Lexikon
 
..Hauptseiten
:
Home
Lexikon
Special
Themen
eMail
Mitgliederbereich
.
Beistandschaft
Beistandschaft kommt nur bei Alleinsorge in Betracht und auch nur auf Antrag des alleinsorgeberechtigten Elternteils. Beistand wird das Jugendamt, das diese Funktion ab Zugang des Antrages beim Jugendamt ausübt und dadurch in seinem Aufgabenkreis, Unterhalt/Vaterschaft, gesetzlicher Vertreter des Kindes wird. Eine Einschränkung der elterlichen Sorge tritt dadurch nicht ein. Sobald der Antragsteller schriftlich ein Ende der Beistandschaft beantragt, endet diese. Ebenso mit dem Verlust der Alleinsorge des Antragstellers oder mit Aufgabenerfüllung.
zurück