|
als PDF
Dokument
Psychotherapie 7. Jahrg.
2002, Bd. 7, Heft 2 (S. 166-182)
Verhaltensmuster
und Persönlichkeitsstruktur entfremdender Eltern
Psychosoziale Diagnostik
und Orientierungskriterien für Interventionen
Dr. Walter Andritzky
Zusammenfassung
Der Beitrag untersucht Persönlichkeitsdynamik
und Verhaltensmuster von Elternteilen, welche nach
Scheidung/Trennung versuchen, den Kontakt eines Kindes
zum anderen Elternteil z.B. durch Umgangsbehinderungen
zu erschweren. Das für
nicht beteiligte Beobachter und aus der Distanz oftmals
unbegreifliche Mitagieren von Psychotherapeuten, Sozialarbeitern,
Gerichtssachverständigen, Richtern, Verfahrenspflegern,
Anwälten, Lehrern und KindergärtnerInnen
mit den Tricks' und
Strategien entfremdender Eltern, kann nur vor dem
Hintergrund eines tieferen Verständnisses für
deren Persönlichkeits- und Familiendynamik und
durch eine daraus abgeleitete Interventionsphilosophie
überwunden werden. Es werden daher
Kriterien entwickelt, um entfremdendes Verhalten nach
Trennung/Scheidung frühzeitig erkennen und zum
Wohle der betroffenen Kinder gegensteuern und ggf.
die notwendigen Sorgerechts- und Umgangsregelungen
einleiten zu können. Es
werden jene Entfremdungstechniken beschrieben, die
im Ergebnis beim betroffenen Kind zu einem elterlichen
Entfremdungssyndrom' (nach Gardner 1998) führen
und die Bedeutung deklaratorisch-grenzsetzender Interventionsstrategien
hervorgehoben.
Schlüsselwörter
Scheidung - Borderline - Intervention - Sorgerecht
- Umgangsrecht - Entfremdungssyndrom
Einleitung
In diesem Beitrag sollen
stereotype Verhaltensweisen entfremdender Eltern und
ihre Persönlichkeitsdynamik in Auswirkung auf
die psychosozialen Entwicklungschancen der betroffenen
Kinder untersucht werden. Für Psychotherapeuten,
Sozialarbeiter, Gerichtssachverständige, Richter,
Verfahrenspfleger, Anwälte, Lehrer, Kindergärtnerinnen,
Ärzte, Bekannte und Nachbarn entstehen damit
auch Kriterien, um entfremdendes Verhalten nach Trennung/Scheidung
frühzeitig erkennen, zum Wohle der betroffenen
Kinder gegensteuern und ggf. die notwendigen Sorgerechts-
und Umgangsregelungen einleiten zu können. Wo
ein konsequentes Grenzensetzen erforderlich wäre,
funktionalisieren entfremdende Eltern professionelle
Helfer aufgrund ihrer spezifischen Familien- und Persönlichkeitsdynamik
oft mit erstaunlicher Mühelosigkeit für
die eigene Zielsetzung und Sichtweise des Elternstreits
um.
Das für nicht
beteiligte Beobachter und aus der Distanz oftmals
unbegreifliche, kritiklose oder ohnmächtig wirkende
Mitagieren mit den Tricks' und Strategien entfremdender
Eltern kann nur vor dem Hintergrund eines tieferen
Verständnisses für deren Persönlichkeits-
und Familiendynamik und durch eine daraus abgeleitete
Interventionsphilosophie überwunden werden.
Thema sind jene Verhaltensweisen,
die im Endergebnis zu einem Phänomen führen,
das in seinen verschiedenen Facetten durch Gardner
(1998) als "elterliches Entfremdungssyndrom"
(parental alienation syndrome, PAS) bekannt wurde.
Dabei beginnen manche Kinder nach einer Trennung der
Eltern und mit Beginn eines Sorgerechtstreites (oft
nach einer nicht abgesprochenen Kindesmitnahme, Umgangsboykott
und Abwertungen des anderen Elternteils) ohne nachvollziehbaren
Anlass im Verhalten des nicht betreuenden Elternteils
den Kontakt zu ihm und seinem familiären Umfeld
zu verweigern. Sie erfinden eigene Gründe hinzu
und betonen, dass alles "ihr Wille" sei.
Sie weisen dabei eher absurde Begründungen vor
und solche, die sie wörtlich vom entfremdenden
Elternteil (eE) übernommen haben. Nach verschiedenen
Studien in den USA wandten sich bei hochstreitigen
Scheidungen 30-45% der Kinder zwischen 7 und 14 Jahren
gegen einen Elternteil, ohne dass dafür Gründe
im Verhalten dieses Elternteils feststellbar waren
(Johnston und Campbell, 1988; Lampel, 1986, 1996).
Nach den Erfahrungen des Autors liegt Verdacht auf
PAS auch in Deutschland etwa in jedem zweiten Fall
vor, für den ein psychologischer Sachverständiger
von einem Familienrichter mit Klärung von Fragestellungen
wie "ob der Umgang des xx-Elternteils dem Wohl
des Kindes dient" oder "welchem Elternteil
ggf. das alleinige Sorgerecht für xx übertragen
werden sollte" beauftragt wird. Das in Deutschland
nur fragmentarisch rezipierte PAS-Konzept wurde mittels
"übergestülpter" Kriterien vorschnell
angezweifelt, ohne dass zwischen "Kindesentfremdung"
und "elterlichem Entfremdungssyndrom" unterschieden
wurde (vgl. Salzgeber und Stadler, 1998; Stadler und
Salzgeber,1999; Fegert, 2001) oder auch nur der Erkenntnisgewinn
gegenüber früheren Konzepten herausgearbeitet
wurde.
Bei der psychologischen
Begutachtung finden sich zwar komplexe Problemkonstellationen,
wenn tatsächliches Fehlverhalten eines vom Kind
abgelehnten Elternteil vorliegt (z.B. Schläge,
mangelnde Zuwendung zum Kind), wenn neue Partner und
Kinder hinzukommen und ein mehrfacher Loyalitätskonflikt
entsteht (vgl. Warshak, 2000), wenn die geschlechtsspezifische
Identifikation und gleichzeitiger Loyalitätskonflikt
vorliegen oder Schuldzuschreibung des Kindes gegenüber
dem verlassenden Elternteil. Diese Randbedingungen
sind jedoch von Ursachen und Erscheinungsbild des
PAS abzuheben: Erstere können lediglich Präferenzen
des Kindes für einen Elternteil begründen,
keinesfalls jedoch ein Verhalten, das die Merkmale
von PAS umfasst. In allen Fällen von PAS kann
in der psychologischen Familienuntersuchung ein massiv
entfremdendes und den Kontakt des Kindes zum anderen
Elternteil (aE) behinderndes Verhalten nachgewiesen
werden, welches die Reaktionen des Kindes inhaltlich
und im zeitlichen Auftreten erklärt (vgl. Klenner,
1995).
PAS als Ergebnis von
Elternstreit zu deklarieren und die aus massiver Beeinflussung
des Kindes und Behinderungen seines Kontaktes zum
anderen Elternteil resultierende Manipulation des
Kindeswillens zu leugnen (vgl. Lehmkuhl, 1999), verdreht
bewusst die empirischen Sachverhalte und verkennt
das Vorliegen verschiedener Abwehrmechanismen der
Psychodynamik, z.B. der Identifikation mit dem Aggressor.
Ein Entfremdungssyndrom
ist durch mehrere Merkmale definiert und stets Resultat
eines emotionalen Missbrauchs eines Kindes mit dem
Ziel, den Kontakt zum anderen Elternteil auf Dauer
abzubrechen. Dabei liegen alle fünf von Rogers
(1992) definierten Typen des emotionalen Kindesmissbrauchs
vor: Zurückweisung, Terrorisieren, Ignorieren,
Isolieren und Bestechen des Kindes. In Abgrenzung
zu den häufigeren Loyalitätskonflikten,
die Kinder (nicht nur) in Trennungsprozessen haben,
tritt ein Entfremdungssyndrom zudem erst dann auf,
wenn Scheidungsstreitigkeiten in Sorgerechts- oder
Umgangsstreitigkeiten übergehen.
Was das Alter angeht,
innerhalb dessen sich ein Entfremdungssyndrom ausbilden
kann, betont Gardner (1998, S. 124), dass die Suggestibilität
des Kindes umso höher ist, je jünger es
ist.
Aus Entwicklungspsychologie und Sozialisationsforschung
leitet sich ab, dass Kinder bereits ab dem 8. Lebensmonat
unterschiedliche Wiedererkennungsreaktionen zeigen,
also personal zu unterscheiden vermögen. Wenngleich
die sprachliche Beeinflussbarkeit bis zum 2. Lebensjahr
noch begrenzt ist, lernt das Kind über nonverbale
Konditionierungen nach dem Modell der Verhaltensformung
(shaping), z.B. wenn das Kind bei Abwendungsreaktionen
gegenüber dem anderen Elternteil belohnt wird
oder Liebesentzug seitens des entfremdenden Elternteils
erfährt, wenn es sich dem aE zuwendet. Es entsteht
ein Ablehnungsverhalten gegenüber dem aE, das
sich mit wachsender sprachlicher Kompetenz als "Ich
will nicht zum aE" äußert. Ablehnungsreaktionen
aufgrund von Manipulationen des eE und ohne nachvollziehbare
Gründe sind daher bereits ab ca. dem zweiten
Lebensjahr zu beobachten. Typischerweise erfolgen
Trennungen mit späterer Entfremdungsdynamik zwischen
3. und ca. 7. Lebensjahr eines Kindes, wenn das Kind
libidinöse Bindungen entwickelt und den aE als
Interaktionspartner sukzessive und partiell ersetzen
kann.
Einen Nährboden
für entfremdendes Verhalten bilden Rahmenbedingungen
und Konflikte, wie sie ganz generell nach einer Scheidung
auftreten. Dazu zählen nach der Erhebung von
Proksch (2000) u.a.:
- die ungleich verteilte Betreuung der Kinder durch
Vater bzw. Mutter: Betreut werden die Kinder von 66%
bzw. 68% der Mütter mit alleinigem bzw. gemeinsamem
Sorgerecht, aber nur von 12 bzw. 19% der Väter.
- Je nach Sorgerechtsverteilung zeigen 37-47,5% der
Kinder Sorge, einen Elternteil zu verlieren, 32% psychische
Veränderungen, 20-22% Aggressionen.
- Väter ohne Sorgeberechtigung zeigen mit 18%
doppelt so häufig Angst, dass die Kinder den
Kontakt zu ihnen ablehnen, wie Väter mit gemeinsamer
Sorge.
- Besonders konfliktträchtig ist die Abwertungstendenz
gegenüber dem jeweils aE: 65 bzw. 74% der Väter
bzw. Mütter mit alleiniger Sorge, aber nur 42%
der Eltern mit gemeinsamer Sorge halten den Ex-Partner
für weniger oder überhaupt nicht "verantwortlich
für die gemeinsamen Kinder".
- Einem erheblichen Teil der Väter (17%) und
Mütter (13%) mit alleiniger Sorge wäre es
lieber die Kinder gingen nicht zum anderen Elternteil.
Probleme mit dem Umgangsrecht bekunden insg. 38,5%
(!) der N=7008 befragten Elternteile. Etwa jeder dritte
Vater bzw. Mutter (34%), bei dem/der das Kind nicht
lebt, möchte häufigeren Umgang, 37 bzw.
31% auch einen längeren Umgang mit ihren Kindern
haben (Proksch, 2000, S. 97).
1. Typische Verhaltensweisen
entfremdender Eltern
Die detaillierte Kenntnis
der acht Kriterien und der drei Schweregrade von PAS
ist hilfreich, um z.B. im Rahmen psychotherapeutischer
oder sozialarbeiterischer Beratung mit den Eltern,
bei der Befragung des Kindes vor Gericht oder in der
psychologischen Begutachtung die Authentizität
kindlicher Willensäußerung kritisch zu
hinterfragen. Da der "Produktionsprozess"
von PAS bisher noch wenig geklärt ist, werden
zunächst die empirisch beobachtbaren Verhaltensweisen
entfremdender Elternteile zusammengefasst.
1.1 Interaktionsdynamik
beider Eltern
Schon die vorangegangenen Partnerbeziehungen des eE
sind hochgradig ambivalent, von vielfältiger
Unzufriedenheit, zeitweiligen Trennungen und gewalttätigen
Auseinandersetzungen bestimmt. Die Zeugung erfolgte
oft zu einem Zeitpunkt, wo ein Elternteil innerlich
die Beziehung schon beendet hatte.
Es wird aber z.B. noch ein gemeinsamer Urlaub verbracht,
oder ein Elternteil hatte bereits beschlossen, nach
Australien auszuwandern, lernt auf dem Abschiedsfest
dann aber die spätere Mutter (der dieser Umstand
auch bekannt ist ) kennen und schwängert sie.
Das Kind wird für den später entfremdenden
Elternteil nun zum Garanten für eine unauflösliche
Beziehung: Selbst wenn äußerlich keine
Kontakte mehr bestehen, spielt der ausgegrenzte Partner
für die seelische Homöostase als Sündenbock
eine entlastende Rolle. Im projektiven Wahrnehmungsmodus
wird er im Nachhinein als sehr unterschiedlich, meist
oberflächlich und ohne Tiefgang bezeichnet, das
eigene Defizit an Selbstsicherheit und Strukturlosigkeit
kann projektiv nur im Mangel an narzisstischer Bestätigung
durch den Partner wahrgenommen werden, der nicht genug
Wärme oder Unterstützung gibt. Nach einer
Phase anfänglicher Idealisierung entstehen bei
den später entfremdenden Eltern mit wachsender
Enttäuschung unrealistische Erwartungen an den
Partner und narzisstische Wut. Allein der Partner
wird nun für das Scheitern der Beziehung verantwortlich
gemacht, jeglicher Eigenanteil daran wird geleugnet.
Schon während der Beziehung wird der aE vom eE
vielfach vor den Kindern herabwürdigt und als
Identifikationsobjekt entwertet. Der eE (überwiegend
Mutter) hat den aE während der Ehe/Partnerschaft
oftmals körperlich misshandelt, was sich dieser
aus Angst vor Stigmatisierung als gewalttätiger
Mann oder in Helferhaltung (Verständnis) gefallen
ließ (vgl. als Fallbeispiel Jäckel, 2001).
Beispiele aus Begutachtungsfällen sind neben
Ohrfeigen und Tritten, an den Haaren über den
Tisch ziehen, Einsperren im Keller, hysterische Ausbrüche
extremster Art (ins Lenkrad greifen, Haushaltsgegenstände
in das Gesicht werfen, Wertobjekte zerstören).
Während der Geburt
bei einer gesunden Mutter häufig eine Phase verminderten
sexuellen Interesses folgt, die sich nach einigen
Monaten normalisiert, beginnt bei eE nun eine kontinuierliche
Abnahme des gesamten Interesses an der Person des
Vaters, er wird nur noch in seiner Helferrolle wahrgenommen,
das Kind wird mit seinen sich entwickelnden Ich-Funktionen
zum Partnerersatz, wobei die Mutter jenes Machtgefühl
genießt, das sie im Verhältnis zu erwachsenen
Partnern entbehren muss. Gleichzeitig beginnt mit
der Existenz des Kindes eine Auseinandersetzung um
Lebensenergie: dem anfänglichen Ausgesaugtfühlen,
ein für eE typisches Motiv, folgt nun die Forderung,
Zeit für sich haben. Die emotionale Überforderung
äußert sich dann in erbitterten Diskussionen,
wer wie oft nachts aufstehen soll, um das aufgewachte
Kind wieder zum Schlafen zu bringen, wer wie oft die
Windeln gewechselt hat, es werden "freie Tage"
eingefordert. Rückblickend charakterisieren eE
ihr Verhältnis oft folgendermaßen: "Früher
habe ich ja immer versucht, ihm immer alles recht
zu machen, aber als dann das Kind da war, musste ich
auch an das Kind denken."
Häufig sind auch
Kommunikationsverweigerung und -reglementierung:
Der eE weigert sich, über vom aE geäußerte
Sorgen um das Kind (oftmals ärztliche, medizinische
Dinge wie fehlende Zahnbehandlungen etc.) zu sprechen.
Aufgrund seiner Hypersensibilität gegenüber
Kritik kann der eE auch berechtigte Sorgen nur als
Kritik an seiner Person wahrnehmen (etwas unterlassen
oder falsch gemacht zu haben). Er vermag darüber
nicht in eine inhaltliche Klärung einzutreten.
Typisch ist daneben eine bis ins Groteske gesteigerte
Kommunikationsreglementierung:
So äußerte ein eE anlässlich eines
begleiteten Umgangs, der Sachverständige habe
ihr gesagt, sie solle möglichst direkt mit dem
Vater kommunizieren, und so habe sie ihm zu verstehen
gegeben, er solle nur zuhören und keine Kommentare
zu ihren Äußerungen geben. Dann wurde ihm
vor dem Kind mitgeteilt, was Petra*)
zu essen bekommen solle und was nicht ...'
Handlungen des aE werden
in abwertendem Sprachstil codiert, z.B.: Als sie "im
Krankenhaus war und die fürsorglichen Krankenschwestern
gern mit einem Trinkgeld belohnen wollte", habe
ihr der aE "nach dreimal Fragen schließlich
eine Hand voll Banknoten auf das Bett geworfen".
Nach ausgiebigen Provokationen hervorgerufene Reaktionen
beim aE werden mit "Ich habe Angst bekommen"
und dem Gefühl, "Petra vor ihm schützen
zu müssen", kommentiert. Bei Anhörungen
von eE wird deutlich, dass jegliches selbstkritisches
Moment in der Beziehungsschilderung fehlt, der eE
stellt sich ausschließlich als Opfer dar ("Ich
bin am Ende meiner Kräfte", "Der aE
will mich fertigmachen", "Bin mit den Nerven
fertig"). *)
Namen und Orte sind verändert, Zitate wörtlich.
Aus generationsübergreifender
Perspektive zeigt sich in den Familien von eE häufig
eine Tradition männerausgrenzender Symbiose von
Mutter/Tochter bzw. Söhnen, in den Familien der
aE eine dominante, das Kind emotional als Partnersatz
missbrauchende Mutter-Sohn-Beziehung bei wenig präsentem,
ich-schwachem Vater. Fragen an eE, welche Rolle sie
z.B. dem Vater für die Sozialisation des Kindes
zumessen, enthüllen oftmals Muster wie "Er
war für mich eigentlich nur der Samenspender",
oder er sei für die Erziehung verzichtbar. Die
Täter-Opfer-Dynamik in Entfremdungsprozessen
spiegelt zumeist die verinnerlichten Familienkonstellationen
der Beteiligten wider (vgl. 2.3).
1.2 Soziale Kontakte
Bei geringem sozialem Netzwerk nach der Trennung (Fixierung
auf eine Freundin oder die eigene Familie) werden
Kontaktbedürfnisse des eE über das (institutionelle)
Beziehungsumfeld des Kindes (u.a. Mütter-Treffs,
Eltern anderer Kinder, Alleinerziehende-Vereine, Kinderärzte/-ärztinnen,
Kindergarten- und Schulfeste) befriedigt. Zu mit den
Kindern befassten Kindergärtnerinnen, Sozialarbeitern/-arbeiterinnen
und Jugendgruppenleitern werden persönlich-freundschaftliche
Beziehungen kultiviert. Oft sind es diese Personen,
die bei späteren Umgangs- und Sorgerechtsstreitigkeiten
Atteste und Bescheinigungen für die eE ausstellen.
Das Kind fungiert im Sozialkontakt des eE als drittes
Objekt und puffernder Beziehungsvermittler. Aufgrund
dieser Konstellation stellt jeder Kontakt des aE zu
Kindergarten, Lehrern, Freund(inn)en des Kindes, zu
anderen Eltern eine Verunsicherung dieses über
das Kind vermittelten sozialen Netzwerkes dar, das
gegenüber dem aE rigoros abgeschottet wird: Der
aE darf keine Gespräche mit der Kindergärtnerin
führen, er wird von Schulfesten ferngehalten,
der eE instruiert Lehrer, dem aE keine Auskünfte
zu geben. Clawar und Rivlin (1991, S. 163) fanden,
dass der eE den Kontakt des aE zum Kind eher so erlebt,
dass ihm etwas weggenommen wird, als dass er eine
Bereicherung für das Kind darstellt (that something
is being taken away from them, rather than being added
to the life of the children).Eigenständige emotionale
Beziehungen des Kindes, spielerische Kreativität
und neugieriges Herangehen an seine Umwelt werden
vom eE eingeschränkt, da sie als Gefährdung
der Symbiose eE - Kind erlebt werden - und sei es
das Anschaffen eines Tieres wie Kaninchen oder Hamster.
Das soziale Umfeld
wird vom eE aufgespalten in einen Personenkreis, der
das Entfremdungsbestreben und die teils so erlebte,
teils inszenierte Opferrolle des eE kritiklos unterstützt
und in solche Personen, die Einwände gegen die
Ausgrenzung des aE erheben. Sozialarbeiter, Richter
und Gutachter werden für befangen erklärt,
Berater/Therapeuten, Lehrer/-innen, Anwälte,
Kirchenzugehörigkeiten, Bekannte/Freunde und
Ärzte/Ärztinnen werden so lange gewechselt,
bis solche gefunden sind, welche bereit sind, die
aversive Haltung des eE gegenüber dem aE kritiklos
zu teilen und zu bestärken.
1.3 Erziehungsverhalten
Bei der Exploration von Alltagsinteraktionen und Sanktionsverhalten
zwischen eE und Kind finden sich stereotyp die Begriffe
Grenzen setzen und an die Regeln halten. EE erleben
im Gegensatz zu kooperativen Eltern die zahlreichen
Stressfaktoren der Nachtrennungssituation (vgl. Kunkel,
1997, S. 25) als wesentlich belastender und reagieren
mit erhöhtem Anpassungsdruck auf das Kind. Im
Vergleich zu diesem eher autoritativen und anpassungsorientierten
Erziehungsstil praktizieren aE häufiger einen
bedürfnisorientierten Stil, was zu Vorwürfen
des eE führt (Bei ihm darf er/sie alles). Eine
auf die Frage nach dem Erziehungsstil typische Antwort
eines eE ist: "Ich achte schon darauf, dass die
Kinder ordentlich beim Essen sitzen, die Mahlzeiten
gemeinsam eingenommen werden, man wartet, bis alle
am Tisch sitzen, sich guten Appetit wünschen,
man sich nicht den Teller vollpackt und dann alles
liegen lässt, nicht nur die Wurst gegessen wird,
sondern auch das Brot dazu, dass man "bitte"
und "danke" sagt, Rücksicht aufeinander
nimmt."
Typische Strafen sind
Stubenarrest, Fernsehverbot, "Klaps", "Tonfall
ändern". Die Angst des eE vor Autonomie
und Identitätsbestreben des heranwachsenden Kindes
äußert sich oft in kleinkindhafter Kleidung,
was Konflikte mit dem auf Autonomie und Bedürfniserfüllung
ausgerichteten Umgangsstil des aE heraufbeschwört.
Die Infantilisierungsbestrebungen des eE drücken
sich auch in Unterforderung und fehlender Förderung
spezieller Fähigkeiten des Kindes aus. Das gegenläufige
Engagement des aE wird als Überforderung gebrandmarkt
und dem Kind der Eindruck vermittelt, dass der aE
etwas Verkehrtes mit ihm unternehme. Dem Kind wird
die meist natürliche Lust genommen, ihm der Spaß
vergällt, bis es eine gleichgültige Haltung
zum Engagement des aE einnimmt oder angibt, die zuvor
gerne betriebenen Aktivitäten (meist Ausflüge,
Sportarten, Liebhabereien) nicht mehr zu wollen. Diese
Konfliktkonstellation ist durch die allgemein stärkere
Förderung von Autonomiebestrebungen, mehr Freizeit-,
Sportund Bewegungsaktivitäten seitens Vätern
und vergleichsweise mehr Versorgungsaktivitäten
seitens der Mütter, prädisponiert (vgl.
Seiffge-Krenke, 2001).
In schweren Fällen
wird das Kind bereits im ersten Lebensjahr als eine
Bedrohung des narzisstischen Gleichgewichts des eE
erlebt, was sich besonders beim Stillen bemerkbar
macht. Eine Mutter, die in einem jahrelangen Sorgerechtsstreit
mit mehreren Begutachtungen dem Vater die Kinder vorenthielt,
schrie den stillenden Säugling an: "Ich
kann dich nicht mehr sehen, du saugst mich aus",
reißt das Kind förmlich von der Brust und
wirft es dem Vater zu. EE sind den Zuwendungsbedürfnissen
des Kindes nicht gewachsen, sie erleben dabei verstärkt
die in der eigene Kindheit nicht erfüllte emotionale
Bedürftigkeit wieder und fühlen sich ausgesaugt.
Sobald sich die Ich-Funktionen des Kindes entwickeln
(zweites/drittes Lebensjahr) dient es dem eE als Quelle
emotionaler Zufuhr: Auf die Frage, was er/sie am Kind
schätzt, sagt er/sie dann typischerweise: "dass
wir zusammen schmusen", "dass Michaela die
Mama toll findet".
Expressives und bedürfnisäußerndes
Verhalten des Kindes wird vom eE oft als "Herumkaspern",
den "Willen haben wollen", das Kind als
ein "ganz Witziger, Pfiffiger" beschrieben.
Es wird stets von oben herab' gesehen, ein warmherziges
Verhältnis zum Kind als eigener Persönlichkeit
mit eigenen Rechten und Vorlieben fehlt. Die Alltagskommunikation
zwischen eE und ihren Kindern stellt sich als Kette
von Mikroreglementierungen dar, welche bis in die
Wahrnehmungslenkung reicht ("Lass das jetzt",
"Das hast du eben schon gehabt", "Hör
auf damit", "Guck mal dort den Vogel").
Reaktiver Unwille/Aggression des Kindes wird als Müdigkeit
oder Überdrehtsein definiert, der provokative
Charakter des eigenen Verhaltens ist ego-synton und
wird nicht wahrgenommen. Die Kinder plappern ihrerseits
ganze Sätze wie in Trance nach und bewegen sich
roboterhaft. Introspektion, Bedürfniswahrnehmung,
Verbalisierung von Gefühlen und kreative Situations-Interpretationen
verkümmern rasch, wenn nach Trennung/Scheidung
der autonomiefördernde Partner als Modell nicht
mehr zur Verfügung steht, es entsteht nun ein
hohes Maß an Feldabhängigkeit, Lenkbarkeit
und Suggestibilität beim Kind. Da es aufgrund
seines Loyalitätskonfliktes und Angst vor Verlassenwerden
keinen Elternteil direkt angreifen möchte, sind
gelegentlich eigentümliche, objektlose Aggressionsformen
zu bebachten, wie z.B. "Karateschläge in
die Luft" oder "in die Luft beißen".
1.4 Sprachstil
Die Sprache des eE enthält einen neurotischen
Code, der von einem narzisstischen Defizit zeugt:
Der/die frühere Partner/ in wird als unzureichender
Mutter-Ersatz geschildert. Aufgrund des Liebesmangels
in seiner Kindheit bricht sich dieses Defiziterleben
des eE via Übertragung in einer längeren
und enger werdenden Beziehung stets aufs Neue Bahn.
Kein noch so großer Eifer eines/einer Partner/in
bei der Mithilfe im Haushalt und der Versorgung der
Kinder wäre in der Lage, dieses "Loch im
Ich" zu füllen. Die entsprechenden stereotypen
Vorwürfe, welche die Anwaltsschreiben, Gerichts-
und Jugendamtsakten von eE füllen, haben meist
wenig mit der äußeren Realität zu
tun, sondern sie sind Spiegel dieses archaischen emotionalen
Defizits des eE. Metaphorisch lassen sie sich im stereotypen
Satz "Er/Sie hat sich nie gekümmert"
zuammenfassen, der projiziert auf den aE lautet: "Es
geht ihm/ ihr nur vordergründig um Kontakt zu
Max, tatsächlich darum (in Wirklichkeit), die
Streitigkeiten mit der Mutter/Vater mit anderen Mitteln
fortzuführen."
Insofern die Äußerungen
des eE projektiver Natur sind, zeugen sie gleichermaßen
von seiner augenblicklichen Befindlichkeit, in der
sich ggf. tatsächlich niemand mehr um ihn/sie
kümmert. Sie weisen auch auf eine eingeschränkte
Erziehungsfähigkeit des eE hin: Wenn das Nichtkümmern
des aE schon vielfach in Anwaltsschreiben und Ausführungen
des eE als Grund für alle möglichen Vorfälle
und Defizite des eE gegenüber dem Kind herangezogen
wird, dann gibt der tatsächliche Wegfall der
meist vorliegenden Stützfunktionen des aE nach
einer Trennung Anlass zur Frage, wieweit der eE bei
nun erhöhtem Stress allein in der Lage sein soll,
für sein/ihr Kind da zu sein und als erziehungsfähig
zu gelten.
Zur Person des aE finden
sich folgende Stereotype: Dieser sei psychisch gestört,
sei in der Ehe fremdgegangen, er bezahle keinen Unterhalt,
sei uneinsichtig, verbohrt, habe sich in seinen Ansichten
verrannt, er locke das Kind mit viel zu viel Geschenken,
verkehre in asozialen Kreisen, trinke, habe geschlagen,
störe den Alltagsablauf, er ziehe über den
eE her, der aE habe kaum Zeit für das Kind, könne
mit dem Kind nicht spielen, er mache zu viele Aktionen,
er solle erst mal Verantwortung übernehmen, er
halte sich nicht an die Regeln des eE, die wenigen
Wochenenden/Ferienwochen mit dem Kind wolle der aE
dem eE nun auch noch wegnehmen; er quäle das
Kind mit seinen Umgangswünschen, sehe nicht ein,
dass es nicht will, er treibe sich in der Nähe
des Hauses/Kindergartens/Schule herum; bespitzele
den eE. Der Wunsch des aE, Kontakt zu seinem Kind
zu halten, wird vom eE beschrieben als "Er lässt
uns nicht in Ruhe". Mit dem Satz "Er will
die Kinder nur, um seine eigenen Bedürfnisse
zu befriedigen, er denkt gar nicht an die Kinder"
wird der Eindruck erweckt, der aE missbrauche das
Kind irgendwie, gleichzeitig werden dem Kind eigenständige
Bindungen und Kontaktwünsche abgesprochen.
Die Motive sind umso stereotyper, je direkter sie
eine Vernachlässigung des eE durch das Kind oder
den aE umschreiben, z.B. wenn das Kind nicht wie vorher
angemahnt regelmäßig aus dem Urlaub mit
dem aE anruft. Beispiel aus einem Anwaltsschreiben
bezüglich eines 12-jährigen Mädchens,
Übergang von leichtem zu mittlerem PAS: "Die
Tochter Maria war zwei Wochen mit ihrem Vater in Urlaub.
Auch hier hielt sich der Kläger nicht an die
entsprechenden Absprachen. Es war vereinbart, dass
die Tochter Maria sich bei der Mutter in kürzeren
Abständen während der Urlaubszeit über
das eingeschaltete Handy meldet. Der Urlaub fand zunächst
im Sauerland, dann in München statt. Maria rief
zu Beginn des Urlaubs dreimal an und in den restlichen
zweieinhalb Wochen nicht mehr. Nach dem Urlaub behauptete
der Kläger, dass er die Handynummer seiner geschiedenen
Frau nicht mehr gehabt habe, was nachweisbar nicht
stimmte. Im Gegenzug hierzu erklärte die Tochter,
dass von dem Telefonapparat der Großmutter,
wohin der Urlaub führte, ein Telefonat mit einer
Handynummer nicht möglich sei. Auch die Tochter
Maria ist zwischenzeitlich so verständig, dass
sie die Täuschungsmanöver ihres Vaters durchschaut
und seit diesem Urlaub erhebliche Schwierigkeiten
bereitet, Besuche bei ihrem Vater durchzuführen.
Bereits Anfang der Woche kommt die Frage unter Tränen
an die Mutter, ob sie wieder am Wochenende zu ihrem
Vater müsse."
Das Nächstliegende, dass nämlich das Kind
kein weiteres Bedürfnis verspürte, sich
ständig zu melden, wird nicht in Erwägung
gezogen, wenngleich die Kontrollprozedur schon abwegig
und unbegründet erscheint angesichts der Tatsache,
dass der aE natürlich keine Meldungen empfängt,
wenn sich der eE mit dem Kind in Urlaub befindet.
Tatsächlich hatte das Kind mehrfach angerufen,
den aE jedoch nicht erreicht, dafür jedoch den
Bruder. Dieser Sachverhalt wurde vom eE unterschlagen,
um den aE beim Gericht anzuschwärzen.
1.5 Verhalten
in der Trennungssituation
Während in etwa der Hälfte meiner begutachteten
Fälle der aktive Entfremdungsprozess erst einige
Wochen oder Monate nach der Trennung einsetzte bzw.
nachdem der aE Umgangswünsche äußerte
(vgl. Solomon, 1991), hebt sich davon eine gezielterere
Variante ab: Der eE nimmt das Kind nach einer längeren
geheimen Vorbereitung ohne weitere Ankündigung
und Zustimmung des aE mit ("spurlos verschwunden",
"abends war die Wohnung leer"), ohne dem
aE eine neue Adresse anzugeben, sie/er bleibt ggf.
für mehrere Wochen oder Monate unauffindbar.
In anderen Fällen werden Umzüge an über
mehrere hundert Kilometer entfernte Wohnorte vorgenommen
mit dem Ziel, damit den Umgang des aE auf Dauer zu
erschweren bzw. zu vereiteln (vgl. Brown, 1994).
Beim spurlosen Verschwinden
werden oft auch das Auto, Kreditkarten und Wertgegenstände
des aE entwendet und hohe Beträge vom gemeinsamen
auf das neue Konto des eE übertragen. Im Verhalten
von eE finden sich häufig die in einschlägigen
"Ratgebern" (z.B. Sprünken, 2001, S.
12, 18, 68) aufgeführten Tricks: "Die Frau
wartet, bis der Ehemann freiwillig die Wohnung verlassen
hat, und wechselt dann das Türschloss aus."
- "Die Umgangsrechtstitulierung kann faktisch
unterlaufen werden, indem das Kind schlicht und ergreifend
nicht herausgegeben wird ... Hierdurch tritt eine
weitere Entfremdung des Kindes vom anderen Elternteil
ein. Dies kann letztlich sogar dazu führen, dass
bei einer erneuten Entscheidung angesichts der mittlerweile
eingetretenen Entfremdung nur noch ein kürzeres
Umgangsrecht ausgesprochen wird." -"Die
Ehefrau bietet dem Ehemann an, für den Fall,
dass er jetzt einer Übertragung des alleinigen
Sorgerechts auf sie alleine zustimme, ihm ein sehr
großzügiges, inhaltlich nicht begrenztes
Umgangsrecht einzuräumen ... Folge: Die Kindsmutter
ist alleinige Sorgerechtsinhaberin und bestimmt letztlich
auch den Umfang des Umgangsrechtes ... das Umgangsrecht
sich faktisch nicht vernünftig vollstrecken lässt.
... Die Frau kann vor Gericht dauernde Streitigkeiten
zwischen Ehepartnern als Grund angeben, dass die Ausübung
des gemeinsamen Sorgerechtes weiterhin unmöglich
ist. ... Der Ehemann hat nunmehr beides verloren,
Sorgerecht und großzügiges Umgangsrecht."
1.6 Entfremdungstechniken
und -phasen
Neben diesen allgemeinen Verhaltensindikatoren für
eE stellt sich der aktiv betriebene Entfremdungsprozess
in Phasen dar, für die bestimmte Strategien und
Argumente typisch sind. Nach Clawar und Rivlin (1991,
S. 10 ff.) werden acht Stufen als Brainwashing/Programming
unterschieden:
1. Ideologische
Auswahl des thematischen Fokus (choosing the thematic
focus): Die Themen' können eigenen Erziehungsvorstellungen,
der Religion, persönlicher Philosophie entnommen
sein; häufig wird z.B. der Lebensstil des aE
angegriffen, z.B. bestimmte Filme oder Sportereignisse
zu sehen, bestimmte Nahrungsmittel zu essen, Kleidung,
Musik, Freundschaften, Interessen. Hintergrund kann
z.B. eine religiöse Orientierung ("Alkohol
ist Ausdruck von Immoralität") oder eine
persönliche Philosophie ("Einen Babysitter
anstellen ist Ausdruck von Lieblosigkeit") bieten.
2. Stimmungsveränderungstechniken
einsetzen (moodinduction techniques)
3. Sympathie
erzeugende Techniken (brainwashing): In diesen zwei
Stadien werden Gefühle der Unterstützung,
Trauer, Verständnis, Ärger oder andere Emotionen
erzeugt, die eine Verbindung zum Kind erleichtern.
Das "Programm" wird mit emotionaler Ladung
versehen (verlassen, missbraucht, zurückgewiesen,
ökonomisch ausgebeutet, unterdrückt, geschlagen,
als dumm bezeichnet, lächerlich etc. gemacht
worden zu sein). Das Kind dient als Vehikel, das innere
Gleichgewicht wiederzufinden. In Interviews lassen
sich diese "emotionalen Ladungen" bei Erheben
der Beziehungs- und Trenungsgeschichte leicht identifizieren.
Häufigste Techniken sind: a) einschüchtern
und bedrohen, b) Schuldgefühle auslösen,
c) "buy-off", d) das Opfer spielen, e) suggerieren,
dass der aE oder das Kind einsam und ängstlich
ist, f) versprechen, sich oder die Situation zu ändern,
g) Nachgiebigkeit, h) dem Kind "die Wahrheit
sagen über frühere Ereignisse".
4. Einhalten
der Vorgaben (gaining compliance)
5. Die
Effizienz testen (feedback assessment): Nach erfolgreicher
Gefühlseinbindung und Sympathiereaktionen des
Kindes beginnt es zu demonstrieren, dass es die Gefühle,
Überzeugungen des eE teilt, z.B. "möchte
es den aE weniger sehen".
Das Stadium kann im Interview dadurch festgestellt
werden, indem der eE gefragt wird, welche Verhaltensweisen
er am Kind beobachtet und diese dann mit den Einstellungen
des eE dem aE gegenüber vergleicht. Mit Fragen
wie "Glaubst du, die Freunde deiner Mutter sind
gut genug für dich?" oder "Hast du
nicht das Gefühl, du möchtest weniger Zeit
beim Papa bleiben?" wird die Effizienz der bisherigen
Programmierung getestet.
6. Loyalität
messen (measuring loyality): Das Kind wird gefragt,
worüber es mit dem aE gesprochen hat, wen das
Kind für den besseren Elternteil hält, bei
wem es lieber wohnen möchte. Der Gebrauch von
Worten wie "wir", "uns", "sie",
"die" kreieren Zusammengehörigkeitsgefühl
(Wir haben jetzt unsere neue Familie). Das Kind soll
in "Parteien" denken. Auf dem Anrufbeantworter
meldet sich "Familie Peters", wenn es sich
z.B. um eine Mutter und die 5-jährige Tochter
handelt.
7. Eskalieren,
Intensivieren, Generalisieren: Wenn die ersten sechs
Stufen implementiert und erfolgreich "getestet"
sind, werden die Themen erweitert, z.B. vom Lebensstil
bis zum Freundeskreis, von mangelnder Erziehung bis
zum Beruf des aE - letztlich alle Dimensionen des
Lebens des aE. Es ist unüblich, dass ein Kind
ohne Gehirnwäsche eine generell negative Meinung
von einem leiblichen Elternteil hat. Typische Äußerungen
von Kindern in diesem Stadium lauten: "Ich will
überhaupt nicht zum aE gehen", "Ich
weiß nicht genau, was mir nicht gefällt,
ich will einfach nicht da sein" (Clawar und Rivlin,
1991, S. 13).
8. Erhaltung
(continuation/modification of particular brainwashing
techniques): Wenn die Programme implantiert sind,
genügen leichte Suggestionen oder Erinnerungen
zur Erhaltung, wenn ein Richter, Psychologe oder der
aE gegen die Beeinflussung arbeitet. Das Kind wird
dann (z.B. bei entsprechender Vorgabe des aE) gefragt:
"Ja, es stimmt, dein Vater war bei der Geburt
dabei, aber frag ihn einmal, wie lange er im Krankenhaus
geblieben ist!"
Nach Gardner (1998),
der neben diesen aktiven Techniken mehr den eigenen
Beitrag des Kindes betont, gibt es auch geschlechtsspezifische
Entfremdungstechniken. Einige der folgenden Beispiele
entstammen Begutachtungsfällen des Autors:
Mütter
- Manche zerstören beim Auszug des Ehemannes
demonstrativ alle möglichen Wertgegenstände
und Bilder, die eine Erinnerung darstellen.
- Mit den Kindern werden Schriftstücke der Rechtsanwälte
oder des Gerichts diskutiert, um zu beweisen, dass
der Vater sie holen will. Dem Kind wird Angst gemacht,
der aE könne es z.B. auf dem Schulweg abfangen,
es solle die Haustüre nicht aufmachen, da er
es sonst holen käme.
- Schleichende Allianzen: Mit diesem Begriff lässt
sich eine schwer aufzudeckende (da mit positiver Konnotation
versehene) Technik umschreiben, welche darauf beruht,
dem Kind besondere Autonomie zuzubilligen, wenn es
um die Beantwortung von Fragen des aE geht: Fragt
der aE den eE z.B., wo nach einem Umzug im Wohnzimmer
die Bilder hängen sollten, dann wendet sich der
eE demonstrativ erst an das Kind, das darüber
entscheiden solle. Dieses fühlt sich aufgewertet
und wird künftig eher dahin tendieren, den Wünschen
des eE entsprechend zu entscheiden.
- Einem Kind wird gesagt, wenn es zum Vater Kontakt
aufnähme, müsse es für immer dort bleiben
und würde die Mutter nie mehr wiedersehen. Da
die Eltern des Vaters im Ausland lebten, hieß
es zusätzlich, es würde dort "einkassiert"
und zu den Großeltern entführt werden.
Das Kind entwickelte paranoide Panikzustände,
verkroch sich weinend unter Tische und in Ecken, wenn
es an der Haustür klingelte, bei gerichtlich
angeordneten Umgangsterminen entwickelte es massive
psychosomatische Störungen, welche schlagartig
einen Tag vor den Terminen einsetzten und am folgenden
Tag ebenso abrupt aufhörten.
- Es wird erzählt, der Vater bezahle zu wenig
Geld, den Kindern wird auch Angst gemacht, sie hätten
bald nicht mehr genug zu essen; in einem Fall regte
die Mutter an, dem Vater Geld zu stehlen, sonst könne
sie nicht einkaufen, ein anderes Kind bestahl den
Vater daraufhin von selbst.
- Es wird den Kindern vermittelt, der Vater habe uns,
d.h. nicht die Mutter, sondern die Kinder verlassen.
- Kleine Mängel werden übertrieben, aus
geringem Alkoholkonsum wird ein Süchtiger, aus
einem Falschparker ein Krimineller.
- Einzelne Begriffe werden aus ihrem Kontext genommen:So
warf eine Mutter dem Vater vor, er habe zum Sohn gesagt,
er sei geldgierig. Tatsächlich hatte der Vater
mit dem Kind auf einem Ponton im Neckar Pirat gespielt,
man hatte zusammen Muscheln gesammelt, dabei war diskutiert
worden, ob der Sohn nun "muschelgierig"
oder "geldgierig" ist.
- Der aE erhält Horrornamen, z.B. "der Teufel",
"der Dummkopf", "der Blödmann".
- Bei Auseinandersetzungen mit dem Kind bemerkt der
eE:Wenn du das nicht sofort bleiben lässt, musst
du bei deinem Vater wohnen." Der Satz vermittelt
dem Kind den Lebensraum des Vater als Straflager.
- Sucht die Mutter nach der Trennung mit der Behauptung,
der Vater schlage oder bedrohe sie, wolle das Kind
entführen etc., Zuflucht in einem Frauenhaus,
dann entsteht ein entfremdender Effekt auf das betroffene
Kind dadurch, dass es dort tatsächlich misshandelte
und missbrauchte Kinder vorfindet und die Anschuldigungen
des eE an Glaubhaftigkeit gewinnen.
- Eine der krassesten Entfremdungsmethoden besteht
darin, ein Kind, das wegen der Trennung vom aE in
Verzweiflung gerät, in kinderpsychiatrische Behandlung
zu geben, wo es dann wegen Hyperaktivität unter
Umständen mit dem umstrittenen Medikament Ritalin
behandelt wird. Das nachvollziehbare Verhalten des
Kindes wird zunächst vom eE als Ausdruck einer
Krankheit definiert, die Eigendynamik des auf Symptome
fixierten medizinischen Systems führt dann vielfach
zu einer psychiatrisch-medikamentösen Beeinflussung,
mit der dem Kind letztlich sein natürlicher Wunsch
nach Kontakt zum aE wegtherapiert wird.
Es werden ärztliche Atteste verlangt, die beweisen
sollen, dass Verhaltensauffälligkeiten/Aggressionen
vor bzw. nach den Besuchen des aE auf dessen unangemessenes
Verhalten zurückzuführen seien (Andritzky,
2002, 2002a).
- Die kreativen Möglichkeiten, den Vater schlecht
zu machen, sind unerschöpflich: Ruft z.B. der
aE an und will seinen Sohn sprechen, dann wartet der
eE eine Zeit lang schweigend und sagt dann so laut,
dass es das Kind hören kann: "Es ist gut,
dass Peter dich jetzt nicht hören kann",
oder: "Wenn er das gehört hätte, würde
er sicher kein Wort mehr mit dir reden". Noch
raffinierter wird dem Kind ein negativer Eindruck
vermittelt, der Vater halte ihn für unnormal,
wenn die Mutter in den Hörer ruft: "Das
ist deine Meinung, meiner Meinung nach ist er ein
völlig gesunder Junge!" Sobald das Gespräch
beendet ist, erklärt der eE dem Kind, der aE
halte es für krank oder gestört und bietet
sich selbst als Beschützer an.
- Manche Mütter empfangen den Vater bei einem
Besuch an der Haustür, stürzen dann in eine
Ecke und schreien, wenn die Tochter noch im ersten
Stock auf den Vater wartet: "Nein, schlag mich
nicht schon wieder." Der Vater soll dem Kind
als Schläger erscheinen.
o Ältere Geschwister mit ausgeprägtem PAS
dienen jüngeren als Vorbild, diese orientieren
sich an deren Äußerungen ("Ich mache
dasselbe, was Monika auch sagt")
- Weitere Standardtechniken sind: Der aE wird als
unfähig zur Betreuung des Kindes bei Krankheit
gebrandmarkt
- Jede Kontaktaufnahme wird als Belästigung definiert,
welche die Routine unterbricht ("Wir essen jetzt
zu Abend!", "Petra ist jetzt in der Badewanne!").
Andere eE beginnen, vor den Übergaben an den
aE demonstrativ zu weinen und vermitteln dem Kind
dadurch intensive Schuldgefühle.
- Jeder Wunsch nach Erweiterung des Kontaktumfanges
ist "noch zu früh", "es geht zu
schnell". Wenn nach erfolgreichem Umgangsboykott
ein Gerichtsbeschluss die Wiederaufnahme des Umgangs
mit dem aE anordnet, heißtes: "Das Kind
muss sich erst langsam wieder an den Vater gewöhnen."
Tatsächlich lässt sich beobachten, dass
auch nach längerer Kontaktunterbrechung (1/2
bis 1 Jahr) der Umgang in kürzester Zeit ungezwungen
erfolgt (sofern beim Kind keine schwere Form des PAS
vorliegt).
- Einen den aE herabwürdigenden Effekt haben
sarkastische Bemerkungen des eE wie z.B. bei Entgegennahme
eines Geschenks: "Das soll ein Geschenk sein?",
bei einer Einladung des Kindes zum Fußball:
"Ist es nicht toll, dass er dich zum Fußball
mitnimmt?"
- Das Kind wird mit Aussagen konfrontiert, welche
ihm unterstellen, es sei ihm eine Qual, den aE zu
besuchen ("Du musst den Vater besuchen, wenn
nicht, bringt er uns vor Gericht"). Wenn das
Kind das Haus verlässt, ruft ihm die Mutter nach:
"Ich habe alles getan, um dir die Besuche zu
ersparen, aber der Richter bestand ja darauf",
"Ich bin bei dir und bete für dich!'', "Es
ist ja nur das eine Wochenende!" Ein eE sagte
bei der Rückkehr des Kindes vom Besuchswochenende
an der Haustür zu ihm: "Jetzt bist du kaputt,
nicht?"
- Eigenständige, dem Kind wichtige emotionale
Kontakte werden auf ein Minimum reduziert. Hier ist
insbesondere der Wunsch des Kindes, ein Tier zu besitzen,
zu nennen.
Wenn es sich dabei um Hunde, Katzen, Hasen handelt,
die man streicheln kann und mit denen sich spielen
lässt, so wird dies vom eE meist abgelehnt, lediglich
Kanarienvögel werden zugelassen. Wenn das Kind
seinem Wunsch nach einem Tier dem aE gegenüber
Ausdruck verleiht,dann geschieht es, dass das Kind
z.B. einen Hamster zu Weihnachten geschenkt erhält,
den der aE dann nach erbitterten Diskussionen wieder
zurücknehmen muss.
- Fortwährende Selbstinszenierung des eE als
Opfer ("geschlagen werden", "sich bedroht
fühlen", "immer putzen müssen",
"hat sich nie gekümmert") führt
beim betroffenen Kind auf suggestivem Wege zur unbewusster
Identifikation und Ablehnung des aE.
- Das wenig ausgeprägte Zeitempfinden des Kindes
wird genutzt: Zu einem anstehenden Umgangstermin,
den das Kind zeitlich nicht berechnen kann, bietet
der eE dem Kind ein attraktives Ereignis an (z.B.
Kindergeburtstag) und teilt dem aE mit, der Termin
müsse leider ausfallen, da das Kind gerne dorthin
wolle. Besteht der aE auf seinem Besuchstermin, wird
er als egoistisch bezeichnet. Im Unterschied zu kooperativen
Eltern, welche jeweils einen Ersatztermin anbieten
oder den aE das Kind zu dem Ereignis begleiten lassen,
geht es eE darum, den Kontakt einzuschränken
und mit jedem ausgefallenen Termin zu halbieren.
- Typisch für die Anfangsphase eines Entfremdungsprozesses
ist die Frage des eE an das Kind, es könne den
aE selbstverständlich besuchen, "wenn du
das gerne willst". Gleichzeitig betont der eE
: "Ich wäre die/der Letzte, die ihr/ihm
da Steine in den Weg legen würde." Die scheinbar
auf den freien Willen abhebende Frage suggeriert dem
Kind, der eE könnte sehr wohl Gründe haben,
dass es den aE nicht besuchen solle und induziert
damit erste Zweifel.
Väter
Grundsätzlich finden sich die für die Mütter
beschriebenen Methoden auch bei entfremdenden Väter
(Gardner, 1998, S. 156 ff.). Besonderheiten sind:
- Es werden aus Zeitmangel spezielle Programmiersitzungen
veranstaltet
- Kleidung mit Flecken wird fotografiert und dem Kind
gesagt: "Ich muss das fotografieren, um es dem
Richter zu zeigen, dass die Mutter nicht richtig für
euch sorgt."
- Die Mutter wird gegen 17 statt zum Schulschluss
um 15 Uhr an die Schule bestellt und wird vom Sohn
begrüßt: "Du kümmerst dich nicht
um mich, kommst immer zu spät, wahrscheinlich
warst du mit deinem neuen Freund im Bett."
- Den Kindern wird erzählt: "Sie behandelt
euch wie ein Stück Scheiße und merkt gar
nicht, was sie euch antut"; das ältere Kind
wird angehalten: "Deine Aufgabe ist es, die anderen
vor ihr zu schützen."
- Die Fantasie wird angeregt durch Andeutungen wie:
"Ich könnte dir Sachen über die Mama
erzählen, da würden dir die Haare zu Berge
stehen, aber ich gehöre nicht zu der Sorte, die
den anderen Elternteil vor den Kindern kritisiert."
- Als sich der Gutachter mit der Mutter vor dem Gerichtssaal
Sabrina nähert, klammert sie der Vater und sagt:
"Keine Angst Sabrina, ich pass auf dich auf."
Zu beiden gewandt: "Wenn ihr nicht verschwindet,
hol ich die Wache!"
- Dem neuen Partner der Mutter wird vorgeworfen, "Analsex
mit dem Jungen gehabt zu haben". Während
des Gottesdienstes (Beispiel aus den USA!) geht der
Vater vor den Altar und bittet die Gemeinde, für
seinen Sohn zu beten, da er vom Freund der Mutter
sexuell belästigt würde.
- Ein Vater ließ die Kinder Kriegslieder singen,
sammelte Militärandenken, machte Militärübungen
mit ihnen und ließ sie die Mutter angreifen.
Auf Anrufe der Mutter, damit aufzuhören, sollten
sie einfach nicht reagieren.
- Als die Kinder ihre Mutter trotzdem weiter besuchen
wollten, nachdem der Vater das Sorgerecht erhielt,
rief der Vater demonstrativ die Mutter an und kündigte
(fiktiv) an, der Junge werde sogleich vorbeikommen.
Der Vater setzte den Jungen auf dem Weg zur Arbeit
an der Tür der Mutter ab, die gar nicht anwesend
war. Das Kind bekam Panik, lief zu Nachbarn, beschimpfte
die später zurückkehrende Mutter als Lügnerin
und wollte sogleich zum Vater zurückgebracht
werden.
- Ein anderer Vater erklärte den Kindern, die
Mutter habe sie an ihn verkauft, zeigte als Beleg
dafür Unterhaltsschecks der Mutter vor. Zur Mutter
sagten die Kinder: "Du bist nicht länger
unsere Mutter, du hast uns an den Vater verkauft!"
Gemeinsames Ziel der
verschiedenen Entfremdungstechniken ist es, die emotionalen
Bindungen des Kindes an den aE zu zerstören.
Retrospektive Befragungen beider Eltern ergeben meist,
dass vor Beginn der Umgangs- bzw. Sorgestreitigkeiten
das Kind die für eine sog. sichere Bindung typischen
Reaktionen (vgl. Bowlby, 1975) flexiblen Explorierens
und freudiger Begrüßung bei der sog. Wiederannäherung
nach Trennung zeigte und beim Weggang der Bindungsperson
Nachlaufen, - blicken, Trauer etc. Zum Untersuchungszeitpunkt
sind bei Fällen mit einem Entfremdungssyndrom
dagegen sowohl gegenüber dem aE wie auch beim
eE die Merkmale unsicherdistanzierter (Ignorieren,
keine oder unmerkliche Begrüßungs und Trennungsreaktionen)
oder desorganisierter Bindung (z.B. bizarres Verhalten,
Hinfallen, Selbstverletzungen) anzutreffen.
Vor dem Hintergrund
der Entfremdungstechniken im Zusammenhang mit dem
Sorgerechts- oder Umgangsproblem wird deutlich, dass
der Begriff "Elternstreit" (parental conflict)
hier fehl am Platze ist: Der Elternteil, der das Kind
an sich gebracht hat oder bei dem es vor der Trennung
lebte, tritt nun aktiv als Angreifer auf, der aE gerät
aufgrund fehlender Rechtsposition oder Durchsetzbarkeit
in eine Opferrolle, sein Streitbeitrag resultiert
zunehmend aus (reaktiven) Frustrationen. Der Entfremdungsdynamik
entspricht damit weniger ein Streit-Paradigma, sondern
eine Täter-Opfer-Beziehung.
2. Zum Persönlichkeitstyp
entfremdender Elternteile und zu den Entwicklungsrisiken
betroffener Kinder
Wenn im Weiteren die
Person des eE thematisiert wird, soll damit keine
Gleichung vom Typ "eE ist krank - aE ist gesund",
und damit ein Gewinner-Verlierer-Modell (Lund, 1995)
suggeriert werden, sondern lediglich der den Entfremdungsprozess
vorantreibende und damit das Kindeswohl schädigende
Elternteil in den Mittelpunkt gestellt werden. Die
Frage nach den Persönlichkeitsstrukturen der
aE, der Partnerwahl und Beziehungsdynamik bleiben
eigenen Studien vorbehalten.
2.1 Entfremdendes
Verhalten als Ausdruck einer Borderline-Persönlichkeitsstörung
(Borderline Personality Disorder, BPD)
Bei näherer Betrachtung der unter Punkt 1 phänomenologisch
und psychodynamisch imponierenden Erlebens-, Denk-
und Verhaltensmuster entsprechen die Selbst- und Fremdbeschreibungen
von eE, deren Kinder mittlere bis schwere Entfremdungs-
Symptome aufweisen, den Merkmalen und der Psychodynamik
der Borderline-Persönlichkeit. Die Symptombeschreibungen
von Borderline-Persönlichkeiten durch verschiedene
Autoren überschneiden und ergänzen sich
gegenseitig:
a) Eine der ersten Beschreibungen von BPD stammt
von Stern (1938), der Narzissmus (überhöhtes,
aufgeblähtes Selbstbild), geringe Frustrationstoleranz
bei Stress, Überreaktionen bei milder Kritik
bis hin zu paranoiden Reaktionen, Projektion als Abwehrmechanismus
(an allem was schief geht, ist jemand anders schuld)
und Unfähigkeit, Routine und Regelmäßigkeit
zu ertragen, beschrieb.
b) Grinker et al. (1968) betonen Ärger
als Hauptemotion, wenige persönliche Beziehungen,
chronische Depression; Kernberg (1967) das falsche
Ego (fassadäre Persönlichkeit) und die Spaltung
in gute und böse Objekte (jemand ist "nur
gut" , der/die andere "nur schlecht").
c) Nach dem psycho- und gruppendynamischen
Ansatz (Ammon, 1979, S. 327 ff.) ist der Borderline-Patient
nur schwer als psychisch krank zu erkennen, er funktioniert
in der Arbeitswelt oft gut, kann mit sich selbst jedoch
wenig anfangen, er hat ein Gefühl der inneren
Leere, Verhaltensweisen können wie bei einer
multiplen Persönlichkeit innerhalb weniger Stunden
wechseln. Zwei Haupttypen werden unterschieden: der
Depressive mit Hunger nach Beziehungen und der Schizoid-Zurückgenommene,
der sich von Bezugspersonen eher gestört fühlt,
hat häufig wechselnde Partnerschaften; in seiner
Kindheitsgeschichte wurde nicht mit ihm, sondern über
ihn gesprochen, das Familienleben ist an äußeren
Maßstäben (Geld, Erfolg, Schulnoten) ausgerichtet.
Ein Defizit an Fürsorge und Liebe und eine repressiv-autoritäre
und aufs Äußere bedachte Erziehung (Regeln,
Grenzen setzen) zeichnen die ersten Lebensjahre späterer
Borderline-Persönlichkeiten aus. Andererseits
sind die sog. sekundären Ich-Funktionen wie Sprache,
Denken, Gedächtnis und Intelligenz bei Borderline-Störungen
oft gut ausgeprägt (vgl. Ammon, 1979, S. 334).
Dem Kind wird jedoch unbewusst ein Wahrnehmungs- und
Kontaktverbot vermittelt, welches es am Verlassen
der Symbiose mit der Mutter hindert (vgl. "narzisstischer
Missbrauch"). Es darf "die Realität
nur mit den Augen der Mutter wahrnehmen, d.h. im Sinne
der Bedürfnisse der Mutter". Stimmungsmäßig
ist ein Umkippen fantasierter Omnipotenz in tiefe
Minderwertigkeitsgefühle bei Konfrontation mit
der Realität zu beobachten;
Versuche von eE, die Umgebung zu lähmen, Eindeutigkeit
und Klärung zu vermeiden, sind im Rahmen von
Beratungs-, Therapie- und Gerichtssituationen häufig
zu beobachten. Mangels eigener Identität leihen
sich Borderline-Persönlichkeiten denkerisch die
jeweilige Position von anderen:
"Der Borderline-Patient projiziert eigene Gefühle,
Ängste und Probleme auf andere Menschen und verhält
sich dann entsprechend seiner projektionsbedingten
Realitätswahrnehmung." (Ammon, 1979, S.335)
Dieser Umstand zeigt sich nicht nur in Diskussionen,
die jeweils streng spiegelbildlich verlaufen, sondern
auch in den Akten der Familiengerichte, wo in den
Anwaltsschreiben objektivierbare Argumente gegen den
eE als dessen eigene Argumente umfunktioniert und
(in einem zirkulären Prozess endlos) weiterverwertet
werden.
Nach Masterson (1980) werden von BPD-Eltern bereits
in der Separations-, Individuationsphase (18.-36.
Lebensmonat) regressive Verhaltensweisen des Kindes
belohnt. Da der eE nur formal (Versorgung), jedoch
nicht emotional für das Kind verfügbar ist,
fehlt ihm ein gefühlsmäßiger und kognitiver
Spiegel, Selbst- und Objektrepräsentanzen differenzieren
sich nicht aus, es imponieren zeitweise tranceartige
Zustände. Da die Integration "guter"
und "böser" Objektrepräsentanzen
misslingt, kann das Kind auch keine Objektkonstanz
aufbauen, es wirkt weinerlich und abhängig von
der gerade anwesenden Person. Die für eE typische
Infantilisierung des Kindes äußert sich
auch darin, dass es für einen eigenen Willen
unreif und generell als entscheidungsunfähig
angesehen wird, eine emotional begründete Präferenz
zu äußern, bei wem es z.B. nach der Trennung
lieber leben möchte.
d) Die am häufigsten verwandte Symptomliste
ist das DSMIV (American Psychiatric Association, 1994)
mit neun Leitsymptomen:
1. Große Anstrengungen, Verlassenheit zu vermeiden
(Verlassenheitsängste auch nach Kurzzeitkontakten,
Panik, wenn jemand zu spät kommt)
2. Instabile und intensive persönliche Beziehungen
(rascher Wechsel von anfänglicher Idealisierung
zu Abwertung)
3. Identitätsverwirrung und instabiles Selbstbild
(plötzliche Änderungen im Selbstbild, Wertungen,
Zielen, Meinungen; Gefühl, "schlecht"
zu sein, gar nicht zu existieren (insbesondere in
Situationen ohne Partnerbeziehung und Unterstützung)
4. Selbstschädigende Impulsivität in zwei
Bereichen (z.B. Verschwendung, Sexualität, Drogenmissbrauch,
gefährliche Fahrweise)
5. Suizidale und Selbstverstümmelungs-Tendenzen
6. Affektive Instabilität (dysphorische Grundstimmung
wechselt mit Ärger, Panik, Verzweiflung, Depression)
7. Chronisches Gefühl der Leere (dauernde Suche
nach Beschäftigungen)
8. Unangemessener Ärger (Wutausbrüche, physische
Auseinandersetzungen, insb. bei Vernachlässigung
durch Liebhaber, Sorgeperson)
9. Stressabhängig paranoide oder dissoziative
Symptome.
Im Rahmen von Sorgerechts-
und Umgangsstreitigkeiten ist das Vorliegen der Borderline-Symptome
und -Psychodynamik mit den Abwehrmustern der Projektion,
Spaltung, Verleugnung und anfänglicher Idealisierung
bei den eE anhand folgender
Merkmale zu erkennen:
- den Erlebensbeschreibungen aus der Vorgeschichte
der Beziehung
- den Hauptkonflikten während der Beziehung ("ewiges
Hin und Her", Kommunikationsstörungen, Gewaltepisoden)
- den Ausführungen zum Trennungsprozess ("Angst",
"Gewalt", fehlende Selbstkritik)
- dem Erziehungsstil (anpassungs- und regelorientiert)
- den Beschreibungen der "Defizite" des
aE ("kümmerte sich nicht genug um mich")
- den (irrationalen) Begründungen für Umgangsboykott
oder Ausgrenzung des aE
- der Beschreibung der Beziehung des eE zum Kind ("Schmusen",
"findet mich gut", narzisstische Bestätigung)
- Der Kommunikationsstil mit dem Kind entspricht dem
"double-bind"-Muster: Das Kind wird tendenziell
handlungsunfähig bzw. im eigenen Willen'
verunsichert, wenn ihm auf zwei Kommunikationskanälen
widersprüchliche Botschaften vom eE gesandt werden,
z.B. verbal: "Ich wäre die Letzte, die xy
den Umgang mit dem Vater verwehren würde"
oder: "Wenn du willst, kannst du deinen Vater
jederzeit anrufen". Nonverbal: Ärgerliche
Reaktionen bei Anrufen oder Schweigen beim Thema aE,
Weinen und Verstimmtheit des eE bei Übergaben
des Kindes an den aE.
Testpsychologisch fanden
Siegel und Langford (1998) im MMPI-2 beim Vergleich
mit einer unauffälligen Kontrollgruppe bei 34
weiblichen alienators signifikant erhöhte Kund
niedrigere L-Skalenwerte, d.h. ein Bestreben, als
möglichst fehlerlos und ohne emotionale Probleme
zu erscheinen. Zuzuordnende Abwehrmechanismen sind
Projektion, Verleugnung und Spaltung. Eine geringe
Bereitschaft, mit dem anderen Elternteil und zum Wohle
eines Kindes zu kooperieren, fanden auch Ehrenberg
et al. (1996) bei Eltern mit narzisstischen Störungen.
Die Skalenwerte deuten auch auf einen Spaltungsmechanismus
dergestalt hin, dass sich der entfremdende Elternteil
als nur gut, den anderen Elternteil als nur schlecht
darstellt.
Das PAS-Merkmal fehlende
Ambivalenz beim Kind stellt offensichtlich eine Übernahme
dieses Persönlichkeitsmerkmals des entfremdenden
Elternteils dar: Die K- und L-Skalenwertverteilung
der alienators verweist auf ein niedriges Strukturniveau,
eine Tendenz zur Verleugnung und Realitätsverzerrung
(vgl. Green, 1991; Graham, 1993) und deutet die Nähe
zu Suchtpersönlichkeiten an.
Die Schwierigkeit,
eE als Borderline-Persönlichkeiten zu erkennen,
besteht wie bereits erwähnt in deren chamäleonhafter
Anpassungsfähigkeit, sie sind redegewandt und
"normaler als normal", fühlen sich
erst in dem Moment bedroht, wenn die Beziehung des
Kindes zum anderen Elternteil thematisiert und auf
den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil als
ein Recht des Kindes aufmerksam gemacht wird.
Die für eE typische Distanzlosigkeit und das
Saugende im Kontakt mit ihnen, ihre abstrakt-entseelte
Sprache ("immer", "nur") und Unfähigkeit
zu selbstkritischer Reflexion sind auch charakteristisch
für Suchtverhalten, das das Leeregefühl
reduziert (vgl. Heigl-Evers et al., 1992, S. 12 ff.).
Anstelle eines Suchtstoffes ist es hier das abhängige
Kind, das dem eE ein grandioses Selbstgefühl
verschafft, mit dem er seine Selbstunsicherheit kompensiert
und das ihm Selbstbestätigung sichert.
Wird eE durch Kontaktansprüche des aE (Umgang,
Sorgerecht) das Suchtmittel Kind auch nur zeitweilig
entzogen, reagieren sie ebenso panikartig und mit
vegetativen Begleitsymptomen wie Drogenabhängige
in der Entzugsphase.
Spezielle Forschungen
zu Struktur und Dynamik in den Herkunftsfamilien der
entfremdenden Elternteile sind noch selten.
Bei Vergleichen von kinderentführenden (abductors)
und den zurückgebliebenen (left behind) Elternteilen
fanden Johnston und Girdner (2001) bei den abductors
folgende Merkmale:
- Verleugnen des Wertes des anderen Elternteils für
das Kind, nur sie selbst wissen, "was gut für
das Kind ist".
- Die Kinder sind meist zwischen 2 und 3 Jahre alt,
leicht mitzunehmen, sie zeigen keinen verbalen Protest,
können sich anderen nicht mitteilen.
- Die Entführer/-innen erfahren Unterstützung
von ihrer Familie, Freunden und kultähnlichen
Gruppen.
- Ihre (illegalen) Aktionen werden nicht als moralisch
verwerflich betrachtet, nicht einmal bei gerichtlichen
Anhörungen.
Es ließen
sich zusätzlich sechs Risikotypen identifizieren:
1. Eltern, die bereits glaubhafte Androhungen von
Entführungen gemacht haben oder den Umgang behinderten,
besonders wenn sie arbeitslos und ohne emotionale
Bindungen am Wohnort sind und bereits hohe Geldbeträge
abgehoben haben.
2. Wenn ein Elternteil Missbrauchsvermutungen äußert
und ernsthaft glaubt, der andere Elternteil vernachlässige
oder missbrauche ein Kind. Es wird dann versucht,
das Kind durch Umgangsbehinderungen oder Entführung
zu "retten".
3. Paranoide Wahnbildungen über den anderen Elternteil,
z.B dass dieser mit dem Kind Gehirnwäsche betreibe.
Ferner Gefühle, früher betrogen und ausgebeutet
worden zu sein, Rachegefühle.
4. Vorliegen psychopathischer Züge, Selbstbezogenheit,
hochgradig manipulativer Umgang, Überzeugung
eigener Überlegenheit, meist vor dem Hintergrund
häuslicher Gewalt in der eigenen Kindheit. Das
Kind kann nicht als eigenständiges Wesen wahrgenommen
werden, sondern als Instrument der Rache oder als
Trophäe.
5. Wenn eine binationale Ehe geschieden wird bzw.
Partnertrennung vorliegt, intensive Bindungen an eine
Großfamilie im Heimatland bestehen und dieses
idealisiert wird.
6. Eltern ohne Kenntnisse der Rechtslage; mit schlechten
Vorerfahrungen mit Familiengerichten; Angehörige
ethnischer Gruppen mit speziellen Erziehungsidealen;
außereheliche Mütter mit kurzem Kontakt
zum Vater betrachten das Kind als exklusives Eigentum;
Opfer tatsächlicher häuslicher Gewalt seitens
des anderen Elternteils.
Insbesondere die Merkmale
zu 1, 2, 5, 6 ergänzen diejenigen zur Borderline-Persönlichkeit
und ermöglichen eine recht sichere Einschätzung,
ob man einen Risiko-Elternteil vor sich hat, der beabsichtigt,
ein Kind zu entfremden oder zu entführen.
2.2 Narzisstischer
Missbrauch
Wie bereits erwähnt ist für die Borderline-Persönlichkeit
ein Gefühl innerer Leere typisch, das mit dem
allgegenwärtigen Bestreben kompensiert wird,
Bestätigung und narzisstische Zufuhr zu erhalten,
weshalb der entfremdende Elternteil sich an das Kind
wie ein Ertrinkender an einen Strohhalm klammert.
Heyne (1993) charakterisierte die für ein Kind
daraus resultierende Psychodynamik treffend als narzisstischen
Missbrauch und schildert anschaulich die Verhaltens-
und Erlebensweisen:
"Hierunter verstehe ich Beziehungskonstellationen
zwischen Mutter und Kind, in denen die Befriedigung
der narzisstischen Bedürfnisse der Mutter unter
Ausnutzung der Abhängigkeit des Kindes im Vordergrund
steht. Narzisstisch ausbeuterische Beziehungen zeichnen
sich durch ihren symbiotischen Charakter aus: Das
Kind ist sozusagen ein von der Mutter geschaffenes
Ding', das sie wie einen unabgegrenzten Teil
ihrer selbst erlebt, über den sie beliebig verfügen
kann. Sie kann das Kind nicht als eigenständiges
Wesen wahrnehmen und in seiner Eigenart anerkennen;
statt dessen stülpt sie ihm narzisstische Bedeutungen
über, die auf ihre eigene Person bezogen sind;
sie idealisiert das Kind und spricht ihm Eigenschaften
und Verhaltensweisen zu, die allein ihren Vorstellungen
darüber, wie das Kind sein sollte, entspringen.
Das Kind hat in einer solchen Beziehung die Aufgabe,
das als mangelhaft empfundene Ich der Mutter zu vervollständigen
und das Loch im Ich' der Mutter wie eine Plombe
zu füllen. Zuwendung erfährt es nur, insoweit
es den Erwartungen der Mutter entspricht. Autonomiebestrebungen
des Kindes werden unterbunden, bestraft und mit der
Erzeugung von Schuldgefühlen belastet bzw. nur
soweit zugelassen, wie sie im Dienste der mütterlichen
Bedürfnisbefriedigung narzisstisch ausbeutbar
sind. Jedes Abweichen von den Erwartungen der Mutter
wird von ihr als verletzender oder aggressiver Akt,
als Ausdruck der Verrats empfunden. Innere wie äußere
Trennungen aber müssen um jeden Preis vermieden
werden. Daher entbrennt ein Machtkampf nicht nur hinsichtlich
des Verhaltens des Kindes, sondern auch hinsichtlich
der Kontrolle seiner Gefühle und Gedanken. Die
Mutter ist davon überzeugt, das Kind besser zu
kennen, als es sich selber kennt. Besser als das Kind
meint sie zu wissen, was es wirklich denkt, fühlt,
will und braucht und was es demzufolge zu denken,
zu fühlen, zu wollen und zu tun hat. Es reicht
ihr aber nicht aus, wenn es sich ihren Erwartungen
lediglich beugt: Es soll selber wollen, was es soll,
sich also ganz und gar mit dem Bild, das sie von ihm
entworfen hat, identifizieren, und sei es ihm auch
noch so wesensfremd. Negative Gefühle wie Verletztheit,
Ärger, Wut und Haß sind dem Kind nicht
bzw. nur insoweit, als sie auch für die Mutter
einen Zweck erfüllen, gestattet, da sie eine
Art von Abgrenzung darstellen, die Konflikt und damit
zumindest vorübergehend innere Trennung mit sich
bringt. Hinsichtlich eigener Gefühle und Bedürfnisse
unterliegt das Kind einem regelrechten Denk- und Wahrnehmungsverbot,
und da es sie weder wahrnimmt noch zum Ausdruck bringen
darf, erlebt es diese Gefühle als nicht zu sich
gehörig und insofern als unwirklich. Irgendwann
wird es sie schließlich gar nicht mehr identifizieren
können; statt dessen wird es fühlen, was
es meint fühlen zu müssen, und diese fremdbestimmten
Regungen wird es mit authentischen Gefühlen verwechseln
..."
Da das Kind wie ein
lebendes Antidepressivum mittels Rollenumkehr (Parentifizierung)
die emotionale Leere des eE ausfüllt, entstehen
bei ihr/ihm Therapiemotivation und Leidensdruck erst,
wenn die symbiotische Bindung an das Kind durch einen
gesicherten Umgang mit dem anderen Elternteil aufgelockert
ist und die Verlustangst unmittelbar gespürt
werden kann. Jedes Mitagieren mit den Ausgrenzungsabsichten
des entfremdenden Elternteils stellt hier einen behandlungstechnischen
Kunstfehler dar und belastet das Kind weiter mit dem
emotionalen Sog.
Als Theaterstück wurde die Geschichte eines narzisstischen
Missbrauchs von August Strindberg im leider nur selten
gespielten Stück "Mutterliebe" zwischen
einer Mutter und ihrer Tochter dargestellt: Als der
Vater, von dem die Tochter bisher nichts wusste, Kontakt
zur Tochter aufnehmen will, zieht die Mutter alle
Register der Manipulation der Tochter. Nach einem
nicht leichten Kampf der Tochter mit der übermächtigen
Mutter resigniert die Tochter und beschließt,
das Leben nicht zu wagen und in der Abhängigkeit
von der Mutter zu verbleiben.
2.3 Entwicklungsrisiken
für Kinder von Borderline-Elternteilen
In den auf Mütter ausgerichteten empirischen
Untersuchungen (die z.B. für allein erziehende
BPD-Väter analog gelten dürften) wurden
für die Kinder zahlreiche Risikofaktoren gefunden:
Psychiatrisch zu erkranken, geringe Impulskontrolle,
eigene BPD-Erkrankung, Aufmerksamkeitsdefizit-Störungen
(Weiss et al., 1996), traumatische Eigenerfahrungen
(Shachnov et al., 1997), negatives Familienbild (Gunderson,1997),
Irritierbarkeit, sexueller Missbrauch (James und Vereker,
1996). Von sozialen Unterstützungssystemen (z.B.
Vater, Familie, Freundeskreis) abgeschnittene Familien
(nach Trennung/Scheidung z.B. durch Wegzug in eine
andere Stadt) erzeugen eher BPD (Corwin, 1996). In
einer Untersuchung zur Mutter- und Vater-Kind-Interaktion
fanden Bezirganian et al. (1993), dass mütterliches
inkonsistentes Erziehungsverhalten das Auftreten oder
Andauern einer BPD vorhersagt.
Kinder von Borderline-Persönlichkeiten
haben im Vergleich zu einer Kontrollgruppe ein signifikant
erhöhtes Risiko, ebenfalls an BPD, an Alkoholismus,
affektiven Störungen und dissozialem Verhalten
zu erkranken (Baron et al. 1985). Die Eltern von BPD-Kindern
hatten signifikant höhere Raten an Psychopathologien,
insbesondere Substanzabhängigkeiten, Depression
und dissozialem Verhalten (Goldmann et al.,1993).
Im Vergleich einer Gruppe von Borderline-Schulkindern
zu einer Kontrollgruppe sprechen Guzder et al. (1996,1999)
von cumulative parental dysfunction scores. Hauptrisikofaktoren
waren physischer und sexueller Missbrauch, schwere
Vernachlässigung (severe neglect), Familienzerfall
(family breakdown), elterlicher Substanzmissbrauch
oder Kriminalität (Guzder, 1996). Bei Mädchen
finden sich eine geringere positive feminine Identifizierung,
erhöhte Trennungsangst, Objekthunger nach männlichen
Bezugsobjekten.
Mit 63% Wahrscheinlichkeit entstehen psychologische
Probleme wie Angst, Trauer, Phobien, Depression, mit
43% Aggressivität gegenüber den Eltern (Lohr
et al., 1989); mit 30% eine deutlich niedrigere intellektuelle
Leistung (Bisnaire et al., 1990), signifikant erhöhte
Alkohol- und Drogengefährdung (Frost und Pakiz,
1990), geringes Selbstwertgefühl, vorzeitige
sexuelle Betätigung (Parish, 1987; Kalter, 1987),
negatives Vaterbild (Drill, 1986).
Kinder von Borderline-Müttern
erwarten, dass sich Menschen ihnen gegenüber
ebenso verhalten (Borderline-Übertragung), sie
z.B. bei kleinen Ungeschicklichkeiten, dem Vertreten
eigener Meinung oder Normübertretungen heftig
zurückzuweisen. Als Erwachsene geben sie dann
an, sich "wie Kinder zu fühlen, die vorgeben,
Erwachsene zu sein". Trotz durchschnittlichem
äußerem Erfolg haben sie häufig das
Gefühl, bestandene Prüfungen und Examen
nur durch Betrug geschafft zu haben. Das basale Selbstwertdefizit
des Borderline-Patienten wird äußerlich
durch Überanpassung abgewehrt, innerlich fluktuiert
das Selbstgefühl zwischen attraktiv, kompetent
und sozial einerseits und hässlich, inkompetent,
unsozial andererseits (Glickauf-Hughes und Mehlmann,
1998, S. 301).
Borderline-Mütter
verursachen im Vergleich zu einer Kontrollgruppe (Mütter
mit anderen Persönlichkeitsstörungen) für
die Kinder häufigeren Wohnortwechsel, Schulwechsel,
Gefährdung durch Substanzmissbrauch und Suizid,
was das Risiko künftiger Psychopathologien der
Kinder erhöht (Feldman et al., 1995). Als Risikofaktoren
für BPD fanden Links et al. (1988) BPD bei den
Eltern, Alkoholismus, affektive und antisoziale Persönlichkeitsstörungen.
Nach der Studie von Shachnow et al. (1997) weisen
die Mütter von BPD-Patienten hohe Raten an depressiven
Störungen, die Väter hohe Raten an Substanzmissbrauch
auf.
Borderline-Mütter
fühlen sich von den Kindern überwältigt,
ganz normale Bedürfnisse des Kindes erleben sie
als Forderungen, auf die sie mit Ärger reagieren
(Holman, 1985). Eigene Erregungszustände werden
in das Kind projiziert, sie sind unfähig, das
Kind vor traumatischen Stimuli zu schützen und
Nähe/Distanz angemessen zu regulieren. Bei der
Untersuchung von neun 5-7-jährigen Kindern fanden
Danti et al. (1985), dass alle Kinder einfache Bedürfnisse
nur mit hohem emotionalem Aufwand befriedigt bekamen:
Sie drückten Bedürfnisse durch Verweigerung,
aggressives Agieren, selbstverletzendes Verhalten
und Rollenumkehr aus; sie zeigten Verlassenheitsängste,
bewerteten sich selbst abwechselnd als gänzlich
schlecht oder gänzlich gut. Ihr Verhalten wurde
bei affektiver Stimulation desorganisiert, sie zogen
sich in Fantasiewelten zurück.
Im Rahmen von familienpsychologischen
Begutachtungen bei Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten
gewinnen Studien über das Vorliegen protektiver
Faktoren eine praktische Bedeutung: Während früher
davon ausgegangen wurde, dass "die Mutter eines
jeden Borderliners selbst ein Borderliner war"
(Masterson, 1972, S. 7), können nach neueren
Studien Faktoren definiert werden, welche die Folgerisiken
für das Kind mindern. Zunächst zeigen Borderline-Mütter
unterschiedliches mothering, je nach Geschlecht, Geburtsreihenfolge,
Temperament des Kindes und beider Eltern, sie können
sich feinfühlig zeigen, ebenso jedoch auch die
bekannten symbiotischen, missbrauchenden und misshandelnden
Verhaltensweisen, welche meist hinter einer freundlichen
Fassade verborgen auftreten. Glickauf-Hughes und Mehlmann
(1998) untersuchten neun neurotische, Nicht-Borderline-Patienten,
die sich mit Symptomen instabilen Selbstwertgefühls,
Abhängigkeitswünschen und Depressionen -
aber stabilem Selbstbild und sozial integriert - in
einer Langzeitanalyse befanden. Sie beschrieben ihre
Borderline-Mütter als gespaltene Personen - freundlich
in einem Moment, wütend im nächsten - ("Dr.
Jekyll und Mr. Hyde"), als klammernd, als mit
Rückzug bestrafend (z.B. durch tiefes Schweigen),
wenn sie autonome Impulse zeigten, oder sie befürchteten
Selbstmord. Das Verhalten der Mütter wurde als
nicht vorhersagbar, wütend, hilflos, brüchig,
bedürftig und repressiv geschildert. Berichtet
wurde ferner, dass eine Mutter zubiss, eine andere
den Arm des Kindes brach, eine weitere ein Hühnerbein
ins Gesicht der Tochter warf, als deren Freund beim
Essen anwesend war.
Im Gegensatz zu Borderline-Patienten,
welche symbiotischambivalent an ihre Mütter gebunden
bleiben, gelang es allen neun Patienten tragfähige
Beziehungen zu Personen wie Vater, Geschwister, Großeltern
oder Freunden zu entwickeln, welche die von der Mutter
nicht erfüllten Bedürfnisse teilweise ausglichen.
Diese protektive
Fähigkeit
a) konnte sich bei ältesten Geschwistern entwickeln,
die der Symbiose mit der Borderline-Mutter entkamen,
wenn ein weiteres Geschwister geboren wurde.
b) Sie war damit gekoppelt, die negativen Seiten der
Mutter (Ärger, Unvorhersagbarkeit des Verhaltens)
wahrzunehmen und sich davon zu distanzieren oder entgegengesetzte
Verhaltensweisen oder Einstellungen zu entwickeln,
welche Überlebensfunktion gewannen.
c) Zusätzlich zur negativen Identifikation mit
der Mutter hatten die Nicht-Borderline-Patienten alternative
Rollenmodelle, vor allem Väter, die psychosozial
kompetenter als die Mütter waren. Insbesondere
im Kontakt zu Müttern, welche Probleme mit dem
Loslassen und der Individuation der Tochter haben,
benötigt diese den Vater, um die symbiotische
Bindung zur Mutter aufzulösen und eine eigene
Identität entwickeln zu können ("Thus,
for children with mothers who have borderline characteristics,
the father can serve a crucial developmental function
and compensate, to some extent, for maternal pathology";
Glickauf-Hughes und Mehlmann, 1998). Der von Fthenakis
(1988) zusammengefasste internationale Forschungsstand
unterstreicht die protektive Wirkung des Kontaktes
zum anderen Elternteil: Je mehr Kontakt ein Kind z.B.
zum eigenen Vater (in geringerem Maße zu einem
sozialen Ersatzvater) hat, desto weniger funktionsmindernd
wirken sich Trennung/Scheidung auf fast alle psychologischen
Funktionsbereiche (kognitiv, affektiv, Sozialbeziehungen,
Selbstsicherheit, Sexualität, soziale Anpassung
etc.) aus.
d) Anstelle positiver Erfahrungen mit der Mutter gelang
es den Nicht-Borderline-Patienten, sich Möglichkeiten
positiven Selbstausdrucks (z.B. Sport, Kunst) und
von Beziehungen zu imaginieren (using fantasy constructively)
und umzusetzen. Diese Kinder erinnern positive Erlebnisse
(z.B. Sandburgen bauen, Ballspielen, Malen, Ausflüge,
Urlaube etc.). Obgleich diese Patienten auch Rollenumkehr
(Parentifizierung) zeigten, gewannen sie hierüber
Felder der Selbstbestätigung und Kontrolle über
ihr Leben.
e) Nicht zuletzt waren sie in der Lage, die schwierige
Familiensituation reflexiv durch intellektuelles Verstehen
zu bewältigen.
Wenngleich diese Kinder
auch keine BPD entwickelten, zeigten sie doch klinische
Störungen wie ängstliche Bindung, Pseudoreife,
Parentifizierung, Angst vor Streit mit der Mutter.
Die Angstbindung wurde vor allem durch Drohungen erzeugt,
aus erzieherischen Gründen das Kind zu verlassen
(Bowlby, 1975), viele Kinder erinnern äußerst
erschreckende Rückzugsaktionen der Mütter
(Trout, 1991).
Während in den
Kindheitsgeschichten von Borderline-Persönlichkeiten
bislang hauptsächlich physischer und sexueller
Missbrauch, häusliche Gewalt und elterliche Charakterpathologien
gefunden wurden (Beatson, 1995), sollte künftig
auch den Vorgängen um elterliche Trennung und
Umgangsboykott nach Trennung/Scheidung mehr Aufmerksamkeit
gewidmet werden. Die vorliegenden Symptomlisten und
Kriterien protektiver Faktoren erlauben es dem familiengerichtlichen
Sachverständigen jedoch schon jetzt, im Einzelfall
das jeweilige pathogene oder Kindeswohl-schädliche
Potenzial recht genau zu erkennen und entsprechende
Empfehlungen und Interventionen zu planen.
3. Interventionsgrundsätze
3.1 Soziale und
normative Rahmenbedingungen
Voranzuschicken ist, dass die aus der Borderline-Dynamik
entspringenden Entfremdungstechniken nur dann ihre
volle Wirksamkeit entfalten können, solange
- allgemein verfügbare Ideologien und Rechtfertigungen
bestehen, wie z.B. männer- und väterfeindliche
Ideologien, bestimmte Erziehungsideale, Mütterlichkeits-Mythos
etc.;
- entfremdendes Verhalten von Bezugspersonen/Institutionen
toleriert oder unterstützt wird (z.B. Ärzte,
Lehrer, Jugendleiter, Gerichte, Freundeskreis);
- Gesetzesnormen, Rechtsauslegung und Gerichtspraxis
entfremdende Praktiken bagatellisieren und ggf. vorhandene
Sanktionsmöglichkeiten nicht einsetzen.
Strategien, die in
der Öffentlichkeit Unrechtsbewusstsein und Sensibilität
für entführungsgleiche Kindesmitnahmen,
Umgangsboykott und Ausgrenzungsbestrebungen eines
Elternteils fördern und sanktionsbewehrte gesetzliche
Standards sollten daher Priorität vor Empfehlungen
zu individueller Beratungen haben. In Form verbindlich
angeordneter Teilnahme an Eltern-Erziehungs-Programmen
(parent education programs), wie sie in mehreren Staaten
der USA bestehen, würde sowohl dem notwendigen
direktiven Ansatz gegenüber eE entsprochen als
auch ineffektiven Diskussionen vorgebeugt (vgl. 3.2).
Die Teilnahme an derartigen Programmen (vgl. Biondi,
1996) sollte vor dem Scheidungsverfahren oder vor
Umgangsbeschlüssen gerichtlich angeordnet werden
können. Ein Beispiel: "Connecticut legislation
provides that the family division of the judicial
department shall order any divorcing parent of minor
child to attend a parenting education program."
Es umfasst z.B. Unterricht zu a) Entwicklungsstufen
von Kindern, b) Reaktionen von Kindern in der Scheidungssituation,
c) Streitschlichtung, d) Richtlinien für die
Besuchsregelung, e) Stress-Reduktion fürs Kind,
f) kooperatives Planen (Biondi, 1996, S. 84). Darüber
hinaus könnten freiwillige Kurse von Rechtsanwälten,
Ärzten, Richtern etc. den Eltern empfohlen werden.
3.2 Individuelle
Interventionen und Beratung
Bei Beratungsgesprächen, gegenüber Ärzten,
Lehrern oder bei gerichtlichen Anhörungen stellen
sich eE in sehr spezifischer Weise dar, um sich Zustimmung
zu sichern und sie in ihr realitätsverzerrtes
Netzwerk gegen den aE einzubinden: Sie sprechen wenig
(die angeblichen Tatsachen sollen statt ihrer sprechen),
sie wirken bedrückt und erzeugen Impulse, sie
aufzumuntern; sie stellen sich als hilfsbedürftig,
schwach, bedauernswert dar; der Blick wird tränenumflort,
sobald das Thema auf den Kontakt des Kindes zum aE
kommt, es setzen Weinkrämpfe ein und es werden
absurde Besorgtheitsmotive geäußert, etwa
das Kind "könne ohne den eE nicht auskommen,
wenn es mit dem aE in Urlaub führe". Die
latente Botschaft jeder verbalen und nonverbalen Äußerung
lautet, dasses dem eE und dem Kind besser ginge, wenn
der aE nur aus ihrer Welt verschwände.
3.2.1 Psychodynamik/Gegenübertragung:
Bei Adressaten, die die Borderline-Psychodynamik
als Hintergrund dieses Selbstdarstellungs-Szenarios
beim eE nicht kennen und ihre Gegenübertragungsreaktionen
nicht reflektieren, treten nun Schuldgefühle
auf: Sie aktivieren einen Beschützerreflex gegenüber
dem eE. Sie neigen dazu, der Verführung der vom
eE suggerierten Problemlösung zu erliegen, und
beginnen selbst, den aE auszugrenzen bzw. negativ
zu bewerten (zum Problem ärztlicher Bescheinigungen
siehe: Andritzky, 2002, 2002a). Per Identifikation
mit dem eE entwickeln sie oftmals eine regelrechte
Wut auf den aE. Aufgrund der massierten Präsentation
von Opfermotiven durch den eE (Geschlagenwerden durch
den aE, Angst vor dem aE, berufliche, finanzielle,
Wohnungsprobleme, Verhaltensauffälligkeiten des
Kindes, evtl. Missbrauchsvorwurf, aggressiv-forderndes
Auftreten des aE) erliegen im sozialen Bereich Tätige
(auch: Richter, Verfahrenspfleger) leicht dieser Verführung,
die als Problemlösung anbietet, den aE als Ursache
allen Übels auszugrenzen, anstatt das Kind zu
schützen und gegenüber dem eE eine konsequent
Grenzen setzende Haltung zu entwickeln.
In dem Maße, wie der Adressat den vom eE bei
ihm induzierten Impulsen (Gegenübertragung) nachgibt
und der eE sein gewünschtes Ziel erreicht (z.B.
eine Krankheitsbescheinigung für das Kind am
Umgangswochenende, einen Bericht des Jugendamtes,
in dem der Umgang des aE abgelehnt oder das Sorgerecht
für den eE empfohlen wird, ein für den aE
negatives Sachverständigengutachten), wird das
Kind dem emotionalen Missbrauch des eE weiter bzw.
verstärkt ausgesetzt. Für alle Berufsgruppen,
die mit eE zu tun haben, ist die Kenntnis der Borderline-
Psychodynamik daher unerlässlich, um die genuinen
Interessen des Kindes auf unbeschwerten Kontakt zu
seinen beiden Eltern konsequent vertreten zu können.
Dem Verführungspotenzial der vom eE angebotenen
Problemlösung "Ausgrenzung des aE"
erliegen vermutlich auch deshalb viele professionelle
Akteure, da es den Anschein hat, der Fall könne
damit kurzfristig gelöst werden: ein fataler
Irrtum, da entweder ein Kind seelisch verkrüppelt
auf der Strecke bleibt oder die Aktivitäten des
aE nur weiter angeregt werden und neue Vorgänge
geschaffen werden.
3.2.2 Gruppendynamik:
Die für Borderline-Persönlichkeiten typische
Fähigkeit zum Spalten und zu gegenseitigem Ausspielen
seiner Bezugspersonen erfordert eine enge Koordination
zwischen den beteiligten Institutionen. Andernfalls
geraten Sozialarbeiter, Lehrer, Kindergärtnerinnen,
Richter, Ärzte etc. untereinander in Streit,
nachdem der eE jedem Beteiligten eine andere Version
eines Sachverhaltes berichtet hat. Die hohe Sensibilität
des eE, ein in einer Situation erwünschtes Verhalten
zu zeigen, und seine Verführungskünste,
erzeugen beim Adressaten einen unangenehmen Druck
in Momenten ja zu sagen, wo ihm sein spontanes Gefühl
und gesunder Menschenverstand ein Nein eingeben, z.B.
wenn als Begründung für einen Umgangsboykott
ein triviales, aber szenischemotional aufgeladenes
Argument vorgetragen wird (der aE "überfordere
das Kind mit zuviel Aktionen", es könne
bei weniger Kontakt zum aE "auch noch andere
Kontakte haben"). Nur ein fortwährendes
Sich-bewusst-Halten solcher Gegenübertragungsempfindungen
schützt davor, den Ansinnen des eE nachzugeben.
3.2.3 Interventionsansätze:
Manche
Sachverständige und Therapeuten fördern
den Entfremdungsprozess, indem sie empfehlen, den
Kontakt aE/Kind aufzuschieben, bis via Psychotherapie
beim Kind wieder positive Gefühle gegenüber
dem aE auftauchen. Warshak (2000) vergleicht diese
Einstellung damit, ein Kind mit Schulphobie so lange
zu Hause zu lassen, bis es seine Angst überwindet.
Der wichtigste Rat für einen aE sei es, möglichst
rasch wieder regelmäßigen Kontakt zum Kind
herzustellen. Es gibt keine Berichte erfolgreicher
Behandlung von leichtem/mittlerem PAS, die nicht den
wiederhergestellten Kontakt Kind - aE beinhalten (vgl.
Dunne und Hendrick, 1994; Lampel, 1986; Gardner, 2001).
Wie Lund (1995, S. 314) betont, ist es nach einem
Kontaktabbruch äußerst unwahrscheinlich,
die Beziehung über eine Einstellungsänderung
wieder in Gang zu bringen. Diesen Umstand bestätigt
eine Untersuchung von Karle und Klosinski (2000):
Ein gerichtlich befristeter Umgangsausschluss bei
Eltern, die sich in keiner Weise disqualifiziert hatten,
führte in einem fünfjährigen Katamnesezeitraum
in 90% der Fälle zu einem dauerndem Umgangsausschluss,
d.h. mehrheitlich dem Verlust jeden Vaterkontaktes.
Neben dem Machtungleichgewicht
zwischen aE und eE, der über das Kind verfügt,
lässt das unaufrichtige und unkooperative Verhalten
von eE auch Mediation, die vom eE meist abgelehnt
wird, allenfalls als court-ordered or mandatory process
(vgl. Vestal, 1999) sinnvoll erscheinen. Walsh und
Bone (1997) warnen: "Make no mistake about it:
individuals with PAS will and do lie. They leave out
... pertinent details or they maneuver the facts in
such a manner to create an entirely false impression."
Auch Clawar und Rivlin (1991, S. 153) sehen eE als
poor candidates for re-education and counseling an.
Die in Gerichtsbeschlüssen
oder in Anhörungen gegebene Empfehlung an eE
und aE, sich zunächst einmal in Beratung zu begeben
und danach über Umgangs- bzw. Sorgerechtsregelungen
weiter zu verhandeln, stellt daher einen folgenschweren
Kunstfehler dar: Das Kind wird nicht nur weiter dem
Einfluss des eE ausgesetzt, sondern dieser verstärkt
sich auf vielfache Weise, da der eE nun ständig
neue Tatsachen präsentieren möchte, aus
denen der aE als Ursache für die Ablehnung des
Kindes erkennbar wird. Konventionelle Psychotherapie
und Beratung verstärken lediglich die Konfliktdynamik.
Grundsätzlich müssen Interventionen beim
eE aufgrund seines labilen Selbstwertgefühls
stets von einem Gleichgewicht an sachlich-aufklärender
Konfrontation und konsequenter Grenzsetzung einerseits
und empathischer Wertschätzung seiner Person
andererseits getragen sein.
Während bei nur
leichten Entfremdungszeichen eine gerichtliche Umgangsanordnung
ausreicht und in den seltenen schweren Fällen
ggf. ein Sorgerechtswechsel indiziert ist, sieht Gardner
(1999) bei der häufigsten mittleren Ausprägung
als Voraussetzung für Therapien, dass der Therapeut
Druckmittel anwenden kann, die Nichteinhaltung der
Therapie mit gerichtlich verhängbaren Sanktionen
verbunden ist, er mit direktiven Techniken vertraut
ist und die volle Unterstützung des Gerichtes
hat (full support of the court for the therapist's
stringent and authoritarian methods). Druckmittel
bei fehlender Kooperation des eE wären, dies
dem Gericht mitzuteilen, Unterhaltskürzungen
oder die Androhung eines Sorgerechtswechsels bis hin
zu Hausarrest und Inhaftierung.
EE des mittelgradigen
Typs wenden sich oft von selbst an einen Therapeuten,
der ihre Zielsetzung bis hin zu einer Folie-à-deux-Haltung
unterstützt (weibliche eE wenden sich oft an
weibliche Therapeuten mit männerfeindlicher Einstellung,
z.B. aus feministischen Netzwerken). Sofern auch ein
Kind in derartige Therapien involviert wird, sollte
dies nach Auffassung von Gardner(1999) gerichtlich
unterbunden werden. Die Teilnahme an dem vom Gericht
angeordneten Behandlungsangebot wird dagegen verweigert
oder lediglich pro forma zugestimmt.
Der Therapeut sollte
Verbündete aus dem sozialen (Familien-)Umfeld
des eE finden (den eE unterstützende Familienmitglieder
äußern ggf., sie wollten "da nicht
mit hineingezogen werden") und (von der Schweigepflicht
entbunden) dem Gericht, wichtige Erkenntnisse mitteilen
können, z.B. wenn ungerechte Unterhaltslösungen
zur Ablehnung des aE beitragen. Ferner sollte der
Therapeut alle möglichen Quellen von Ärger,
den der eE auf den aE projiziert oder an ihm abreagiert,
auskundschaften. Umzugsabsichten sollten genau daraufhin
untersucht werden, ob ihnen tatsächlich bessere
Berufschancen oder der Wohnort einer neuen Liebe zugrunde
liegt oder vielmehr eine Entfremdungsabsicht vorherrscht.
In letzterem Falle sollte seitens des Gerichtes signalisiert
werden, dass es dem Elternteil zusteht, frei seinen
Wohnort zu wählen, die Kinder jedoch bei dem
Elternteil/Ort verbleiben, der ihnen vertraut ist.
Bezüglich der Kinder müsse sich ein PAS-Therapeut
zudem ständig vor Augen halten, dass die Kinder
vor der Trennung eine gute und stabile Beziehung zum
nun abgelehnten Elternteil hatten.
Wenn Kinder falsche Missbrauchsanschuldigungen vortragen,
darf der PAS-Therapeut hierauf nicht eingehen, sondern
muss sich vergegenwärtigen, dass das entfremdete
Kind sie als Entschuldigung für Umgang mit dem
anderen Elternteil benötigt (serve as an excuse
for visiting with the victimized parent). Die Kinder
können dann zum eE sagen, der Therapeut sei grausam,
ungerecht, verrückt etc. Dasselbe gelte für
gerichtliche Sanktionsandrohungen, ohne die ein PAS-Therapeut
kaum effizient arbeiten könne. Wenn ältere
Kinder zuerst dem Entfremdungsdruck erliegen und diesen
an jüngere Geschwister (oft mit wörtlichen
Formulierungen des eE) weitergeben ("Du kannst
uns immer anrufen"), sollten entfremdende Geschwister
getrennte Besuchstermine bekommen. Da der Loyalitätskonflikt
in den Übergabesituationen bei Anwesenheit beider
Eltern für das Kind am extremsten ist, erweist
sich ein Setting als förderlich, wo das Kind
vom eE abgegeben wird, eine kurze Zeit allein mit
einem Betreuer verbringt und dann vom aE abgeholt
wird.
EE bezeichnen die Versuche
von Jugendämtern, Gerichten oder Sachverständigen,
einen normalen Umgang mit dem aE einzurichten, gerne
als Experimente. Für den Therapeuten ist dabei
die Vorstellung einer notwendigen Deprogrammierung
des Entfremdungsopfers hilfreich, wie sie bei Kult-
und Sektenopfern angewendet wird. Ältere Kinder
können dazu angeregt werden, sich bei den Besuchen
beim aE ein eigenes Urteil darüber zu bilden,
wieweit die vom eE ausgemalten Gefahren und Defizite
des aE wirklich bestehen.
Gegenüber dem
aE hat der Therapeut vor allem die Entfremdungsmechanismen
eingehend zu erläutern und ihm angesichts einer
vom eE und ggf. auch aversivem Verhalten des/der Kinder
evozierten Wut eine neutrale Haltung und ein dickes
Fell zu vermitteln, Anfeindungen eines Kindes nicht
zu persönlich zu nehmen, sondern als Ausdruck
des Spaltungsmechanismus zu verstehen. Sie können
angeregt werden, mit den Kindern über alte Zeiten
zu reden, positiv besetzte Orte aufzusuchen. Wenn
aE nach vielfacher Frustrationen eine Polizeibegleitung
zur Übergabe erbitten, bietet dies dem Kind einerseits
die nötige Entschuldigung', kann jedoch
auch angsteinflößend wirken.
Wenngleich Gardeners
pragmatische Tipps auf jahrelanger Erfahrungen im
Umgang mit PAS-Familien basieren, ermöglicht
erst ein psychodynamischer Ansatz flexible Interventionen.
In Abgrenzung zu Interventionen kann beim eE eine
längerfristige Therapiemotivation erst vor dem
Hintergrund einer real veränderten Beziehungskonstellation
und eines darüber aktivierten Leidensdrucks entstehen,
da er dann weniger Möglichkeiten hat, seine eigenen
Konflikte dem aE anzulasten und am Kind zu befriedigen.
Wie eine Psychotherapie bei einem Alkoholiker erst
nach der Entzugsphase indiziert ist, so ist die Psychotherapie
bei eE erst dann erfolgversprechend, wenn er seine
Gefühle innerer Leere und aufkommender Wut nicht
mehr an Kind und aE ausleben kann.
Technisch gesehen geht
es - wie bereits erwähnt - bei Interventionen
und Therapie mit eE aufgrund ihrer Ich-Schwäche,
geringen Frustrationstoleranz und Angst vor Kritik
um ein ausgewogenes Verhältnis von grenzsetzender
Bestimmtheit (Deklarationen - keine Diskussionen)
und persönlicher Wertschätzung, da sich
ansonsten der eE entzieht und eine Intervention/Therapie
scheitert (Vestal, 1999). Hilfreich ist es, sich im
Kontakt mit dem eE bewusst zu halten, dass es sich
um in ihrem Selbstwertgefühl schwer gestörte
Menschen handelt, um sich nicht von entgegenkommender
Angepasstheit, gewandtem Ausdruck, Intellekt und scheinbar
intakter Alltagsbewältigung (Arbeit, saubere
Wohnung, keine Schulden) verführen zu lassen.
Bei Interventionen im Rahmen von Umgangs- und Sorgestreitigkeiten
bedeutet dies, dem Ansinnen des eE schon im Frühstadium
dergestalt entgegenzutreten, dass ihm/ihr das Destruktive
deutlich vor Augen geführt, das Unmoralische
des Handelns betont wird und konsequente Sanktionen
(Null-Toleranz) in Aussicht gestellt werden. Erfährt
der eE keine Grenzsetzung von Institutionen oder sozialem
Umfeld, erlebt er dies im Sinn einer Belohnung, die
entfremdenden Strategien werden dann verstärkt
fortgeführt und weitere Personen/Institutionen
in das Szenario des eE involviert. Da Borderline-Persönlichkeiten
zwischen Realität und ihren Gefühlen schwer
zu unterscheiden vermögen, betont Masterson (1980,
S. 106 f.) ein konsequentes, positives, an der Realität
orientiertes Vorgehen, man dürfe den "projizierten
Emotionen ... keinen Raum geben und sie dadurch verstärken".
Andernfalls wird der Therapeut, Arzt, Richter oder
Sozialarbeiter dazu gebracht, die vorgetragenen Gefühle
mit der Realität zu verwechseln.
Ebenso wichtig ist
der enge Austausch zwischen den Beratern/Therapeuten
und dem Familiengericht, um Spaltungstendenzen vorzubeugen
(Palmer, 1988). Techniken und Settings realitätsstrukturierender
Borderline-Therapie bilden die unabdingbare Qualifikationsgrundlage
für Berater, Sachverständige und Therapeuten
im Umgang mit entfremdenden Eltern und den Kindern.
Für die Bestellung interventionsorientierter
Sachverständiger oder für Mitarbeiter/-innen
an Jugendämtern und Elternberatungsstellen wäre
insofern die Qualifikation als approbierter psychologischer
Psychotherapeut ratsam bzw. der Nachweis ausreichender
klinisch-psychiatrischer Erfahrung.
4. Literatur
American Psychiatric
Association: Diagnostic and statistical manual.
4th edition.Washington DC: American Psychiatric Association,1994
Ammon G: Das Borderline-Syndrom und das ich-strukurelle
Arbeiten. In: Ammon G (Hrsg.): Handbuch der Dynamischen
Psychiatrie. Bd.1. München: Reinhardt, 1979,
295-363
Andritzky W: The role of physician's letters
in the development of the Parental Alienation Syndrome.
In: Gardner R (ed.): Handbook of the Parental Alienation
Syndrome. 2002 (forthcoming)
Andritzky W: Zur Problematik kinderärztlicher
Atteste bei Umgangs und Sorgerechtsstreitigkeiten.
Mit Ergebnissen einer Befragung. Kinder- und Jugendarzt
2002a (im Druck)
Baron M, Gruen R, Asnis L: Familial transmission
of schizotypal and borderline personality disorders.
Am J Psychiatry 1985; 142:927-934
Beatson JA: Long-term psychotherapy in borderline
and narcissistic disorders. Aust N Z J Psychiatry
1995;29:591-597
Bezirganian S, Cohen P, Brook JS: The impact
of mother child interaction on the development of
borderline personality disorder.In: American Journal
of Psychiatry 1993,150: 1836-1842 Bisnaire L, Firestone
P, Rynard D: Factors associated with academic
achievement in children following parental separation.
Am J Orthopsychiatry 1990;60 (1): 67-76
Biondi ED: Legal implementation of parent education
programs for divorcing and separating parents. Fam
Conciliation Rev 1996;34 (1):82-92
Bowlby J: Bindung. Eine Analyse der Mutter-Kind-Beziehung,
München: Kindler, 1975
Brown C: The impact of divorce on families.
The Australian experience. Fam Conciliation Rev 1994;32
(2):149-167
Clawar SS, Rivlin BV: Children held hostage:
dealing with programmed and brainwashed children.
Chicago: American Bar Assoc., 1991
Corwin MD: Beyond the nuclear family: cultural
dissolution and borderline personality disorder. Smith
College Studies in Social Work 1996;66:147-161
Danti J, Adams C, Morrison T: Children of mothers
with borderline personality disorders: a multimodal
clinical study. Psychotherapy 1985;22:28-35
DIMDI (Hrsg.): ICD-10. Internationale statistische
Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme.
10. Revision. Göttingen: Huber, 1994
Drill RL: Young adult children of divorced
parents: depression and the perception of loss. Journal
of Divorce 1986;10 (1/2)
Dunne J, Hendrick M: The parental alienation
syndrome: an analysis of sixteen selected cases. Journal
of Divorce and Remarriage 1994;21:21-38
Ehrenberg ME, Hunter MA, Hunterman ME: Shared
parenting agreements after marital separation: the
roles of empathy and narcissism. J Consult Clin Psychol
1996;62 (4):808-818
Feldman RB, Zelkowitz P, Weiss M, Heymann M, Vogel
J, Partis J: A comparison of the families of mothers
with borderline and non-borderline personality disorders.
Compr Psychiatry 1995; 36:157-163
Fegert JM: Parental Alienation oder Parental
Accusation Syndrome? Die Frage der Suggestibilität,
Beeinflussung und Induktion in Umgangsrechtsgutachten.
KindPrax 2001;1:3-6
Frost A, Pakiz B: The effects of marital disruption
on adolescents: time as a dynamic. In: Am J Orthopsychiatry
1990;60(4):544-555
Fthenakis W: Väter. 2 Bde. München:dtv,
1988
Gardner RA: Judges interviewing children in
custody visitation litigation. New Jersey Family Lawyer
1987;7(2):26-38
Gardner R: The Parental Alienation Syndrome:
a guide for mental health and legal professionals.
2nd edition. NewYork: CreativeTherapeutics, 1998
Gardner R: Recommendations for dealing with
parents who induce parental alienation syndrome in
their children. Journal of Divorce and Remarriage
1998a;28(3/4):1-21
Gardner R: Family therapy of the moderate type
of parental alienation syndrome. American Journal
of Family Therapy 1999;27:195-212
Gardner R: Should courts order PAS children
to visit/reside with the alienated parent ? A follow-up
study. Am J Forensic Psychol 2001;19(3):61-106
Gardner R: Does DSM-IV have equivalents for
the parental alienation syndrome (PAS) diagnosis?
2002 (forthcoming)
Glickauf-Hughes C, Mehlmann E: Non-borderline
patients with mothers who manifest borderline pathology.
Br J Psychotherapy 1998;14(3):294-302
Goldmann SJ, D'Angelo EJ, DeMasi DR: Psychopathology
in the families of children and adolescents with borderline
personality disorder. Am J Psychiatry 1993; 150:1832-1835
Graham JR: MMPI-2: Assessing personality and
psychopathology. New York: Oxford Univ. Press, 1993
Green RL: The MMPI-2/MMPI: An interpretive
manual. Boston: Allyn & Bacon, 1991
Grinker RR, Werble B, Dyre RC: The Borderline
Syndrome. New York: Basic Books, 1968
Gundersohn JG, Lyoo KI: Family problems and
relationships of adults with borderline personality
disorder. Harv Rev Psychiatry 1997;4(5):272-278
Guzder J, Paris J, Zelkowitz P, Marchessault K:
Risk factors for borderline psychology in children
. J Am Acad Child Adolesc Psychiatry 1996;35:26-33
Guzder J, Paris J, Zelkowitz P, Feldman R:
Psychological risk factors for borderline pathology
in school-age children. J Am Acad Child Adolesc Psychiatry
1999;38:206-212
Heigl-Evers A, Helas J, Vollmer HC: Eingrenzung
- Ausgrenzung. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht,
1992
Heyne C: Täterinnen- offene und versteckte
Aggression von Frauen. Stuttgart: Kreuz 1993
Holman S:, A group program for borderline mothers
and their toddlers. International Jour of Group Psychotherapy
1985;35:79-93
Jäckel K: Ein Vater gibt nicht auf. Die
Geschichte eines gebrauchten Mannes. Reinbek: Rowohlt,
2001
James AC,Vereker CH: Family therapy for adolescents
diagnosed as having borderline personality disorder.
In: Journal of Family Therapy 1996, 18 (3): 269-283.
Johnston, J.R. und L.E. Campell, 1988, Children
of divorce who refuse visitation. In: C.E. Depner
und J.H. Bray (Eds.) Nonresidential Parenting: New
Vistas in Family Living. London: Sage Publ.
Johnston JR, Girdner LK: Family abductors:
descriptive profiles and preventive interventions.
Juvenile Justice Bulletin 2001;1:1-7
Kalter N: Long-term effects of divorce on children:
a developmental vulnerability model. Am J Orthopsychiatry
1987;57(4): 587-600
Karle M, Klosinski G: Ausschluß des Umgangs
- und was dann? Zeitschrift für Jugendrecht 2000;9:343-347
Kernberg O: Borderline personality organization.
Journal of the Psychological Association 1967;15:641-685
Klenner W: Rituale der Umgangsvereitelung bei
getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern. Fam RZ
1995;42(24):1529-1535
Kunkel G: Die Beziehungsdynamik im Familienrechtskonflikt.
Untersuchung der Streitmuster bei strittiger elterlicher
Sorge- und Umgangsregelung. Diss. Univ. Tübingen.
Fak. für Sozial- und Verhaltenswissenschaften,
1997
Lampel A: Post-divorce therapy with high conflict
families. The Independent Practitioner. Bulletin of
the Division of Psychologists in Independent Practice
1986;6(3):22-26
Lampel, A: Children's alignement with parents
in highly conflicted custody cases. Family and Conciliation
Courts Review 1996;34(2):229-239
Lehmkuhl U und G: Wie ernst nehmen wir den
Kindeswillen ? KindPrax 1999;5:159-161
Links PS, Steiner M, Huxley G: The occurrence
of borderline personality disorder in the families
of borderline patients. J Pers Disord 1988;2:14-20
Lohr C, Mendell A, Riemer B: Clinical observations
on interferences of early father absence in the achievement
of feminity. Clinical Social Work Journal 1989;14(4)
Lund M: A therapist's view of parental alienation
syndrome. Family and Conciliation Courts Review 1995;33(3):
308-316
Masterson J: Treatment of the borderline adolescent.
New York: Wiley, 1972
Masterson J: Psychotherapie bei Borderline-Patienten.
Stuttgart: Klett-Cotta, 1980
Palmer NR: Legal recognition of the parental
alienation syndrome. Am J Fam Ther 1988;16:361-364
Parish TS: Children's self concepts: are they
affected by parental divorce and remarriage. Journal
of Social Behavior and Personality 1987;2(4): 559-562
Proksch R: Begleitforschung zur Umsetzung der
Neuregelungen zur Reform des Kindschaftsrechtes. 1.
Zwischenbericht Teil 1. Bonn: Bundesministerium für
Justiz, 2000
Rogers M: Delusional disorder and the evolution
of mistaken sexual allegations in child custody cases.
Am J Forensic Psychol 1992;10(1):47-69
Salzgeber J, Stadler M: Beziehung contra Erziehung-
kritische Anmerkungen zur aktuellen Rezeption von
PAS. KindPrax 1998;6:167-171
Seiffge-Krenke I: Neuere Ergebnisse der Vaterforschung.
Sind Väter notwendig, überflüssig oder
sogar schädlich? Der Psychotherapeut 2001;46(6):391-398
Shachnow J, Clarkin J, DiPalma CS, Thurston F,
Hull J, Shearin E: Biparental psychopathology
and borderline personality disorder. Psychiatry: Interpersonal
and Biological Processes 1997;60(2): 171-181
Siegel J, Langford JS: MMPI-2 validity scales
and suspected parental alienation syndrome. Am J Forensic
Psychol 1998;16(4):5-14
Solomon CR: A critical moment for intervention:
after the smoke of battle clears and custody has been
won. Journal of Divorce and Remarriage 1991;16(3/4):325-335
Sprünken DM: Die schmutzigsten Scheidungstricks
und wie man sich dagegen wehrt. München: C.H.
Beck, 2001
Stadler M, Salzgeber J: Parental Alienation
Syndrome (PAS) - alter Wein in neuen Schläuchen?
FuR 1999;4:231-235
Stern A: Psychoanalytic investigation of and
therapy in the border of neurosis. Psychoanal Q 1938;7:467-489
Trout M: Perinatal depression in four women
reared by borderlinemothers. Pre- and Perinatal Psychology
1991;5:297-325
Vestal A: Mediation and parental alienation
syndrome. Considerations for an intervention model.
Family and Conciliation Courts Review 1999;37(4):487-503
Waldron KH, Joanis DE: Understanding and collaboratively
treating parental alienation syndrome. American Journal
of Family Law 1996;10:121-133 (kein Zitat im Text)
Walsh MR, Bone JM: Parental alienation syndrome:
an age old custody problem. Florida Bar Journal 1997;6:93-96
Warshak RA: Remarriage as a trigger of parental
alienation syndrome. American Journal of Family Therapy
2000; 28: 229-241
Weiss B, Zelkowitz P, Feldman B, Vogel J, Heyman
M, Paris J: Psychopathology in offspring of mothers
with borderline disorder: a pilot study. Can J Psychiatry
1996;41(5):285-290
zurück
nach oben |
| . |
|