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Beamtenversorgung
Beamtenversorgung ist das Ruhegehalt eines Beamten, Richters oder Berufssoldaten, das sich im Regelfall berechnet: Ruhegehalt = ruhegehaltsfähige Dienstbezüge x Ruhegehaltssatz. In den Dienstbezügen sind das Grundgehalt, Stellen- und Amtszulagen, der Ortszuschlag und evtl. der Kindererziehungszuschlag einzubeziehen. Der Ruhegehaltssatz ist abhängig von der Dauer der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit und steigt bis zu einem Dienstalter von 40 Jahren bis auf max. 75 % und bleibt dann gleich.
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