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Fachgespräch im
Arbeitskreis Familienpsychologie, am 6. Dezember 2002
im Amtsgericht Fulda
(als PDF)
Das Selbstverständnis
des familienpsychologischen Sachverständigen
Teilnehmer
Joachim Becker, Familienrichter
Lothar Wilbers, Familienrichter
Klaus Ritter, Dipl.-Psych., Sachverständiger
Wilbers:
Wir wollten zur Einstimmung zunächst einmal fragen,
wie wird man Psychologe, wie kommt man auf die Idee,
Psychologie zu studieren und weshalb sind Sie Gutachter
geworden? Wie wird man Gutachter?
Ritter:
Es gibt wahrscheinlich so viele Wege, Psychologe zu
werden, wie es Psychologen gibt. Ich kann über
meinen Weg und meine Zeitumstände etwas erzählen.
Ich bin in den 70er Jahren weitgehend geprägt
worden in der gymnasialen Oberstufe, in der die sozialwissenschaftlichen
Fächer, zu denen ich jetzt Psychologie auch zähle,
sehr populär und interessant waren, breit ausgestaltet
waren, mit dem Angebot Soziologie, Zusatzkurse Psychologie,
Gesellschaftslehre.
Es war ein vielfältiges Angebot, das ich auch
aufgenommen habe und es gab viele Lehrer, die in Frankfurt
studiert haben, auch im Zuge der 68er-Bewegung geprägt
waren und diese Inhalte in den Schulunterricht mit
eingebracht haben. Es gab damals viele Arbeitsgruppen,
die sich mit Psychologie beschäftigt haben und
die mich entsprechend auch interessiert haben.
Es waren damals die Fragestellungen: Wird man heiraten
oder wird man in einer Wohngemeinschaft leben, wird
man feste Beziehungen haben oder wechselnde Partnerschaften
haben? Es waren meine Interessenschwerpunkte um Aufklärung
und Emanzipation gesetzt. Es gab einige Psychoanalytiker
als Dozenten im Studium, die Seminare angeboten haben,
Vorträge gehalten haben und dann verstärkte
sich der Wunsch, diesen Bereich als Zusatzausbildung
zu wählen.
Dann folgt die Weiterbildung, die ungefähr der
Facharztausbildung entspricht, das sind bei uns im
Bereich Psychoanalyse sechs Fachgespräch Arbeitskreis
bis acht Jahre Zusatzausbildung an einem privaten
Institut für Psychoanalyse. Man kann sich dann
entweder freiberuflich niederlassen oder auch in einer
Institution arbeiten.
Wilbers:
Beginnt diese Zusatzausbildung dann erst nach dem
Diplom oder läuft sie parallel zum eigentlichen
Studium?
Ritter:
Nein, das ist nach dem Diplom. Mindestvoraussetzung
ist 2 Jahre Berufstätigkeit, die man nachweisen
muss. Dann geht man in die Ausbildung, diese ist berufsbegleitend,
sehr zeitintensiv und beinhaltet im Grunde, dass der
angehende Psychoanalytiker und Psychotherapeut, der
sich mit Beziehungsstrukturen und psychischen Störungen
beschäftigen muss, intensiv auch bei sich Selbsterforschung
betreibt. Ein wesentlicher Teil der Ausbildung ist
diese so genannte Lehranalyse, zukünftige Psychoanalytiker
kommen selbst über mehrere Jahre auf die Couch,
über mehrere hundert Stunden, und müssen
dort mit dem Lehranalytiker ihre eigene Persönlichkeitsstruktur,
ihre eigenen seelischen Strukturen erkunden. Daneben
gibt es die üblichen Inhalte: Fallbehandlung,
Kontrolle von Fallbehandlungen, die Supervisionen,
die Theorieseminare abends.
Wilbers:
Wie kam es dann dazu, nachdem Sie sich selbständig
gemacht haben, dass Sie sich entschlossen, Gutachten
zu machen. Gab es ein Erstgutachten, das besonders
einschneidend war oder einen besonderen Fall, der
Sie dazu geführt hat?
Ritter:
Ich muss dazu sagen, es gibt bisher keinen eigenen
Ausbildungsweg, Gutachter zu werden. Das ist in der
Diskussion, aber das gibt es nicht. Es gibt nicht
für einen Psychologen, der Diplom gemacht hat,
einen bestimmten Weg oder eine bestimmte Fortbildung,
später forensischer Gutachter zu werden, so dass
es in der Regel auch keinen Psychologen oder Psychotherapeuten
gibt, der ausschließlich für das Familiengericht
tätig ist. Sondern Sie werden als Gericht im
Grunde Gutachter kennen lernen, die es immer als Teil
ihrer Tätigkeit praktizieren, neben universitärer
Tätigkeit oder neben psychotherapeutischer Niederlassung.
Die Erziehungsberatungsstelle, in der ich tätig
war, hat Anfragen von Gerichten und von Richtern bekommen,
ob wir Gutachten für Familiengerichte durchführen
können. Das hat die Institution in der Regel
abgelehnt, weil man mit der eigentlichen Arbeit mehr
als genug zu tun hatte. Und im Grunde auch nicht so
richtig wusste, was da auf einen zukommt. Ich bin
dann persönlich angesprochen worden und habe
Kontakt zu Familiengerichten aufgenommen.
Im Grunde ist dann im Laufe der weiteren Jahre folgendes
geschehen: Dass Familienrichter sich untereinander
austauschen und dann eine Empfehlung geben, einen
bestimmten Gutachter doch mal anzusprechen und es
ist der regionale Bereich meiner Begutachtungen gewachsen.
Becker:
Eine Anschlussfrage: Wie wirkt sich denn Ihre Tätigkeit
als Gutachter auf Ihre eigene Familie aus? Sie müssen
ja bei anderen Leuten "reinschauen", sehr
tief. Wirkt sich das bei Ihnen irgendwie aus?
Die
Belastung des Gutachters
Ritter:
Jede psychologische, sozialpädagogische oder
ähnliche Tätigkeit berührt einen sehr
in der Persönlichkeit. Weil man in einen sehr
engen Kontakt zu Menschen kommt, die Notlagen der
Menschen kennen lernt, mit sehr viel Material konfrontiert
wird. Im Grunde muss jeder, der in diesem Bereich
arbeitet, jeweils eigene Techniken entwickeln, es
zu bewältigen. Jeder nimmt etwas davon mit und
jeder hat persönliche und professionelle Bewältigungstechniken.
Im Bereich Gutachten ist es noch etwas anders als
im Bereich Psychotherapie. Im Feld Gutachten habe
ich einen eingeschränkten diagnostischen Auftrag,
mir Verhältnisse begrenzt anzuschauen, ich habe
keinen primären Auftrag, die Verhältnisse
in eine bestimmt Richtung zu korrigieren. Das bietet
erstmal die Möglichkeit der Begrenzung. Es ist
zeitlich begrenzt im Unterschied zu Therapien, die
über Monate oder Jahre laufen, dort ist folglich
die persönliche Verstrickung und die Veränderungsmöglichkeit
in der Regel höher. Nichtsdestotrotz sind viele
Begutachtungen sehr belastend, weil man ja oft aufgewühlte
Mitmenschen hat, voller Aggressionen oder Kränkungen,
Enttäuschungen.
Es ist hilfreich, dass man Kollegen hat im Freundes-
oder Bekanntenkreis, und wir sprechen schon über
bestimmte Konfliktsituationen oder was uns bewegt
hat. Die professionelle Hilfestellung ist dergestalt,
dass ich über viele Jahre innerhalb der psychoanalytischen
Ausbildung eine Supervisionsgruppe gehabt habe, in
der wir unsere Fälle besprochen haben. Grundsätzlich
sehe ich es so, dass jeder in psychosozialen Berufen
in der strukturellen Gefahr ist, sich im Helfen zu
sehr zu verstricken.
Fortbildung
- Supervision
Wilbers:
Inwieweit gibt es denn für Gutachter besondere
Arten von Fortbildungen in diesem Bereich, dass da
speziell etwas angeboten wird? Wir kennen ja solche
Organisationen, beispielsweise die GWG, die ein Verbund
von Psychologen ist, die wohl auch entsprechende Fortbildung
betreiben, oder das Institut Arntzen in Bochum.
Ritter:
Es gibt nach meiner Kenntnis nichts bundesweit Organisiertes.
Sondern es gibt immer einzelne Angebote, die in solchen
Instituten stattfinden. Neulich habe ich das von einem
Berliner Institut gesehen.
Einzelne Institute bieten begrenzte Fortbildung an.
Das liegt aber auch zum Teil daran, was ich vorhin
sagte, dass die Sachverständigen nicht ausschließlich
gutachterlich tätig sind, sondern ihre berufliche
Heimat an anderer Stelle haben. Zum Beispiel in einem
psychotherapeutischen Fachverband sind und dort ihre
Fortbildungen wahrnehmen. Diese kann ich natürlich
über die fachlichen Qualifikationen auch gebrauchen
in der Begutachtungstätigkeit. Ich vermute daher,
dass viele Gutachter in ihren Heimatberufsverbänden
Fortbildung suchen wird oder in den früheren
Ausbildungsgruppen und seltener Fortbildungen, die
sich ausschließlich auf den Gutachtenbereich
beziehen.
Wenn der Psychologe Verhaltenstherapeut oder Psychoanalytiker
geworden ist, dann hat er eine eigene abgegrenzte
Identität. Er hat dann ein gefestigtes Wissensgebäude,
aus dem heraus er dann zusätzlich Gutachten mache.
Becker:
Das leitet zu dem nächsten Fragenkomplex über.
Ist es denn für Sie überhaupt ein Problem,
dass Sie als der Sachverständige nur einen Vorschlag
machen und im Grunde genommen nicht voraussagen können,
was daraus gemacht wird?
Der
Vorschlag und die Folgen
Ritter:
Es ist ein Problem der Herangehensweise. Ich bin im
psychotherapeutischen Bereich tätig und dort
habe ich Behandlungsfreiheit, dort habe ich die Hoheit
über meine Praxis. Dort nehme ich die Patientenbehandlung
an, die ich möchte, mit den Zielsetzungen, die
ich sinnvoll finde, habe motivierte Patienten, verantworte
die Behandlung und schließe sie auch ab. Diese
Autonomie habe ich im Bereich der Begutachtung nicht.
Ich habe eine eingeschränkte Fragestellung, die
man vielleicht noch modifizieren kann. Und meine Aufgabe
ist lediglich, aus psychologischer Sicht einen Vorschlag
zum Sorge- oder Umgangsrecht zu machen, von dem ich
hoffe, dass er zumindest teilweise übernommen
werden kann. Aber ich habe nicht den Eingriff in einen
anderen Bereich, in den juristischen Zweig.
Die Familienrichter haben ein anderes Deutungssystem,
sie haben ein anderes Rahmensystem, zum Beispiel höchstrichterliche
Rechtsprechung und die Gesetzgebung. Ich habe mein
Fachgebiet, so dass ich eine Stimmigkeit im Grunde
lediglich in meinem Gebiet entwickeln kann, und wenn
ich jetzt auch noch versuche sicherzustellen, dass
sich das psychologische Bild gut umsetzt in die juristische
Sichtweise, dann gehe ich zu weit. Das führt
dazu, dass ich die Beschränkung im Grunde anerkennen
muss.
Ich will das einmal konkretisieren. Ich bin jetzt
in einigen Verfahren tätig gewesen, in denen
es um Pflegekind, Pflegefamilie und Verbleibensanordnung
ging. Aus psychologischer Sicht schaue ich jeweils
auf die Qualität von Bindung und Beziehung. Ich
betrachte nicht nur aktuell greifbare Schädigungen
eines Kindes, sondern auch das unbewusste Geschehen
in und zwischen den beteiligten Familienmitgliedern.
Ich erkenne zum Beispiel einen destruktiven Umgang
von Pflegeeltern mit dem Pflegekind, der sich aber
noch nicht greifbar in einer äußeren Verwahrlosung
oder Vernachlässigung manifestiert, sondern dem
Bereich der emotionalen Verwahrlosung zugerechnet
werden muss. Es entstehen aus psychologischer Sicht
manchmal enorme Bedenken zur Fortsetzung des Pflegeverhältnisses.
Ich weiß aber auch, dass die Teile der Rechtsprechung
dahin tendieren, wenn ein Pflegekind sehr lange in
einer Pflegefamilie ist, den Gesichtspunkt der Kontinuität
übermäßig zu betonen. Und Bedenken
aus psychologischer Sicht, dass eine grundsätzliche
Beziehungsstörung dem Kindeswohl abträglich
ist, erscheinen manchmal schwer vermittelbar.
Rolle
der Obergerichte
Wilbers:
Obwohl ich denke, dass das manchmal vielleicht auch
ein bisschen zu sehr überbewertet wird, dass
das so eine strikte Größe ist, an der wir
Familienrichter uns ausrichten. Aus meiner eigenen
Erfahrung, und den Kollegen denke ich geht es ähnlich,
treffen wir zunächst mal unsere Entscheidung
für den Einzelfall und erst in zweiter Linie
schauen wir, welche Entscheidungen ein Obergericht
gefällt hat. Denn es sind ja im Grunde alles
Einzelfallentscheidungen und es lassen sich generell
schwierig Grundsätze aufstellen. Ich denke, dass
wir da schon eine gewisse Unabhängigkeit insoweit
haben, im Hinblick auf den jeweiligen Einzelfall.
Wir müssen die Entscheidung für uns stimmig
begründen können.
Ritter:
Das ist so ein Punkt, den in mir im Umgang mit den
Richtern wünsche, dass diese sich eine Souveränität
im Einzelfall nehmen.
Becker: Ein
Punkt, der mich noch mal zu dem gerade eben Angesprochenen
interessieren würde, ist, gibt es auch Fälle,
abgesehen davon, dass man jemanden kennt oder dergleichen,
dass Sie auch Begutachtungsfälle ablehnen würden
oder gibt es irgendwelche Kriterien, nach denen Sie
sagen, das mache ich jetzt nicht? Oder ist das schon
mal vorgekommen, dass Sie jemanden abgelehnt haben?
Ablehnung
von Gutachten
Ritter:
Grundsätzlich habe ich die Haltung, dass
jeder Fall das Recht hat, begutachtet zu werden. Im
Grundsatz gilt, innerhalb des Arbeitsvermögens
der Praxis wird jedes Gutachten angenommen. Von den
Arbeitskapazitäten habe ich mir eine Grenze inzwischen
gesetzt, ich möchte, dass ein Gutachten innerhalb
von vier bis sechs Monaten gut bearbeitet und abgeschlossen
werden kann.
Wilbers: Es
ist ja häufig auch unter dem Gesichtspunkt des
Zeitempfindens von Kindern her wichtig, dass gerade
bei diesen Gutachten, wo es um die Kinder geht, es
nicht zu lange dauert.
Ritter:
Eben. Und dass nicht durch den Ablauf der Zeit allein
Fakten geschaffen werden, die man dann anerkennen
muss, zum Beispiel durch eine zu lange Unterbrechung
von Umgangskontakten, wobei das Kind die Bindung an
einen Elternteil schon weitgehend verloren hat. Deshalb
ist es wichtig, zeitnah zu reagieren, z.B. auch über
vorgezogene gutachterliche Stellungnahmen.
Wilbers: Wie
erleben Sie denn Ihre Rolle bzw. wie reagieren denn
die zu untersuchenden Personen auf den Gutachter?
Wir erleben sie ja nur im Gerichtssaal in ihrer Rolle,
aber wenn Sie sie dann zu Hause besuchen bzw. die
Parteien in Ihre Praxis kommen, werden Sie als Feind
oder als notwendiges Übel, als Hilfsperson gesehen,
von der man Hilfe erwartet oder wie sind die Erfahrungen,
wie die betreffenden Familien auf Sie reagieren.
Reaktionen
auf den Sachverständigen
Ritter:
Es gibt einige wenige typische Muster. Bei Verfahren
nach § 1666, d. h. Kindeswohlgefährdung,
gibt es Tendenzen, dass der Gutachter ähnlich
wie das Familiengericht überhaupt oder das Jugendamt
als Feind erlebt wird. Im Ablauf wird ein angeblich
bösartiger, unzulässiger Eingriff gesehen
von den Beteiligten, "man hat uns das Kind weggenommen"
und dem Gutachter von vornherein unterstellt, dass
er der verlängerte Arm des Jugendamtes oder des
Gerichts ist. Das versuche ich in der ersten Befragung,
sofern sie überhaupt zustande kommt und jemand
erscheint, zu korrigieren und zu betonen, dass ich
als Gutachter eine Unabhängigkeit gegenüber
dem Gericht und dem Jugendamt habe, indem ich mir
eine eigene Meinung bilde und nicht das etwas psychologisch
legitimiere, was bereits geschehen ist. Wenn diese
Grundlage von den Betroffenen so akzeptiert werden
kann, dann haben wir auch in der Regel eine Arbeitsbasis.
Wilbers:
Kommt es eigentlich häufig vor, dass sich die
Beteiligten völlig verweigern, oder kommt das
eher selten vor?
Verweigerung
der Beteiligten
Ritter:
Nein, das kommt bei § 1666-Verfahren relativ
häufig vor, dass es Verweigerung gibt. Bei den
Sorgerechtsentzugsverfahren ist es etwa bei einem
Viertel bis Drittel der Fälle mittlerweile der
Ablauf, dass Betroffene nicht reagieren auf die Anschreiben
des Gutachters und bei den angekündigten Hausbesuchen
einfach nicht aufmachen. Oder sie kommen zu ein, zwei
Terminen kommen und dann, wenn sie merken, der Gutachter
kann nicht vorschnell auf ihre Seite gezogen werden,
werden sie einfach den Kontakt abbrechen.
Es bleibt danach die Arbeit, den anderen Elternteil
oder Verwandte zu kontaktieren, Auskunftspersonen
und Fachkräfte zu befragen. Sonst würde
das Gutachten nicht vorankommen.
Becker:
Das derzeitige Kindschaftsrecht, - sind Sie damit
zufrieden, mit den Instrumentarien, die wir zur Verfügung
haben oder haben Sie eigene Ideen, was man vielleicht
dringend brauchte?
Kindschaftsrecht
Ritter:
Die gemeinsame elterliche Sorge ist lange Zeit in
der Diskussion gewesen, sie ist im Kindschaftsrecht
auch bei Trennung und Scheidung als Regelfall etabliert
worden. Ich denke, die übertriebenen Hoffnungen,
dass dadurch quasi automatisch mehr Verantwortung
bei den getrennt lebenden Elternteilen entsteht, haben
sich nicht realisiert. Die Konflikte sind weiterhin
da, weil es überwiegend Beziehungskonflikte der
Paarstruktur sind, und diese hören auch mit einer
weiter bestehenden gemeinsamen elterlichen Sorge nicht
auf, sondern sie verlagern sich zum Beispiel auf das
Aufenthaltsbestimmungsrecht. In Beziehungen kann man
nicht per Gesetzgeber eine Befriedung verordnen. Das
geht nicht, sondern die in den Familien bestehenden
Konflikte drücken sich in irgendeiner symptomatischen
Form aus.
Ungelöste Konflikte neigen zum Agieren. Wenn
sie sich nicht mehr über die Frage der elterlichen
Sorge austoben oder austoben dürfen, suchen sie
sich eben ein anderes Feld aus. Das Konfliktpotential
ist durch das Kindschaftsrecht in den letzten Jahren
nicht weniger geworden, die gemeinsame elterliche
Sorge wird zwar akzeptiert, es wird häufig gar
kein aufteilender Antrag mehr gestellt, aber die Konflikte
sind trotzdem in der Heftigkeit präsent. Ich
kann nicht sagen, dass im Familienrecht irgendeine
Befriedung nach dem neuen Kindschaftsrecht eingetreten
wäre, sondern ich habe eher den Eindruck, aber
ich bekomme als Gutachter nur die strittigen Fälle
zu sehen, dass sehr heftig um das Kind gekämpft
wird, weil die Eltern versuchen, über das Kind
ihre eigene Identität zu stabilisieren. Das jeweilige
Kind soll zur psychischen Identität der Elternteile
beitragen und wenn dem so ist, hat man ganz vehementen
Anlass und Motivation, auch juristisch um das Kind
zu kämpfen. Diese Tendenz scheint sich auszuweiten.
Wilbers:
Haben Sie den Eindruck, wenn sie die Zeit Ihrer Tätigkeit
in der Erziehungsberatungsstelle mit heute vergleichen,
dass sich da qualitative Veränderungen im Streitverhalten
oder im Streitpotential ergeben haben?
Ritter:
Man kann schon feststellen, die psychischen und psychosozialen
Auffangpotentiale von Familien scheinen geringer geworden
zu sein. Die stützenden Modi in Form von Großeltern,
Kontakt im psychosozialen Umfeld, die zu einer Konfliktminderung
hätte beitragen könne n, scheinen weniger
zu funktionieren. Die Kinder sind in der reduzierten
Kleinfamilie viel wichtiger für die eigene Identität
der Eltern geworden. Das finde ich problematisch.
Zum einen in Verläufen, die wir nicht zu Gesicht
bekommen, in denen das Kind mit zu vielen emotionalen
Aufträgen überfrachtet wird. Aber auch in
den Konfliktfällen, weil jeder den stabilisierenden
Faktor Kind für sich reklamieren möchte.
Die Eskalation scheint größer geworden
zu sein und auch das Wutgefühl aus dem Scheitern
der Ansprüche und Wünsche der Paarbeziehung.
Das mag auch am Wertewandel der Gesellschaft liegen,
wodurch es viel schwieriger und heterogener geworden
ist, in der bürgerlichen Gesellschaft die eigene
Identität zu entwickeln. Dass die Menschen in
ihrer Identitätsbildung viel mehr ringen müssen,
ist ein Prozess mindestens seit den 80er Jahren. Jetzt
haben wir zusätzlich eine verschärfte ökonomische
Desintegration. Das führt zu einer Erhöhung
der wechselseitigen Ansprüche und des Konfliktpotentials
in den Familien.
Ein eigenes Lebenskonzept zu entwickeln, ist glaube
ich schwieriger geworden, die Gefahr und Verführung,
dass man andere dafür funktionalisieren möchte,
den Partner und die Kinder, ist damit viel größer.
Dort, wo ein erhöhtes Maß an Identitätsdiffusion
und parallel die Notwendigkeit von Identitätsbildung
gegeben ist, entsteht auch die Funktionalisierung
des anderen, wird die Beziehung belastet. Und das
glaube ich sehr wohl als Trend ableiten zu können.
Das andere Thema, zu dem ich Bedenken habe, sind die
ständigen Kämpfe um das Umgangsrecht. Ich
finde, es gibt weiterhin sehr viele Möglichkeiten,
insbesondere von Müttern, die das Kind schwerpunktmäßig
erziehen, dem getrennt lebenden Vater oder dem geschiedenen
Vater den Umgang zu verwehren oder zu erschweren.
Es gelingt häufig, jahrelang erst einmal über
familienrechtliche Verfahren zu blockieren, das Kind
zu manipulieren gegenüber dem anderen Elternteil
und damit die Beziehung so zu stören oder zu
zerstören, dass man am Schluss gar nichts mehr
hat im Kontakt zwischen Kind und dem anderem Elternteil,
worauf man Beziehung aufbaut.
Und diese Blockade der Umgangskontakte wird häufig
von manipulierenden Müttern sehr bewusst und
hartnäckig betrieben. Ich wünsche mir, dass
es im familienrechtlichen Bereich mehr Androhung von
Konsequenzen geben sollte, aber auch mehr Anwendung
von Druckmitteln, um gleich am Anfang zu signalisieren,
das Kind hat einen Rechtsanspruch auf intakte Beziehungen
zu beiden Elternteilen oder auch zu anderen Bezugspersonen.
Wilbers: Was
würden Sie sich da konkret jetzt vorstellen?
Wenn man die Akte als Gutachter bekommt, ist ja in
der Regel schon einiges passiert. Fällt Ihnen
da auf, dass typische Fehler vielleicht gemacht werden,
die Sie jedenfalls aus der psychologischen Sicht als
Fehler ansehen würden, wo Sie sich wünschen
würden, dass da vielleicht im Einzelfall anders
vorgegangen worden wäre?
Umgangsverweigerung
Ritter:
Ich finde es hilfreich, wenn man bei Umgangsverweigerung
im Grunde sehr schnell sortiert, ist jemand etwa blockiert
aus einem inneren Konflikt heraus oder aus übertriebenen
Ängsten, über die er reden könnte,
die er abbauen könnte. Kann man eine Hilfe anbieten,
zum Beispiel über eine Beratungsstelle oder das
Jugendamt?
Wenn eine Mutter ihre übertriebene Angst zu dem
geschiedenen Mann abbaut, ist sie im Grunde willig,
dann sollte möglichst umfangreich Beratung nahe
gelegt werden und auch überprüft werden,
ob sie in Anspruch genommen wird. Hat man bereits
im Ansatz den Eindruck, jemand ist überhaupt
nicht beratungswillig, sondern seine Blockade ist
sehr bewusstseinnah und absichtlich, so sollte massiv
auf die Möglichkeiten hingewiesen werden, dass
der Verweigerer Teile der elterlichen Sorge verlieren
kann, dass bei Umgangskontakten das Aufenthaltsbestimmungsrecht
beispielsweise auf den anderen Elternteil übertragen
wird und dass bei einer ausgeprägten Manipulation
des Kindes die Kindeswohlgefährdung eintreten
könnte.
Wilbers:
Wobei wir immer vor dem Dilemma stehen, dass wir den
Loyalitätskonflikt des Kindes dann verstärken,
wenn diese Kontakte erzwungen oder versucht werden
durchzusetzen. Das Kind hat seinen Lebensmittelpunkt
bei dem verweigernden Elternteil und wir können
uns vorstellen, dass das für das Kind sehr schwierig
ist, wenn jetzt diese Besuchskontakte stattfinden
und es gleichzeitig spürt, dass eben dieser Elternteil
dies nicht möchte.
Aus dem Bewusstsein, dass der eine Elternteil schon
weg ist, also ein erheblicher Verlust, kommt das Kind
in Gefahr, möglicherweise auch den anderen Elternteil
zu verlieren, weil es sich nicht in seinem Sinne wohl
verhält. Also in dem Dilemma stehen wir immer
so ein bisschen, dass man sich einerseits in die Situation
des Kindes hineinversetzt, was es empfindet und andererseits
natürlich von oben betrachtet, es für wichtig
und sinnvoll halten, dass die Kontakte zu beiden Eltern
da sind. Die sind natürlich dann am günstigsten,
wenn sie von beiden auch zugelassen werden können
und zugelassen werden.
Dyadische
Fixierung
Ritter:
Das Stichwort, das ich an dieser Stelle einbringen
möchte, heißt "dyadische Fixierung".
Das meint die ausschließliche und exklusive
Beziehung zu einer Person und die damit verbundenen
Besitz- und Machtansprüche. Wenn sich der Elternteil
in der von ihm angestrebten Blockade der Umgangskontakte
des Kindes zum anderen Elternteil durchsetzt, vermittelt
dieser Elternteil dem Kind: "Du bist mir ausgeliefert,
du bist auf mich fixiert, es gibt nur das Reich unserer
Zweierbeziehung, ich reguliere deine weiteren Kontakte."
Dieser Mechanismus ist seelisch, so jedenfalls die
Argumentation der Psychoanalyse, sehr schädlich,
weil jemand die Fähigkeit der Triangulation nicht
ausreichend entwickelt, über enge Zweierbeziehungen
hinaus zu Dritten Kontakte emotional tiefgehend aufzunehmen.
Wenn sich jemand in der Verweigerung der Umgangskontakte
sehr lange damit durchsetzt, wird dem Kind bewusst
und unbewusst genau dieses Gefühl des Ausgeliefertseins
vermittelt, mit einer ungünstigen Persönlichkeitsentwicklung,
so dass das Kind natürlich in Loyalitätskonflikte
kommt, wenn man versucht, Umgangskontakte zu etablieren.
Aber das Kind bekommt auch Chancen zu erfahren, die
Macht des haupterziehenden Elternteils ist begrenzt.
Die ausschließliche Fixierung, die symbiotische
Macht, kann reduziert und eingeschränkt werden,
und damit eröffne ich dem Kind eine emotional
korrigierende Erfahrung: "Du bist nicht ausgeliefert!"
Das Kind hat ja die Chance, das scheinbar Böse,
seinen Wunsch zum anderen Elternteil zu delegieren:
"Nicht ich habe es gewollt und gemacht, nicht
ich will Papa sehen, sondern der Onkel Richter hat
es jetzt festgelegt!"
Wilbers:
Das wäre dann unsere Aufgabe oder eine unserer
Aufgaben, dem Kind klarzumachen, dass das jetzt ein
Punkt ist, in dem wir in dieses Machtgefüge eingreifen
und ihm deutlich machen, dass es selber gar nicht
irgendwie Angst haben muss, dass von ihm die Entscheidung
kommt, sondern das wir das festsetzen, insoweit die
Macht der Eltern begrenzen und sagen: "Du gehst
da jetzt hin." Das ist dann der Richter und nicht
irgendjemand anderes, der da, wenn überhaupt,
bestimmt. Entweder deine Eltern oder ich bestimmen
das. Sonst brauchst du dir da keine Gedanken darüber
zu machen. Das ist ja im Grunde das, was wir immer
versuchen klarzumachen, dass es unsere Entscheidung
ist und nicht die Entscheidung vom Kind zu verantworten
ist.
Ritter:
Sie ermöglichen dem Gewissen des Kindes, das
Bestimmende auf den Richter zu projizieren und das
Kind ist damit intrapsychisch entlastet. Es wird für
das Kind festgelegt, ich darf zum Beispiel Papa sehen
und ich habe damit eine Chance, wieder eine Beziehung
aufzubauen und überhaupt die Erfahrung zu machen,
es gibt mögliche Beziehungen jenseits des haupterziehenden
Elternteils. Das Drama von Trennungs- und Scheidungskindern
ist ganz häufig, dass der jetzt allein erziehende
Elternteil das Kind übermäßig psychisch
für eigene Interessen einspannen möchte.
Das macht er zum Teil bewusst, aber zum Teil eben
auch unbewusst. Beides ist in sich schädlich,
auch wenn es unbewusst geschieht, müssen eben
von außen Fachkräfte korrigieren und eingreifen
und vermitteln, dieses Agieren führt beim Kind
zu einer ungünstigen Persönlichkeitsentwicklung.
Das ist das Modell des Wiederholungszwanges, den man
verinnerlicht, das ist ein Grundsatz der Psychoanalyse.
Was ich als Kind erlebt habe und verinnerlicht habe,
trage ich unbewusst in mir weiter, und auch wenn ich
es nicht will, setzt es sich dann später in bestimmten
Beziehungen um. Zum Beispiel "Ich darf nicht
ungestraft aus einer Symbiose ausbrechen" wird
dann das Grundgefühl in meiner späteren
Ehe. Ich nehme mir dadurch Freiheiten und Entwicklungsmöglichkeiten.
Becker:
Also ich schließe daraus, dass Sie sagen, man
soll möglichst schnell einen
Termin machen und zumindest eine vorläufige Entscheidung
treffen. Aussitzen und hoffen, dass die Sache sich
durch Desinteresse einer Partei erledigt, ist schädlich
für das Kind.
Ritter:
Es könnte arbeitsökonomisch für das
Familiengericht günstig sein, das kann ich nicht
beurteilen, aber für das Kind gesehen, finde
ich es viel besser, wenn Defizite da sind, beide Elternteile
unmittelbar damit zu konfrontieren und auch massiv
auf die Hilfsmöglichkeiten hinzuweisen, die zur
Verfügung stehen und am besten einen Kontrollmechanismus
einzubauen.
Becker:
Das geht dann in die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern.
Also ich habe erlebt, dass ich im Termin von beiden
Eltern den Antrag bekam auf begleiteten Umgang und
das Jugendamt hat dennoch verlangt, dass ein besonderer
Antrag gestellt wird. Vorher wird nichts veranlasst.
Wie ist denn Ihre Zusammenarbeit mit den Ämtern?
Zusammenarbeit
mit dem Jugendamt
Ritter:
In meinem Arbeitsstil ist es so, dass ich grundsätzlich
die Sichtweise des Jugendamtes zum jeweiligen Fall
einhole. Das kann sein, dass wir kurz telefonieren,
unter der Voraussetzung, dass mir beide Elternteile
dazu die Erlaubnis geben. Ich mache das nicht eigenmächtig,
sondern informiere die Elternteile, hole mir eine
Schweigepflichtentbindung für den Beratungsprozess,
der im Jugendamt stattgefunden hat und dann wird der
zuständige Jugendamtsmitarbeiter kontaktiert,
telefonisch oder wenn wir die Möglichkeit haben,
setzen wir uns zusammen, mit der Frage, was ist bisher
gelaufen, welche Hilfsmöglichkeiten gibt es vor
Ort und was kann das Jugendamt zukünftig überhaupt
mittragen.
Das Jugendamt ist eine autonome Institution, weder
ich als Gutachter noch Sie können dem Jugendamt
etwas vorschreiben und sollten ihm auch nichts vorschreiben,
sondern im Grunde muss man erkunden, was ist das Jugendamt
bereit mitzutragen oder man kann versuchen, dann an
weitere Träger zu gehen. Wenn z.B. begleiteter
Umgang durch das Jugendamt nicht möglich ist,
warum soll nicht ein anderer Träger das übernehmen.
Die Kostenfrage mal ausgelassen.
Becker:
Wobei das die entscheidende Frage ist. Was wir jedenfalls
in der Praxis immer wieder erleben. Weil wir es ja
in der Regel mit Klientel zu tun haben, wo es gerade
Mal so reicht, und es für zwei Haushalte nicht
mehr reicht.
Ritter:
Aber es müsste letztendlich möglich sein,
dafür Gelder zur Verfügung zu stellen, jenseits
des Jugendamtes, denn das Jugendamt kann nicht genötigt
werden, Aufgaben zu übernehmen. Wenn sie keine
Notwendigkeit darin sehen oder beispielsweise den
Klienten nicht als motiviert einstufen, muss man eine
autonome Entscheidung respektieren.
Jeder muss für seine Beratungsprozesse oder begleiteten
Umgang eine ausreichend günstige Prognose haben.
Keine Fachkraft sollte etwas anfangen, wenn er keine
entsprechende Prognose für den jeweiligen Prozess
stellen kann.
Becker:
Ganz am Anfang haben wir darüber gesprochen,
dass Sie sagten, im Grunde genommen muss man in jedem
sozialen Beruf selbst Wege finden, wie man mit Belastungen
umgeht. Würden Sie denn auch Richtern, Familienrichtern,
Supervision empfehlen?
Umgang
mit beruflicher Belastung
Ritter:
Auf jeden Fall Supervision, weil die Familienrichter
eine relativ isolierte Tätigkeit durchführen
und ich inzwischen viel mitbekommen habe von der Arbeitsüberlastung.
Im Grunde gibt es wenig Vorbereitung aus der juristischen
Ausbildung für das, was im Familienrecht stattfindet.
Es müsste die Möglichkeit bestehen, in anonymisierter
Form schwierige Fälle mit Kollegen zu besprechen
und vielleicht mit einem Supervisor, der Hilfestellung
gibt.
Wilbers:
In Ergänzung der Frage nach dem veränderten
Streitverhalten: Haben Sie eine Wahrnehmung gemacht,
ob sich die Kinder verändert haben in diesen
Jahren, in denen sie mit solchen Fällen zu tun
haben?
Psyche
des Scheidungskindes
Ritter:
Es ist so, dass die Anzahl der psychisch auffälligen
oder psychisch gestörten Kinder, die ich im Rahmen
der Begutachtung sehe, deutlich zunimmt. Es sind offenbar
die Belastungen, die der Trennung und Scheidung vorausgehen.
Diese haben weitaus mehr negative Auswirkungen auf
Kinder. Es gibt in Begutachtungen kaum noch Kinder,
die seelisch unbelastet aus diesen Konflikten herausgegangen
sind. Das Ausmaß der Störungen zeigt, dass
die Symptomatik und die strukturelle Verankerung der
Schädigung deutlich zugenommen haben, so dass
es in fast allen Begutachtungen inzwischen Empfehlungen
gibt, welche Hilfsmaßnahmen für die Kinder
indiziert sind.
Becker:
Und auf Seiten der Eltern? Ist das auch zu beobachten?
Sind da seelische Beeinträchtigungen stärker?
Ritter:
Das kann ich pauschal nicht bestätigen. Es gibt
Fälle, bei denen ungünstige Charakterstrukturen
zum Scheitern der Ehe geführt haben, aber häufig
entstehen die seelischen Belastungen auch im Kontext
dieser Ehespannungen. Viele Elternteile erleben ihre
Trennung als Befreiung, als Ende jahrelanger Grabenkämpfe.
Wilbers:
Gibt es so etwas wie Erfolgserlebnisse oder Misserfolgserlebnisse
im Rahmen von Begutachtungen?
Erfolgserlebnisse
Ritter:
Es gibt Erfolgserlebnisse, wenn ich Vermittlungsgespräche
ansetze im Rahmen der Begutachtung und eine einvernehmliche
Lösung mit den beiden Elternteilen entwickeln
kann und dies dann auch zu den entsprechenden Anträgen
beim Familiengericht führt. In den Fällen,
bei denen ich eine gewisse Aussicht auf eine Einigung
noch sehe, biete ich ein solches Vermittlungsgespräch
an.
Wilbers:
Ich glaube, bei der letzten Arbeitskreissitzung war
die Rede davon, dass Sie auch fürs OLG Gutachten
gemacht haben. Sehen Sie einen Unterschied in der
Zusammenarbeit mit einem Obergericht und dem "normalen
Familiengericht"? Ist da die Situation für
den Gutachter dramatisch anders, oder ist das im Grunde
die gleiche Arbeit?
Ritter:
Dramatisch anders ist nichts, weil man auch eine
ähnliche Fragestellung hat wie bei den Familiengerichten.
In einem Verfahren, in dem ich dieses Jahr tätig
war, habe ich schon verstanden, dass das Oberlandesgericht
eine Grundsatzentscheidung vorbereitet, und das hat
schon bei mir dazu geführt, dass ich mich zu
dem betreffenden Thema mehr in die Literatur eingearbeitet
habe, noch etwas mehr hingeguckt habe und damit zusätzliche
Sorgfalt in die Begutachtung gebracht habe. Das OLG
scheint etwas distanzierter zu sein in den Formen,
aber es hat auch eine gewisse Stringenz.
Becker: Was
man manchmal auch die Kinder in der Anhörung
fragt: Drei Wünsche frei, was würden Sie
sich wünschen?
Drei
Wünsche des Gutachters
Ritter:
Ich habe einen Wunsch, der bezogen ist auf die Sitzungen
des Familiengerichts. Ich würde mir in den Verhandlungen
wünschen, wenn eine Eskalation durch Anwälte
erfolgt, wenn Anwälte unsachlich werden und eine
Partei polemisch angreifen, sich auf den Gutachter
einschießen, dass der Richter das nicht permanent
toleriert, sondern ein Machtwort spricht.
Ein zweiter Wunsch wäre sicher, dass meine Vermittlungsgespräche
für eine einvernehmliche Einigung der Elternteile
öfter Erfolg hätten. Ich würde gern
Fälle ohne schriftliches Gutachten abschließen
und durch eine sinnvolle Einigung der Parteien.
Der dritte Wunsch ist, ich hätte in einigen Begutachtungen
gern noch mehr Zeit, Sachverhalte nachzulesen, mir
auch Dinge theoretisch klar zu machen. Diese ausgiebige
Reflexion habe ich oft im Alltagsgeschäft nicht
mehr.
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