| Anwaltszwang bedeutet, dass
sich die Parteien in einem (Anwalts-)Prozess durch einen beim Prozessgericht zugelassenen
Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. In Familiensachen herrscht Anwaltszwang
z. B. für die Ehegatten in Ehe- und Folgesachen. Zur anwaltlichen Vertretung
ist auch ein beim übergeordneten Landgericht zugelassener Rechtsanwalt berechtigt. |