Lexikon
.
.
Hauptseiten
:
Home
Lexikon
Special
Themen
eMail
Mitgliederbereich
.
Ehefähigkeitszeugnis
Ein Ehefähigkeitszeugnis muß von demjenigen Ehegatten gem. § 1309 BGB erbracht werden, der hinsichtlich der Voraussetzungen der Eheschließung ausländischem Recht unterliegt.
zurück