| Beistandschaftsgesetz
, in Kraft getreten am 01.07.1998. Durch dieses Gesetz ist die gesetzliche Amtspflegschaft
für nichteheliche Kinder abgeschafft worden. Statt dessen gibt es nunmehr
eine freiwillige Beistandschaft des Jugendamtes für Vaterschaftsfeststellung
und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. |