| Die freiwillige Gerichtsbarkeit
ist ein staatlich geregeltes Verfahren für bestimmte Angelegenheiten. Die
wesentlichen Verfahrensvorschriften sind in dem Gesetz über die Angelegenheiten
der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) geregelt. Im Gegensatz zum Zivilprozess
gibt es keine Parteien sondern Beteiligte. Es herrscht weitgehend Amtsbetrieb.
Die Verhandlungen sind nicht öffentlich. Dem Gericht ist freigestellt, ob
es mündlich verhandelt. |