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PAS - Die feindselige
Ablehnung eines Elternteils durch sein Kind
Von Ursula Kodjoe (Vortrag
vom November 1998)
Die Resonanz auf die
ersten PAS-Veröffentlichungen war ebenso unerwartet
wie überwältigend: Väter und Mütter
schicken uns ihre Akten zu, um über ihre Erfahrung
von Ablehnung und Zurückweisung durch die eigenen
Kinder zu berichten. Fast immer bedeutet die aggressive
Verweigerung eines Kindes, den Vater oder die Mutter
jemals wiederzusehen einen Bruch in der Biographie
der Betroffenen.
Was versteht man
unter "Parental Alienation Syndrome"?
PAS bedeutet die kompromisslose
Zuwendung eines Kindes zu einem, - dem guten, geliebten
- Elternteil und die ebenso kompromisslose Abwendung
vom anderen, - dem bösen, gehassten - Elternteil
und tritt auf im Kontext von Sorgerechts- und Umgangskonflikten
der Eltern.
Drei Faktoren zusammen
bewirken die aggressive Ablehnung und die feindselige
Zurückweisung eines Elternteils und tragen bei
zur Parental Alienation.
Eine hoch konflikthafte
Trennungs- und Scheidungsgeschichte des Ehepaares,
während welcher die offene oder verdeckte, teils
bewusste, teils unbewusste Manipulation der Kinder
beginnt. Der betreuende Elternteil beansprucht die
Liebe und Zuwendung der Kinder ausschließlich
für sich selbst.
Entsprechend ihrer
Entwicklungsgeschichte und damit verbunden ihrem Verständnis
des familiären Geschehens entstehen eigene Geschichten
und Szenarien der Kinder, die ihre feindselige Haltung
für sie selbst begründen und rechtfertigen.
Äußere situative
Lebensbedingungen der Familie können die Ablehnung
der Kinder schüren durch Koalitionsbildung von
Freunden und Angehörigen gegen den früheren
Ehepartner. Ein Umzug mit den Kindern ans andere Ende
des Landes ist eine erfolgversprechende Methode, die
Eltern-Kind-Entfremdung voranzutreiben.
Mitwirkende an der
Beibehaltung von PAS können scheidungsbegleitende
Professionen sein, Rechtsanwälte, Sozialarbeiter,
Gutachter und Familienrichter, die sich die subjektiven
Darstellung eines Elternteils zu eigen machen und
daraus folgerichtig den längst zerstörten
Kindeswillens als Ausdruck emotionaler und rationaler
autonomer Entscheidungsprozesse werten.
Das frühzeitige
Erkennen einer disfunktionalen Entwicklung der Familienbeziehungen
und das Einsetzen von Möglichkeiten, zur Konfliktlösung
und zur familiären Reorganisation muss getragen
werden von allen am Prozess Beteiligten: die Kooperation
aller professionellen Scheidungsbegleiter und eine
sinnvolle Koordinierung außergerichtlicher wie
gerichtlicher Interventionsmöglichkeiten sind
gefragt. Erfolg oder Misserfolg der jeweiligen Bemühungen
hängen maßgeblich von einer Übereinstimmung
davon ab, in wieweit die entwicklungspsychologische
Forschungsevidenz in das Bewusstsein gelangt ist und
in wieweit davon abgeleitet der Paradigmenwechsel
vom Blick auf das Elternrecht zur Sicht des Kindes
und seiner Rechte vollzogen wird.
Der vorliegenden
Arbeit werden deshalb zwei Leitsätze vorangestellt:
1. Für optimale Entwicklungsbedingungen braucht
ein Kind die Zuwendung, Fürsorge und Förderung
durch beide Eltern, auch - und gerade - nach deren
Trennung als Lebenspartner.
2. Die Sicherung bzw. Wiederherstellung eines Maximums
an gelebter Beziehung des Kindes zu seinen beiden
Eltern ist die vorrangige Aufgabe der psychosozialen
Dienste. Diese Aufgabe schützt das Elternrecht
und das Recht der Kinder gleichermaßen.
An dieser Stelle
möchte ich die Definition emotionaler Kindesmisshandlung
der amerikanischen Bundesorganisation "Children
Protection Services" und des "Children's
Rights Council" vermitteln:
Unter emotionaler Kindesmisshandlung
sind Muster von psychologisch destruktivem Verhalten
zu verstehen, denen Kinder ausgesetzt werden:
1. Abwertende oder herabsetzende Bemerkungen, die
die kindliche Entwicklung von Selbstwerts und sozialer
Kompetenz beeinträchtigen
2. Der systematische Prozess der Elternentfremdung,
durch welchen Eltern oder Betreuungspersonen emotionale
Verstörungen beim Kind auslösen
3. Die Wahrnehmung von oder die tatsächlich drohende
Schädigung eines Kindes einschließlich,
jedoch nicht begrenzt auf: zurückweisen, isolieren,
terrorisieren, ignorieren oder korrumpieren.
4. Mit häuslicher Gewalt verbundener Kindesmissbrauch
und das Bereitstellen schädigender Materialien
für die Kinder.
Wie aus der Bedürftigkeit
von Eltern ein PAS Syndrom bei Kindern entsteht
Psychodynamik
der Eltern
Nach dem Tod eines
nahen Angehörigen sind Trennung und Scheidung
für die betroffenen Männer, Frauen und Kinder
über Jahre hinweg die Lebensereignisse, die ihre
Welt am nachhaltigsten erschüttern. Ihre Bewältigung
stellt hohe Anforderungen an die Betroffenen, für
die aus der "Problemlösung Scheidung"
völlig neue, unerwartete Probleme entstehen.
Eine konstruktive Verarbeitung
der schmerzlichen Erfahrungen, der Trauer, der Verlust-
und Verlassenheitsängste, der enttäuschten
Hoffnungen und unerfüllten Erwartungen ist die
Voraussetzung, um neue Chancen für das eigene
Leben entdecken und nutzen zu können. Die Bedürfnisse
der Kinder nach weitergehender Beziehung zu beiden
Eltern erfordert die Reorganisation der Familienbeziehungen.
Neue Partner sollen mit einbezogen werden, ohne die
früheren Partner aus dem eigenen Leben und vor
allem aus dem Leben der Kinder auszugrenzen.
Diese Leistungen sollen
zu einer Zeit erbracht werden, in der das Selbstwertgefühl
des Verlassenen durch die Zurückweisung existentiell
bedroht ist und in der beim Verlassenden ein existentielles
Bedürfnis nach Rechtfertigung für seinen
Entschluss besteht.
Um das verletzte Selbst
in Sicherheit zu bringen, kann nun die ganze Schuld
dem Partner angelastet werden. Diese einseitigen Schuldzuweisungen
lassen keinen Raum für die Betrachtung der eigenen
Anteile am Scheitern der Liebesbeziehung, keinen Raum
für die Erkenntnis einer nicht funktionierenden
Kommunikation der Partner untereinander und keinen
Raum für vielfältige äußere Gründe,
die die Entfremdung begünstigten.
Diese internale, interaktionale
und external-soziale Betrachtung könnte der eigenen
Entlastung dienen, dem Verständnis des eigenen
Verhaltens, dem des Partners und dem gegebener Lebenswidrigkeiten.
Dadurch würde der Weg freier, sich selbst und
dem anderen das "gemeinsame Versagen" zu
verzeihen.
Programmierende
Eltern lassen sich aufgrund ihres Erlebens grob in
zwei Gruppen differenzieren:
1. Eltern, die die Trennung als unwiederbringlichen
Verlust und als existentiell gefährdende Zurückweisung
ihrer ganzen Person erleben. Ihre Angst, die Kinder
an den Partner zu verlieren, ist übermächtig
und die Vorstellung, ihre Liebe mit ihm teilen zu
müssen, ist unerträglich. Sie wenden sich
ihren Kindern zu, um Trost und Unterstützung
zu erhalten.
2. Eltern, die die Schuld am Scheitern der Ehe zur
Gänze auf den Partner projizieren. Sie beziehen
die Kinder in die Ehegeschichte mit ein: der unfähige
Partner ist nun auch der unfähige, unzuverlässige,
vernachlässigende oder misshandelnde Vater, vor
dem die Kinder folgerichtig "beschützt"
werden müssen.
Symptomatik von
PAS-Kindern
PAS-Kinder zeigen eine
typische Symptomatik. Je nach Anzahl der Symptome,
deren Stärke und Ausprägung unterscheidet
man schwache, mittlere und starke Kategorien mit unterschiedlichen
therapeutischen und rechtlichen Interventionsmöglichkeiten
und -erfordernissen.
1. Zurückweisungs-
und Herabsetzungskampagne mit fast vollständigem
Ausblenden früherer schöner gemeinsamer
Erlebnisse. Der abgelehnte Elternteil wird als böse
und gefährlich eingestuft, ihm wird "alles
zugetraut". "Die Mama gibt mir nichts Gesundes
zu essen." Auf Nachfrage können die Vorwürfe
nicht präzisiert werden und es kommt ein: "das
ist so, ich weiß das."
2. Absurde Rationalisierungen
werden herangezogen, um die Ablehnung zu begründen.
Alltägliche oder triviale Ereignisse werden negativ
umgedeutet: "Der Papa sollte aber nicht zur Einschulung
kommen. Ich wollte das nicht und ich will ihn nie
wieder sehen."
3. Alle menschlichen
Beziehungen sind ambivalent, Eltern-Kind-Beziehungen
machen da keine Ausnahme. Bei PAS-Kindern ist jedoch
ein Elternteil nur gut, der andere nur schlecht. Auf
die Frage "Was findest Du an Deiner Mama besonders
gut und was findest Du nicht so gut an ihr?"
kommt nur eine lange Litanei ihrer negativen Eigenschaften
und Verhaltensweisen. Alles Gute liegt beim Vater.
Dieses Fehlen von Ambivalenz blendet auch alle schönen
Erinnerungen aus.
4. Bei Familienanhörungen
fällt eine fast reflexartige Parteinahme der
Kinder für den Koalitionselternteil auf. Ohne
Zögern und ohne jeden Zweifel wird er verteidigt
und der andere angegriffen: " Ich weiß,
der Papa ist ein Lügner, er lügt immer".
5. Die Ablehnung und
die Feindseligkeiten werden auf die erweiterte Familie
und den Freundeskreis des zurückgewiesenen Elternteils
ausgedehnt und mit den gleichen absurden Begründungen
erklärt wie oben. "Die Oma ist alt und blöd,
die Tante ist geizig. Sie hat mir nur ein einziges
Kleid geschenkt. Ich mag sie alle nicht mehr sehen."
6. PAS-Kinder verteidigen
jede ihrer Aussagen schon im Vorschulalter mit dem
Hinweis auf ihre "eigene Meinung". Dieses
Phänomen spiegelt die Erleichterung des programmierenden
Elternteils darüber, dass die Kinder "sich
trauen, zu sagen, was sie wirklich denken". Dabei
geht es hier um die Diskrepanz der wahrgenommenen
widersprüchlichen Botschaften: Geh nicht - Geh
doch! die den Kindern das Vertrauen in die eigene
Wahrnehmung zerstört. Die Macht der nonverbalen
Kommunikation, der sie zum Opfer fallen, können
sie nicht durchschauen.
7. Die hemmungslose
Ablehnung und Verunglimpfung eines Elternteils hindert
PAS-Kinder nicht daran, unangemessene Forderungen
zu stellen nach Geld und Geschenken und dies als ihr
gutes Recht zu sehen. Dies geschieht in völliger
Abwesenheit von Schuldgefühlen, von Dankbarkeitsbezeugungen
gar nicht zu reden.
8. Die Aussagen von
PAS-Kindern spiegeln häufig in Wortwahl und Geschichten
sogenannte "geborgte Szenarien", deren tiefere
Bedeutung sie nicht kennen. "Hör auf mit
Deinen Belästigungen, Papa!" ist für
eine Vierjährige eine erstaunliche Forderung,
es stellt sich bei Nachfragen schnell heraus, dass
sie keine Ahnung hat, wovon sie redet.
Nach bisherigen Erkenntnissen
ist Familientherapie die erfolgversprechendste Möglichkeit,
die aggressive Haltung der Kinder und das manipulative
Verhalten des betreuenden Elternteils zu erkennen
und aufzulösen. Therapie kann jedoch (noch) nicht
per richterlichem Beschluss angeordnet werden und
eine frühzeitige Herausnahme der Kinder aus dem
manipulativen Umfeld erfolgt kaum jemals rechtzeitig,
selbst die Androhung der Herausnahme hat Seltenheitswert
- und das, obwohl sie für viele entfremdende
Elternteile ein Signal setzen könnte zum Umdenken.
Damit sind die betroffenen Eltern zumeist allein gelassen
mit dem sicheren Gefühl oder der zerstörerischen
Erfahrung, dass ihnen ihr Kind entzogen wird bzw.
dass es sie so vehement ablehnt, dass kein Zugang
mehr möglich scheint.
Die wichtigste Maßnahme
ist die Früherkennung, um der Entfremdung der
Kinder von einem ihrer Eltern vorbeugen zu können.
Welche Hinweise
gibt es, die frühzeitig eine alarmierende Tendenz
zur Entfremdung der Kinder vom anderen Elternteil
signalisieren?
1. Manipulierende Eltern
denken und sprechen es auch aus: Kinder brauchen im
allgemeinen schon beide Eltern - aber das gilt nicht
in unserem speziellen Fall, nicht diesen Vater/diese
Mutter. "Wenn es nach mir geht, dann sieht der
das Kind nicht mehr" wird kaum jemals angemessen
"gewertet und gewichtet".
2. Sie ertragen es
nicht, wenn das Kind sich auf den anderen freut, sie
reagieren mit Angst, mit Traurigkeit, mit Enttäuschung,
Wut und Zorn auf die Zuneigung des "Partners
Kind" zum Anderen, obwohl dieser Andere ihnen
doch so viel angetan hat?
3. Versuche, das Kind
unmerklich dem anderen Elternteil zu entfremden, sind
attraktive Konkurrenzangebote an den Umgangstagen,
eine Häufung von Erkältungen (hier spielen
Gefälligkeitsgutachten von Kinderärzten
eine maßgebliche Rolle) und (Kindergeburtstags-)
Einladungen, so dass es nicht gehen kann.
4. Positive Verstärkung
(Zuwendung, Lob, Geschenke) erhält das Kind,
wenn es negative Botschaften vom anderen mitbringt:
wenn es erzählt, beim Vater ist das Essen nicht
gut, der Freund von der Mama ist doof.
5. Negative Verstärkung
kommt daher im Gewand von Desinteresse "das geht
mich nichts an, wenn Du mit Deiner Mutter im Kino
warst", von Zurückweisung und Liebesentzug:
"Lass mich, ich mag jetzt nicht mit Dir zusammensitzen".
Damit wächst die Angst des Kindes, den betreuenden
Elternteil zu verlieren.
6. Gerichtliche Anordnungen
werden, wenn überhaupt, dann minutiös kontrolliert,
statt zu erfühlen, was ein Kind braucht: Es wird
auf die Minute genau darauf geachtet, wann es abgeholt
und zurückgebracht wird, es wird wortlos an der
Tür, vor dem Haus, auf dem Parkplatz übergeben
wie ein Postpaket. Die Kinder laufen vom Auto alleine
bis zum Haus, weil der Gegner das Grundstück
nicht betreten darf.
7. Die verbale Botschaft
"Du musst jetzt zu deinem Vater/deiner Mutter
gehen" wird aufgehoben durch die non-verbale
Botschaft: "Wenn Du mich liebst, dann gehst du
nicht". Der manipulierende Elternteil läuft
vorher unruhig und mit Tränen in den Augen herum
und schließt das Kind erleichtert in die Arme,
wenn es (entgegen allen Erwartungen) heil zurückkommt.
Während des Umgangs ruft der andere Elternteil
ständig "dort" an, um zu sehen, ob
alles in Ordnung ist. Das Kind befindet sich damit
in einer unlösbaren Lage: es soll dem Anrufer
vermitteln, dass es ihm zwar gut geht, es sich ab
er nicht wirklich gut fühlt, aber der anwesende
Elternteil soll davon nichts merken.
8. Auch diese Manipulationen
dienen dazu, sich und anderen (häufig mit Erfolg)
einzureden, das Kind brauche seine Ruhe vor dem Vater/der
Mutter, obwohl mittlerweile bekannt ist und dies auch
viele manipulierende Eltern noch erkennen können,
dass es Ruhe braucht vor dem Elternstreit. Eine vergleichbare
Argumentation ist die Angst vor dem Vater, wo es sich
bei dem Kind um die Angst vor dem Verlust des Vaters
handelt.
9. Obwohl beide Eltern
wissen können, wenn sie noch einen minimalen
Zugang zu den Bedürfnissen ihrer Kinder haben,
dass jedes Kind von seinen Eltern geliebt werden und
sie beide lieben will - wird damit argumentiert "Das
Kind darf von mir aus zum anderen, es will aber nicht."
Nichts wird im ganzen Prozess bereitwilliger respektiert,
als dieser Kindeswille.
10. Großeltern,
Tanten, Onkel und Freunde des anderen Elternteils
sind plötzlich auch kein Umgang mehr für
das Kind. Ein Kind, das nicht bereit ist, seiner bettlägerigen
Großmutter ein Photo zu schicken, hat eine Lektion
in menschenverachtendem Verhalten gelernt, die Grundlage
ist für antisoziales Verhalten auf seinem weiteren
Lebensweg.
11. Die unabgesprochene
Inanspruchnahme des neuen Namensrechts kann einen
wichtigen Hinweis darauf geben, dass der Name des
Vaters samt seiner Person eliminiert werden soll.
12. Ein Elternteil
wird von Familienfeiern, wie Einschulung, Schulabschlussfeier,
Konfirmation, Kommunion, Großelterngeburtstage
etc. ab der Trennung prinzipiell ausgeschlossen. Auf
diese Weise wird ihm und den erweiterten Familien
signalisiert, dass er nicht mehr dazu gehört.
13. Dem abgelehnten
Elternteil wird der Zugang zu Informationen über
die schulische Entwicklung verwehrt, ebenso zu Informationen
über die Gesundheit der Kinder und ihr Befinden
während eines stationären Aufenthalts in
einer Klinik. Drastischer kann die elterliche Wertlosigkeit
dem nichtbetreuenden Elternteil kaum demonstriert
werden: selbst wenn sein Kind im Sterben liegt hat
er keinen Zugang zu ihm.
Den Kindern wird die
eigene Version der Ehe- und Trennungsgeschichte verbal
und non-verbal, direkt und indirekt, bewusst und unbewusst
vermittelt. Sie verstehen die Botschaft und nehmen
den Auftrag an, sich die Gefühle von Enttäuschung,
Wut, Misstrauen, Rache und Ablehnung zu eigen zu machen,
die ihnen vorgelebt und vorgelitten werden.
Die lebensfeindliche
Koalition mit dem ein Elternteil gegen den anderen
wirkt bei denjenigen Kindern am schnellsten und am
nachhaltigsten, die spüren, daß ihnen die
Liebe und Zuwendung des betreuenden Elternteils nur
solange sicher ist, wie sie dessen Abneigung gegen
den anderen Elternteil übernehmen. Damit hat
die Parentifizierung ihren Lauf genommen, der Rollentausch,
bei dem sich die Kinder ganz auf die Bedürfnisse
des betreuenden Elternteils konzentrieren, diese zur
Gänze übernehmen und ihre eigenen Wünsche
verdrängen. Sie haben die Aufgabe, den schwachen,
depressiven und/oder aggressiven Elternteil zu schützen,
sie stellen sich ganz auf seine Bedürfnisse ein,
reagieren übersensibel auf Störungen und
trauen sich nicht, ihn zu verlassen Es stellt sich
häufig ein Gefühl von Omnipotenz ein, denn
das Wohl des betreuenden Elternteils liegt jetzt in
der Hand des "Bündnispartners Kind".
Dieses Hochgefühl geht jedoch mit einem Gefühl
tiefer Einsamkeit und Überforderung einher, das
in die kindliche Depression und bis zur Suizidalität
führen kann.
Was können
betroffene Eltern tun?
In Fällen mittlerer
Ausprägung wird der zurückgewiesene Elternteil
dem Kind seine gleichbleibende Zuneigung und Liebe
versichern: "Ich bin immer für Dich da,
wenn Du mich brauchst". Respektloses Verhalten
sollte jedoch nicht aus Angst hingenommen werden,
das Kind ganz zu verlieren, sondern ruhig und sicher
Grenzen gesetzt und gegenseitige Achtung eingefordert
werden. "Ich beschimpfe Dich nicht und ich möchte
auch nicht, dass Du so mit mir sprichst". Tolerierte
Respektlosigkeit vertieft die aufgebaute Verachtung
des Kindes eher, ebenso wie unangebrachte Strenge.
Bedrängen der Kinder führt eher zu einer
unheilvollen Spirale verstärkter Ablehnung. Verständnisvolle
Angebote lassen mehr Möglichkeiten offen: "Ich
weiß, Du kannst (nicht: Du willst!) jetzt nicht,
ich warte bis zum nächsten Wochenende auf Dich
und freue mich, wenn wir dann zusammen etwas unternehmen
können."
Wichtig ist, die Kinder
selbst einzubeziehen und sie nach ihren eigenen Bedürfnissen
zu fragen: "Was kann ich tun, damit wir zusammen
Spaß haben können? ... damit Du Lust hast,
mit mir etwas zu unternehmen? Was brauchst Du von
mir?"
Älteren Kindern
kann vermittelt werden, dass sie eigene Rechte haben
und dass es für sie die Möglichkeit gibt,
sich bei Beratungsstellen darüber zu informieren.
Eltern, die entschlossen sind, den Kontakt zu ihren
Kindern nicht aufzugeben, sollten dies den Kindern
klar und deutlich sagen: "Ich liebe Dich, ich
bin Dein Vater/Deine Mutter. Es ist mir wichtig, für
Dich da zu sein und Dich aufwachsen zu sehen. Das
ist mein Recht und meine Pflicht und beides lasse
ich mir nicht so einfach nehmen. Auch wenn Du das
jetzt noch nicht verstehst."
Für vorpubertäre
Kinder und Jugendliche ist es schmerzlich und unerträglich,
von einem Elternteil immer wieder zu hören, alles
was sie sagen käme vom anderen Elternteil. Bei
Befragungen ist ihrem Autonomiestreben daher unbedingt
Rechnung zu tragen, sonst wird die "eigene Meinung"
mit Klauen und Zähnen verteidigt und der darunterliegende
Konflikt bleibt unberührt.
In den krassen Fällen,
in denen Kinder über Jahre hinweg bis ins Jugendlichenalter
den Umgang mit dem nichtbetreuenden Elternteil mit
Unterstützung des betreuenden Elternteils auf
aggressive, respektlose und feindliche Art verweigern,
bleibt dem abgelehnten Elternteil nicht viel mehr,
als abzuwarten. Abzuwarten auf die Zeit, wenn ihre
erwachsen gewordenen Kinder beginnen, aus der Distanz
zum betreuenden Elternteil dessen Verhalten zu durchschauen.
Aus dem Kontakt mit
betroffenen Vätern und Müttern wurde die
Notwendigkeit deutlich, das Konstrukt "PAS"
abzugrenzen gegen andere Formen der Kontaktverweigerung.
Was versteht man
NICHT unter Parental Alienation Syndrome?
1. Umgangsverweigerung
als Flucht aus der Unerträglichkeit des Loyalitätskonflikts
Die resignative, hilflose
Zurückweisung eines Elternteils durch ein Kind
aus Loyalität zu dem als bedürftig, hilflos,
traurig oder vereinsamt erlebten betreuenden Elternteil.
Hier lehnt das Kind zwar den Kontakt ab, nicht jedoch
die Person des nichtbetreuenden Elternteils. Es ist
nicht offen feindselig, sondern ohnmächtig und
überfordert vom Konflikt der Eltern.
Bei sporadischen Kontakten
fühlt sich das Kind dem anderen Elternteil gegenüber
als Verräter. Hier hat eine Rollenumkehr (Parentifizierung)
stattgefunden, das Kind orientiert sich an der Bedürftigkeit
und den Bedürfnissen desjenigen Elternteils,
mit dem es zusammenlebt und den es glaubt, unterstützen
zu müssen.
Es dominiert die unerträgliche
Angst, auch von diesem Elternteil verlassen zu werden
und damit die Existenzgrundlage endgültig zu
verlieren.
2. Umgangsverweigerung
von Kindern und Jugendlichen, die dafür aus ihrer
Sicht wichtige und ernstzunehmende Gründe angeben
· Hierbei kann es sich um Konkurrenz zwischen
Geschwistern handeln, wie bei Paulina, 4 Jahre: "Der
Papa bastelt viel lieber mit Peter, mit mir macht
er gar nichts, mich hat er nicht richtig lieb".
Oder um Probleme mit neuen Partnern der Eltern, die
plötzlich einen hervorragenden Stellenwert bekommen.
Die Kinder können schmerzlichen Gefühle
von Zurücksetzung, Vernachlässigung und
tatsächlichem oder auch nur vermeintlichem Liebesentzug
mit einer Verweigerungshaltung begegnen.
· Unsicherheit des nichtbetreuenden Elternteils,
wie mit dem Kind umzugehen ist: zu viele (Disneyland-Daddy)
oder zu wenig gemeinsame Aktivitäten (Langeweile,
Abliefern bei Großeltern, Dauerfernsehen etc.)
bedeuten Stress, dem sich Kinder einfach dadurch entziehen,
dass sie nicht mehr hingehen wollen.
· Belastungen durch ausgefragt oder "zugetextet"
werden während des Umgangs sind für Kinder
besonders schwer zu ertragen. Zitat einer 14-jährigen:
"Er textet mich immer noch mit dem Scheidungsscheiß
zu, ich kann das nicht mehr hören". Das
anhaltende Bedürfnis des gegangenen Elternteils
nach Rechtfertigungen für die initiierte Trennung
("Es war für uns alle das Beste, dass wir
weggezogen sind, es ging nicht mehr, weil Dein Vater
...") oder fortgesetzte unterschwellige Schuldzuweisungen
des verlassenen Elternteils dem Kind gegenüber
("Wenn Deine Mutter nicht ... getan hätte,
dann wären wir noch alle zusammen.") können
zur Weigerung führen, sich dem weiterhin auszusetzen.
· In der Pubertät besteht eine gesteigerte
Notwendigkeit für flexible Umgangszeiten. Die
Gleichaltrigen gewinnen an Bedeutung, Eltern-Kind-Interessen
können kollidieren: Sportarten, die die regelmäßige
Teilnahme am Training und an Wochenendturnieren erfordern,
sind z.B. schwer vereinbar mit dem Festhalten an einmal
beschlossenen Umgangszeiten, wenn der nichtbetreuende
Elternteil nicht aktiv einbezogen sein kann oder will.
3. Normale Trennungs- und Verlassenheitsängste
bei Kindern unter 4 Jahren, die noch keinen Zeitbegriff
haben, auch nicht für die Besuchsregelung, die
den anderen Elternteil zurücklassen und nicht
wissen, wann sie ihn wiedersehen, die beim Übergang
keine Unterstützung, keine Hilfe und keine Beruhigung
von beiden Eltern erhalten.
4. Normale, entwicklungsbedingte
Präferenz des gegengeschlechtlichen Elternteils
zwischen 3 und 6 Jahren in der Phase, in der Mädchen
und Jungen ihre Geschlechtsidentität entdecken
und ausprobieren und die Präferenz des gleichgeschlechtlichen
Elternteils in der darauffolgenden Latenzphase, in
der die eigene Identität konsolidiert wird im
Umgang mit dem gleichgeschlechtlichen Elternteil und
mit gleichgeschlechtlichen Freunden.
Die normale kognitive
Entwicklung von der egozentrischen Weltsicht des Kleinkindes
zum Erfassen eines anderen Standpunktes, sie können
nun die Sichtweise eines Elternteils verstehen, nicht
aber die gegensätzliche Sichtweise beider Eltern.
Hier sind die Geschichten angesiedelt, die Eltern
verzweifeln lassen: "Sie hat zu mir gesagt, bei
dir ist es am schönsten, Papi - zur Mutter hat
sie gesagt ich will immer nur bei dir sein, Mami."
Beides stimmt, nur die Eltern haben Probleme damit,
solche auf den ersten Blick widersprüchlich erscheinende
Botschaften als Ganzheit der kindlichen Sehnsucht
zu begreifen.
Bei vielen der PAS
Kinder wurde die Entwicklungsaufgabe der Individuation
nicht erfüllt: sie konnten bis zum 3. Lebensjahr
die "kleine Pubertät" nicht bewältigen,
ihre eigenen "guten" und "bösen"
Seiten nicht in ein starken Selbst, in das Gefühl
einer eigenen wertvollen und liebenswerten Persönlichkeit
integrieren. Überbehütung und die symbiotische
Bindung an einen Elternteil begünstigen zusammen
mit dessen Bedürftigkeit in der Familienkrise
die Bereitschaft zur Allianz mit dem einen und die
Ablehnung das Anderen. Jedoch wird das Selbst durch
die aktive Zurückweisung eines Elternteils noch
erheblich tiefer geschädigt als durch den Verlust,
da beides, die Schuldgefühle und der Elternanteil
an der eigenen Person verdrängt werden müssen.
Die Ablösung vom idealisierten wie vom dämonisierten
Elternteil während der Pubertät wird dadurch
erschwert bis unmöglich gemacht.
Aus Gesprächen
mit betroffenen Eltern entstanden für mich zwei
Fragen, die ich an Sie weitergeben, mit Ihnen teilen
möchte:
Wie beginnt (the
very beginning) der Prozess, der im Kontaktabbruch
endet? Was genau passiert am Anfang? Wer verwehrt
das erstemal den Kontakt mit den Kindern?
Auf welcher kognitiven
Grundlage? Gibt es eine Art Gewohnheitsrecht, einfach
weil es die normale Praxis ist? Ist es das "gute
Recht", die Kinder mitzunehmen? Ist es die Verteidigung
des eigenen Terrains, das den anderen nicht mehr zu
den Kindern lässt?
Liegt hier der Schlüssel
dazu, die ganze nachfolgende unheilvolle Entwicklung
abzuwenden? Für die Jugendhilfe, die Anwälte,
den Richter?
Ist die Zeit einer
der Hauptfaktoren?
Ist die Einschüchterung
durch Autoritäten ein anderer der Hauptfaktoren?
(Fallbeispiel von B. Kinder leben 500 m vom Haus weg
- hat sie 6 Jahre nicht gesehen: ich habe mich ferngehalten,
um nicht gegen die Auflagen zu verstossen... Was sind
das für Auflagen?)
Was geschieht mit den
abgelehnten, zurückgebliebenen, "verwaisten"
Eltern von lebendigen Kindern, die in erreichbarer
Nähe sind und doch unerreichbar? (Vergleich Kübler-Ross)
Warum gesteht man diesen Eltern keine psychischen
und physischen Reaktionen zu? "Es ist eine jahrelange,
vielleicht lebenslange Folter."
Wie geht ein Mensch
damit um, dass man auch noch seine psychischen Verstörungen
zur Argumentation gegen ihn missbraucht? Nicht: der
Vater erträgt das nicht mehr, hält das nicht
mehr aus, er ist schwer depressiv geworden - sondern:
man sieht ja heute, dass der Vater depressiv ist,
daher konnte auch kein Umgang stattfinden.
Für besonders lang andauernde und gravierende
Umgangskonflikte bietet ein Beschluss des AG Ettlingen,
Familiengericht, Az: 1 F 5/98) vom 25. Mai 1998 eine
konstruktive Lösungsmöglichkeit. Der Beschluss
lautet:
"1. Das Umgangsrecht
des Vaters wird vorläufig wie folgt geregelt:
a) Zur Durchführung des Umgangs wird auf die
Dauer von 6 Monaten Pflegschaft angeordnet. Insoweit
wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter eingeschränkt
und der Pflegerin übertragen.
b) Zur Pflegerin wird bestimmt: Frau ...
c) Die Pflegerin erhält das Recht, Art, Dauer
und Orte des Umgangs für die Dauer ihrer Bestellung
in eigener Verantwortung zu bestimmen. Sie ist an
Weisungen der Eltern nicht gebunden.
2. Für den Ersatz
von Aufwendungen und die Vergütung der Pflegerin
gelten die Vorschriften der §§ 1835, 1836
BGB.
3. Eine endgültige
Entscheidung auch zu den Kosten des Verfahrens ergeht
spätestens in einem im November 1998 zu bestimmenden
Termin."
Hier wird das "Bestimmungsrecht"
auf einen Dritten übertragen, der damit den Eltern
kreative Gestaltungsmöglichkeiten auf (zeitlich
befristeter, probeweiser) partnerschaftlicher Basis
eröffnen und sie im besten Fall zu ihren eigenen
Ressourcen und ihrer Elternautonomie zurückbegleiten
kann.
Einzufügen
wäre allenfalls:
ad 1. d) Die Eltern haben den Vorgaben der Pflegerin
Folge zu leisten. Im Fall der Zuwiderhandlung wird
ein Zwangsgeld festgesetzt in Höhe von....
Dies könnte in
einem gewissen Rahmen die Herausgabe des Kindes durch
den betreuenden Elternteil und die Rückgabe des
Kindes durch den nichtbetreuenden Elternteil gewährleisten
und damit die Arbeit der Umgangspflegerin überhaupt
erst ermöglichen.
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