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FGG
Abkürzung für freiwillige Gerichtsbarkeit. Die freiwillige Gerichtsbarkeit ist ein staatlich geregeltes Verfahren für bestimmte Angelegenheiten. Die wesentlichen Verfahrensvorschriften sind in dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) geregelt. Im Gegensatz zum Zivilprozess gibt es keine Parteien sondern Beteiligte. Es herrscht weitgehend Amtsbetrieb. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich. Dem Gericht ist freigestellt, ob es mündlich verhandelt.
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