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Ehename
Ehename ist der von den Ehegatten gemeinsam geführte Familienname, § 1355 Abs. 1 S. 1 BGB. Der verwitwete Ehegatte behält den Ehenamen (§ 1355 Abs. 5 S. 1 BGB). Die Eheleute sind zur Führung eines gemeinsamen Ehenamens nicht verpflichtet. Wenn sie keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmen, dann führen sie den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung, d. h., jeder behält den Namen, den er vorher auch geführt hatte (§ 1355 Abs. 1 S. 2 BGB).
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