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Doppelehe
Doppelehe ist in unserem Kulturkreis verboten. Heiraten kann man nur dann, wenn beide Eheschließenden nicht verheiratet sind. Wird dennoch die Ehe geschlossen, so ist diese aufhebbar. Antragsberechtigt sind jeder Ehegatte, der weitere Partner, der mit einem der Eheschließenden verheiratet ist und die Verwaltungsbehörde.
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