| Beamtenversorgung
ist das Ruhegehalt eines Beamten, Richters oder Berufssoldaten, das sich im Regelfall
berechnet: Ruhegehalt = ruhegehaltsfähige Dienstbezüge x Ruhegehaltssatz.
In den Dienstbezügen sind das Grundgehalt, Stellen- und Amtszulagen, der
Ortszuschlag und evtl. der Kindererziehungszuschlag einzubeziehen. Der Ruhegehaltssatz
ist abhängig von der Dauer der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit und steigt
bis zu einem Dienstalter von 40 Jahren bis auf max. 75 % und bleibt dann gleich. |