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Beistandschaftsgesetz
Beistandschaftsgesetz , in Kraft getreten am 01.07.1998. Durch dieses Gesetz ist die gesetzliche Amtspflegschaft für nichteheliche Kinder abgeschafft worden. Statt dessen gibt es nunmehr eine freiwillige Beistandschaft des Jugendamtes für Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
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