| Abkürzung
für freiwillige Gerichtsbarkeit. Die freiwillige Gerichtsbarkeit ist ein
staatlich geregeltes Verfahren für bestimmte Angelegenheiten. Die wesentlichen
Verfahrensvorschriften sind in dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit (FGG) geregelt. Im Gegensatz zum Zivilprozess gibt es keine Parteien
sondern Beteiligte. Es herrscht weitgehend Amtsbetrieb. Die Verhandlungen sind
nicht öffentlich. Dem Gericht ist freigestellt, ob es mündlich verhandelt. |