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Berufung ist ein Rechtsmittel
gegen erstinstanzliche Urteile (vgl. z.B. § 511 ZPO, § 124 VwGO). Die
Berufung ist zulässig, wenn die Rechtszugvoraussetzungen vorliegen (u.a.
Statthaftigkeit und Einhaltung der Frist). Die Berufung eröffent eine zweite
Tatsacheninstanz, das heißt, das Berufungsgericht prüft das erstinstanzliche
Uerteil in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. |