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The Parental Alienation
Syndrome (PAS) und die Interessenvertretung des Kindes
- ein kooperatives Interventionsmodell für
Jugendhilfe und Gericht
Wera Fischer, Sozialarbeiterin
und Mediatorin, 74889 Sinsheim
Gliederung:
1. Wie kommt es zur Entwicklung eines PA-Syndroms?
2. Worin unterscheiden sich PAS-Fälle von "normalen"
Scheidungsfamilien?
2.1. Fehlende Beziehungsentwicklung
2.2. Psychische Kindesmisshandlung
2.3. Fehlende Kooperations- und Problemlösungsbereitschaft
2.4. Ausdehnung der Ablehnung auf die erweiterte Familie
2.5. Manipulation von Fachleuten
3. Manöver, die angewandt werden, um das Bild
des Kindes vom anderen Elternteil zu verändern
4. Indizien für PAS, die sich aus dem Gespräch
mit dem Kind ergeben können
5. PAS und die Interessenvertretung des Kindes
5.1. PAS und Kindeswille
5.2. Die Arbeit mit dem abgelehnten Elternteil
5.3. Die Arbeit mit dem manipulierenden Elternteil
5.4. Rechtzeitiges Intervenieren ist der effektivste
Schutz des Kindes
5.5. PAS und die Notwendigkeit von Zwang
5.6. PAS und Sorgerecht
6. Die (Ohn)Macht der Jugendhilfe
Der tragischste Effekt,
den eine Scheidung für ein Kind haben kann, ist
der Verlust eines Elternteils. Manchmal können
es Eltern nicht ertragen, den früheren Partner
weiterhin sehen zu müssen und verschwinden aus
dem Leben ihres Kindes. Oder das Kind ist zwischen
die Fronten geraten und weigert sich, den zweiten
Elternteil zu besuchen. Nicht selten versucht der
"bevorzugte" Elternteil, den anderen aus
dem Leben des Kindes auszugrenzen und es kommt zur
Entwicklung eines PA-Syndroms
(1) beim Kind: es spaltet seine Eltern in einen
geliebten (guten) und einen angeblich gehassten (schlechten,
bösen) Elternteil auf.
Jedesmal ist es Aufgabe
der Jugendhilfe, die zweite Elternbeziehung zu schützen.
Jede der geschilderten Situationen erfordert jedoch
eine andere Strategie. In diesem Artikel soll es darum
gehen, was SozialarbeiterInnen tun können, wenn
sie im Rahmen ihrer Jugendhilfetätigkeit mit
PAS konfrontiert sind.
1. Wie kommt es
zur Entwicklung eines PA-Syndroms?
Elterntrennung bedeutet
für das Kind, einen Vater und eine Mutter zu
haben, die sich nicht mehr lieben. Die meisten Kinder
geraten dadurch in einen Loyalitätskonflikt:
dürfen sie weiterhin beide Eltern lieben? Um
sich aus diesem Konflikt adäquat befreien zu
können, ist das Kind auf die Hilfe beider Eltern
angewiesen.
· Die Eltern müssen
dem Kind ausdrücklich erlauben, den anderen Elternteil
zu lieben, seine Liebe zu ihm offen zeigen zu können.
· Sie müssen
dem Kind vermitteln, dass es in Ordnung ist, dem anderen
Elternteil gegenüber anders zu empfinden, als
er/sie selbst.
Zur Entwicklung eines PA-Syndroms kommt es, wenn der
Loyalitätskonflikt des Kindes von Eltern bewusst
oder unbewusst dazu benutzt wird, das Kind so zu beeinflussen
(2), dass es den anderen
Elternteil ablehnt (3)
und die Beziehung zu ihm zerstört wird. Obwohl
vorher eine normale Eltern-Kind-Beziehung bestanden
hat, verweigert das Kind Kontakte mit dem anderen
Elternteil.
Bei der Entwicklung
des PA-Syndroms spielt Angst eine große Rolle.
Der betreuende Elternteil manipuliert das Kind aus
Angst, es an den anderen zu verlieren. Deshalb wird
versucht, Exklusivität in der Beziehung zum Kind
herzustellen: das Kind braucht mich am meisten/ist
ausschließlich auf mich angewiesen. Es wird
nicht wahrgenommen, dass das Kind für seine psychische
Gesundheit auch auf die innere Verbundenheit mit dem
Elternteil angewiesen ist, mit dem es nicht mehr zusammenlebt.
(4) Die Mittel, die dazu
benutzt werden, die eigene Beziehung zum Kind zu stärken,
ist die Abwertung und Ablehnung des anderen Elternteils
als Person: er/sie ist verantwortungslos, ein Versager,
Lügner, Betrüger und als Vater/Mutter: er/sie
sorgt nicht gut für dich/versteht dich nicht/passt
nicht gut auf dich auf. Dadurch wird dem Kind vermittelt,
der andere sei kein verantwortungsbewusster Elternteil
und dieser könne nicht kompetent mit ihm umgehen.
Wenn das Kind über tolle Erlebnisse mit dem anderen
Elternteil berichtet, wertet der manipulierende Elternteil
sie als trivial, unbedeutend oder gefährlich
ab. Auf diese Weise erfährt das Kind: eine gute
Zeit mit dem anderen Elternteil zu haben ist unloyal
oder gefährlich.
Das Ziel ist, das Bild
des Kindes vom anderen Elternteil so zu verändern,
dass er zur "Unperson" wird, mit der man
keinen Umgang pflegt. Erwartet wird, dass das Kind
die eigene Einschätzung teilt und genauso empfindet.
Das Kind nimmt diese Erwartung wahr und glaubt, nur
dann von diesem Elternteil weiterhin geliebt und versorgt
zu werden, wenn es fühlt und handelt wie dieser.
Es zeigt sich dem manipulierenden Elternteil gegenüber
loyal, indem es seine eigenen Bedürfnisse hinsichtlich
des anderen Elternteils verleugnet.
Die Manipulation geht
zwar von einem Elternteil aus, das Kind übernimmt
aber einen aktiven Part, indem es z.B. Briefe oder
Pakete des abgelehnten Elternteils vor den Augen des
manipulierenden Elternteils zerreißt bzw. zerstört.
Häufig betont das Kind seine Loyalität so
sehr, dass es die ausgrenzenden Forderungen des manipulierenden
Elternteils: es überfordert Peter, wenn er seinen
Vater öfter als einmal im Monat sieht noch übertrifft:
ich will meinen Vater nie wieder sehen. (5)
Dass das Kind seine
Bedürfnisse hinsichtlich des abgelehnten Elternteils
nicht mehr äußert, bedeutet nicht, dass
es sie nicht (mehr) hat. Seine Liebe für den
Vater oder die Mutter besteht weiter, wird aber verleugnet,
um den manipulierenden Elternteil nicht zu verlieren.
Auch beim Kind ist Angst ein wesentlicher Faktor für
das Entstehen des Syndroms. Es ist die Angst vor Beziehungsverlust
und darf deshalb nicht als "Liebe" missverstanden
werden. Dem Kind fehlt die Freiheit, auch den abgelehnten
Elternteil lieben zu dürfen. Damit wird dem Kind
die Grundvoraussetzung für die eigene gesunde
Persönlichkeitsentwicklung entzogen. Der Verlust
der zweiten Elternbeziehung hat Einschränkungen
in der Identitäts- und Selbstwertentwicklung
sowie in der Bindungs-, Beziehungs- und Leistungsfähigkeit
zur Folge.
2. Worin unterscheiden
sich PAS-Fälle von "normalen" Scheidungsfamilien?
Erfahrungsgemäß
äußern nahezu alle Eltern in der Trennungsphase
Zweifel an der Person des früheren Partners und
auch an dessen Qualitäten, was die Erziehung
des Kindes betrifft. Dennoch gibt es einige Schlüsselmerkmale,
die auf das Vorliegen von PAS hinweisen.
2.1. Fehlende
Beziehungsentwicklung
Normalerweise lassen Wut und Ärger auf den anderen
Elternteil mit der Zeit nach und die Darstellung des
früheren Partners wird wieder realistischer,
weil eigene Anteile am Scheitern der Beziehung gesehen
werden können. Bei manipulierenden Eltern fehlt
diese Weiterentwicklung. Sie äußern sich
über Jahre hinweg negativ über den zweiten
Elternteil, bezeichnen ihn als Feigling, Betrüger
und Zerstörer der Familie, ohne jemals zu erwähnen,
welche Probleme es während der Ehe gab und welchen
Beitrag sie selbst dazu geleistet haben.
Die nacheheliche Schuldprojektion
wird aufrechterhalten. (6)
Dies geschieht z.B. dadurch, dass dem Kind vermittelt
wird, der andere Elternteil mute ihm und dem Kind
absichtlich finanzielle Einschränkungen zu, ohne
die veränderte finanzielle Situation beider Elternteile
zu erwähnen.
2.2. Psychische
Kindesmisshandlung
Manipulierende Eltern teilen die Vorbehalte, die sie
dem anderen Elternteil gegenüber haben, diesem
in der Regel nicht mit. Sie wenden sich aber auch
nicht an Berater oder Therapeuten, um mit deren Hilfe
die bestehenden Probleme zu lösen. Sie wenden
sich bestenfalls an das Gericht, mit dem Ziel, die
Kontakte einschränken oder aussetzen zu lassen.
Primär benutzen sie jedoch das Kind als Ansprechpartner:
Dein Papa passt nicht gut auf dich auf. Er tut Dinge,
die für dich nicht gut sind. Deshalb gebe ich
dir den Scall mit. Damit kannst du mich jederzeit
anrufen. Ich komme dann und hole dich ab. Oder das
Kind wird in den Streit der Eltern um die Ausgestaltung
der Kontakte mit einbezogen: Sag deinem Vater, den
Film, den du letzte Woche bei ihm angesehen hast,
hat dich zwei Nächte nicht schlafen lassen. Häufig
wird das Kind als Komplize benutzt: Sag ihm, ich sei
nicht da. Nicht selten werden für den Zeitraum,
für den Kontakte mit dem anderen Elternteil anstehen,
Gäste eingeladen mit denen das Kind gerne zusammen
ist oder ihm reizvolle Alternativangebote unterbreitet.
Beides macht es dem Kind schwer zu gehen.
Der Elternteil instrumentalisiert
das Kind, um eigene Verlustängste zu reduzieren,
Hass und Rachegefühle dem früheren Partner
gegenüber auszuleben. Die Beeinträchtigung
der kindlichen Entwicklung wird nicht wahr- oder billigend
in Kauf genommen.
2.3. Fehlende
Kooperations- und Problemlösungsbereitschaft
Manipulierende Eltern sind davon überzeugt, dass
das Kind davon profitiert, ohne den anderen Elternteil
aufzuwachsen. Sie können oft nicht ein Argument
nennen, das für die Kontakte spricht. Sie folgen
nicht selten dem Motto: Väter (Mütter) sind
wichtig für Kinder, aber nicht dieser (diese).
Oder sie betonen, dass sie die Kontakte für wichtig
halten, agieren aber anders. Sie sind beispielsweise
nicht bereit, Bedingungen zu schaffen, die dem Kind
den Wechsel von einem Haushalt in den anderen erleichtert.
Angebote zu gemeinsamen Gesprächen, um die zwischen
den Eltern bestehenden Konflikte zu beseitigen und
das Kind aus dem Loyalitätskonflikt zu befreien,
werden abgelehnt. Obwohl sie vortragen, der andere
vernachlässige das Kind oder er habe es sexuell
missbraucht, legen sie keinen Wert darauf, Bedingungen
auszuhandeln, die die Sicherheit des Kindes gewährleisten
würden. Selbst von Fachleuten begleitete Kontakte
werden als unzumutbar für das Kind abgelehnt.
Untersuchungsergebnisse, die den abgelehnten Elternteil
entlasten, lassen sie unbeeindruckt und führen
nicht dazu, dass sie ihr Verhalten verändern.
Die einzige Lösung, die sie akzeptieren, ist
die Einschränkung oder der Abbruch der Kontakte.
In einem der Verfasserin vorliegenden Fall lehnte
eine Mutter den betreuten Umgang der Kinder mit ihrem
Vater mit der Begründung ab, solche Kontakte
seien zu gefährlich für das Kind. Obwohl
drei Fachleute unabhängig von einander zu dem
Ergebnis gekommen waren, dass es keinerlei Anhaltspunkte
für den von der Mutter erhobenen Vorwurf des
sexuellen Missbrauchs gäbe, hat sie sich den
Kindern gegenüber weiterhin so verhalten, als
sei er Realität.
2.4. Ausdehnung
der Ablehnung auf die erweiterte Familie
Die Beziehungen des Kindes zu anderen Familienmitgliedern
des abgelehnten Elternteils werden als genauso schädlich
eingestuft, wie die Kontakte zu ihm selbst. Obwohl
vorher liebevolle Beziehungen zwischen Kind und diesen
Personen bestanden haben, werden jetzt Geschenke von
ihnen nicht mehr angenommen, Grußkarten nicht
beantwortet. Auf Anrufe reagieren der manipulierende
Elternteil und das Kind ärgerlich. Meist wird
die Ablehnung damit erklärt, diese Personen versuchten,
die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil zu
unterstützen: Ich will meinen Onkel nicht mehr
sehen, weil er mir immer Vorwürfe macht, dass
ich meine Mutter nicht besuche.
2.5. Manipulation
von Fachleuten
Manipulierende Eltern haben das Ziel, die Beziehung
des Kindes zum anderen Elternteil zu zerstören
und dementsprechend wenig Interesse, mit Fachleuten
an der Problemlösung zu arbeiten. Zu ihrer Strategie
gehört es, Fachleute dafür zu gewinnen,
die eigene Einschätzung hinsichtlich des abgelehnten
Elternteils zu teilen.
Nicht selten versuchen
sie deshalb, Einfluss auf die Vorgehensweise des Sozialarbeiters
(7) oder Gutachters zu
nehmen. Sie lehnen es beispielsweise ab, an einem
gemeinsamen Elterngespräch teilzunehmen oder
bestehen darauf, das Kind nur in ihrer Anwesenheit
mit dem anderen Elternteil zusammentreffen zu lassen.
Beidesmal wird der Fachmann/die Fachfrau wichtiger
Erkenntnisquellen beraubt. Im ersten Fall betrifft
es die Beobachtung der Elternbeziehung, im zweiten
Fall die Interaktionsbeobachtung zwischen Kind und
abgelehntem Elternteil in Abwesenheit des manipulierenden
Elternteils.
Fachleute, bei denen
die Manipulationsversuche scheitern, werden abgewertet
oder abgelehnt. Der Vorwurf lautet dann: der Sozialarbeiter
habe den anderen Elternteil nicht richtig durchschaut,
er sei diesem auf den Leim gegangen, habe sich von
ihm einwickeln lassen. So hat die Mutter in dem unter
Punkt 2.3 beschriebenen Beispiel das Ergebnis eines
Gutachtens damit erklärt, der Psychologe habe
aus Rücksicht auf die Familie des Vaters den
von ihr erhobenen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs
nicht bestätigt.
Fachleute, zu denen
der Kontakt nicht abgebrochen werden kann, werden
häufig mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde belegt.
Ziel ist, eine andere Fachperson mit der Abwicklung
zu betrauen.
3. Manöver,
die angewandt werden, um das Bild des Kindes vom anderen
Elternteil zu verändern
1. Manipulierende
Eltern verbünden sich mit dem Kind gegen den
anderen Elternteil: Wenn du deine Mutter wirklich
nicht sehen willst, kannst du auf mich zählen.
Ich werde dir dabei helfen, dass du zu deinem Recht
kommst, anstatt Verantwortung für das Zustandekommen
der anderen Eltern-Kind-Beziehung zu übernehmen.
Sie glauben, ein guter Elternteil zu sein, wenn sie
das Kind darin unterstützen, die Beziehung zum
abgelehnten Elternteil nicht zu pflegen. Erwartet
wird, dass der andere den Willen des Kindes akzeptiert.
Tut er es nicht, wird seine "Rücksichtslosigkeit"
und "Unfähigkeit", die Interessen seines
Kindes zu beachten, als Ursache für das ablehnende
Verhalten des Kindes herangezogen: Er nimmt keine
Rücksicht auf Peter, deshalb will das Kind nichts
von ihm wissen und ihn auch nicht besuchen und ich
kann das verstehen, anstatt dem Kind zu vermitteln,
dass sein Vater oder seine Mutter aus Liebe zu ihm
so handelt.
2. Unsicherheiten
im Gerichtsbeschluss werden zu Lasten der anderen
Eltern-Kind-Beziehung ausgelegt. Es wird eine rigide
Einhaltung der Besuchszeiten gefordert, anstatt die
notwendige Flexibilität zu zeigen. Ersatz für
ausgefallene Besuche wird nicht erlaubt, es sei denn,
dieser wurde gerichtlich erstritten. Schulnoten, Zeugnisse
und Befunde von Ärzten, Psychologen und Erziehern
werden an den abgelehnten Elternteil nicht weitergegeben.
Er wird auch nicht über Schulfeste, Elternabende,
Theatervorführungen, Tennis-/Fußballturniere,
zu denen normalerweise beide Eltern eingeladen sind,
informiert. Vielmehr wird er bei Veranstaltungen,
die das gemeinsame Kind betreffen, zur "unerwünschten"
Person erklärt. Meist wird eingewandt, wenn beide
Eltern da sind, dann belaste dies das Kind, ohne benennen
zu können, wodurch. Es ist allein die Anwesenheit
beider, unabhängig davon was der andere Elternteil
tut oder nicht tut, welche die Belastung für
das Kind ausmacht. Die gleiche Haltung wird eingenommen
bei Familienfeiern, Festen oder familiären Ereignissen
(z.B. Einschulung, Konfirmation, Kommunion), an denen
normalerweise beide Eltern teilnehmen. Dadurch wird
dem Kind vermittelt, der andere Elternteil ist eine
Person, dessen Anwesenheit Feierlichkeiten "stört"
oder "ruiniert". Ziel ist es, die eigene
Beziehung zum Kind zu Lasten der zweiten Elternbeziehung
zu schützen. Der Mangel an ausreichender Beteiligung
des anderen Elternteils entzieht nach und nach die
Basis für die Aufrechterhaltung einer befriedigenden
Eltern-Kind-Beziehung.
3. Die
Ausweitung der Kontakte geht zu schnell, egal wie
langsam sie angebahnt werden. Symptome, die das Kind
aufgrund der Trennung zeigt, werden als durch den
abgelehnten Elternteil verursacht definiert. Es wird
argumentiert, die Kontakte mit dem Vater / der Mutter
tun dem Kind nicht gut. Sie verunsichern es. Das Kind
brauche Ruhe und Zeit, sich an die neue Situation
zu gewöhnen. Verlangt wird, dass die Kontakte
(vorläufig) reduziert oder ausgesetzt werden,
bis das Kind psychisch stabil genug sei, die Kontakte
zu verkraften. Übersehen wird, dass es die fehlenden
Kontakte sind, die das Kind verunsichern und belasten.
Übernachtungen / Ferien des Kindes mit dem anderen
Elternteil werden abgelehnt. Meist wird argumentiert,
das Kind ertrage die lange Trennung nicht, ohne zu
sehen, dass dem Kind eine längere Trennung vom
anderen Elternteil ohne weiteres zugemutet wird. Hohe
Feiertage werden als zu wichtig erachtet, als dass
das Kind sie mit dem anderen Elternteil verbringen
könnte. Auch Lösungen, die einen jährlichen
Wechsel vorsehen: Dieses Jahr verbringt Peter Heilig
Abend zusammen mit dem Vater, nächstes Jahr zusammen
mit der Mutter werden nicht akzeptiert. Solche Manöver
sind geeignet dem Kind zu vermitteln: der andere ist
"unwichtig" für dich.
4. Die
Bemühungen des abgelehnten Elternteils, Kontakt
zum Kind zu halten, indem er mit ihm telefoniert,
seine Versuche, das Kind zu Besuchen bei ihm zu motivieren,
Absprachen zu treffen, wann sich beide wieder sehen,
werden als Störungen im neuen Familienleben bezeichnet
und sind unerwünscht. Der andere Elternteil wird
zum "Unruhestifter" und "Störenfried".
Er ist es, der die Entwicklung der "neuen"
Familie stört und wird für ihre Probleme
verantwortlich gemacht: Alles wäre gut, wenn
nur der Vater/die Mutter uns in Ruhe ließe.
Seine Anrufe kommen nie zur richtigen Zeit. Entweder
ist das Kind mit seinen Hausaufgaben beschäftigt
oder es ist gerade beim Abendessen, oder es sieht
sich gerade einen interessanten Film im Fernsehen
an. Nahezu jede Beschäftigungen des Kindes ist
wichtiger als die Beziehungspflege mit dem anderen
Elternteil. Dies gilt jedoch nicht, wenn Freunde anrufen.
5. Normalerweise
verfügen Eltern über ausreichende Fähigkeiten,
ihr Kind zu etwas zu motivieren, das sie selbst für
wichtig erachten. Verantwortungsbewusste Eltern ermuntern
deshalb das Kind, die Beziehung mit dem anderen Elternteil
zu pflegen, auch dann, wenn es nicht in der Stimmung
dazu ist. Sie akzeptieren keine Inkonsequenz und keine
leichtfertige Entschuldigung wie: Krankenhausbesuche
sind langweilig. Ich kann verstehen, dass Peter seinen
Vater nicht besuchen will, solange dieser im Krankenhaus
liegt. Sie lassen nicht zu, dass das Kind sich dem
anderen Elternteil gegenüber ungebührlich
verhält: Ihm die Zunge raus streckt oder eine
lange Nase macht. Manipulierende Eltern nehmen meist
eine gleichgültige Haltung ein, was ungebührliches
Verhalten betrifft: Peter weiß eben, was er
von seinem Vater zu halten hat. Dadurch wird dem Kind
die Botschaft vermittelt: Dein Vater ist eine Person,
vor der man keine Achtung haben muss. Oder der manipulierende
Elternteil stellt Neutralität zur Schau, was
das Einhalten der Vereinbarungen mit dem abgelehnten
Elternteil betrifft: Peter kann gehen wenn er will,
er will eben nicht, was dem Kind vermittelt: Es ist
nicht notwendig, die mit deinem Vater/deiner Mutter
getroffenen Vereinbarungen einzuhalten.
Der gleiche Elternteil
würde das selbe Verhalten seines Kindes nicht
tolerieren gegenüber Freunden der Familie.
6. Die
Versuche des abgelehnten Elternteils, seine Beziehung
zum Kind zu sichern, indem er auf die Einhaltung der
vereinbarten Zeiten drängt - und letztendlich
auch das Herbeiführen entsprechender Gerichtsbeschlüsse
- werden vom manipulierenden Elternteil als "Schikane"
bezeichnet. Das Kind lernt dies mit der Zeit genauso
zu bewerten. Das Verhalten des abgelehnten Elternteils
wird als "gefühl-", "herzlos"
oder auch als "egoistisch" seinem Kind gegenüber
bezeichnet: Er weiß gar nicht, was er seinem
Kind zumutet, wenn er es immer wieder vor das Gericht
zitiert. Er besteht auf seinem "Recht" und
ist zu keinen Kompromissen bereit. Er kann sich nicht
in die Lage von Peter versetzen und hat kein Gefühl
dafür, was dieser jetzt braucht. Das Kind erhält
die Botschaft: Ich würde mich niemandem anvertrauen,
der sich so rücksichtslos über die Gefühle
und Interessen anderer hinwegsetzt, anstatt ihm zu
vermitteln, dass der andere Elternteil gerne mit ihm
zusammen sein möchte. Auch die Aussage: Du musst
Deinen Vater besuchen, sonst zitiert er uns wieder
vor Gericht enthält keine positiven Anteile,
die damit verbunden sind, dass der Kontakt aufrecht
erhalten wird. Der einzige Grund, warum das Kind gehen
soll ist, sich selbst und die Familie vor schlimmen
Folgen zu bewahren.
7. Niemand
kennt die verletzlichen Stellen des anderen so gut
wie Ex-Eheleute/-Partner. Manipulierende Eltern benutzen
dieses Wissen (bewusst oder unbewusst), um den anderen
Elternteil in Anwesenheit des Kindes zu emotionalen
Ausbrüchen zu veranlassen. Ziel ist, dem Kind
die "Charakterschwäche" des anderen
vorzuführen. Den anderen Elternteil in Anwesenheit
des Kindes zu reizen, indem man ihn auf hochemotionale
Streitthemen anspricht, stellt sich meist als effektive
Methode heraus, um dem Kind zu vermitteln: Ich würde
nicht mit jemandem mitgehen, der so leicht außer
Kontrolle gerät. Du würdest dich besser
nicht einer solchen Gefahr aussetzen.
8. Manipulierende
Eltern verleugnen die Bedeutung des anderen Elternteils
auf allen Ebenen. Sie versuchen, eine Atmosphäre
zu schaffen, aus der alles verbannt ist, was an die
frühere Beziehung erinnert, so als ob sie nie
existiert habe. Sie sprechen entweder überhaupt
nicht mehr über den abgelehnten Elternteil oder
in abwertender Weise. Es gibt keine Bilder, keine
Gegenstände, die an den anderen erinnern. Geschenke,
die das Kind vom abgelehnten Elternteil erhält,
müssen zurückgegeben werden. Anrufbeantworter
werden dazu eingesetzt, seine Anrufe auszusortieren.
Wenn sich die Eltern zusammen mit dem Kind zufällig
begegnen, versucht der manipulierende Elternteil,
den Kontakt zu vermeiden (selbst Augenkontakt). Die
unausgesprochene Botschaft an das Kind lautet: Schau
nicht hin. Tu so, als ob du ihn/sie nicht gesehen
hättest. Das hat nicht nur den Effekt, dass der
abgelehnte Elternteil ausgegrenzt wird, sondern signalisiert
dem Kind: Dein Vater/deine Mutter ist eine so schlimme
Person, dass man noch nicht einmal über ihn/sie
sprechen darf.
Nach der Trennung,
wenn die Mutter ihren Mädchennamen wieder annimmt
oder wieder heiratet, wird oft versucht, Namensgleichheit
mit den Kindern herzustellen. Die Botschaft, die die
Kinder erhalten ist: Es ist nicht wünschenswert,
den Namen des anderen Elternteils zu tragen. Meist
wird der Name von der Mutter als fortgesetzte Erinnerung
erlebt, die verdrängt werden soll.
9. Dem
abgelehnten Elternteil wird nicht erlaubt, die Wohnung
zu betreten, sondern er muss vor der Tür auf
das Kind warten. Nicht selten wird ihm auferlegt,
nicht an die Tür zu kommen, um zu läuten,
sondern zu hupen und im Auto zu warten. Solche Anordnungen
können gerechtfertigt sein, wenn es zu tätlichen
Auseinandersetzungen gekommen ist. Manipulierende
Eltern wenden sie aufgrund befürchteter Gewalt
an - ohne realen Hintergrund.
10. Die
Versuche des abgelehnten Elternteils, sein Kind zu
sehen, werden als "eigennützig" dargestellt.
Dem anderen Elternteil gehe es überhaupt nicht
ums Kind, er tue das nur, um eigene "krankhafte"
Bedürfnisse zu befriedigen: den anderen Elternteil
oder das Kind zu schikanieren und um Macht ausüben
zu können. Wenn er mit dem Kind Verwandte besucht
oder Freunde des Kindes zu sich einlädt, dann
wird das zum Anlass genommen, ihm vorzuwerfen, er
kümmere sich nicht ausreichend selbst um das
Kind. Wenn er versucht, Alltag mit dem Kind zu leben,
wird argumentiert, er unternehme zu wenig mit dem
Kind, es langweile sich bei ihm. Dem Kind wird nicht
vermittelt, dass es in seinem Interesse liegt, wenn
der Vater/die Mutter zusammen mit ihm verwandtschaftliche
Beziehungen pflegt und Normalität in die Eltern-Kind-Beziehung
einkehren lässt, anstatt sie auf eine Besuchsbeziehung
zu reduzieren.
11. Vom
manipulierenden Elternteil werden Angst-Szenarien
initiiert, denen keine realen Erfahrungen gegenüber
stehen. So ist in einem Fall die Mutter mit den Kindern
ins Frauenhaus geflüchtet. Die Kinder wurden
instruiert, vor dem Vater wegzulaufen oder sich zu
verstecken, ohne dass die Mutter Anhaltspunkte benennen
konnte, die ihr Verhalten nachvollziehbar gerechtfertigt
hätten. In einem anderen Fall wurde einer Mutter
vom Vater die Auskunft über den Aufenthalt ihrer
Kinder verweigert mit dem Argument, es bestehe die
Gefahr, dass sie sie entführe. Die Ursache lag
in beiden Fällen in der Angst des manipulierenden
Elternteils begründet, die Kinder zu verlieren.
Die Manöver waren jedoch geeignet, den Kindern
zu vermitteln: Dein Vater/deine Mutter ist eine Person,
vor der man Angst haben muss, vor der man sich schützen
muss.
4. Indizien für
PAS, die sich aus dem Gespräch mit dem Kind ergeben
können
·
Fordert man das Kind auf, seine Mutter und seinen
Vater zu beschreiben, dann fällt auf, dass der
manipulierende Elternteil nahezu ausschließlich
positiv, der abgelehnte Elternteil ausschließlich
negativ beschrieben wird. Normalerweise ist ein Kind
aber in der Lage, jedem Elternteil sowohl positive
als auch negative Eigenschaften zuzuordnen. Die Frage,
ob es sich über den positiv beschriebenen Elternteil
nicht manchmal (auch) ärgere, wird verneint.
Normalerweise kann ein Kind jedoch solche Beispiele
unschwer nennen: Er lässt mich bestimmte Fernsehsendungen
nicht sehen. Oder: Ich muss ins Bett, obwohl ich noch
nicht will. PAS-Kinder beschreiben den manipulierenden
Elternteil als nahezu perfekt; so, als ob er nie Dinge
verlangen würde, die Kinder ablehnen. Demgegenüber
können sie viel über die "Schikanen"
des abgelehnten Elternteils berichten. Meist beschreiben
sie dann dessen Versuche, mit ihnen in Kontakt zu
kommen. Oft können sie keine einzige positive
Erinnerung an das Zusammensein mit dem abgelehnten
Elternteil benennen. Selbst Situationen auf Fotos,
die zeigen, wie beide Spaß daran haben, gemeinsam
zu schwimmen oder Fußball zu spielen, werden
abgewertet: Ich habe nur mitgemacht, weil er es wollte.
· Fragt
man das Kind, warum es seinen Vater/seine Mutter nicht
besuchen will, werden meist lapidare Begründungen
gegeben: Ich muss dort immer den Tisch abräumen
oder: Ich habe dort kein eigenes Zimmer. Werden sie
gebeten, ihre ablehnende Haltung näher zu begründen,
dann tun sie dies, indem sie den abgelehnten Elternteil
beschuldigen, ein Lügner, Betrüger, o.ä.
zu sein. Fordert man sie auf, diese Anschuldigungen
zu konkretisieren, dann können sie das meist
nicht sondern berufen sich auf gehörte Ereignisse:
Meine Mutter hat gesagt, dass mein Vater sie um ihren
Unterhalt betrügt. Elternteil und Kind berufen
sich auf die gleichen Vorkommnisse und sie werden
identisch geschildert. Häufig werden die selben
Ausdrücke benutzt, wie sie der manipulierende
Elternteil gebraucht, um einen Vorgang zu beschreiben.
Erzählform ist meistens "wir": Er belästigt
uns. Er hat uns verlassen. Wir sehen ihn nicht mehr.
· Oder
es werden keine kindgerechten Argumente benutzt: Er
ist nicht streng genug mit mir, was meine Hausaufgaben
betrifft Oder: Er will mich ständig mit Geschenken
und neuen Spielsachen ködern. Solche Aussagen
spiegeln jedoch Bewertungen Erwachsener wieder und
beruhen nicht auf der Erlebnisweise von Kindern.
·
Weil die Begründungen des Kindes auf
gehörten Ereignissen beruhen und übernommene
Einschätzungen und Bewertungen wiedergeben, passen
die gemachten Aussagen häufig nicht zu der gezeigten
Mimik und Gestik. Z.B. lächelt das Kind, wenn
es sagt ich bin traurig, wenn ich zur Mama muss. Oder
es beschreibt erfahrene Leiden ohne emotionale Beteiligung.
Eine Gutachterin hat das Verhalten eines 5jährigen
Mädchens folgendermaßen wiedergegeben:
Bei langen Berichten über sexuelle Missbrauchshandlungen
veränderte sich ihr Ausdrucksverhalten mehrmals.
Sie setzte sich dann betont dicht und gerade vor das
Aufnahmegerät, sprach lauter und deutlicher,
mehrmals wirkte sie freudig. Bei keinem ihrer Berichte
kamen Begleitgefühle eines verletzenden Erlebnisses
zum Ausdruck in Form von Schreck, Angst, Verzweiflung
o.ä.
5. PAS und die Interessenvertretung
des Kindes
5.1. PAS und
Kindeswille
Sozialarbeiter, die
mit dem Phänomen PAS nicht vertraut sind, laufen
Gefahr, sich als Sprachrohr des Kindes zu verstehen.
Sie verbünden sich mit dem Kind und versuchen,
seinen Aussagen Gewicht zu verschaffen. Sie machen
sich nicht klar, dass die Fähigkeit des Kindes
eingeschränkt sein kann, selbst darüber
zu bestimmen, was gut für es ist.
PAS-Kinder nehmen an,
wenn sie sich nicht verhalten, wie der manipulierende
Elternteil und den anderen Elternteil ebenso ablehnen
wie dieser, dann riskieren sie, selbst abgelehnt zu
werden. Sie machen die Erfahrung, dass ihre Liebe
zum abgelehnten Elternteil und ihre Sehnsucht, von
diesem geliebt zu werden "falsch" sind und
übernehmen mit der Zeit die Bewertungen und Beurteilungen
des manipulierenden Elternteils: Deine Mutter/dein
Vater ist keine liebenswerte Person. Was Kinder in
solchen Situationen brauchen ist Hilfe, ihre eigenen
Gefühle wieder wahrzunehmen, sich selbst wieder
vertrauen zu können. Es nutzt den Kindern nichts,
sich an ihrem geäußerten Willen zu orientieren.
Deshalb dürfen Entscheidungen nicht auf den Willensbekundungen
des Kindes aufgebaut werden. Statt dessen muss sich
der Sozialarbeiter an den objektiven Interessen des
Kindes orientieren: beide Eltern lieben zu dürfen
und von beiden Eltern geliebt zu werden.
Gardner unterscheidet
leichte, mittelschwere und schwere Ausprägungen
von PAS beim Kind.
Leichte Form:
Das Kind entwickelt mit Unterstützung des manipulierenden
Elternteils Ablehnungsszenarien, die diesem eine gute
Position im Elternstreit (z.B. im Streit ums Sorgerecht)
verschaffen. Zu Besuchen beim anderen Elternteil,
verhält sich das Kind meist ambivalent: Ich hab
den Papa gern und ich will ihn auch besuchen, aber
nur, wenn ich Lust dazu habe. Das Kind ist in der
Lage, seine Zuneigung zum anderen Elternteil auch
in Anwesenheit des manipulierenden Elternteils auszudrücken.
Mittelschwere
Form: Das Kind verfügt über bestimmte
Szenarien, die seine abwehrende Haltung belegen, aber
sie werden aufgegeben, wenn es alleine mit dem abgelehnten
Elternteil ist. In Anwesenheit beider Eltern schlägt
es sich auf die Seite des manipulierenden Elternteils.
Typischerweise nimmt die Abwehrhaltung des Kindes
ab, je weiter der manipulierende Elternteil entfernt
ist. Beispielsweise sagte ein 5jähriges Mädchen
in Anwesenheit beider Eltern, sie könne ihren
Vater nicht leiden und wolle ihn deshalb nie wieder
besuchen. Während der gesamten Gesprächsdauer
nahm das Kind keinerlei Kontakt (auch keinen Augenkontakt)
mit dem abgelehnten Elternteil auf und bewegte sich
nicht von der Mutter (manipulierender Elternteil)
weg, sondern blieb eng an sie geschmiegt sitzen, ständig
den Augenkontakt zu ihr suchend. Bei einem weiteren
Gespräch befand sich das Kind mit dem Vater im
Spielzimmer, die Mutter saß vor der Tür.
Auch jetzt nahm das Mädchen keinen Kontakt mit
dem Vater auf und ließ sich auf keines seiner
Spielangebote ein. Beim Besuch des Kindes beim Vater
zu Hause - die Mutter war diesmal nicht in der Nähe
- bot sich ein anderes Bild. Obwohl das Kind noch
auf dem Weg dorthin bekräftigte, es könne
seinen Vater nicht ausstehen, kam es nach einer kurzen
Anwärmphase zu gemeinsamen Aktivitäten.
Das Mädchen suchte bald die körperliche
Nähe zum Vater und genoss das Zusammensein sichtlich.
Am Ende des Besuchs ließ es sich vom Vater versichern,
dass sie sich bald wieder treffen würden.
Schwere Form:
Das Kind reagiert panisch, wenn Besuche beim abgelehnten
Elternteil in Aussicht gestellt werden. Seine feindlichen
Gefühle gegenüber dem zweiten Elternteil
können so schwer sein, dass Kontakte unmöglich
erscheinen. Anders als in milden oder mittelschweren
Formen lässt das ablehnende Verhalten nicht nach,
wenn es alleine mit dem abgelehnten Elternteil ist.
Veränderungen in diesem letzten Stadium sind
innerhalb der gegebenen Familiensituation nur noch
schwer oder überhaupt nicht herbeizuführen.
Hier ist die Herausnahme des Kindes aus dem Umfeld
des manipulierenden Elternteils angezeigt und die
vorübergehende Unterbringung des Kindes an einem
neutralen Ort (z.B. bei neutralen Großeltern,
geeigneten Pflegeeltern oder im Kinderheim), um die
Umsiedlung des Kindes in den Haushalt des abgelehnten
Elternteils vorzubereiten.
Der Interessenvertreter
des Kindes muss beachten, daß PAS-Kinder veranlasst
werden müssen, etwas zu tun, von dem sie behaupten,
es nicht zu wollen. Kinder, die sich weigern, den
anderen Elternteil zu besuchen, sind meist bereit,
einer autoritären Anweisung zu folgen. Der Sozialarbeiter
kann dem Kind erklären, dass bei Scheidung der
Richter anordnet, dass das Kind mit beiden Eltern
Zeit verbringt, weil es das Beste für das Kind
ist. Er kann dem Kind versprechen, dabei behilflich
zu sein, den Wechsel von einem Elternteil zum anderen
und die Kontakte so unproblematisch wie möglich
zu machen. Bestehende Gerichtsentscheidungen sind
allerdings einzuhalten. Der Sozialarbeiter muss damit
umgehen können, deswegen vom Kind kritisiert
zu werden und bereit sein, als Verantwortlicher dafür
zu dienen, dass das Kind geht: Ich hasse diesen Sozialarbeiter.
Er sagt, ich muss meinen Vater besuchen. Ich hasse
meinen Vater. Das weißt du Mama. Ich liebe dich
und ich will nicht gehen, aber ich muss. Auf diese
Weise wird der Sozialarbeiter als Vehikel benutzt
und das Kind von Schuld und Verantwortung für
die Entscheidung gegenüber dem anderen Elternteil
befreit.
Manipulierende Eltern
sind häufig nicht bereit, ergangene Umgangsbeschlüsse
überhaupt oder in vollem Umfang zu erfüllen.
Zur Begründung wird meist der Kindeswille herangezogen
und versucht, Gespräche, die der Umsetzung der
Entscheidung dienen, auszuweiten auf die Frage, ob
sie umzusetzen ist bzw. warum sie nicht umgesetzt
werden kann. Deshalb darf der Sozialarbeiter auch
ihnen gegenüber keine Zweifel aufkommen lassen,
dass rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen Folge
zu leisten ist. Falsch ist es, so zu tun, als läge
es (jetzt noch) im Ermessen der Eltern, solche Entscheidungen
eigenmächtig einseitig abzuändern. (8)
Tatsache ist, dass die Eltern ihre Entscheidungsmacht
mit dem Herbeiführen einer Gerichtsentscheidung
an den Richter delegiert haben. Dazu ist es in der
Regel gekommen, weil sie sich nicht einigen konnten.
Deshalb kann es anschließend nur noch darum
gehen, was die Eltern tun können, damit die richterliche
Entscheidung in der Praxis funktioniert. Das ist der
Preis, den unversöhnliche Eltern bezahlen. (9)
Deshalb sollte der Sozialarbeiter klar herausstellen,
welche juristischen Konsequenzen solche Abänderungen
nach sich ziehen können.
Wenn die Umsetzung
einer Gerichtsentscheidung an der fehlenden Mitarbeit
eines Elternteils scheitert, muss er sich gemäß
§ 50 (3) Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
ans Gericht wenden und geeignete Konsequenzen einfordern:
Erteilung von Auflagen, Anordnung von Zwangsmitteln,
Abänderung des Sorgerechts. Das ist notwendig,
um die Gefahr für das Kind abzuwenden, dass dessen
Beziehung zu einem Elternteil beeinträchtigt
wird und vom manipulierenden Elternteil unumkehrbare
Fakten geschaffen werden. Das Gericht wird dadurch
in die Lage versetzt, entsprechende Konsequenzen eintreten
zu lassen. Erfahrungsgemäß sind es die
drohenden Folgen, die Eltern zu kooperativem Verhalten
bei der Umsetzung richterlicher Entscheidungen bewegen.
Der Sozialarbeiter
muss damit rechnen, dass der manipulierende Elternteil
sich vehement gegen seine Arbeitsweise wehrt. Er wird
ihn wegen seines autoritären Vorgehens gegenüber
dem Kind angreifen und viele Argumente anführen,
die dagegen sprechen. Er wird sogar damit drohen,
sich über den Sozialarbeiter zu beschweren, weil
er das Kind veranlasse etwas zu tun, was dieses eigentlich
nicht wolle. Es ist wichtig, dass der Sozialarbeiter
solchen Androhungen stand hält.
Führt der manipulierende
Elternteil an, die Umsetzung des Beschlusses scheitere
an der Bereitschaft des Kindes, dann sollte sich der
Sozialarbeiter in die Lage versetzen selbst zu beurteilen,
ob die Ablehnung des Kindes bereits so stark verinnerlicht
wurde, dass persönliche Kontakte nicht mehr durchführbar
erscheinen. Er muss seine eigene Beurteilung (nicht
die des manipulierenden Elternteils) zur Grundlage
von Entscheidungen machen. Deshalb sollte er sich
durch die gemachten Schilderungen nicht davon abhalten
lassen, selbst einen Kontaktversuch zu unternehmen.
Dazu sollte er eine Übergabesituation begleiten.
Das gibt ihm die Möglichkeit zu beobachten, wie
die Eltern mit dem Kind umgehen und zu erkennen, welche
negativen Effekte den Wechsel des Kindes von einem
zum anderen Elternteil behindern. Da zu erwarten ist,
dass die Abwehrhaltung des Kindes dann am größten
ist, wenn beide Eltern anwesend sind, ist es sinnvoll,
eine Übergabesituation ohne den manipulierenden
Elternteil zu initiieren. Der Sozialarbeiter vereinbart
mit dem manipulierenden Elternteil, das Kind zu einem
bestimmten Zeitpunkt zu überbringen. Er bleibt
dann eine Zeitlang mit dem Kind allein, später
kommt der andere Elternteil dazu, oder der Sozialarbeiter
geht zusammen mit dem Kind in die Wohnung des abgelehnten
Elternteils. (10)
Haben längere
Zeit keine Kontakte zwischen Kind und abgelehntem
Elternteil stattgefunden, kann der Sozialarbeiter
mit den Eltern vereinbaren, dass das Kind zunächst
z.B. einmal wöchentlich zu ihm kommt, um Post
vom abgelehnten Elternteil in Empfang zu nehmen, Briefe
zu beantworten und mit diesem zu telefonieren. So
wird der Sozialarbeiter vorübergehend die Verbindung
zwischen Kind und abgelehntem Elternteil. Dieser geschützte
Rahmen bietet dem Kind häufig das erste Mal seit
längerer Zeit die Chance, unbeobachtet mit dem
abgelehnten Elternteil zu kommunizieren.
So vorzugehen hat den
Vorteil, dass der Sozialarbeiter seine Erfahrungen,
Beobachtungen und Einschätzungen dem Gericht
zur Verfügung stellen kann, anstatt sich auf
die Darstellungen und Beurteilungen der Eltern zu
beschränken. Die Eltern lassen sich in der Regel
auf diese Vorgehensweise ein, wenn der Sozialarbeiter
ihnen erklärt, dass er sich selbst einen Eindruck
verschaffen muss, wenn er den Eltern und dem Gericht
dabei behilflich sein soll, die im Interesse des Kindes
notwendigen Entscheidungen zu treffen.
5.2. Die Arbeit mit dem abgelehnten Elternteil
Abgelehnte Eltern sehen
sich häufig vor zwei Möglichkeiten gestellt:
· sich dem Wunsch
des Kindes zu fügen und sich zurückzuziehen
(was weder im Interesse des Kindes noch im eigenen
liegt)
· oder um den
Erhalt der Beziehung zu kämpfen
(was dann den Konflikt zwischen den Eltern noch verstärkt).
Ihr Angebot, gemeinsam
einen Fachmann aufzusuchen, um die bestehenden Probleme
zu beseitigen, wird meist vom manipulierenden Elternteil
abgelehnt: Dass das Kind nicht zu ihm will, ist sein
Problem. Ich habe damit nichts zu tun. Deshalb fühlen
sich abgelehnte Elternteile häufig ungerecht
behandelt und hilflos. Meist haben sie große
Angst, das Kind zu verlieren und sind unsicher, wie
sie sich verhalten sollen. Eltern, die glauben, es
sei besser für ihr Kind, es dem anderen Elternteil
zu überlassen, ziehen sich zurück. Nicht
selten entwickeln sie psychische oder psychosomatische
Krankheiten. Andere wenden sich an das Gericht oder
an die Jugendhilfe, in der Hoffnung, mit deren Hilfe
zu ihrem "Recht" zu kommen. Sie möchten
so schnell wie möglich das ihnen zustehende Umgangsrecht
im üblichen Umfang zugesprochen bekommen. Oft
erwarten sie, dass endlich ein Fachmann dem manipulierenden
Elternteil die Meinung sagt und ihn zur Ordnung ruft.
Nicht selten glauben sie, es würde genügen,
ihnen ausreichend Zeit mit dem Kind zuzusprechen,
um das Problem zu lösen. Meist ist jedoch zunächst
notwendig, die angegriffene Verbundenheit mit dem
Kind zu stärken. Das erfordert Geduld und stellt
Anforderungen an ihre Fähigkeit, die Beziehung
zum Kind durch empathisches Verhalten wieder zu festigen.
Sie müssen lernen, die Abwertungen und Unterstellungen
des Kindes zu ertragen, ohne ärgerlich darüber
zu werden. Mit Ärger zu reagieren, schwächt
die innere Verbundenheit noch mehr und stützt
das negative Bild im Kind. Auch wenn der Ärger
noch so berechtigt ist, müssen sie ihn unter
Kontrolle halten, um diesen Effekt zu vermeiden.
Sie müssen lernen,
dass sich das PA-Syndrom des Kindes nicht dadurch
beseitigen lässt, indem sie den manipulierenden
Elternteil dafür verantwortlich machen. Es ist
wichtig, ruhig und konstruktiv zu bleiben. Das stellt
hohe Anforderungen an ihre Selbstdisziplin, ist aber
nicht unmöglich, wenn sie umfassend über
die Mechanismen aufgeklärt sind, die beim manipulierenden
Elternteil und beim Kind wirken.
Wenn das Kind Botschaften
des anderen Elternteils überbringt: Die Mama
will wissen, wann du endlich den vollen Unterhalt
bezahlst, dann neigen sie häufig dazu, sich zu
verteidigen. Sie fangen an, ihre Sicht der Dinge darzulegen
und zu argumentieren, in der Hoffnung, das Kind von
ihrer Wahrheit überzeugen zu können. Dadurch
wird aber der Loyalitätskonflikt des Kindes verstärkt.
Deshalb müssen sie lernen, das Kind aus dem Konflikt
zu entlassen, anstatt es ebenfalls hineinzuziehen.
Oder sie reagieren so, als ob der andere Elternteil
sie ausgesprochen hätte: Das sieht deiner Mutter/deinem
Vater wieder ähnlich, werden wütend und
machen ihrem Ärger über diese Person Luft,
was das negative Bild im Kind bestätigt. Manchmal
beantworten sie die Aussagen des Kindes, indem sie
den anderen Elternteil dafür verantwortlich machen:
Das stimmt doch gar nicht, was du da sagst. Das hat
dir doch nur die Mama eingeredet. Zum einen kann das
beim Kind dazu führen, dass es sich von ihm (im
zuvor geschilderten Beispiel vom Vater) nicht ernst
genommen fühlt. Zum andern kann es das Kind veranlassen,
den manipulierenden Elternteil (mit dem es sich meist
überidentifiziert) zu verteidigen und dadurch
das Bild, der Vater sei der Angreifer (der Böse),
verstärkt wird.
Abgelehnte Eltern brauchen
Unterstützung, die Situation auszuhalten (anstatt
das Feld zu verlassen) und die notwendige Geduld aufzubringen.
Sie müssen Fertigkeiten entwickeln, die sie in
die Lage versetzen, selbst Veränderungen herbeizuführen,
anstatt vom anderen zu fordern, er solle seine Manipulationen
unterlassen. Sie müssen mit der Situation fertig
werden, dass es in ihrer Lage meist keine sofortige
und manchmal auch gar keine Lösung mehr gibt.
Die einzige Möglichkeit, die ihnen dann noch
bleibt, ist den Loyalitätskonflikt zu lockern,
in dem ihr Kind gefangen ist. Die Kinder erfahren
zu lassen, dass sie liebende, kompetente, zuverlässige
Eltern sind, ist die beste Möglichkeit, die Beziehung
mit dem Kind wieder zu festigen und das verinnerlichte
Bild zu verändern.
5.3. Die Arbeit
mit dem manipulierenden Elternteil
Manipulierende Eltern
brauchen Hilfe dabei, die Bedeutung des anderen Elternteils
für das Kind zu sehen und zu akzeptieren. Sie
sind auf Unterstützung angewiesen, um zu erkennen,
welche Botschaften sie dem Kind vermitteln, welchen
Beitrag sie zum "nein" des Kindes leisten
und müssen lernen, (wieder) Verantwortung für
die zweite Elternbeziehung zu übernehmen.
Aufgabe des Sozialarbeiters
ist es, ihnen dabei zu helfen, die Wirkungen ihres
Verhaltens auf das Kind zu verstehen. Er kann sie
darin anleiten, Situationen zu schaffen, die ein "ja"
des Kindes zum anderen Elternteil erleichtern. Meist
brauchen die Eltern auch Hilfe dabei, das Verhalten
des Kindes: Ich will die Mama heute nicht besuchen,
als Koalitionsangebot zu erkennen und müssen
lernen, sich nicht weiterhin zwischen den anderen
Elternteil und das Kind zu stellen, indem sie sein
Angebot annehmen. Sie müssen lernen, was die
Beziehungspflege des Kindes zum anderen Elternteil
betrifft, sich konsequent zu verhalten anstatt "neutral"
zu sein und wie sie ihrem Kind Vorbild sein können,
ohne sich selbst zu überfordern.
Gardner unterscheidet
auch hier zwischen leichter, mittelschwerer und schwerer
Ausprägung.
Leichte Form:
Der Elternteil registriert, dass die Entfremdung vom
anderen Elternteil für das Kind nicht gut ist.
Dennoch sind manipulative Elemente im Verhalten des
Elternteils zu entdecken. Im Vordergrund des Handelns
steht Angst, manchmal auch ein wenig Rache, vorrangig
ist jedoch das Ziel, die eigene Position im Kampf
ums Kind (oder Sorgerecht) zu stärken.
Mittelschwere
Form: Nachdem die Umgangskontakte nach der
Trennung zunächst einigermaßen funktionierten,
treten plötzlich Störungen auf. Es werden
immer häufiger Argumente und Entschuldigungen
gefunden, warum das Kind den anderen Elternteil nicht
besuchen kann/soll. Unmerklich fallen immer mehr Besuchskontakte
aus und bedrohen die Kontinuität der Beziehung
des Kindes zum anderen Elternteil. Es werden immer
wieder Möglichkeiten gefunden Gerichtsentscheidungen
zu umgehen. Meist werden sie nur unter großem
Druck (Androhung von Sanktionen oder dem Entzug des
Sorgerechts) befolgt. Manchmal ist es Rache, was Eltern
so handeln lässt. Häufig liegt das Motiv
des manipulierenden Elternteils im Bedürfnis
nach ungeteilter Zuneigung des Kindes. Dahinter steht
meist der Wunsch nach Abhängigkeit und Gebraucht
werden. Der eigene Selbstwert ist eng gekoppelt mit
der Bedeutung für das Kind: Es braucht mich.
Häufig war die Eltern-Kind-Beziehung schon während
der Ehe durch ein Exklusivität beanspruchendes
und überbehütendes (overprotection) Verhalten
des manipulierenden Elternteils geprägt. Der
zweiten Elternbeziehung wurde weit weniger Bedeutung
beigemessen und sie unterlag der Kontrolle durch den
manipulierenden Elternteil: Ich weiß besser,
was für das Kind gut ist. Durch die eigenständigen
Kontakte des Kindes zum anderen Elternteil sieht der
manipulierende Elternteil sein Bedürfnis nach
Exklusivität und damit seinen Selbstwert gefährdet.
Es ist deshalb nicht Liebe zum Kind, was Eltern so
handeln lässt - auch wenn sie das immer wieder
betonen - sondern eigene Bedürftigkeit.
Schwere Form:
Solche Eltern versuchen alles, um die Kontakte
zwischen Kind und anderem Elternteil zu verhindern.
Nicht selten ziehen sie mit dem Kind aus, ohne dem
anderen Elternteil mitzuteilen, wo sich die Kinder
befinden. Ihre Haltung ist geprägt von Panik,
das Kind an den anderen Elternteil zu verlieren. Sie
sind überzeugt davon, dass der Kontakt mit dem
abgelehnten Elternteil dem Kind schadet. Sie lassen
sich weder durch Logik noch durch Konfrontation mit
der Realität von ihrer Haltung abbringen. Selbst
Gerichtsurteile oder Gutachten, die bestätigen,
dass der andere Elternteil nicht dieser schlechte
Mensch ist, ändern an ihrer Überzeugung
nichts und auch nicht an ihren Manövern.
Der manipulierende
Elternteil kann sich seines Verhaltens bewusst, tendenziell
bewusst oder völlig unbewusst sein. Gardner beschreibt
das Bewusstsein als fließendes Kontinuum mit
der Tendenz, sich mehr und mehr in Richtung unbewusster
Automatismus zu bewegen. Während bei milder und
mittelschwerer Ausprägung gute Aussichten bestehen,
Veränderungen im Interesse des Kindes durch die
Arbeit mit beiden Eltern herbeizuführen, besteht
diese Chance bei der schweren Form nicht.
Manipulierende Eltern
der dritten Kategorie verfügen über wenig
Kapazität zur Selbstreflexion, sie sind unfähig
ihre eigenen Einschränkungen zu erkennen, oder
zu realisieren, in welcher Weise sie zum Problem beitragen.
Ihre Motivation zur eigenen Veränderung ist minimal.
Die einzige Chance, dem Kind Einschränkungen
in seiner Persönlichkeitsentwicklung zu ersparen,
besteht dann darin, das Kind in den Haushalt des abgelehnten
Elternteils wechseln zu lassen. Dazu sind die aus
dem Wechsel des Kindes in den Haushalt des anderen
Elternteils resultierenden möglichen kurzfristigen
Belastungen in Beziehung zu setzen mit den langfristigen
Folgen, die daraus resultieren, dass das Kind die
zweite Elternbeziehung nicht unbeschwert leben kann
oder sogar ganz verliert.
Einen Wechsel von einem
Elternteil zum anderen können Kinder in der Regel
verkraften. Dem manipulierenden Verhalten eines Elternteils
ausgesetzt zu bleiben, beeinträchtigt ihre Lebensqualität
erheblich und das lebenslang. Die Erfahrung zeigt,
dass in den meisten Fällen nach einer Phase der
kurzfristig erhöhten Belastung für alle
Familienmitglieder schnell wieder der Alltag einkehrt
und sich die Beziehungen zu beiden Eltern normalisieren.
5.4. Rechtzeitiges
Intervenieren ist der effektivste Schutz des Kindes
Die Zerstörung
der zweiten Elternbeziehung und die Veränderung
des Bildes im Kind ist ein prozesshaftes Geschehen.
Ist die Endstufe der Manipulation erreicht (vergleiche
schwere Form unter Punkt 5.1), ist das Kind überzeugt,
dass es besser ist, ausschließlich mit dem manipulierenden
Elternteil zusammen zu sein und fürchtet sich
vor einem Zusammenleben mit dem anderen Elternteil.
Es glaubt, der andere Elternteil sei sein Feind, jemand
der es nicht liebt und unfähig ist, es zu versorgen
und zu beschützen. Ein Wechsel in den Haushalt
des abgelehnten Elternteils fühlt sich für
das Kind an, als müsste es im feindlichen Lager
leben.
Zur Strategie von manipulierenden
Eltern gehört es, juristische Verfahren in die
Länge zu ziehen, um genügend Zeit zu haben,
das Kind auf ihre Seite zu bringen. Denn je länger
das Kind dem manipulativen Verhalten ausgesetzt ist,
desto effektiver wird die Veränderung des Bildes
vom anderen Elternteil im Kind und je sicherer kann
der manipulierende Elternteil sein, dass das Kind
das gewünschte Verhalten zeigt. Aber je länger
die notwendigen Interventionen hinausgezögert
werden, desto schwieriger wird es, das Syndrom noch
effektiv zu stoppen. Daher ist es wichtig, PAS frühzeitig
zu erkennen und rechtzeitig zu intervenieren. Dem
Sozialarbeiter kommt dabei eine entscheidende Rolle
zu. Er ist häufig der erste (oder sogar einzige)
pädagogische Fachmann, der mit der Familie in
Kontakt kommt (§ 50 KJHG). Er hat die Möglichkeit,
von sich aus auf die Familie zuzugehen und das Gericht
auf die erforderlichen Maßnahmen hinzuweisen,
wenn die Eltern auf freiwilliger Basis nicht bereit
sind, Voraussetzungen für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung
des Kindes zu schaffen.
5.5. PAS und
die Notwendigkeit von Zwang
Viele Sozialarbeiter,
Gutachter und Richter scheuen sich, Zwangsmaßnahmen
oder den Entzug des Sorgerechts einzufordern bzw.
anzuordnen, wenn Eltern Gerichtsentscheidungen boykottieren
oder nicht bereit oder in der Lage sind, ihr Verhalten
im Interesse des Kindes zu verändern.
Argumentiert wird damit,
Zwang gegen den manipulierenden Elternteil verstärke
die Angst des Kindes, diesen Elternteil zu verlieren.
Das lässt aber übersehen, in welchem Dilemma
das Kind steht. Dessen Verleugnen seiner Liebe zum
anderen Elternteil geschieht nicht freiwillig, sondern
ist aufgezwungen. Das Kind verzichtet darauf, seine
Bedürfnisse und Wünsche hinsichtlich des
anderen Elternteils zu äußern, weil es
sich sonst Konflikten mit dem manipulierenden Elternteil
aussetzt, was die eigene Beziehung zu dieser Bezugsperson
belastet (oder aus Sicht des Kindes sogar gefährdet).
Das Verhalten des Kindes dient deshalb in erster Linie
der Konfliktvermeidung mit diesem Elternteil. Das
Kind macht einen fatalen Lernprozess durch: Es muss
die eigenen Bedürfnisse unterdrücken, um
die Beziehung zum manipulierenden Elternteil zu sichern.
Das Verhalten des Kindes richtet sich in erster Linie
an den Bedürfnissen des manipulierenden Elternteils
aus: Es reduziert dessen Ängste, das Kind zu
verlieren. Dieser Prozess geht aber zu Lasten des
Kindes, behindert dessen Autonomieentwicklung und
die andere Eltern-Kind-Beziehung. Interventionen müssen
deshalb der Tatsache Rechnung tragen: Das ablehnende
Verhalten des Kindes ist Ausdruck eines elterlichen
Defizits.
Oder es wird argumentiert,
ein Wechsel des Kindes zum anderen Elternteil berge
die Gefahr, dass sich anschließend der manipulierende
Elternteil vom Kind zurückziehe und auf diese
Weise für das Kind wiederum nicht verhindert
werden könne, dass es einen Elternteil verliere.
Auch bei dieser Sichtweise wird das elterliche Defizit
des manipulierenden Elternteils nicht in Rechnung
gestellt. Zum anderen wird übersehen, dass der
Wechsel des Kindes in den Haushalt des abgelehnten
Elternteils nicht zwangsläufig dazu führt,
dass der manipulierende Elternteil sich vom Kind zurückzieht.
Zum Dritten wird dem Umstand nicht Genüge getan,
dass es für das Kind einen Unterschied macht,
ob es mit dem Elternteil aufwächst, der seine
Freiheit, den anderen Elternteil zu lieben, beeinträchtigt,
oder mit dem, der bereit ist, seine Bedürfnisse
hinsichtlich des anderen Elternteils zu stützen
und zu fördern, auch (oder gerade) dann, wenn
die Gefahr besteht, dass der Kontakt zwischen Elternteil
und Kind reißt. Dieser Unterschied besteht darin,
dass das Handeln des abgelehnten Elternteils in Einklang
steht mit den kindlichen Bedürfnissen. Er ist
in der Lage, das Kind darin zu unterstützen,
den Kontakt zum manipulierenden Elternteil zu suchen
und ihm bei der Bewältigung der Situation zu
helfen, einen Elternteil zu haben, der sich nicht
kümmert.
Beide Argumentationsweisen
lassen aber auch außer Acht, dass manipulierende
Eltern unter dem Eindruck eines bevorstehenden Sorgerechtsentzugs
häufig doch noch zu einer Änderung ihres
Verhaltens oder zur Inanspruchnahme von Beratungsangeboten
bereit sind. Figdor führt in seinem beachtenswerten
Aufsatz Über die Befindlichkeit von Kindern nach
Trennung und Scheidung (11)
zum Problem rechtlicher Zwangsmaßnahmen aus
"(...) Ein großer Teil der Eltern, die
von sich aus nicht bereit sind, professionelle Hilfe
in Anspruch zu nehmen, sind keineswegs strikt gegen
solche Hilfeangebote, sondern haben dazu - wie übrigens
auch die freiwilligen Patienten - eine ambivalente
Einstellung. Nur überwiegen im Gegensatz zu den
"freiwilligen" Klienten die gegen die Beratung
gerichteten Motive". An anderer Stelle (12)
ist von Figdor zu lesen "(...) Äußere
Einflüsse, wie z.B. das öffentliche Bewusstsein,
gesetzliche Regelungen des Sorgerechts, familiengerichtliche
Sprüche aber auch Strafandrohungen üben
nämlich nicht bloß einen mehr oder minder
großen Anpassungsdruck auf das Individuum aus,
dem es sich letztlich entzieht, weil ihm das Verlangte
widerstrebt; solche Einflüsse wirken auch direkt
auf das Stärkeverhältnis der widerstrebenden
Handlungsmotive." (Ich will, dass es meinem Kind
gut geht - ich will mich nicht belasten; Einfügung
der Verf.)
Richtig ist, dass weder
Jugendamt noch Gericht Eltern zwingen können,
ihre Einstellung bezüglich der Bedeutung des
anderen Elternteils für das Kind zu verändern
und die manipulierenden Handlungen zu unterlassen.
Es können aber Rahmenbedingungen geschaffen werden,
die Veränderungen begünstigen: sie einzufordern,
anstatt sich mit der Weigerung abzufinden.
5.6. PAS und
Sorgerecht
Manipulierende Eltern
streben in der Regel das alleinige Sorgerecht an.
Sie wollen künftig alleine über die Belange
des Kindes bestimmen können. Es fehlt die Bereitschaft,
weiterhin Verantwortung dafür zu übernehmen,
dass das Kind zwei gute Elternbeziehungen hat. Es
wird als gutes Recht angesehen (oder es bestehen zumindest
keine Bedenken), den anderen aus der Elternverantwortung
auszugrenzen. Seine Beteiligung an Elternaufgaben
ist unerwünscht. Ziel ist es, sich mit Hilfe
der Sorgerechtsentscheidung eine Vormachtstellung
zu verschaffen, um den anderen aus seiner Elternverantwortung
ausgrenzen zu können: Alles was das Kind betrifft,
ist allein meine Sache, und geht dich nichts an. Deshalb
brauche ich dich auch nicht zu informieren oder dich
in Entscheidungen einzubeziehen. Es besteht keinerlei
Unrechtsbewusstsein dafür, was dem Kind und dem
anderen Elternteil genommen wird. Die Ausgrenzung
des anderen Elternteils wird meist damit begründet,
dass man sich nicht einigen könne. Worüber
sich die Eltern nicht verständigen können
und was genau die Fortsetzung der gemeinsamen Elternschaft
unmöglich macht, bleibt jedoch meist ungeklärt.
Beratung und Mediation werden als aussichtslos abgelehnt,
obwohl keine entsprechenden Versuche unternommen wurden.
Auch die Angebote des abgelehnten Elternteils, einen
differenzierten Elternplan aufzustellen, indem eigene
Verantwortungsbereiche für jeden Elternteil festgelegt
und Absprachen darüber getroffen werden, was
die Rücksprache mit dem anderen Elternteil erfordert,
werden abgelehnt. Die einzige Lösung, die akzeptiert
wird, ist die Ausgrenzung des anderen Elternteils
aus der Elternverantwortung.
Die Erfahrung zeigt:
wird in Familien mit PAS das bestehende Muster nicht
unterbrochen, verstärkt sich das ausgrenzende
Verhalten und erfährt seine Fortsetzung auf der
Ebene der Besuchskontakte: dem erfolgreich verlaufenden
Versuch, den abgelehnten Elternteil aus der Elternverantwortung
auszugrenzen, anstatt ihn zu integrieren, folgt dann
der Versuch, ihn aus dem Leben des Kindes zu eliminieren.
Die Tatsache, dass manipulierende Eltern nicht bereit
oder in der Lage sind, Verantwortung dafür zu
übernehmen, dass das Kind über zwei gute
Elternbeziehung verfügt, macht sie als Inhaber
der alleinigen elterlichen Sorge ungeeignet. Denn
es ist die Aufrechterhaltung der zweiten Elternbeziehung,
die Einschränkungen in der Persönlichkeitsentwicklung
des Kindes vermeidet. Daher muss bei der Sorgerechtsentscheidung
der Beziehungstoleranz als Kriterium dafür, welcher
Elternteil am ehesten in der Lage ist, das Kindeswohl
zu schützen, entsprechendes Gewicht beigemessen
werden. (13)
Es ist die Aufgabe
des Sozialarbeiters, das Gericht darüber zu informieren,
wer durch die Verweigerung der Kooperation mit dem
anderen Elternteil und die mangelnde Unterstützung
(oder Bekämpfung) der zweiten Elternbeziehung
die Kontakte des Kindes zu seinem Vater/zu seiner
Mutter behindert, gefährdet oder verhindert.
Denn die Weichen für den Verlust des zweiten
Elternteils werden früh gestellt. Untersuchungsergebnis
ist, dass die meisten Kinder den Kontakt zum anderen
Elternteil innerhalb eines Jahres verlieren. In allen
Familien, in denen es zum Kontaktabbruch kam, war
der abgelehnte Elternteil aus der Elternverantwortung
ausgegrenzt und wurde von den Erwachsenen als nicht
mehr zur Familie gehörend betrachtet. Kontakte
zwischen den Eltern fanden nicht statt oder wurden
von einem Elternteil abgelehnt. Dagegen behielten
in den Familien, in denen die Eltern in Verbindung
blieben und die notwendigen Informationen austauschten,
alle Kinder Kontakt zu beiden Eltern.
(14)
Manipulierende Eltern
der Kategorie 1 (und häufig auch der Kategorie
2) sind angesichts der drohenden Konsequenz, das Sorgerecht
für ihr Kind zu verlieren, meist bereit, doch
noch mit dem anderen Elternteil zusammenzuarbeiten
oder entsprechende Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen.
Eltern der Kategorie 3 lassen solche Drohungen allerdings
eher unbeeindruckt, was den Wechsel des Kindes in
den Haushalt des anderen Elternteils notwendig macht.
Zum Zeitpunkt der juristischen Scheidung kann ein
solcher Wechsel meist noch problemlos erfolgen, weil
die innere Verbundenheit zwischen Kind und zweitem
Elternteil noch nicht wesentlich beeinträchtigt
ist. Deshalb sollten Sozialarbeiter die Kindschaftsrechtsreform
zum Anlass nehmen, im Interesse des Kindes Kontakt
zu allen Scheidungsfamilien aufzunehmen. (15)
Sie sollten die Möglichkeit nutzen,
· die Eltern über
die Risiken und Gefahren bei der Gestaltung der "Nachscheidungsfamilie"
zu informieren;
· die Eltern umfassend
zu beraten, wie sie den Interessen aller Familienmitglieder
gerecht werden können;
· rechtzeitig
zum Wohle des Kindes zu intervenieren.
6. Die (Ohn)Macht
der Jugendhilfe
PAS ist ein Beispiel
dafür, wie sich die Kooperation von Jugendhilfe
und Gericht zum Vorteil für das Kind auswirken
kann. Die Appelle des Gerichts allein, die Manipulation
des Kindes zu unterlassen, bewirken kaum etwas. Die
Appelle des Sozialarbeiters, Hilfe in Anspruch zu
nehmen, verlaufen ebenso im Sand, weil manipulierende
Eltern unkooperativ sind, wenn es um die Lösung
des Problems geht. Ohne Zwang oder Druck von außen
sind Versuche, Veränderungen zum Wohle des Kindes
herbeizuführen, meist vergeblich. Der manipulierende
Elternteil bricht freiwillige Kontakte zu Fachleuten
immer dann ab, wenn er mit seinen Anteilen am Geschehen
konfrontiert und sein Beitrag zur Lösung eingefordert
wird. Manipulierende Eltern sehen die Notwendigkeit
zur eigenen Verhaltensänderung nicht und dementsprechend
auch keinen eigenen Beratungsbedarf. - Deshalb lehnen
sie häufig Gespräche im Rahmen der §§
17 oder 18 (4) KJHG ab. Unter dem Eindruck eines drohenden
oder eingeleiteten Sorgerechts- oder Umgangsrechtsverfahren
sind sie meist zu Gesprächen bereit, weil es
aus ihrer Sicht darum geht, den verfahrensbeteiligten
Jugendamtsmitarbeiter für ihr Ziel zu gewinnen.
(16) Der Sozialarbeiter kann in den meisten
Fällen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht nach
§ 50 KJHG mit den Eltern das Problem analysieren,
die notwendigen Einsichten vermitteln und Lösungen
erarbeiten. Sind Eltern nicht bereit oder in der Lage,
die für das Kindeswohl notwendigen Voraussetzungen
zu schaffen, muss der Sozialarbeiter das Gericht davon
in Kenntnis setzen,
-
was zur Umsetzung
der Kindesinteressen notwendig ist;
- was derzeit einer Problemlösung entgegensteht;
- welcher Beitrag der Eltern dazu erforderlich
ist
und auf geeignete Hilfen
hinweisen: Einsatz einer Familienhelferin oder eines
Umgangspflegers, Übertragung des Sorgerechts
auf einen Pfleger, Anordnung einer Familientherapie
(17), Einsatz von Zwangsmitteln,
Abänderung der Sorgerechtsentscheidung.
Äußerungen
anderer Fachleute (z.B. Erzieherinnen, Therapeuten,
Gutachter) sind vom Sozialarbeiter dahingehend zu
prüfen, ob sie die Dysfunktionalität von
PAS-Familien ausreichend berücksichtigen und
sind für das Gericht entsprechend zu kommentieren
und mit Blick auf die Wahrung der Kindesinteressen
zu bewerten. (18)
Entscheidungen des
Gerichts, die dem Interesse des Kindes nicht dienen
(z.B. Umgangsaussetzung anstatt der notwendigen Umgangsanordnung
oder Umgangsbeschlüsse, die dem Zeitempfinden
des Kindes nicht Rechnung tragen, Sorgerechtsentscheidungen,
die den Schutz der zweiten Elternbeziehung nicht gewährleisten),
muss der Sozialarbeiter anfechten. Viele Sozialarbeiter
scheinen aber nicht zu wissen, dass sie gemäß
§ 57 (1) Nr. 9 Gesetz über die Angelegenheiten
der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) ein Beschwerderecht
gegen jede richterliche Entscheidung haben, die ihre
Empfehlungen nicht entsprechend berücksichtigt.
Es ist der direkte
Draht zum Gericht, seine Kooperation mit dem Richter,
seine Möglichkeiten als Verfahrensbeteiligter
geeignete Hilfen anzuregen und Entscheidungen anzufechten,
die der Problemlösung nicht dienen, was dem Sozialarbeiter
die Chance verschafft, Veränderungen im Interesse
des Kindes zu bewirken, wo andere Fachleute scheitern.
Die Möglichkeit,
den Eltern und dem Gericht zu verdeutlichen, was zur
Umsetzung der Kindesinteressen notwendig ist und entsprechende
Empfehlungen (einschließlich der notwendigen
Zwangsmaßnahmen) auszusprechen, darin liegt
die Macht, die der Sozialarbeiter konstruktiv im Sinne
des Kindeswohls nutzen kann. Dabei ist nicht der Sozialarbeiter
selbst mächtig, sondern es ist die Zusammenarbeit
mit dem Richter, die ihm diese Macht verleiht. Sozialarbeiter
und Richter müssen bereit sein, diese zum Schutz
des Kindes einzusetzen. Für Jugendhilfe und Gericht
gilt: Die eine Institution ist ohne die andere ohnmächtig.
Voraussetzung für ein konstruktives Zusammenwirken
ist, dass beide davon ausgehen, dass manipulierende
Eltern als Inhaber der alleinigen elterlichen Sorge
ungeeignet sind.
Fußnoten:
(1) Richard A. Gardner:
The Parental Alienation Syndrome, Creative Therapeutics,
Cresskill, New Jersey 1992.
Garrity an Baris: Caught in the Middle, Lexington
Books, Macmillan Inc., New York 1994
Klenner: Rituale der Umgangsverweigerung bei getrennt
lebenden oder geschiedenen Eltern, FamRZ 12/95, 1530
(1535)
Kodjoe und Koeppel: The Parental Alienation Syndrome
(PAS), DAVorm. 1/98 9 (26) (dort ist u.a. auch ein
Hinweis auf weitere amerikanische Literatur zu finden)
(2) Nachfolgend wird
dieser Elternteil manipulierender Elternteil genannt,
wobei der Begriff "manipulieren" im Sinne
von "unmerkliche, aber gezielte Beeinflussung"
verwendet wird.
(3) Dieser Elternteil
wird künftig als abgelehnter Elternteil bezeichnet.
(4) Auf die ausführliche
Beschreibung der Psychodynamik beim Erwachsenen wurde
verzichtet, weil es den Rahmen dieses Artikels sprengen
würde. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen
bei Kodjoe und Koep-pel verwiesen, siehe Fn. 1.
(5) Zur Psychodynamik
beim Kind vergleiche Fn. 4.
(6) Kodjoe und Koeppel
(Fn. 1), Spalte 15.
(7) Gemeint sind selbstverständlich
auch alle Sozialarbeiterinnen. Die maskuline Form
wurde lediglich der besseren Lesbarkeit wegen gewählt.
(8) Einer Ausweitung
der Kontakte, der beide Eltern zustimmen, steht eine
rechtskräftige Entscheidung regelmäßig
nicht entgegen.
(9) Sind Eltern überzeugt,
dass eine Gerichtsentscheidung nicht mehr im Interesse
ihres Kindes liegt, können sie beim Gericht eine
Abänderung beantragen. Aber auch dann haben sich
die Eltern noch solange an die Entscheidung zu halten,
bis über den Abänderungsantrag entschieden
ist.
(10) Um die Kontakte
zwischen Kind und abgelehntem Elternteil so natürlich
wie möglich gestalten zu können, sollten
sie in dessen häuslicher Umgebung stattfinden.
(11) Helmuth Figdor:
Über die Befindlichkeit von Kindern nach Trennung
und Scheidung im Rahmen unterschiedlicher Sorgerechtsmodelle,
in: Ein Kind hat das Recht auf beide Eltern, Brauns-Hermann
u.a., Luchterhand 1997, Seite 174 (196), hier Seite
192.
(12) Figdor (siehe oben),
Seite 190.
(13) Fischer, Kindschaftsrechtsreform
- Bemerkungen zum Kindeswohl aus sozialarbeiterischer
Sicht, Zeitschrift für Jugendrecht (ZfJ) 1997,
235 (249) und 343 (344).
(14) Napp-Peters: Familien
nach der Scheidung, Kunstmann 1995.
(15) Folgt man Dickmeis,
dann bleibt es auch künftig in allen Scheidungsfällen
bei der Anhörung des Jugendamts nach § 49
FGG, vgl. Dickmeis, Das neue Kindschaftsrecht und
seine Bedeutung für die sozialen Dienste, Zeitschrift
für Jugendrecht, 1998 S. 193 (202).
(16) Lehnt der manipulierende
Elternteil die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt im
Rahmen von § 50 KJHG ab, dann stellt die gerichtliche
Anordnung eines Gutachtens eine Möglichkeit dar,
doch noch Zugang zum gesamten Familiensystem zu bekommen.
Vergleiche: Jopt, Jugendschutz und Trennungsberatung,
Zeitschrift für Jugendrecht 7/8/98, Seite 286
(297).
(17) Hierzu Kodjoe und
Koeppel (Fn.1), S. 20: "Nach bisherigen Erfahrungen
beschränken sich die Therapiemöglichkeiten
von PAS-Familien auf Familientherapie. Diese kann
erfolgreich sein, vorausgesetzt alle Familienmitglieder
nehmen teil. (...) Als erste Wahl erscheint bei Verdacht
auf PAS die Aussetzung des Verfahrens mit der Aufforderung
zur Familientherapie."
(18) Fachleute, die mit
dem PA-Syndrom nicht vertraut sind, laufen Gefahr,
Schlussfolgerungen zu ziehen, die nicht im Interesse
des Kindes liegen.
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