk emotionaler
Liebesbeziehungen bedeutet ("psychische Verwaisung";
vgl. Jopt & Behrend, 2000).
Ebenso belastet sind
auch die Erwachsenen. Für sie scheitert die bis
dahin tragende Vision vom lebenslangen partnerschaftlichen
Beziehung- und Familienglück endgültig,
wobei kognitive Strategien kausaler "Schuld"-Zuschreibung
dafür sorgen, dass dieser Zusammenbruch allein
dem Partner angelastet wird, während man sich
selbst als "Opfer" sieht. Diesen psychologischen
Mechanismus zeitlicher Gliederung einer im Prinzip
endlosen Kette von aneinander gereihten Ereignissen
bezeichnet man als "Interpunktion" (Watzlawick,
Beavin, & Jackson, 1982).
Somit ist die typische
personelle Konstellation nach Trennung dadurch charakterisiert,
dass in einem Haushalt ein von seinem Kind getrennter
Elternteil lebt - allein oder mit einem Partner, eventuell
auch dessen Kinder. Auf der anderen Seite stehen zwei
traumatisierte "psychologische Opfer", der
betreuende Elternteil (BET) und sein Kind, die die
"Restfamilie" bilden.
Zwar sieht sich in
der Regel der außerhalb lebende Elternteil (AET)
gleichfalls als Opfer. Im Unterschied zum anderen
hat er jedoch allenfalls "besuchsweise",
im Rahmen von Umgangsregelungen, mit seinem Kind Kontakt.
Durch diese größere räumliche und
zeitliche Nähe ist es zwangsläufig den Erklärungen
und Gefühlen des BET wesentlich stärker
ausgesetzt, so dass ihm dessen Ansichten vertrauter
sind und näher stehen, als die des AET.
Für die meisten
Trennungspaare sind solche unterschiedlichen Möglichkeiten,
dem Kind gegenüber die persönliche Meinung
über den Partner, d.h. aus Kindessicht: anderen
Elternteil, deutlich werden zu lassen, allerdings
nach einiger Zeit nur noch von untergeordneter Bedeutung.
Denn sie begreifen - entweder aus eigener Kraft oder
mit Unterstützung Dritter, z. B. der Jugend-Hilfe
-, dass sie die durch den Trennungschock verloren
gegangene "Elternrolle" im Interesse des
Kindes schleunigst wieder in ihr Leben reintegrieren
müssen.
D.h. den meisten Trennungspaaren
wird relativ bald bewusst, dass sie verpflichtet sind,
in Wahrnehmung ihrer Elternverantwortung die eigenen
Konflikte zurück zu stellen, und sich trotzdem
zu bemühen, zusammen zur seelischen Schadensbegrenzung
ihres Kindes beizutragen. Dieses Ziel wird letztlich
nur dann erreicht - so steht es heute sogar ausdrücklich
im Gesetz -, wenn es ihnen gelingt, dem Kind trotz
Zerbrechen des früheren Familienverbandes einen
unbeschwerten und unbelasteten Kontakt zu beiden Eltern
zu ermöglichen. Wenn sie es schaffen, ihr Negativbild
vom Partner möglichst umfassend vom Kind fern
zu halten, um keine Irritationen in Bezug auf den
anderen Elternteil hervor zu rufen.
Vereinzelt kommt es
allerdings vor, dass die für den Anfang "natürliche"
Nähe zwischen Kind und BET später nicht
wieder relativiert wird, sondern sich in einer bündnisähnlichen
Koalition gegen den AET manifestiert. Dann sind die
Umgangskontakte schnell so stark belastet, dass das
Kind bald von sich aus zukünftige Besuche ablehnt.
Doch damit nicht genug.
Befinden sich solche Kinder zugleich in einer Alters-
und
Entwicklungsphase, in der sie zwar schon zu relativ
stabilen moralischen Urteilen fähig, jedoch noch
nicht autonom genug sind, um ihre Maßstäbe
unabhängig von den Vorgaben ihrer Eltern aufzubauen,
dann kann es passieren, dass es nicht nur bei der
Ablehnung von Besuchen bleibt. Unter diesen Bedingungen
kommt es vor, dass das Kind auch die Persönlichkeitsurteile
des BET - das sind, vor dem Hintergrund seines "Täter"-Bilds
vom Partner, natürlich vor allem Abwertungen
- übernimmt und damit seinem "Vater"
oder seiner "Mutter" die gleichen Defizite
und Charaktermängel zuschiebt.
Solche "Übernahmen"
müssen vor dem Hintergrund gesehen werden, dass
ein Kind noch nicht zwischen "Partner" und
"Vater" bzw. zwischen "Partnerin"
und "Mutter" unterscheiden kann (das setzt
erst mit der Pubertät ein). Bis dahin bilden
beide eine Einheit, wodurch sich der "schlechte
Partner" - eine Beurteilung auf Erwachsenenebene
- leicht in einen "schlechten Elternteil"
- ein Urteil auf Elternebene, das eventuell so gar
nicht intendiert war - verwandeln kann.
Solche Kampagnen einer
- über die Ablehnung von Umgangskontakten weit
hinausgehenden - Abwertung und Verunglimpfung des
AET werden in der Literatur als PAS (Parental Alienation
Syndrom) bezeichnet. Dieses Syndrom wurde bis vor
kurzem vorwiegend phänomenologisch betrachtet.
Mit der Analyse von Jopt & Behrend (2000) liegt
inzwischen jedoch erstmals ein theoretisches Modell
vor, das PAS als eine komplexe "Anpassungsleistung"
von Trennungskindern gegenüber solchen Eltern
versteht, bei denen die - für den Anfang durchaus
"normale" - Ausblendung der Elternebene
nicht wieder rückgängig gemacht wird.
Dabei dient diese Adaption
kindlicher Einstellungen an die des BET vornehmlich
dem Ziel, die durch den Widerspruch zwischen Verhalten
und Wissen hervor gerufene "kognitive Dissonanz"
zu reduzieren.
PAS ist aber nicht
nur in Bezug auf Kinder erklärungsbedürftig,
für die vor der Trennung in der Regel eine stabile
emotionale und intime Bindung zum ausgegrenzten Elternteil
bestand, so dass ihre Haltung "logisch"
absolut unverständlich erscheint. Auch Verhalten
und Einstellung des BET bedürfen einer genaueren
Erklärung. Denn da der natürlich "weiß",
dass die frühere Beziehung des Kindes zum AET
im diametralen Widerspruch zum jetzigen Verhalten
steht, ist es auf den ersten Blick ebenso unbegreiflich,
weshalb er - als für sein Kind verantwortlicher
Elternteil - trotzdem nichts dagegen unternimmt.
Über die Gründe für diese Zurückhaltung
ist bisher nur eines bekannt. Fragt man solche Eltern
direkt, betonen sie fast gebetsmühlenhaft, lediglich
den Willen ihres Kindes zu respektieren und sich deshalb
- in ausdrücklicher Wahrnehmung ihrer Elternverantwortung
- mit aller Kraft dafür einzusetzen, dass nichts
geschieht, was es nicht will. Diese Argumentationsfigur
kann weder durch Konfrontation (z. B. eine Gegenüberstellung
mit dem letzten Urlaubsfotos von Kind und AET), noch
durch Plausibilitätsüberlegungen in Bezug
auf solche "Begründungen", die nur
noch absurd erscheinen ("mein Vater wollte ums
vergiften", "meine Mutter ließ mich
bewusst allein über die Straße gehen, damit
ich überfahren werde"), erschüttert
werden. Jede Logik scheint förmlich ausgeblendet
zu sein.
Solche Relativitätsverzerrungen
von fast schon psychiatrischer Relevanz wecken aus
Sicht unbeteiligter Dritter den Verdacht, dass es
trennungsspezifische Kontextmerkmale von erheblicher
traumatisierender Bedeutung sind, die die Wirklichkeitswahrnehmung
des BET beeinträchtigen.
Dem gegenüber
zielen alle Erklärungen der ausgegrenzten Elternteile
darauf ab, dem BET Intentionalität und bewusstes,
zielgerichtetes Handeln zu unterstellen: Das gesamte
Verhalten des Kindes - seine Kontaktablehnung, seine
Respektlosigkeit - alles sei ausschließlich
das Resultat einer verantwortungslosen vorsätzlichen
Instrumentalisierung durch den BET. Inszeniert mit
dem einzigen Ziel, die emotionale Beziehung des Kindes
zum AET dauerhaft zu zerstören.
Nach diesem Erklärungsmodell
liegt es an der Persönlichkeit des BET und nicht
an den situativen Besonderheiten einer Trennung, dass
es zur Ausbildung von PAS kommt. Der mit dem Kind
lebende Elternteil "billigt" nicht nur ein
völlig unangemessenes Auftreten seines Kindes
gegenüber dem AET; er hat es sogar ausdrücklich
darauf angelegt. Diese Vorstellung erscheint aus laienpsychologischer
Sicht sogar ausgesprochen plausibel, zumal der AET
- vor dem Hintergrund seines Wissens um die in der
Vergangenheit durchweg positive Beziehung zum eigenen
Kind - sich dessen aktuelles Auftreten logischerweise
nur so erklären kann, dass es gezielt beeinflusst
sein muss. Tatsächlich gibt es allerdings so
gut wie keine Belege dafür, dass ein PA-Syndrom
gezielt vom BET angestrebt würde.
Das schließt
zwar nicht aus, dass es im Einzelfall durchaus auch
Intentionalität geben mag. Nachzuweisen wäre
sie allerdings nur dann, wenn der BET zuvor gegenüber
Dritten und damit nachprüfbar angekündigt
hätte, wider besseren Wissens um die enge emotionale
Beziehung des Kindes zum AET dennoch eine totale Entfremdung
zwischen beiden herbeiführen zu wollen. Dieser
Fall ist uns aber bisher noch nie begegnet.
Trotzdem darf man davon
ausgeben, dass sich PAS ohne entsprechende Einflussnahme
des BET niemals entwickeln würde. Denn sofern
der BET fest davon überzeugt ist, dass für
alle Kinder und damit auch für das eigene Kind
der unbeschwerte Kontakt auch zum getrennt lebenden
Elternteil unverzichtbar für eine gesunde emotionale
und psychosoziale Entwicklung ist, gibt es dieses
Phänomen nicht. Insofern haben PAS-Betroffene
grundsätzlich nicht ganz Unrecht, wenn sie sich
über den Einfluss des BET aufs Kind beklagen.
Doch es macht einen
grundlegenden Unterschied, ob es jemand vorsätzlich
darauf anlegt, bei seinem Kind ein PA-Syndrom zu erzeugen,
oder ob er sich seiner Einflussnahme überhaupt
nicht bewusst ist und lediglich nichts dagegen unternimmt,
wenn sein Kind dem früheren Partner gegenüber
dieselbe Ablehnung zum Ausdruck bringt, wie er selbst.
Wenngleich das Resultat in beiden Fällen dasselbe
ist, so dass vom Phänotyp her nicht zu erkennen
ist, worauf der Widerstand beruht.
In diesem Sinne wird
zwar auch nachfolgend davon ausgegangen, dass PAS
in engem Zusammenhang mit der Person eines BET gesehen
werden muss, der Verhaltungsweisen seines Kindes zulässt,
denen er unter anderen Umständen - im Falle des
Zusammenlebens mit beiden Eltern; oder wenn seine
Despektierlichkeiten anderen Personen, etwa den Großeltern
auf Seiten des BET, gelten würden - vehement
und unnachgiebig (erzieherisch) entgegen träte.
Eine eigenständige
Intentionalitäts-Annahme - wenngleich vom Pionier
der PAS-Forschung Richard Gardner (1998), durch Metaphern
wie "Gehirnwäsche" oder "Programmierung"
regelrecht befördert - erscheint darüber
hinaus jedoch entbehrlich. Solche Vokabeln erzeugen
zwar Stimmung (ähnlich auch 0.-Kodjoe & Koeppel,
1998), überzeugende Nachweise ihrer Gültigkeit
fehlen jedoch bis heute.
Das hohe Maß
an Ich-Involviertheit, an Empörung, Betroffenheit
und Verzweiflung, das regelmäßig auf Seiten
des BET zu beobachten ist, spricht eher dafür,
dass seine Einstellungen und Erwartungen in Bezug
auf das Verhalten des Kindes in enger Beziehung zur
eigenen SeIbstwahrnehmung als EIternteil steht, der
lediglich auf die Hilfesignale seines Kindes verantwortungsbewusst
reagiert.
Deshalb zunächst
einige grundsätzliche Anmerkungen zum Trennungsprozess.
2. Trennungstrauma und Unterstützung
Trennung zählt
für Erwachsene - gleich nach dem Tod - zum belastendsten
kritischen Lebensereignis, das sie zu bewältigen
haben (Holmes & Rahe, 1967). Dabei gerät
vor allem der Verlassene bzw. derjenige, der sich
so fühlt - was meist für beide gilt - in
einen Zustand "emotionaler Deprivation".
Diese Mangellage kann als der vielleicht wichtigste
Bestandteil des ganzen Trennungstraumas betrachtet
werden, zumindest für die Anfangszeit des Scheiterns.
Vor diesem Hintergrund
sind sowohl wechselseitige Klagen, Anklagen und Schwarz-Weiß-Aufspaltungen
in "Opfer" und "Täter", als
auch nonverbale, d. h. über mimische und gestische
Signale vermittelte Anzeichen von Trauer, Schmerz,
Hilflosigkeit und Verzweiflung nahezu unvermeidbar.
Dabei entfaltet vor allem Körpersprache die unmittelbarste
Wirkung, da man sich ihrem Einfluss auf das eigene
Fühlen und Denken kaum entziehen kann. Entsprechend
erhält der Verlassene in der Regel zahlreiche
Angebote sowohl emotionaler als auch kognitiver Hilfe,
vereinzelt auch praktischer Unterstützung (Röhle,
1994).
Dies gilt nicht nur
in Bezug auf Verwandte und Bekannte, sondern erst
recht für die eigenen Kinder, die es stets ganz
besonders hart trifft, wenn sie mitbekommen, wie tief
betroffen und verletzt einer ihrer Eltern in Folge
der Trennung ist.
Dabei fällt es
natürlich erheblich leichter, Sprache zu kontrollieren,
während nonverbale Kommunikation in vielerlei
Hinsicht weniger bewusst und damit auch schwerer steuerbar
ist. Zum anderem sei aber an das Phänomen des
sogenannten "Double-bind' erinnert, wonach mit
Worten das Gegenteil dessen gesagt wird, was die Körpersprache
vermittelt (s. von Schlippe & Schweitzer, 1996).
Solche paradoxen Aussagen entstehen, wenn die Beziehung
zwischen den Kommunizierenden eng und die Situation
zugleich durch ein angespanntes Klima belastet ist,
was beides für die Restfamilie zutrifft. Kindliche
Tröstungsversuche, von Umarmungen bis hin zur
Parentisierung, sind unter solchen Umständen
die fast automatische Reaktion.
Wenn unter solchen
Bedingungen beispielsweise ein BET seinem Kind bei
gleichzeitig enger Umklammerung erklärt, dass
es den AET selbstverständlich gerne besuchen
dürfe, und mit traurigem Gesichtsausdruck behauptet,
sich darüber durchaus zu freuen, dann reagieren
Kinder auf solche "inkongruenten" Aussagen
in der Regel so, dass sie der nonverbalen Botschaft
folgen und nicht dem gesprochenen Wort. Dadurch entsteht
selbst beim BET leicht der falsche Eindruck, das Verhalten
des Kindes spiegle ausschließlich seinen eigenen,
unbeeinflussten Willen.
Kleinkinder scheinen
auf den ersten Blick zwar kein Unterstützungsverhalten
zu entwickeln, denn bei ihnen löst die Konfrontation
mit einem spürbar leidenden Elternteil vor allem
Angst aus, worauf sie sich schutzsuchend genau demjenigen
zuwenden, der selbst Hilfe sucht. Doch genau dadurch
erfährt der Erwachsene letztlich auch von diesen
Kindern, wie wichtig und unverzichtbar er ist - was
der psychischen Wirkung unmittelbaren Trostes nicht
nachsteht.
Größere
Kinder dagegen reagieren nicht nur affektiv. Mit wachsendem
Verständnis für die moralisch-wertende Seite
menschlichen Verhaltens ergänzen sie ihre emotionale
Anteilnahme noch durch kognitive Wertungen, bis hin
zur einseitigen Parteinahme für den leidenden
Elternteil und dessen Erklärung für die
Trennung. Abhängig von Alter und Persönlichkeit,
setzen die vom BET ausgehenden Hilflosigkeitssignale
somit bei Kindern unterschiedlichste Mischungen von
emotionaler und kognitiver Unterstützung frei.
Wann immer Kinder ihre
Eltern trösten, dann hat sich in diesem Augenblick
die "Elternebene" aufgelöst und das
natürliche Fürsorgeverhältnis wird
umgekehrt. Sowohl aus elterlicher wie aus Kindersicht
ist der Umgang miteinander "erwachsenenzentriert".
So gesehen, besteht
die erste Passivität zu Lasten von Kindern darin,
dass Trennungseltern sich nicht nachdrücklich
genug darum bemühen, ihre eigene Leidensbefindlichkeit
von ihnen fern zu halten. Doch das ist vielleicht
aus theoretischer Sicht zu Recht beklagt; in der Praxis
hingegen erweist es sich allerdings für Erwachsene
so gut wie unmöglich, ihren Kindern gegenüber
den eigenen Seelenzustand vollständig zu verbergen.
Insofern ist diese Form kindlicher
Instrumentalisierung zumindest grundsätzlich
kaum zu vermeiden.
Allerdings hält
die Ausblendung der Elternrolle meist nicht zu lange
an. Je länger die Trennung zurückliegt,
desto größer ist die Wahrscheinlichkeit,
dass - trotz konflikthafter Auseinandersetzung mit
dem Partner und daraus resultierenden Leids - die
Besinnung auf eine fortbestehende gemeinsame Verantwortung
als Mutter und Vater wieder ins Blickfeld rückt.
Diese Reintegration
von (gescheiterter) Partnerschaft und (fortdauernder)
Elternschaft verläuft in Familien höchst
unterschiedlich - zeitlich wie qualitativ - und hängt
von einer Vielzahl von Faktoren ab, die längst
nicht alle bekannt sind. Beispielhaft hingewiesen
sei hier lediglich auf den unterschiedlich starken
Druck, mit dem ein Kind selbst darauf drängen
kann, dass der andere Elternteil wieder in sein Leben
mit einbezogen wird. Oder auf die nachhaltigen Bemühungen
ausgegrenzter Elternteile, durch Einschaltung des
Gerichts überhaupt wieder in Kontakt zu ihrem
Kind zu kommen. Solche Versuche, der "Elternebene"
Gehör zu verschaffen, sind jedem Familienrichter
zur Genüge bekannt.
Letztlich scheint es
jedoch fast unmöglich zu sein, eine Ausblendung
der Elternebene von Anfang an zu verhindern. Dies
wünschten sich zwar alle Kinder. Doch wie eine
Studie jüngst erbrachte, verlieren selbst ausgesprochen
verantwortungsbewusste Eltern ihre Kinder in der ersten
Zeit nach Trennung merklich aus den Blick, weil sie
in dieser Phase hochgradig egozentrisch, d. h. mit
sich selbst beschäftigt sind (Hildeman, 1999).
lnsofern hängt die eigentliche Stärke von
Eltern möglicherweise vor allem davon ab, wie
viel Zeit verstreicht, bis sie sich wieder auf ihre
bestehende Elternverantwortung besinnen.
Vollständig und
ganz ohne Rest gelingt den meisten das Nebeneinander
von unbeschwerter Elternschaft und Auflösung
der Partnerschaft allerdings selbst nach längerer
Zeit nicht. Oft müssen sich Kinder mit Mischformen,
wie "paralleler Elternschaft" (Furstenberg
& Cherlin, 1993), arrangieren, wobei ihnen zwar
der Kontakt zum anderen Elternteil nicht verwehrt
wird; gleichzeitig bleibt das Verhältnis zwischen
Mutter und Vater jedoch weiterhin so schwer belastet,
dass sie
beide Seiten nur noch isoliert erleben und somit gezwungen
werden, zwischen zwei feindseligen und unversöhnten
emotionalen Elternwelten hin und her zu pendeln. Das
ist aus psychologischer Sicht die belastendste Form
einer "Nachtrennungsfamilie"
Insofern wird eine
der wesentlichsten Aufgaben Psychologischer Sachverständiger
zukünftig darin bestehen, durch Einwirkungen
auf ein dysfunktionales Paarsystem zu erreichen, dass
es Eltern gelingt, die zwischen ihnen bestehende Kluft
zumindest so weit zu überbrücken, dass ihr
Kind sinnlich erlebt, nicht nur "Mutter"
und "Vater", sondern auch sich sorgende,
in Liebe und Verantwortung zu ihm stehende "Eltern"
zu haben (vgl. Jopt, 1992).
Im vorliegenden Zusammenhang
sind allerdings nur diejenigen Elternteile von Interesse,
von denen zeitgleich mit dem Scheitern ihrer Partnerschaft
zugleich auch die gemeinsame Elternschaft aufgekündigt
wird. Denen es selbst nach längerer Zeit und
trotz Bemühungen Dritter (Jugendhilfe, Beratungsstellen
u. a.) nicht gelingt die - plurale - Elternrolle wieder
in ihr Leben zu integrieren, weil sie dies offensichtlich
auch gar nicht wollen. Diese Eltern setzen bedenkenlos
ihr eigenes Interesse nach Abbruch jeglicher Verbindung
zum früheren Partner mit der nahezu "selbstverständlichen"
Erwartung gleich, ihr Kind werde sich, in Bezug auf
den anderen Elternteil, ebenso verhalten.
Hier zeigt sich eine
Parallele zwischen BET und Kind. War es anfangs das
Kind, das nicht in der Lage war, die Vorwürfe
des BET als Anklagen auf der Paarebene zu erkennen,
so ist es nun der Erwachsene, dem es nicht gelingt,
an der richtigen Stelle zwischen Paar- und Elternebene
zu unterscheiden. Denn hier setzt der BET seine eigene
Einstellung "Partner" ganz selbstverständlich
mit der des Kindes zum "Vater" gleich. Wie
sich zeigen wird, eine verhängnisvolle Emulsion.
Woher diese Überzeugung
kommt, auch darüber ist zur Zeit noch wenig bekannt.
Lediglich auf eines wurde eingangs bereits hingewiesen:
Trifft diese Elternschwäche auf ein Kind in der
Phase heteronomer Moralentwicldung, ist die Wahrscheinlichkeit
groß, dass es zur Ausbildung eines PA-Syndroms
kommt (vgl. Jopt & Behrend, 2000). Denn nach der
Trennung steht ihm für seine - grundsätzlich
an beiden Eltern ausgerichtete - Wertorientierung
jetzt nicht nur lediglich ein Elternteil zur Verfügung.
Dieser BET erhebt auch noch Alleinvertretungsanspruch
in Bezug auf die
Elternrolle.
3. Ein folgenschwerer Irrtum
So gesehen ist PAS
(auch) ein Name dafür, dass irgendwann Verhalten
und Einstellung des Kindes gegenüber einem Elternteil
in hohem Maße dem seines Betreuers ähneln:
beide vermeiden jeglichen Kontakt zum AET und werten
ihn zugleich nachhaltig ab.
Verantwortlich für
diese Konkordanz dürfte in erster Linie ein Fehlattribution
des BET sein. Denn die seelische Betroffenheit und
damit Hilfebedürftigkeit des Betreuenden motiviert
das Kind zwar anfänglich in der Tat, diesen durch
Anteilnahme in unterschiedlichster Form zu trösten,
wodurch der AET vorübergehend zwangsläufig
an den Rand des kindlichen Blickfeldes gerät.
Der BET
erkennt jedoch nicht, dass er selbst die Ursache für
diese Hinwendung zu ihm und damit "Abwendung"
vom anderen ist.
Folglich interpretiert
er das kindliche Verhalten als Ausdruck einer - von
seiner persönlichen Meinung vollkommen unabhängigen
- eigenständigen negativen Einstellung des Kindes
zum AET, die allerdings, sozusagen zufällig,
mit seinem Bild vom Ex-Partner hoch überein stimmt.
Daraus entwickelt sich
die, aus lernpsychologischer Sicht folgerichtige Erwartung,
dass sich das Kind auch zukünftig ablehnend verhalten
wird. Solche Verhaltenserwartungen eines Elternteils
wiederum haben zur Folge, dass es seine Verhaltensweisen
auf subtile und weder dem Erwachsenen noch ihm selbst
bewusste Weise daran anpasst. Diesen Prozess bezeichnet
man in der Lernpsychologie als Shaping, eine Abfolge
sukzessiver Verstärkungen (durch
Aufmerksamkeit, Zustimmung, Zufriedenheit, aber auch
Verwunderung u.ä.m.), an deren Ende genau das
Phänomen steht, das erwartet wurde ("Sich-selbst-erfüllende
Prophezeiung).
Beispielsweise merkt
ein Kind es relativ schnell, wenn seinem - zunächst
noch eher schwachen - Widerstand gegenüber Besuchskontakten
seitens des BET nicht widersprochen wird. Dadurch
entsteht der Eindruck, dass diese Haltung von ihm
offensichtlich nicht ungern gesehen wird. Für
eine positive Verstärkung reicht es somit bereits
aus, dass das kindliche Verhalten lediglich hingenommen
wird, ohne gerügt oder gar verboten zu werden.
Gleiches gilt in Bezug auf die PAS-typischen
"Erinnerungen" an den BET.
Doch so sehr dem Erwachsenen
dieser vermeintlich von ihm völlig unabhängigen
Gesinnungsgleichklang mit seinem Kind auch willkommen
sein mag, so besteht dennoch ein gewichtiger Unterschied
zwischen der eigenen Ablehnung des Partners und PAS
beim Kind. Denn da es bei ihm nicht um den "Partner",
sondern um seine Beziehung zu Vater oder Mutter geht,
lässt sich sein Negativbild schwerlich auf gleiche
Weise durch Interpunktion und Schwarz-Weiß-Polarisierung
"rechtfertigen", wie dies auf der Paarebene
möglich ist.
Im Gegenteil: Diese
Parallelität kann schon deshalb nicht gelingen,
weil die kindlichen Rechtfertigungsversuche seiner
Haltung meist im deutlichen Widerspruch zu den eigenen
Erinnerungen des BET stehen, der ganz genau "weiß",
dass in der Vergangenheit die Beziehungen des Kindes
zum AET im Prinzip genau so positiv getönt waren,
wie zu ihm selbst. Insofern besteht ein erheblicher
Widerspruch zwischen seiner passiven Hinnahme der
- vor diesem Hintergrund ungerechtfertigten - Ablehnungshaltung
des Kindes zum einen und seinem Erinnerungswissen
als Elternteil zum anderen.
"Vernünftig"
wäre es insofern, wenn der BET an dieser Stelle
nicht als Partner, sondern in der Elternrolle aufträte
und dem Kind in aller Deutlichkeit klarmachte, dass
er dessen einseitige Parteinahme weder wünscht
noch zulassen wird. Doch dazu ist jener Elternteil,
dessen Kind PAS zeigt, gerade nicht in der Lage.
Insofern zeigt sich
hier die zweite Passivität im Verhalten des Erwachsenen,
die im
Zusammenhang mit PAS zu beobachten ist. Diesmal allerdings
ist sie nicht lediglich temporär, wie im Falle
der Unfähigkeit, die eigenen trennungsbedingten
Affekte und Emotionen vom Kind fern zu halten. Diese
erneute Unfähigkeit zur Ausübung einer von
Verantwortung gegenüber dem Kind bestimmten Elternrolle
ist jetzt vielmehr geradezu Vorläufer für
die Entstehung des Syndroms.
Zugleich gerät
jetzt auch der Erwachsene in einen ähnlichen
Zustand "kognitiver Dissonanz", wie er für
PAS-Kinder angenommen wurde (vgl. Jopt & Behrend,
2000). Folglich ist für diesen Typus von "Restfamilie"
kennzeichnend, dass er sich aus zwei Personen zusammen
setzt, die beide unter beträchtlichen psychischen
Spannungen stehen, weil weder das Verhalten des Kindes
in Bezug auf den AET, noch das seines Betreuers ihm
gegenüber, zu den positiven Erinnerungsbildern
vergangener Zeiten, über die beide verfügen,
passt. Wobei zwischen Kind und Erwachsenem lediglich
"inhaltliche" Unterschiede bestehen. Folglich
muss nunmehr auch der BET
Reduktionsstrategien entwickeln, weil er die Beibehaltung
dieses Zustands auf Dauer nicht ertragen würde
(vgl. Frey & Gaska, 1993).
Dabei sind im Prinzip
zwei Strategien denkbar. Zum einen können alle
Informationen vermieden oder abgewertet werden, die
dazu beitragen würden, den faktischen Widerspruch
zwischen elterlicher Passivität dem Kind gegenüber
und gegenläufigem Erfahrungswissen zu verdeutlichen.
Dazu zählt insbesondere, die Wahrnehmungsabwehr
aller Aspekte, die zur klaren Unterscheidung zwischen
"Partner" und "Elternteil" nötigten.
Dies gelingt am ehesten
dadurch, dass die "Elternrolle" des AET
und damit seine grundsätzlich positive Beziehung
zum Kind weitgehend ausgeblendet werden. Nur so ließe
sich beispielsweise die manchmal im Gerichtssaal anzutreffende
totale "Härte", das Fehlen jeder Empathie
für den früheren Partner angesichts seiner
Verzweiflung über die Ablehnung durchs eigene
Kind, verstehen.
Typisch für die
Dissonanzreduktion des Betreuenden scheint weiterhin
ein bedenklicher Mangel an Flexibilität im Denken
über den anderen zu sein. Verhaltensweisen, die
für sich betrachtet durchaus negativ einzuschätzen
sind, jedoch nur ganz selten in der Vergangenheit
vorkamen (z.B. eine Ohrfeige im Ehestreit), werden
bedenkenlos generalisiert ("Gewalttäter").
Auf diese Weise
wird der Partner monströs verzerrt und gerät
regelrecht zum Stereotyp für alles Negative schlechthin.
Gleichzeitig strebt die Bereitschaft zur Selbstreflexion,
d. h. zur Betrachtung auch der eigenen Anteile sowohl
am Scheitern als auch am anschließenden Beziehungskonflikt,
Verhalten des Kindes eingeschlossen, gegen Null.
Letztlich tragen alle
diese - selten bewussten - Psycho-Taktiken dazu bei,
dass eine eigenständige Elternrolle des Partners
bedingungslos geleugnet werden kann. Übrig bleibt
allein die Rolle des früheren Partners.
Diese Wahrnehmungsverzerrung
hat zur Folge, dass die Reaktionen des Kindes gegenüber
dem AET nunmehr quasi den Status von Beweisen dafür
erhalten, dass der BET mit seiner Duldung oder sogar
Unterstützung des vermeintlichen Kindeswillens
sogar ausdrücklich Elternverantwortung wahrnimmt,
indem er es davor zu bewahren versucht, mit ihm zusammen
zu treffen.
Spätestens jetzt
ist das PAS-Kind nicht länger nur passiv, sondern
seinerseits aktiver "Verstärker" für
Einstellung und Verhalten des BET.
Doch diese Hilfe zur
Dissonanzreduktion bleibt nicht einseitig. Denn auch
der BET liefert dem Kind ungewollt "Beweise"
dafür, dass es in seiner Einschätzung des
gemiedenen Elternteils falsch liegt. So beispielsweise,
indem er ihm die Anwaltsschriftsätze der Gegenseite
zu lesen gibt; indem er ihm von der angeblichen Weigerung
des AET berichtet, der Restfamilie, also auch dem
Kind selbst, mehr Unterhalt zu zahlen; oder indem
er dem Kind gegenüber den Eindruck vermittelt,
der AET hätte seine Liebe längst auf die
Kinder des neuen Lebensgefährten "übertragen";
u.ä.m.
Durch solche wechselseitigen
Informationen, die allesamt dazu dienen, das bestehende
Negativbild vom AET bei Erwachsenem wie Kind zu bestätigen
und damit auf beiden Seiten kognitive Dissonanz zu
reduzieren, wird die gesamte Einstellung ihm gegenüber
stabilisiert und letztlich manifestiert. Am Ende dieses
Prozesses steht die Symbiose zwischen beiden.
4. Konsequenzen für die Intervention
Spätestens dann
verwandelt sich das beziehungspsychologische Problem
in ein rechtliches. Was kann, was muss man tun, um
die zerstörte Beziehung zwischen Kind und AET
wieder aufleben zu lassen?
Schaut man dabei auf
den BET, so ist höchst unwahrscheinlich, dass
er allein durch Aufklärung und Appelle, also
auf kognitivem Weg, dazu bewegt werden kann, seine
das Kind ungewollt fesselnde Haltung wieder aufzugeben.
Alle derartigen Versuche - das zeigt die gerichtliche
Praxis - schlagen im Nu fehl.
Dies kann allerdings
auch kaum anders sein, denn zwar zeigt der BET durch
seine Duldung des kindlichen Verhaltens, dass er,
im objektiven Sinn, weit davon entfernt ist, elternverantwortlich
zu handeln. Subjektiv ist er jedoch fest vom Gegenteil
überzeugt: Indem er uneingeschränkt "akzeptiert",
was sein Kind will, sieht er sich als aktiver Hüter
seines Willens. Deshalb kann er den Vorwurf mangelhafter
Elternverantwortung, etwa durch einen Sachverständigen
ausgesprochen, nur voller Empörung und Unverständnis
zurück weisen. Was in Bezug auf viele andere
kindliche Lebensbereiche auch richtig ist.
Da BET und Kind in
einem sich selbst stabilisierenden System eingebunden
sind, muss deshalb jede Intervention zwangsläufig
darauf abzielen, diesen Verbund überhaupt erst
einmal aufzubrechen, damit es möglich wird, die
innerhalb seiner Grenzen geltenden Gesetzmäßigkeiten
außer Kraft zu setzen. Denn so lange die Dyade
zwischen Erwachsenem und Kind unbeeinträchtigt
bestehen bleibt, ist es dem BET nahezu unmöglich,
seinen Erziehungsfehler bzw. seine bereichsspezifisch
eingeschränkte Erziehungseignung überhaupt
zu erkennen. Dafür sorgt letztlich das Kind,
das ihm kontinuierlich Richtigkeit und Notwendigkeit
seines erzieherischen Handelns bestätigt.
Entsprechend müssen
alle Überzeugungsversuche Dritter - Gerichte
wie Jugendhilfe - letztlich scheitern, sofern sie
es lediglich bei unverbindlichen und folgenlosen Appellen
an die Vernunft belassen.
Wobei ein Ausfall von
Erziehungskompetenz "lediglich" in jenem
Teilbereich, der mit dem früheren Partner zu
tun hat, den tatsächlich bestehenden Handlungsbedarf
auf keinen Fall kaschieren sollte. Denn mag sich der
BET auch auf allen anderen Feldern, die weder mittelbar
noch unmittelbar mit dem Partner zu tun haben, durchaus
als fürsorglich und verantwortungsvoll erweisen,
so schmälert das die Schwere seines Ausfalls
dennoch nicht.
Im Gegenteil: Die faktische
Verursachung eines drohenden Dauerverlustes des anderen
Elternteils zählt nach einhelliger Erkenntnis
der Entwicklungspsychologie zu den gravierendsten
Eingriffen in Persönlichkeit und Autonomie eines
Kindes. Nicht von ungefähr nimmt die Sicherung
emotionaler Beziehungen zu beiden Eltern seit nunmehr
drei Jahren einen zentralen Platz im Familienrecht
ein.
Deshalb können
nach definitiv gescheiterten Überzeugungsversuchen
alle rechtlichen Maßnahmen, die geeignet sind,
die Wahrnehmungsverzerrung des BET aufzubrechen und
ihm bewusst zu machen, dass es zu seiner Verantwortlichkeit
als Erzieher gehört, dem Kind seine Liebesbeziehungen
auch zum anderen Elternteil zu erhalten und auf keinen
Fall ihrer Zerstörung tatenlos zuzusehen, aus
kinderpsychologischer Sicht nur willkommen sein.
Damit er mit Mitteln
der Vernunft der Kinderpsychologie oder der Pädagogik
überhaupt wieder erreichbar ist, muss deshalb
der Einsatz von Rechtsmacht als u. U. einzige Chance
betrachtet werden, um in das symbiotische System einzugreifen
und so die Voraussetzung zu schaffen, dass mit Betreuer
und Kind in Richtung Wiederherstellung einer Beziehung
auch zum AET gearbeitet werden kann.
So gesehen, scheint
im juristischen Raum die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft
mit dem Aufgabenbereich "Kontaktvermittlung"
zwischen Kind und AET eine sinnvolle Maßnahme
zu sein, um den ausgegrenzten Elternteil wieder in
die Restfamilie zu integrieren - allerdings nicht
länger in der bisherigen Rolle als "Streitender",
sondern als unverzichtbares emotionales Element der
aus
Kindersicht niemals endenden Beziehungsstruktur "Familie".
Erreichen lässt
sich dieses Ziel jedoch nur unter der Voraussetzung,
dass die Kontakte zwischen allen Familienmitgliedern,
zumindest zwischen AET und Kind, schnellstmöglich
wieder aufgenommen werden. Nur dann kann erkennbar
werden, dass sämtliche Sorgen des BET unbegründet
waren und dass er sich deshalb - entgegen seiner bisherigen
Überzeugung - keineswegs fürsorglich und
verantwortungsbewusst verhält, wenn er dem Kind
weiterhin ein Feindbild des anderen Elternteils vermittelt
bzw. nichts unternimmt, um seine eigene Rolle so
auszuüben, dass es nicht länger im Dienste
der Interessen eines in seiner Partnerschaft gescheiterten
Erwachsenen instrumentalisiert wird.
Solchen Eingriffen
ins Elternrecht wird zwar von einigen Autoren energisch
widersprochen (so z. B. Salzgeber & Stadler, 1998;
Fegert, 2001). Doch im Sinne des hier vorgestellten
Modells steht PAS eben nicht nur in irgendeinem Zusammenhang
zum BET, sondern ist unmittelbar auf ihn zurück
zu führen. Deshalb ist davon auszugeben, dass
auf seiner Seite ein erheblicher Mangel an Elternverantwortung,
d. h. eine deutlich eingeschränkte Erziehungsfähigkeit,
besteht, und das ruft auch in allen anderen Zusammenhängen
immer dann den staatlichen Wächter auf den Plan,
wenn damit eine Kindeswohlgefährdung - auch eine
unbeabsichtigte - verbunden ist. So will es unsere
Verfassung (Art. 6 GG).
Da andererseits PAS-Kinder
in ihrer seelischen Gesundheit und Entwicklung ohne
jeden Zweifel hochgradig gefährdet sind, wäre
es deshalb nicht nur völlig unverständlich,
wenn der staatliche, Kinderschützer Gericht für
sie untätig bliebe. Solche Passivität käme
durchaus einem Verfassungsverstoß gleich.
Allein im Sinne des
Verhältnismäßigkeitsgebots muss deshalb
die Einrichtung einer Teilpflegschaft - verstanden
als Dokumentation des Staates, dass er die Heile-Welt
Sicht des BET nicht teilt - der erste Schritt sein,
um ihn zu bewegen, sich für eine verantwortungsvolle
Elternhaltung zu öffnen.
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