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Anwaltszwang
Anwaltszwang bedeutet, dass sich die Parteien in einem (Anwalts-)Prozess durch einen beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. In Familiensachen herrscht Anwaltszwang z. B. für die Ehegatten in Ehe- und Folgesachen. Zur anwaltlichen Vertretung ist auch ein beim übergeordneten Landgericht zugelassener Rechtsanwalt berechtigt.
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