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Ehezeit ist die Zeit vom Beginn
des Monats der Eheschließung bis zum Ende des Monats, der dem Eintritt der
Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags vorausgeht. Das "Trennungsjahr"
gehört also bis zum Beginn des Scheidungsverfahrens durch Zustellung des
Scheidungsantrages beim Antragsgegner zur Ehezeit. |