| Doppelehe ist in unserem
Kulturkreis verboten. Heiraten kann man nur dann, wenn beide Eheschließenden
nicht verheiratet sind. Wird dennoch die Ehe geschlossen, so ist diese aufhebbar.
Antragsberechtigt sind jeder Ehegatte, der weitere Partner, der mit einem der
Eheschließenden verheiratet ist und die Verwaltungsbehörde. |