Der oberste, unabhängige
und selbständige Gerichtshof des Bundes, der aus acht Richtern besteht und
seinen Sitz in Karlsruhe hat. Hauptaufgaben: Entscheidung über Verfassungsmäßigkeit
von Gesetzen und Parteien, über die Verwirkung von Grundrechten, über
Verfassungsbeschwerden sowie Anklagen gegen den Bundespräsidenten seitens
des Bundesrates / -tages.