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Jugendamt
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Schwierigkeiten in der Kommunikation von Jugendämtern und Familiengerichten mit den streitenden Parteien

Christine Knappert, Jugendamt Bad Salzuflen

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Väter, liebe Mütter, verehrte Kollegen und Kolleginnen. Erlauben Sie mir, dass ich mich zunächst ergänzend vorstelle und einen kurzen Blick auf zehn Jahre Jugendamtspraxis und -entwicklung werfe. Wie bin ich zu dem gekommen, was heute mein Verständnis von Jugendamtspraxis ist. Nach meiner Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik arbeitete ich 13 Jahre lang als Erzieherin in verschiedenen kinderpflegerischen Einrichtungen und Bereichen der Heimerziehung. Während dieser Zeit habe ich mich immer wieder mit Interessen, Bedürfnissen, Sehnsüchten und Ängsten, Wünschen, Wahrheiten und Lebenswelten von Kindern auseinandergesetzt. Ich habe von ihnen gelernt, wie wichtig es ist, ihnen zuzuhören, sich in ihre Situation hineinzuversetzen, um annähernd begreifen, verstehen und erkennen zu können, was sie wirklich brauchen.
Als ich nach meinem Studium der Sozialarbeit 1986 mit der Arbeit im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes begann, war ich sehr unerfahren in diesem Arbeitsbereich. Eines missfiel mir jedoch sehr schnell - und zwar die Mitwirkung in den familiengerichtlichen Verfahren. Mir wurde sehr schnell klar, dass das ein erwachsenenorientiertes Vorgehen war und die Kindorientierung dabei auf der Strecke blieb. Alle arbeiteten unter dem Deckmäntelchen "Kindeswohl" und im Rahmen eines Entscheidungsauftrages des Gerichtes und nicht im Rahmen eines Handlungsauftrages.

Der Perspektivenwechsel weg von der Entscheidungsorientierung und hin zum Handlungsauftrag im Interesse des Kindes führte dazu, dass ich bereits Ende der 80er Jahre alternative außergerichtliche Konfliktlösungsmöglichkeiten mit den Beteiligten entwickelte, die unterstützten, Chancen eröffneten, ressourcenorientiert waren, Elternkompetenz und -autonomie unterstellten.
Dabei habe ich gelernt, wie wichtig und notwendig es ist, zu erkennen, dass es so viele Wahrheiten wie Menschen gibt, wie wichtig es ist, meinem Gegenüber zuzuhören, zuzuhören mit den Augen, mit den Ohren, mit dem Herzen und ihm meine ungeteilte Aufmerksamkeit zu schenken. Ich habe begriffen, dass wir alle innerhalb unserer eingegrenzten Sichtweise, unserer Möglichkeiten und Überzeugungen unser Bestes tun.

Mein Eindruck hier und heute ist, dass sich die meisten von Ihnen nicht verstanden fühlen und möglicherweise viele von Ihnen niemals angehört wurden.
Wir haben längst erfahren: "Gesagt ist nicht gehört, gehört ist nicht verstanden, verstanden ist nicht einverstanden, einverstanden ist noch nicht umgesetzt, umgesetzt ist noch nicht beibehalten".

Meine Damen und Herren, ich unterstelle, dass die meisten hier anwesenden Menschen aufgrund eigener Erfahrungen und Erlebnisse im Umgang mit Jugendämtern, Familien- und Vormundschaftsgerichten, zerstrittenen Eltern bestätigen können, dass es Kommunikationsstörungen gibt, d.h. die Verständigung untereinander ist gestört und diese Störungen führen oft zu Problemen, Konflikten und damit nicht selten zu krankmachenden Zuständen.

Die streitenden Eltern verstehen sich nicht: "Es könnte alles so schön sein, wenn Du nicht immer..."
Die Sozialarbeiter der Jugendämter verstehen die Eltern nicht: "Das ist doch viel zu kompliziert. Da kann man einfach nichts machen."
Die Eltern verstehen die Jugendämter nicht: "Ja, aber, da muss doch das Jugendamt was tun!"
Die Familienrichter verstehen die Sozialarbeiter nicht: "Lassen Sie doch endlich das Herumpsychologisieren sein, Frau K."
Die Sozialarbeiter verstehen die Familienrichter nicht: "Wir sind doch nicht der Erfüllungsgehilfe des Gerichtes!"
Die Eltern verstehen die Familienrichter nicht: "Die wollen doch möglichst schnell ihre Akten vom Tisch haben!"
Schließlich verstehen die Familienrichter die streitenden Parteien auch nicht: "Sie müssen endlich begreifen, dass sie lediglich der Erzeuger dieses Kindes sind."
Oder: "Wenn die Mutter / der Vater nicht will, kann man nichts machen!"
Oder: "Es ist zudem gängige Rechtsprechung, dass ..."
Die Eltern verstehen die Kinder nicht: "Ich habe mich doch immer um Anja gekümmert, und jetzt will sie nichts mehr von mir wissen."
Die Kinder verstehen die Eltern nicht: "Warum müsst ihr immer so streiten?"

Dieses Wirrwarr von mangelndem Verständigung macht deutlich, wie komplex, verknotet und eingefahren diese Art von Verständigung ist und wie stark unser Bedürfnis ist, daran etwas zu verändern. Anwälte und Sachverständige machen das Chaos noch komplett. Möglicherweise sind hier viele Menschen anwesend, die inzwischen genug haben vom wissenschaftlichen Spezialistentum und der übermäßigen Betonung der Vernunft, die das Denken und Handeln in Krisensituationen bestimmen soll. Sie wollen (um es mit C. G. Jungs Worten zu sagen) "eine Wahrheit hören, die nicht enger macht, sondern weiter, die nicht verdunkelt, sondern erleuchtet, die nicht an einem abläuft wie Wasser, sondern ergreifend ins Mark der Knochen dringt."
Sie wollen gehört und verstanden werden, und haben die Hoffnung, hier einen Ausweg aus ihrem Dilemma, aus ihrer Zwangslage zu finden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, viele von Ihnen reisen von Veranstaltung zu Veranstaltung, investieren viel Geld, Zeit und Energie in der Hoffnung, Menschen zu treffen, die Klarheit bringen, verständnisvoll zuhören und Gerechtigkeit schaffen können in den oft jahrelang andauernden Kämpfe zwischen Eltern, Jugendämtern und Gerichten. Und es mag sein, dass es bei vielen von ihnen schon zu spät ist, um sich einen Vortrag anzuhören darüber, wie man sich in so einer Krisensituation auch anders verhalten könnte.
Was mich erschüttert ist, dass alle Beteiligten bei Trennung und Scheidung behaupten, es gäbe nur ein gemeinsames Ziel, nämlich: Kindeswohl zu sichern und zu schützen.

Fachzeitschriften, Bücher, die Boulevardpresse, Funk und Fernsehen, wissenschaftliche Studien, Fachtagungen und Kongresse, Fort-Weiter-Aus-bildungen trainieren, informieren, vermitteln Wissen und neue Erkenntnisse, klären auf, geben Ratschläge und Tipps, kritisieren und stellen in Frage, was Jugendämter, Gerichte, Anwälte, Eltern und Sachverständige alles tun bzw. nicht tun sollten, um Kindeswohl zu sichern.
Trotz alledem gibt es so viel Hilflosigkeit, Verzweiflung, Wut, Resignation, Trauer und vieles mehr bei allen beteiligten Menschen. Dies erschüttert mich.
Es zeigt mir, dass Wissen ohne Zweifel nötig ist (weil: "es ist gefährlich zu wissen, aber es ist noch gefährlicher nicht zu wissen") - nur: es ändert die Menschen nicht!

Wir haben noch nie so viel gewusst über dieses Thema: Trennung und Scheidung und Folgesachen und müssen begreifen, verstehen und einsehen, dass nur die Erfahrung, das Erleben und das Tun den Menschen und sein Bewusstsein ändert und befreit und dass noch mehr Wissen noch mehr Unübersichtlichkeit und noch mehr verworrene Strukturen schaffen kann.
Wir beklagen uns immer wieder, dass bisher noch niemand eine anständige und akzeptable Definition für den Begriff "Kindeswohl" gefunden hat. Herr Willutzki, Präsident des Deutschen Familiengerichtstages, hat sogar angekündigt, demjenigen, dem das gelingt, für den Nobelpreis vorzuschlagen.
Ich bin davon überzeugt, dass jeder Mensch hier im Raum im Grunde seines Herzens weiß, was Kindeswohl meint und dass es auch zur Genüge beschrieben worden ist.
Für mich bedeutet Kindeswohl "dem Kind zu dienen". Es meint u.a.: dem Kind eine würdige Entwicklung zu garantieren, seine Grenzen zu achten und zu respektieren, d.h. ebenso seine Persönlichkeit, seine Grundbedürfnisse nach emotionaler Nähe, bedingungsloser Liebe und Geborgenheit zu erfüllen und ihm Vertrauen und Selbstachtung zu lehren. Das bedeutet auch, mich auf das Kind einzulassen, mitzufühlen, zuhören, von ihm zu lernen und einfach mit ihm zu sein.
Was hindert uns daran, konsequent in diesem Sinne zu handeln?

In unserem Kulturkreis sind Kinder traditionell weniger wert als Erwachsene - sie werden als weniger wichtig und klug angesehen. Kindsein bedeutet für uns fast immer Machtlosigkeit und Bedeutungslosigkeit, weil wir uns als Kind so oft machtlos gefühlt haben. Kinder werden nicht wirklich wertgeschätzt.

Kinder gelten oft als Störenfriede und verursachen Unruhe und Sorgen. Nicht selten schützen sich Erwachsene davor, Wünsche, Interessen, Bedürfnisse, Gefühle von Kindern wirklich wahrzunehmen und die Verantwortung dafür zu tragen. Dieser Schutz mag möglicherweise mit dem vernachlässigten verletzten inneren Kind in uns selbst zu tun haben und dem ewigen Hungern nach Befriedigung und Achtung der elementaren Bedürfnisse.

Ich wiederhole nochmals: von Kindern zu lernen und ihnen zu dienen, ist unsere Aufgabe!
Dazu ist es neben den oben genannten Merkmalen notwendig, sie als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Grenzen zu verstehen. Wir lernen sie besser zu verstehen, wenn wir ihre Sprache sprechen, ihre Ängste, Sehnsüchte, Wünsche, Bedürfnisse und Phantasien kennen und sie wichtig und ernst nehmen.
Für die professionelle Scheidungsbegleitung bedeutet das: sie muss sich immer wieder neu entscheiden. Entweder versucht sie, mehr Entlastung in strittigen Verfahren fürs Kind, oder mehr Entlastung für die Eltern zu schaffen.
Erfahrungsgemäß ist unsere Sichtweise eher erwachsenenorientiert als kindorientiert; ich wies bereits an anderer Stelle darauf hin. Es erfordert sehr viel Mut, Zivilcourage, persönliche wie fachliche Kompetenz in hochstrittigen Verfahren für das Kind Position zu beziehen.
Jeder von uns ist aufgefordert, viel mehr als bisher Tatkraft und Intentionalität im Umgang mit Trennungs- und Scheidungsfamilien zu zeigen.

Für mich ist es erschreckend, mit welch penetranter Ignoranz aller Beteiligten über Jahre hinweg Bedürfnisse, Interessen und Rechte von Kindern missachtet werden, bei allem Verständnis für die oft belastende Situation der Erwachsenen.
Vielleicht ist die Angst zu groß, das Andere zu verlieren, wenn wir uns für das Eine entscheiden. Diese Unsicherheit und Risikoangst (z. B. "ich weiß oft nicht, welche Entscheidung die richtige ist") führt dazu, dass wir immer wieder Erklärungen für die oft unerklärlichen Verhaltensweisen suchen. Solange wir nicht grundlegend unser Bewusstsein und Selbstverständnis ändern und so lange wir uns intensivst und akribisch mit der Frage beschäftigen: "Wie ist zu entscheiden?" anstatt zu fragen: "Was wollen wir tun?" bleiben noch viele von Trennung betroffene Kinder und Eltern "auf der Strecke".

Ich bin froh, dass in den letzten Jahren ein Prozess in Gang gesetzt wurde, der die notwendige Bewusstseinsveränderung bewirken soll. D.h. für die Jugendhilfe z.B. zu erkennen, zu begreifen und zu erfahren, dass sie ihre innere "Landkarte" verändern muss. Weg von der autoritativen Fürsorge, hin zu einer eigenständigen Jugendhilfebehörde, die unterstützt, begleitet, Ressourcen entdeckt und Chancen eröffnet.
Zugegebenermaßen vollzieht sich dieser Prozess recht schleppend. Es wundert mich nicht, denn mindestens vierzig Jahre Eingriffsbewusstsein auf allen Ebenen ist nicht innerhalb von fünf Jahren wegzukriegen. Wenn ich mich von dem "Werkzeug" Eingriff und Fremdbestimmung verabschiede, brauche ich "Ersatzwerkzeug", das ich mir beschaffen muss. Die Frage also, wenn ich das eine nicht mehr tue, was tue ich dann stattdessen? Dieses andere "Handwerkszeug" muss neu erarbeitet werden. Dieser Erneuerungsprozess zieht sich hin. Hinzu kommen strukturelle Probleme in den Jugendämtern und die Vielfalt unterschiedlicher Sichtweisen zwischen Jugendhilfe, beteiligten Eltern und Justiz, die es zu koordinieren gibt.

Beschäftigen wir uns zunächst mit der Sichtweise der Justiz: Die Gerichte haben es in erster Linie mit der Beurteilung von "Tatbeständen" zu tun, die bereits der Vergangenheit angehören. Diese, in der Vergangenheit liegenden abgeschlossenen Sachverhalte gilt es zu erfassen, zu erkennen und gegebenenfalls "zu bestrafen". Es geht dabei um die Klärung von Schuld mit einem subjektiven Konfliktverständnis, d.h. der Richter betrachtet die Situation durch seine persönliche Brille und beurteilt und entscheidet dieses Erleben innerhalb seines ganz individuellen Wertesystems, d.h. seiner persönlichen Landkarte entsprechend. Das bedeutet, dass sein Bild von Familie, sein Verständnis von Gerechtigkeit z.B. aus der Vielfalt subjektiver Erfahrungen entstanden ist.
Die Vorgehensweise ist statisch (d.h.: "auf Ergebnisse von Statistiken berufend", z.B. "es ist zudem gängige Rechtsprechung im Rahmen des Umgangsrechts eines ehelichen Vaters, dass Wochenendbesuche und Übernachtungen im Streitfall frühestens vom Vorschulalter an bzw. ab Schulreife in Betracht kommen!"). Wir wissen, dass ein Kleinkind z.B. regelmäßig und in möglichst kurzen Abständen mit dem aufgezogenen Elternteil zusammen sein muss, um innere Repräsentanz aufzubauen und Beziehung zu sichern. Kind braucht Schutz und Sicherheit jetzt.
Dieses Vorgehen soll klare Rechtsverhältnisse schaffen und gleichzeitig eine inhaltliche Schlichtung vornehmen (klare Verhältnisse schaffen!).
Darüber hinaus orientiert sich dieses Vorgehen an bestehenden Normen, wie Kindeswohlkriterien (z. B. Kontinuitätsprinzip), um Sachentscheidung zu treffen.
Die Sichtweise der Justiz beschränkt sich auf den Moment. Sie sucht nach der einen Perspektive und begrenzt das Problem. Die ganzheitliche Sichtweise würde so nicht unter die Rechtsregeln passen. Damit lässt sie die Ganzheitlichkeit dieses dynamischen Prozesses außer Acht (Entwicklungsprozess, der früh angefangen hat und noch lange nach der richterlichen Entscheidung weitergeht).
Das Ergebnis ist oft eine fremdbestimmte Entscheidung nach dem Gewinner-Verlierer-Prinzip. Eigenverantwortlichkeit und Elternkompetenz werden kaum oder nicht berücksichtigt. (Paar-Konflikt bleibt ungeklärt, Eltern werden zu Konkurrenten im Besitz um die Rechte an ihrem Kind, oft wird durch diese Vorgehensweise konstruktive Weiterentwicklung verhindert).
Der Familienrichter hat im Gegensatz zu den Anwälten gegenüber den Eltern eine neutrale Position einzunehmen. Seine Aufgabe ist es, die Beteiligten in der zu verhandelnden Sache zu hören, sich ein möglichst umfassendes Bild von der Situation zu machen, ("Tatbestände" von Amtswegen selbst zu ermitteln und das Vorgetragene zu beurteilen). Sein Handeln ist entscheidungsorientiert. Er muss Urteile aussprechen und Rechtsbeziehungen gestalten. Für das Scheidungsverfahren bedeutet das konkret: "Das Ende der Ehe zu attestieren und die Konkursmasse des ehemals gemeinschaftlichen Besitzes möglichst gerecht und im Sinne der klaren Verhältnisse unter den Ex-Eheleuten aufzuteilen." (Prestien 1993). Der Familienrichter nimmt innerhalb des Scheidungsverfahrens eine zentrale Position ein, er trifft Entscheidungen als Vertreter des staatlichen Wächters zur Wahrung der Kindesinteressen. Es ist seine Aufgabe, Eltern und Kind im Verfahren anzuhören und entsprechend zu befragen. Er trägt also eine große Verantwortung, die ein entsprechendes Anforderungsprofil beinhaltet. Inwieweit der Richter diesen Anforderungen gerecht wird, hängt davon ab, ob er neben den juristisch relevanten Einzelheiten auch in der Lage ist, die psychologische Dimension einer Scheidungsfamilie zu erfassen. Oft sind die Juristen mit dieser Aufgabe einfach überfordert, zumal es ja auch nicht Bestandteil ihrer Ausbildung ist. Obwohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom November 1982 in seiner Begründung eindeutige Hinweise auf das Vorgehen der Familienrichter anbietet, wird immer noch unter dem Deckmäntelchen des "Kindeswohls" nach dem Gewinner-Verlierer-Prinzip entschieden.
Erfahrungsgemäß werden Entscheidungen am ehesten dann akzeptiert, wenn die Beteiligten selbst an ihnen mitgewirkt haben und sie ihnen nicht von außen aufgedrückt worden sind. Von daher wäre es wünschenswert, wenn auch Familienrichter zukünftig noch mehr die Eigenverantwortlichkeit der Eltern unterstützten und fördern würden und somit die Kooperation und Kommunikation angeregt würde. Außerdem ist der Richter mit der Macht und Autorität gesegnet, die Konfliktparteien an den Verhandlungstisch "zu zwingen".
Manchmal muss man Eltern im Interesse ihrer Kinder "zum Glück zwingen".

Und nun zur Sicht des Jugendamtes:
Das Jugendamt als Erfüllungsgehilfe des Kindes.
Das Jugendamt ist eine Machtbehörde. Entscheidend ist, wie es mit dieser Macht umgeht. Wird sie gebraucht im Sinne von Kontrolle, Fremdbestimmung und Fremdentscheidung oder wird sie genutzt als Einflussnahme im Sinne von Erfüllung, Unterstützung und Schutz.
In diesem Zusammenhang wird immer wieder die Fachlichkeit der Jugendhilfe und die Notwendigkeit ihres neuen Aufgabenverständnisses herausgestellt. Sachlichkeit beginnt mit der Kompetenz im Umgang mit Menschen in besonderen Problemsituationen bzw. mit besonderen Lebensläufen.
Scheidungsfamilien sind demnach ganz normale Familien, die sich in einer Problem- bzw. Krisensituation befinden. Die Aufgabe der Jugendhilfe besteht darin, das psychologische Gebilde "Scheidungsfamilie" ganzheitlich zu betrachten, und ihrem originären Auftrag entsprechend (dem Kindeswohl zu dienen) mit den leistungsberechtigten Eltern zusammenzuwirken. Dabei ist die Sichtweise der Jugendhilfe auf die Zukunft gerichtet. Es geht um die Fragen: Was ist jetzt aktuell? Wie soll es zukünftig sein? Was ist zu tun und wie genau kann es gehen? Dieses Vorgehen ist handlungsorientiert statt entscheidungsorientiert. Die Trennung und Scheidung werden als Prozess betrachtet, der Entwicklung zulässt und lange vor dem juristischen Verfahren beginnt und womöglich auch noch lange danach andauert. Es geht dabei um individuelle Sachorientierung, d.h. zum Beispiel Kindeswohlkriterien zu finden, um die Familie zu reorganisieren. Dazu ist es notwendig, unterschiedliche Sichtweisen, Wahrheiten und Wirklichkeiten zu akzeptieren, zu würdigen, sie positiv umzudeuten und somit die Chance von Unterschieden zu nutzen. Diese Arbeitsweise unterstellt Elternautonomie und Elternkompetenz, fördert die eigenständige Lösungssuche durch Erreichen eines Konsens und trägt zu selbstbestimmten Entscheidungen bei. Dieses Vorgehen unterstellt Eltern die Fähigkeit der Konsensfindung und vertraut auf die Weisheit der Betroffenen. Sie setzt eine bestimmte Grundhaltung des Sozialarbeiters voraus, die wie folgt aussieht:

- Ressourcenorientierung statt Defizitorientierung
- Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung
- Kindorientierung statt Erwachsenenorientierung
- Begleiten, ergänzen, unterstützen statt: ermitteln, bewerten, interpretieren, überprüfen, kontrollieren und entmündigen.
- Diese Grundhaltung entsteht aus einer Integration von allgemein persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten mit speziellen methodischen Vorgehensweisen.
Folgende Eigenschaften und Fähigkeiten können diese Grundhaltung und somit bestimmte Interventionen wirksam unterstützen:
- Assoziiert im anderen sein können bei gleichzeitiger Selbst-Bewusstheit über z.B. eigenen "Archivfilm"
- Mitgefühl und Empathie herstellen können
- In-Kontakt-Treten und Beziehung herstellen (Nähekonzept/Beziehungskonzept)
- ungeteilte Aufmerksamkeit geben
- Respektieren der anderen "Landkarte"/Wahrheit/Sichtweise
- vornehme Zurückhaltung (Bescheidenheit) üben
- Neugierde und Interesse zeigen
- eigenverantwortlich und nicht beschuldigend handeln
- offen, aktiv und direktiv sein
- Geduld und Gelassenheit zeigen
- unterstützend, ermutigend und motivierend arbeiten können
- Komplimente machen können
- Würdigen
- lustig und humorvoll sein können
- mutig und couragiert
- Zustände verändern können
- kreative Prozesssteuerung
- Phantasie und Engagement
- Struktur schaffen können
- Selbstbewusstheit in Bezug auf eigenes Denken, Fühlen, Handeln
- Grenzen erkennen, gegebenenfalls setzen und erweitern können
- Reflektions- und Kritikfähigkeit
- das Einbringen von Fachkenntnissen aus der Psychologie, aus dem Recht, aus der Sozialwissenschaft

Diese die Fachkompetenz und persönliche Kompetenz ausmachenden Fähigkeiten, Fertigkeiten und Eigenschaften sind meistens nicht angeboren, sie sind das Ergebnis von Lebenserfahrung, qualifizierten ganzheitlichen Ausbildungen, Fort- und Weiterbildungen, Selbsterfahrung, therapeutischen Erfahrungen von Supervision und einer ständigen kindlichen Neugierde.
Vergleichen wir nun die unterschiedlichen Sicht- und Vorgehensweisen zwischen Jugendhilfe und Justiz, ist es nicht verwunderlich, dass es zu Kommunikationsstörungen kommt. Die Betrachtungsweisen sind - man könnte fast sagen diametral - entgegengesetzt!
Hinzu kommt, dass sich die Jugendhilfe in einer Identitätskrise befindet: Weg von der klassischen Eingriffsbehörde hin zum unterstützenden Dienstleistungsunternehmen, weg vom Erfüllungsgehilfen des Gerichts zu einer eigenständigen Jugendhilfebehörde. Die Jugendhilfe ist gefährdet, weil sie ihre Sichtweise jahrzehntelang der Justiz anpasste und sich letztendlich kaum noch von ihr unterschied. Es haben sich Umgangsformen eingeschlichen, die beiden Institutionen mit Hilfe des Begriffes "Kindeswohl" zugute kommen, aber mit letzterem wenig zu tun haben.
Stellen wir uns ein Kind auf der Bühne vor, was von unterschiedlichen Scheinwerfern beleuchtet wird. Sei es der Scheinwerfer der Mutter, des Vaters, der Anwälte, des Familienrichters, des Jugendamtes, des Sachverständigen. Besteht da nicht die Gefahr, lediglich das Kind im Schatten des individuellen Scheinwerfers zu betrachten und dabei zu übersehen, auf was es wirklich geht?
Die psychosozialen Erkenntnisse aus der Praxis der Jugendhilfe und aus der sozialwissenschaftlichen Forschung haben - wie bereits gesagt - ein Umdenken in Gang gesetzt. Das entsprechende Handeln von Jugendämtern und Gerichten kommt nur schleppend hinterher. Die Jugendhilfe hat mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) eine wichtige Unterstützung bekommen für diesen Entwicklungsprozess. Die Gefährdung für die Jugendhilfe in alte vertraute Verhaltensmuster (auch gegenüber der Justiz) zurückzufallen bleibt nach wie vor bestehen. Das altbewährte Gedankengut: "Wenn ihr Euch nicht helfen lasst, dann werde ich Euch schon helfen!" ist zu verführerisch, um sich alsbald ganz davon zu verabschieden.
Die Jugendhilfe braucht Zeit, um diesen Klärungsprozess mit wirklich konstruktiven Ergebnissen fortzusetzen. Die ständig aufs Neue gestellte Forderung von Seiten der Justiz nach einer schriftlich festgelegten gutachterlichen Stellungnahme mit dem Ziel der "Selbstkontrolle", "Klarheit" und "Beweissicherung", beweist eindeutig, dass sich die Jugendhilfe auf die juristische Ebene zu begeben hat. Es ist nicht ihr Auftrag, dieser Anspruch widerspricht eindeutig dem Anliegen des KJHG's von faktischer Kindesinteressenvertretung bzw. Kindeswohlsicherung keine Spur. Der so formulierte Auftrag hat mit Kooperation gar nichts zu tun, er ist ein Ermittlungsauftrag für das Gericht. Der Auftrag der Jugendhilfe ist eindeutig und präzise formuliert im § 1 des KJHG. Sie braucht es nur umsetzen und beibehalten!
Oftmals zwingt die emotionale Krise Scheidungseltern dazu, die Aufmerksamkeit auf sich selber zu richten und die Situation der Kinder aus dem Blickwinkel zu verlieren. Deshalb ist es nach wie vor das Ziel der Begleitung dieser Familien hier das Augenmerk auf die Situation der Kinder zu richten, gegenseitiges Verständnis zu wecken und Kindesinteressen begreifbar zu machen. Nach wie vor gilt es auch immer wieder das Interesse bei den Richtern zu wecken, ihren Blick auf die Zukunft zu richten, ihnen die Dynamik zu verdeutlichen, die ganzheitliche Sichtweise näherzubringen und sie somit auf das Selbst-bestimmungsrecht und die Eigenverantwortlichkeit der Eltern hinzuweisen, sie aufmerksam zu machen.
Dieses gemeinsame Vorgehen gelingt nur, wenn die Jugendhilfe und Justiz dieses verständnisvolle Umgehen miteinander auch redlich wollen. Dazu sind gezielte Fortbildungen auch für Familienrichter notwendig! Meine Bitte richtet sich da auch an Herrn Willutzki, den Präsidenten des Deutschen Familiengerichtstages, darüber mit nachzudenken, wie auch "unbewegliche Familienrichter" zu bewegen sind, wenn es wirklich darum geht, Kindern zu dienen.
Manchmal befürchte ich, Herr Leslie (Faber) hat recht, wenn er sagt, dass im Versagen des Willens die zentrale Krankheit unserer Zeit liegt und er unsere Epoche das "Zeitalter des gestörten Willens" nennt.
Wir alle haben die Kraft, endlich zu tun, was wir schon lange wissen, so wir es denn wirklich wollen! Packen wir's an!
Ich danke Ihnen herzlich.

Literatur
Gisela Schmeer, Das sinnliche Kind, Klett-Cotta Verlag
E. J. Schoppich, M. Paul, Die Aussöhnung mit dem inneren Kind, Bauer Verlag
Jan Uwe Rogge, Kinder brauchen Grenzen, Bechtermünz Verlag
Rollo May, Liebe und Wille, Ed. Humanistische Psychologie
Uwe-Jörg Jopt, Im Namen des Kindes, Rasch & Röhring
Marlene Stein-Hilbers, Wem gehört "das Kind"?, Campus Verlag

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