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Ehezeit
Ehezeit ist die Zeit vom Beginn des Monats der Eheschließung bis zum Ende des Monats, der dem Eintritt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags vorausgeht. Das "Trennungsjahr" gehört also bis zum Beginn des Scheidungsverfahrens durch Zustellung des Scheidungsantrages beim Antragsgegner zur Ehezeit.
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