| Bürgerliche Fundamentalrechte
dem Staate gegenüber. In Deutschland verfassungsmäßig gewährleistet
und in Abschnitt I des Grundgesetzes enthalten. Insbesondere werden dort die Menschenwürde,
die freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit und die Freiheit der Person garantiert. |