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Grundrechte
Bürgerliche Fundamentalrechte dem Staate gegenüber. In Deutschland verfassungsmäßig gewährleistet und in Abschnitt I des Grundgesetzes enthalten. Insbesondere werden dort die Menschenwürde, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und die Freiheit der Person garantiert.
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