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| Vaterrechte und -pflichten nicht nur
in guten Zeiten: Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte gab den Klagen unehelicher Väter Recht,
dass sie gegenüber geschiedenen Vätern nicht
benachteiligt werden dürften.
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Straßburg (dpa) - Deutsche Gerichte haben
zwei Vätern zu Unrecht den Kontakt mit ihren unehelichen Kindern
verweigert. Das entschied der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßburg. Die Richter sahen in dem Besuchsverbot
einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen
Menschenrechtskonvention.
Sie gaben den Klägern Recht, dass sie
gegenüber geschiedenen Vätern nicht benachteiligt werden dürften.
Die Bundesrepublik Deutschland muss nun eine Entschädigung von
insgesamt 47 000 Euro zahlen.
Das Gericht warf den deutschen Behörden vor,
sich in ihren Urteilen zu stark auf die Aussagen der Mütter gestützt
zu haben. Dadurch seien die Väter unverhältnismäßig belastet und
gegenüber geschiedenen Vätern zu Unrecht diskriminiert worden. Den
beiden 1950 und 1953 geborenen Vätern wurde das Besuchsrecht vor der
Reform des deutschen Familienrechts im Juli 1998 verweigert. Seither
wird auch unverheirateten Eltern auch in Deutschland der Kontakt zu
ihren Kindern erlaubt.
In ihren Klagen sahen beide Väter zudem ihr
Recht auf Achtung der Familie verletzt. Diesen Punkt bestätigten die
Straßburger Richter nicht. Damit nahmen sie ihre frühere
Entscheidung aus dem Jahr 2001 zurück, gegen die die Bundesrepublik
Einspruch eingelegt hatte. In der Urteilsbegründung hieß es, das
Gericht müsse zwischen den Interessen der Eltern und der Kinder
abwägen. In den vorliegenden Fällen müsse »zum Wohle« der inzwischen
15 und 22 Jahre alten Kinder entschieden werden. So sahen die
Richter im Fall des Vaters aus Wiesbaden in den Streitigkeiten der
Eltern eine Gefahr für die Entwicklung des Kindes. Im anderen Fall
aus Rostock hatte das damals 13 Jahre alte Kind 1994 ausdrücklich
ausgesagt, sie wolle ihren Vater (Jahrgang 1953) nicht sehen. Somit
hätten die deutschen Gerichte nicht gegen das Recht auf Achtung der
Familie verstoßen. 08.07.2003 dpa |