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Schwierigkeiten
in der Kommunikation von Jugendämtern und Familiengerichten
mit den streitenden Parteien
Christine Knappert,
Jugendamt Bad Salzuflen
Meine sehr verehrten
Damen und Herren, liebe Väter, liebe Mütter,
verehrte Kollegen und Kolleginnen. Erlauben Sie mir,
dass ich mich zunächst ergänzend vorstelle
und einen kurzen Blick auf zehn Jahre Jugendamtspraxis
und -entwicklung werfe. Wie bin ich zu dem gekommen,
was heute mein Verständnis von Jugendamtspraxis
ist. Nach meiner Ausbildung an der Fachschule für
Sozialpädagogik arbeitete ich 13 Jahre lang als
Erzieherin in verschiedenen kinderpflegerischen Einrichtungen
und Bereichen der Heimerziehung. Während dieser
Zeit habe ich mich immer wieder mit Interessen, Bedürfnissen,
Sehnsüchten und Ängsten, Wünschen,
Wahrheiten und Lebenswelten von Kindern auseinandergesetzt.
Ich habe von ihnen gelernt, wie wichtig es ist, ihnen
zuzuhören, sich in ihre Situation hineinzuversetzen,
um annähernd begreifen, verstehen und erkennen
zu können, was sie wirklich brauchen.
Als ich nach meinem Studium der Sozialarbeit 1986
mit der Arbeit im Allgemeinen Sozialen Dienst des
Jugendamtes begann, war ich sehr unerfahren in diesem
Arbeitsbereich. Eines missfiel mir jedoch sehr schnell
- und zwar die Mitwirkung in den familiengerichtlichen
Verfahren. Mir wurde sehr schnell klar, dass das ein
erwachsenenorientiertes Vorgehen war und die Kindorientierung
dabei auf der Strecke blieb. Alle arbeiteten unter
dem Deckmäntelchen "Kindeswohl" und
im Rahmen eines Entscheidungsauftrages des Gerichtes
und nicht im Rahmen eines Handlungsauftrages.
Der Perspektivenwechsel
weg von der Entscheidungsorientierung und hin zum
Handlungsauftrag im Interesse des Kindes führte
dazu, dass ich bereits Ende der 80er Jahre alternative
außergerichtliche Konfliktlösungsmöglichkeiten
mit den Beteiligten entwickelte, die unterstützten,
Chancen eröffneten, ressourcenorientiert waren,
Elternkompetenz und -autonomie unterstellten.
Dabei habe ich gelernt, wie wichtig und notwendig
es ist, zu erkennen, dass es so viele Wahrheiten wie
Menschen gibt, wie wichtig es ist, meinem Gegenüber
zuzuhören, zuzuhören mit den Augen, mit
den Ohren, mit dem Herzen und ihm meine ungeteilte
Aufmerksamkeit zu schenken. Ich habe begriffen, dass
wir alle innerhalb unserer eingegrenzten Sichtweise,
unserer Möglichkeiten und Überzeugungen
unser Bestes tun.
Mein Eindruck hier
und heute ist, dass sich die meisten von Ihnen nicht
verstanden fühlen und möglicherweise viele
von Ihnen niemals angehört wurden.
Wir haben längst erfahren: "Gesagt ist nicht
gehört, gehört ist nicht verstanden, verstanden
ist nicht einverstanden, einverstanden ist noch nicht
umgesetzt, umgesetzt ist noch nicht beibehalten".
Meine Damen und Herren,
ich unterstelle, dass die meisten hier anwesenden
Menschen aufgrund eigener Erfahrungen und Erlebnisse
im Umgang mit Jugendämtern, Familien- und Vormundschaftsgerichten,
zerstrittenen Eltern bestätigen können,
dass es Kommunikationsstörungen gibt, d.h. die
Verständigung untereinander ist gestört
und diese Störungen führen oft zu Problemen,
Konflikten und damit nicht selten zu krankmachenden
Zuständen.
Die streitenden Eltern
verstehen sich nicht: "Es könnte alles so
schön sein, wenn Du nicht immer..."
Die Sozialarbeiter der Jugendämter verstehen
die Eltern nicht: "Das ist doch viel zu kompliziert.
Da kann man einfach nichts machen."
Die Eltern verstehen die Jugendämter nicht: "Ja,
aber, da muss doch das Jugendamt was tun!"
Die Familienrichter verstehen die Sozialarbeiter nicht:
"Lassen Sie doch endlich das Herumpsychologisieren
sein, Frau K."
Die Sozialarbeiter verstehen die Familienrichter nicht:
"Wir sind doch nicht der Erfüllungsgehilfe
des Gerichtes!"
Die Eltern verstehen die Familienrichter nicht: "Die
wollen doch möglichst schnell ihre Akten vom
Tisch haben!"
Schließlich verstehen die Familienrichter die
streitenden Parteien auch nicht: "Sie müssen
endlich begreifen, dass sie lediglich der Erzeuger
dieses Kindes sind."
Oder: "Wenn die Mutter / der Vater nicht will,
kann man nichts machen!"
Oder: "Es ist zudem gängige Rechtsprechung,
dass ..."
Die Eltern verstehen die Kinder nicht: "Ich habe
mich doch immer um Anja gekümmert, und jetzt
will sie nichts mehr von mir wissen."
Die Kinder verstehen die Eltern nicht: "Warum
müsst ihr immer so streiten?"
Dieses Wirrwarr von
mangelndem Verständigung macht deutlich, wie
komplex, verknotet und eingefahren diese Art von Verständigung
ist und wie stark unser Bedürfnis ist, daran
etwas zu verändern. Anwälte und Sachverständige
machen das Chaos noch komplett. Möglicherweise
sind hier viele Menschen anwesend, die inzwischen
genug haben vom wissenschaftlichen Spezialistentum
und der übermäßigen Betonung der Vernunft,
die das Denken und Handeln in Krisensituationen bestimmen
soll. Sie wollen (um es mit C. G. Jungs Worten zu
sagen) "eine Wahrheit hören, die nicht enger
macht, sondern weiter, die nicht verdunkelt, sondern
erleuchtet, die nicht an einem abläuft wie Wasser,
sondern ergreifend ins Mark der Knochen dringt."
Sie wollen gehört und verstanden werden, und
haben die Hoffnung, hier einen Ausweg aus ihrem Dilemma,
aus ihrer Zwangslage zu finden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, viele von Ihnen
reisen von Veranstaltung zu Veranstaltung, investieren
viel Geld, Zeit und Energie in der Hoffnung, Menschen
zu treffen, die Klarheit bringen, verständnisvoll
zuhören und Gerechtigkeit schaffen können
in den oft jahrelang andauernden Kämpfe zwischen
Eltern, Jugendämtern und Gerichten. Und es mag
sein, dass es bei vielen von ihnen schon zu spät
ist, um sich einen Vortrag anzuhören darüber,
wie man sich in so einer Krisensituation auch anders
verhalten könnte.
Was mich erschüttert ist, dass alle Beteiligten
bei Trennung und Scheidung behaupten, es gäbe
nur ein gemeinsames Ziel, nämlich: Kindeswohl
zu sichern und zu schützen.
Fachzeitschriften,
Bücher, die Boulevardpresse, Funk und Fernsehen,
wissenschaftliche Studien, Fachtagungen und Kongresse,
Fort-Weiter-Aus-bildungen trainieren, informieren,
vermitteln Wissen und neue Erkenntnisse, klären
auf, geben Ratschläge und Tipps, kritisieren
und stellen in Frage, was Jugendämter, Gerichte,
Anwälte, Eltern und Sachverständige alles
tun bzw. nicht tun sollten, um Kindeswohl zu sichern.
Trotz alledem gibt es so viel Hilflosigkeit, Verzweiflung,
Wut, Resignation, Trauer und vieles mehr bei allen
beteiligten Menschen. Dies erschüttert mich.
Es zeigt mir, dass Wissen ohne Zweifel nötig
ist (weil: "es ist gefährlich zu wissen,
aber es ist noch gefährlicher nicht zu wissen")
- nur: es ändert die Menschen nicht!
Wir haben noch nie
so viel gewusst über dieses Thema: Trennung und
Scheidung und Folgesachen und müssen begreifen,
verstehen und einsehen, dass nur die Erfahrung, das
Erleben und das Tun den Menschen und sein Bewusstsein
ändert und befreit und dass noch mehr Wissen
noch mehr Unübersichtlichkeit und noch mehr verworrene
Strukturen schaffen kann.
Wir beklagen uns immer wieder, dass bisher noch niemand
eine anständige und akzeptable Definition für
den Begriff "Kindeswohl" gefunden hat. Herr
Willutzki, Präsident des Deutschen Familiengerichtstages,
hat sogar angekündigt, demjenigen, dem das gelingt,
für den Nobelpreis vorzuschlagen.
Ich bin davon überzeugt, dass jeder Mensch hier
im Raum im Grunde seines Herzens weiß, was Kindeswohl
meint und dass es auch zur Genüge beschrieben
worden ist.
Für mich bedeutet Kindeswohl "dem Kind zu
dienen". Es meint u.a.: dem Kind eine würdige
Entwicklung zu garantieren, seine Grenzen zu achten
und zu respektieren, d.h. ebenso seine Persönlichkeit,
seine Grundbedürfnisse nach emotionaler Nähe,
bedingungsloser Liebe und Geborgenheit zu erfüllen
und ihm Vertrauen und Selbstachtung zu lehren. Das
bedeutet auch, mich auf das Kind einzulassen, mitzufühlen,
zuhören, von ihm zu lernen und einfach mit ihm
zu sein.
Was hindert uns daran, konsequent in diesem Sinne
zu handeln?
In unserem Kulturkreis
sind Kinder traditionell weniger wert als Erwachsene
- sie werden als weniger wichtig und klug angesehen.
Kindsein bedeutet für uns fast immer Machtlosigkeit
und Bedeutungslosigkeit, weil wir uns als Kind so
oft machtlos gefühlt haben. Kinder werden nicht
wirklich wertgeschätzt.
Kinder gelten oft als
Störenfriede und verursachen Unruhe und Sorgen.
Nicht selten schützen sich Erwachsene davor,
Wünsche, Interessen, Bedürfnisse, Gefühle
von Kindern wirklich wahrzunehmen und die Verantwortung
dafür zu tragen. Dieser Schutz mag möglicherweise
mit dem vernachlässigten verletzten inneren Kind
in uns selbst zu tun haben und dem ewigen Hungern
nach Befriedigung und Achtung der elementaren Bedürfnisse.
Ich wiederhole nochmals:
von Kindern zu lernen und ihnen zu dienen, ist unsere
Aufgabe!
Dazu ist es neben den oben genannten Merkmalen notwendig,
sie als eigenständige Persönlichkeiten mit
eigenen Grenzen zu verstehen. Wir lernen sie besser
zu verstehen, wenn wir ihre Sprache sprechen, ihre
Ängste, Sehnsüchte, Wünsche, Bedürfnisse
und Phantasien kennen und sie wichtig und ernst nehmen.
Für die professionelle Scheidungsbegleitung bedeutet
das: sie muss sich immer wieder neu entscheiden. Entweder
versucht sie, mehr Entlastung in strittigen Verfahren
fürs Kind, oder mehr Entlastung für die
Eltern zu schaffen.
Erfahrungsgemäß ist unsere Sichtweise eher
erwachsenenorientiert als kindorientiert; ich wies
bereits an anderer Stelle darauf hin. Es erfordert
sehr viel Mut, Zivilcourage, persönliche wie
fachliche Kompetenz in hochstrittigen Verfahren für
das Kind Position zu beziehen.
Jeder von uns ist aufgefordert, viel mehr als bisher
Tatkraft und Intentionalität im Umgang mit Trennungs-
und Scheidungsfamilien zu zeigen.
Für mich
ist es erschreckend, mit welch penetranter Ignoranz
aller Beteiligten über Jahre hinweg Bedürfnisse,
Interessen und Rechte von Kindern missachtet werden,
bei allem Verständnis für die oft belastende
Situation der Erwachsenen.
Vielleicht ist die Angst zu groß, das Andere
zu verlieren, wenn wir uns für das Eine entscheiden.
Diese Unsicherheit und Risikoangst (z. B. "ich
weiß oft nicht, welche Entscheidung die richtige
ist") führt dazu, dass wir immer wieder
Erklärungen für die oft unerklärlichen
Verhaltensweisen suchen. Solange wir nicht grundlegend
unser Bewusstsein und Selbstverständnis ändern
und so lange wir uns intensivst und akribisch mit
der Frage beschäftigen: "Wie ist zu entscheiden?"
anstatt zu fragen: "Was wollen wir tun?"
bleiben noch viele von Trennung betroffene Kinder
und Eltern "auf der Strecke".
Ich bin froh, dass
in den letzten Jahren ein Prozess in Gang gesetzt
wurde, der die notwendige Bewusstseinsveränderung
bewirken soll. D.h. für die Jugendhilfe z.B.
zu erkennen, zu begreifen und zu erfahren, dass sie
ihre innere "Landkarte" verändern muss.
Weg von der autoritativen Fürsorge, hin zu einer
eigenständigen Jugendhilfebehörde, die unterstützt,
begleitet, Ressourcen entdeckt und Chancen eröffnet.
Zugegebenermaßen vollzieht sich dieser Prozess
recht schleppend. Es wundert mich nicht, denn mindestens
vierzig Jahre Eingriffsbewusstsein auf allen Ebenen
ist nicht innerhalb von fünf Jahren wegzukriegen.
Wenn ich mich von dem "Werkzeug" Eingriff
und Fremdbestimmung verabschiede, brauche ich "Ersatzwerkzeug",
das ich mir beschaffen muss. Die Frage also, wenn
ich das eine nicht mehr tue, was tue ich dann stattdessen?
Dieses andere "Handwerkszeug" muss neu erarbeitet
werden. Dieser Erneuerungsprozess zieht sich hin.
Hinzu kommen strukturelle Probleme in den Jugendämtern
und die Vielfalt unterschiedlicher Sichtweisen zwischen
Jugendhilfe, beteiligten Eltern und Justiz, die es
zu koordinieren gibt.
Beschäftigen
wir uns zunächst mit der Sichtweise der Justiz:
Die Gerichte haben es in erster Linie mit der Beurteilung
von "Tatbeständen" zu tun, die bereits
der Vergangenheit angehören. Diese, in der Vergangenheit
liegenden abgeschlossenen Sachverhalte gilt es zu
erfassen, zu erkennen und gegebenenfalls "zu
bestrafen". Es geht dabei um die Klärung
von Schuld mit einem subjektiven Konfliktverständnis,
d.h. der Richter betrachtet die Situation durch seine
persönliche Brille und beurteilt und entscheidet
dieses Erleben innerhalb seines ganz individuellen
Wertesystems, d.h. seiner persönlichen Landkarte
entsprechend. Das bedeutet, dass sein Bild von Familie,
sein Verständnis von Gerechtigkeit z.B. aus der
Vielfalt subjektiver Erfahrungen entstanden ist.
Die Vorgehensweise ist statisch (d.h.: "auf Ergebnisse
von Statistiken berufend", z.B. "es ist
zudem gängige Rechtsprechung im Rahmen des Umgangsrechts
eines ehelichen Vaters, dass Wochenendbesuche und
Übernachtungen im Streitfall frühestens
vom Vorschulalter an bzw. ab Schulreife in Betracht
kommen!"). Wir wissen, dass ein Kleinkind z.B.
regelmäßig und in möglichst kurzen
Abständen mit dem aufgezogenen Elternteil zusammen
sein muss, um innere Repräsentanz aufzubauen
und Beziehung zu sichern. Kind braucht Schutz und
Sicherheit jetzt.
Dieses Vorgehen soll klare Rechtsverhältnisse
schaffen und gleichzeitig eine inhaltliche Schlichtung
vornehmen (klare Verhältnisse schaffen!).
Darüber hinaus orientiert sich dieses Vorgehen
an bestehenden Normen, wie Kindeswohlkriterien (z.
B. Kontinuitätsprinzip), um Sachentscheidung
zu treffen.
Die Sichtweise der Justiz beschränkt sich auf
den Moment. Sie sucht nach der einen Perspektive und
begrenzt das Problem. Die ganzheitliche Sichtweise
würde so nicht unter die Rechtsregeln passen.
Damit lässt sie die Ganzheitlichkeit dieses dynamischen
Prozesses außer Acht (Entwicklungsprozess, der
früh angefangen hat und noch lange nach der richterlichen
Entscheidung weitergeht).
Das Ergebnis ist oft eine fremdbestimmte Entscheidung
nach dem Gewinner-Verlierer-Prinzip. Eigenverantwortlichkeit
und Elternkompetenz werden kaum oder nicht berücksichtigt.
(Paar-Konflikt bleibt ungeklärt, Eltern werden
zu Konkurrenten im Besitz um die Rechte an ihrem Kind,
oft wird durch diese Vorgehensweise konstruktive Weiterentwicklung
verhindert).
Der Familienrichter hat im Gegensatz zu den Anwälten
gegenüber den Eltern eine neutrale Position einzunehmen.
Seine Aufgabe ist es, die Beteiligten in der zu verhandelnden
Sache zu hören, sich ein möglichst umfassendes
Bild von der Situation zu machen, ("Tatbestände"
von Amtswegen selbst zu ermitteln und das Vorgetragene
zu beurteilen). Sein Handeln ist entscheidungsorientiert.
Er muss Urteile aussprechen und Rechtsbeziehungen
gestalten. Für das Scheidungsverfahren bedeutet
das konkret: "Das Ende der Ehe zu attestieren
und die Konkursmasse des ehemals gemeinschaftlichen
Besitzes möglichst gerecht und im Sinne der klaren
Verhältnisse unter den Ex-Eheleuten aufzuteilen."
(Prestien 1993). Der Familienrichter nimmt innerhalb
des Scheidungsverfahrens eine zentrale Position ein,
er trifft Entscheidungen als Vertreter des staatlichen
Wächters zur Wahrung der Kindesinteressen. Es
ist seine Aufgabe, Eltern und Kind im Verfahren anzuhören
und entsprechend zu befragen. Er trägt also eine
große Verantwortung, die ein entsprechendes
Anforderungsprofil beinhaltet. Inwieweit der Richter
diesen Anforderungen gerecht wird, hängt davon
ab, ob er neben den juristisch relevanten Einzelheiten
auch in der Lage ist, die psychologische Dimension
einer Scheidungsfamilie zu erfassen. Oft sind die
Juristen mit dieser Aufgabe einfach überfordert,
zumal es ja auch nicht Bestandteil ihrer Ausbildung
ist. Obwohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
vom November 1982 in seiner Begründung eindeutige
Hinweise auf das Vorgehen der Familienrichter anbietet,
wird immer noch unter dem Deckmäntelchen des
"Kindeswohls" nach dem Gewinner-Verlierer-Prinzip
entschieden.
Erfahrungsgemäß werden Entscheidungen am
ehesten dann akzeptiert, wenn die Beteiligten selbst
an ihnen mitgewirkt haben und sie ihnen nicht von
außen aufgedrückt worden sind. Von daher
wäre es wünschenswert, wenn auch Familienrichter
zukünftig noch mehr die Eigenverantwortlichkeit
der Eltern unterstützten und fördern würden
und somit die Kooperation und Kommunikation angeregt
würde. Außerdem ist der Richter mit der
Macht und Autorität gesegnet, die Konfliktparteien
an den Verhandlungstisch "zu zwingen".
Manchmal muss man Eltern im Interesse ihrer Kinder
"zum Glück zwingen".
Und nun zur Sicht
des Jugendamtes:
Das Jugendamt als Erfüllungsgehilfe des Kindes.
Das Jugendamt ist eine Machtbehörde. Entscheidend
ist, wie es mit dieser Macht umgeht. Wird sie gebraucht
im Sinne von Kontrolle, Fremdbestimmung und Fremdentscheidung
oder wird sie genutzt als Einflussnahme im Sinne von
Erfüllung, Unterstützung und Schutz.
In diesem Zusammenhang wird immer wieder die Fachlichkeit
der Jugendhilfe und die Notwendigkeit ihres neuen
Aufgabenverständnisses herausgestellt. Sachlichkeit
beginnt mit der Kompetenz im Umgang mit Menschen in
besonderen Problemsituationen bzw. mit besonderen
Lebensläufen.
Scheidungsfamilien sind demnach ganz normale Familien,
die sich in einer Problem- bzw. Krisensituation befinden.
Die Aufgabe der Jugendhilfe besteht darin, das psychologische
Gebilde "Scheidungsfamilie" ganzheitlich
zu betrachten, und ihrem originären Auftrag entsprechend
(dem Kindeswohl zu dienen) mit den leistungsberechtigten
Eltern zusammenzuwirken. Dabei ist die Sichtweise
der Jugendhilfe auf die Zukunft gerichtet. Es geht
um die Fragen: Was ist jetzt aktuell? Wie soll es
zukünftig sein? Was ist zu tun und wie genau
kann es gehen? Dieses Vorgehen ist handlungsorientiert
statt entscheidungsorientiert. Die Trennung und Scheidung
werden als Prozess betrachtet, der Entwicklung zulässt
und lange vor dem juristischen Verfahren beginnt und
womöglich auch noch lange danach andauert. Es
geht dabei um individuelle Sachorientierung, d.h.
zum Beispiel Kindeswohlkriterien zu finden, um die
Familie zu reorganisieren. Dazu ist es notwendig,
unterschiedliche Sichtweisen, Wahrheiten und Wirklichkeiten
zu akzeptieren, zu würdigen, sie positiv umzudeuten
und somit die Chance von Unterschieden zu nutzen.
Diese Arbeitsweise unterstellt Elternautonomie und
Elternkompetenz, fördert die eigenständige
Lösungssuche durch Erreichen eines Konsens und
trägt zu selbstbestimmten Entscheidungen bei.
Dieses Vorgehen unterstellt Eltern die Fähigkeit
der Konsensfindung und vertraut auf die Weisheit der
Betroffenen. Sie setzt eine bestimmte Grundhaltung
des Sozialarbeiters voraus, die wie folgt aussieht:
- Ressourcenorientierung
statt Defizitorientierung
- Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung
- Kindorientierung statt Erwachsenenorientierung
- Begleiten, ergänzen, unterstützen statt:
ermitteln, bewerten, interpretieren, überprüfen,
kontrollieren und entmündigen.
- Diese Grundhaltung entsteht aus einer Integration
von allgemein persönlichen Eigenschaften und
Fähigkeiten mit speziellen methodischen Vorgehensweisen.
Folgende Eigenschaften und Fähigkeiten können
diese Grundhaltung und somit bestimmte Interventionen
wirksam unterstützen:
- Assoziiert im anderen sein können bei gleichzeitiger
Selbst-Bewusstheit über z.B. eigenen "Archivfilm"
- Mitgefühl und Empathie herstellen können
- In-Kontakt-Treten und Beziehung herstellen (Nähekonzept/Beziehungskonzept)
- ungeteilte Aufmerksamkeit geben
- Respektieren der anderen "Landkarte"/Wahrheit/Sichtweise
- vornehme Zurückhaltung (Bescheidenheit) üben
- Neugierde und Interesse zeigen
- eigenverantwortlich und nicht beschuldigend handeln
- offen, aktiv und direktiv sein
- Geduld und Gelassenheit zeigen
- unterstützend, ermutigend und motivierend arbeiten
können
- Komplimente machen können
- Würdigen
- lustig und humorvoll sein können
- mutig und couragiert
- Zustände verändern können
- kreative Prozesssteuerung
- Phantasie und Engagement
- Struktur schaffen können
- Selbstbewusstheit in Bezug auf eigenes Denken, Fühlen,
Handeln
- Grenzen erkennen, gegebenenfalls setzen und erweitern
können
- Reflektions- und Kritikfähigkeit
- das Einbringen von Fachkenntnissen aus der Psychologie,
aus dem Recht, aus der Sozialwissenschaft
Diese die Fachkompetenz
und persönliche Kompetenz ausmachenden Fähigkeiten,
Fertigkeiten und Eigenschaften sind meistens nicht
angeboren, sie sind das Ergebnis von Lebenserfahrung,
qualifizierten ganzheitlichen Ausbildungen, Fort-
und Weiterbildungen, Selbsterfahrung, therapeutischen
Erfahrungen von Supervision und einer ständigen
kindlichen Neugierde.
Vergleichen wir nun die unterschiedlichen Sicht- und
Vorgehensweisen zwischen Jugendhilfe und Justiz, ist
es nicht verwunderlich, dass es zu Kommunikationsstörungen
kommt. Die Betrachtungsweisen sind - man könnte
fast sagen diametral - entgegengesetzt!
Hinzu kommt, dass sich die Jugendhilfe in einer Identitätskrise
befindet: Weg von der klassischen Eingriffsbehörde
hin zum unterstützenden Dienstleistungsunternehmen,
weg vom Erfüllungsgehilfen des Gerichts zu einer
eigenständigen Jugendhilfebehörde. Die Jugendhilfe
ist gefährdet, weil sie ihre Sichtweise jahrzehntelang
der Justiz anpasste und sich letztendlich kaum noch
von ihr unterschied. Es haben sich Umgangsformen eingeschlichen,
die beiden Institutionen mit Hilfe des Begriffes "Kindeswohl"
zugute kommen, aber mit letzterem wenig zu tun haben.
Stellen wir uns ein Kind auf der Bühne vor, was
von unterschiedlichen Scheinwerfern beleuchtet wird.
Sei es der Scheinwerfer der Mutter, des Vaters, der
Anwälte, des Familienrichters, des Jugendamtes,
des Sachverständigen. Besteht da nicht die Gefahr,
lediglich das Kind im Schatten des individuellen Scheinwerfers
zu betrachten und dabei zu übersehen, auf was
es wirklich geht?
Die psychosozialen Erkenntnisse aus der Praxis der
Jugendhilfe und aus der sozialwissenschaftlichen Forschung
haben - wie bereits gesagt - ein Umdenken in Gang
gesetzt. Das entsprechende Handeln von Jugendämtern
und Gerichten kommt nur schleppend hinterher. Die
Jugendhilfe hat mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
(KJHG) eine wichtige Unterstützung bekommen für
diesen Entwicklungsprozess. Die Gefährdung für
die Jugendhilfe in alte vertraute Verhaltensmuster
(auch gegenüber der Justiz) zurückzufallen
bleibt nach wie vor bestehen. Das altbewährte
Gedankengut: "Wenn ihr Euch nicht helfen lasst,
dann werde ich Euch schon helfen!" ist zu verführerisch,
um sich alsbald ganz davon zu verabschieden.
Die Jugendhilfe braucht Zeit, um diesen Klärungsprozess
mit wirklich konstruktiven Ergebnissen fortzusetzen.
Die ständig aufs Neue gestellte Forderung von
Seiten der Justiz nach einer schriftlich festgelegten
gutachterlichen Stellungnahme mit dem Ziel der "Selbstkontrolle",
"Klarheit" und "Beweissicherung",
beweist eindeutig, dass sich die Jugendhilfe auf die
juristische Ebene zu begeben hat. Es ist nicht ihr
Auftrag, dieser Anspruch widerspricht eindeutig dem
Anliegen des KJHG's von faktischer Kindesinteressenvertretung
bzw. Kindeswohlsicherung keine Spur. Der so formulierte
Auftrag hat mit Kooperation gar nichts zu tun, er
ist ein Ermittlungsauftrag für das Gericht. Der
Auftrag der Jugendhilfe ist eindeutig und präzise
formuliert im § 1 des KJHG. Sie braucht es nur
umsetzen und beibehalten!
Oftmals zwingt die emotionale Krise Scheidungseltern
dazu, die Aufmerksamkeit auf sich selber zu richten
und die Situation der Kinder aus dem Blickwinkel zu
verlieren. Deshalb ist es nach wie vor das Ziel der
Begleitung dieser Familien hier das Augenmerk auf
die Situation der Kinder zu richten, gegenseitiges
Verständnis zu wecken und Kindesinteressen begreifbar
zu machen. Nach wie vor gilt es auch immer wieder
das Interesse bei den Richtern zu wecken, ihren Blick
auf die Zukunft zu richten, ihnen die Dynamik zu verdeutlichen,
die ganzheitliche Sichtweise näherzubringen und
sie somit auf das Selbst-bestimmungsrecht und die
Eigenverantwortlichkeit der Eltern hinzuweisen, sie
aufmerksam zu machen.
Dieses gemeinsame Vorgehen gelingt nur, wenn die Jugendhilfe
und Justiz dieses verständnisvolle Umgehen miteinander
auch redlich wollen. Dazu sind gezielte Fortbildungen
auch für Familienrichter notwendig! Meine Bitte
richtet sich da auch an Herrn Willutzki, den Präsidenten
des Deutschen Familiengerichtstages, darüber
mit nachzudenken, wie auch "unbewegliche Familienrichter"
zu bewegen sind, wenn es wirklich darum geht, Kindern
zu dienen.
Manchmal befürchte ich, Herr Leslie (Faber) hat
recht, wenn er sagt, dass im Versagen des Willens
die zentrale Krankheit unserer Zeit liegt und er unsere
Epoche das "Zeitalter des gestörten Willens"
nennt.
Wir alle haben die Kraft, endlich zu tun, was wir
schon lange wissen, so wir es denn wirklich wollen!
Packen wir's an!
Ich danke Ihnen herzlich.
Literatur
Gisela Schmeer, Das sinnliche Kind,
Klett-Cotta Verlag
E. J. Schoppich, M. Paul, Die Aussöhnung mit
dem inneren Kind, Bauer Verlag
Jan Uwe Rogge, Kinder brauchen Grenzen, Bechtermünz
Verlag
Rollo May, Liebe und Wille, Ed. Humanistische Psychologie
Uwe-Jörg Jopt, Im Namen des Kindes, Rasch &
Röhring
Marlene Stein-Hilbers, Wem gehört "das Kind"?,
Campus Verlag
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