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Elternschiedsrichter
Die Aufgabe eines Elternschiedsrichter oder Familienkoordinators besteht darin, bei Uneinigkeit der Eltern regulierend tätig zu werden, so dass notwendige Entscheidungen für die Kinder getroffen werden können. Der Elternschiedsrichter wird vom Familiengericht berufen und kann auch nur vom Familiengericht abberufen werden. Die Entscheidungen des Elternschiedsrichters sind rechtlich bindend und können nur beim Familiengericht angefochten werden. Der Umgangspfleger ist ein solcher Elternschiedsrichter, mit dem begrenzten Aufgabenkreis zum Umgang.
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