| Ehevertrag bedeutet grundsätzlich
die Regelung güterrechtlicher Verhältnisse durch Vertrag. Da im Güterrecht
Vertragsfreiheit herrscht, können die Ehegatten ihre güterrechtlichen
Verhältnisse durch Ehevertrag regeln. Ein Ehevertrag kann vor, zu Beginn
oder während der Ehe geschlossen werden und ist formgebunden, d. h. zur Wirksamkeit
bedarf es der notariellen Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile.
Ein Ehevertrag wird benötigt, wenn eine Abweichung zum gesetzlichen Güterstand
der Zugewinngemeinschaft vereinbart werden soll. Ein Ehevertrag könnte insbesondere
bei selbständiger Tätigkeit oder vermögenden Ehepartnern von Vorteil
sein. |