| Fachanwalt für
Familienrecht darf sich der Anwalt/die Anwältin nennen, der eine besondere
Spezialisierung im Familienrecht besitzt. Die Fachanwaltsbezeichnung wird von
der Rechtsanwaltskammer nach objektiven Leistungskriterien verliehen. Sie darf
erst nach einem Nachweis von drei Berufsjahren und Auflistung von mindestens 100
bearbeiteten familienrechtlichen Mandaten verliehen werden. Zudem muß sich
ein Fachanwalt regelmäßig Fortbildungsmaßnahmen unterziehen und
dies ebenfalls nachweisen. |