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Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Familienrecht darf sich der Anwalt/die Anwältin nennen, der eine besondere Spezialisierung im Familienrecht besitzt. Die Fachanwaltsbezeichnung wird von der Rechtsanwaltskammer nach objektiven Leistungskriterien verliehen. Sie darf erst nach einem Nachweis von drei Berufsjahren und Auflistung von mindestens 100 bearbeiteten familienrechtlichen Mandaten verliehen werden. Zudem muß sich ein Fachanwalt regelmäßig Fortbildungsmaßnahmen unterziehen und dies ebenfalls nachweisen.
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