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Ehevertrag
Ehevertrag bedeutet grundsätzlich die Regelung güterrechtlicher Verhältnisse durch Vertrag. Da im Güterrecht Vertragsfreiheit herrscht, können die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Ehevertrag regeln. Ein Ehevertrag kann vor, zu Beginn oder während der Ehe geschlossen werden und ist formgebunden, d. h. zur Wirksamkeit bedarf es der notariellen Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile. Ein Ehevertrag wird benötigt, wenn eine Abweichung zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart werden soll. Ein Ehevertrag könnte insbesondere bei selbständiger Tätigkeit oder vermögenden Ehepartnern von Vorteil sein.
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