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Lexikon
"ledig"
Schon im Mittelhochdeutschen
gab es ledic, vermutlich abgeleitet vom gemeingermanischen
Substantiv lidu (Gelenk, Glied) mit der Bedeutung gelenkig.
Daraus wurde dann unbehindert, ungebunden, frei von und
unverheiratet.
(Duden-Herkunftswörterbuch)
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Informationen
zum Verfahren Sorgerecht für nichtehelicher Väter am BVerfG
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Hintergründe - Das Urteil - Kommentare+++
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| Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht |
| Gleichheitsgrundsatz
gilt nicht für Väter ! |
| 29.01.2003 |
| Kinderrechte werden
in Deutschland weiter mit Mutterrecht gleichgesetzt - Väter ohne
Rechte |
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Europäische-
und Internationale Rechtkonventionen missachtet |
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| Karlsruhe/Berlin
(WW) - Ledige Mütter behalten auch künftig das alleinige
Sorgerecht für ihre Kinder. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte
am Mittwoch die bestehende Regelung aus dem Jahr 1998. Nicht verheiratete
Väter können das gemeinsame Sorgerecht nur mit Zustimmung
der Mütter erhalten. (Az.
1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01).
Während die Bundesregierung
das Urteilt begrüßte, zeigen sich die Interessensvertretungen
der Väter enttäuscht. Rüdiger Meyer-Spelbrink vom
Verein Väteraufbruch, kündigte eine Klage vor dem Euroäischen
Gerichtshof an.
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| Familienministerin
Renate Schmidt |
| Erste
Stellungsnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, auf der
Bundespressekonferenz am 29.02.2003 |
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Berlin (WW)
"Ich halte es für notwendig, dass Kinder Kontakt mit beiden
Elternteilen haben. Und ich hoffe das diese Entscheidung dazu führt,
dass sich alle Beteiligten in solchen Auseinandersetzungen, an diesem
Maßstab orientieren. Das hat nicht unbedingt etwas damit zu
tun, ob ein gemeinsames oder ein alleiniges Sorgerecht, eines der
Elternteile vorhanden ist. Es muss der Kontakt weiterhin bestehen.
Leider Gottes lehrt die Erfahrung, dass oft solche Streitigkeiten
eine Auswirkung haben, nämlich dass auch Besuchsrechte versucht
werden zu verhindern. Für mich ist das keine Bagatelle, sondern
für mich ist das ein ernstes Vergehen, genauso wie Unterhaltspflichtverletzungen." |
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Bundesvorstand "Väteraufbruch
für Kinder" zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
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Erste
Reaktion des VAFK nach Urteilsverkündung
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Proksch-Studie
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Schema des Bundesverfassungsgerichtes
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Ihre Meinung
zum Urteil:
Schreiben Sie in unser Gästebuch !
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Presse-Kommentare |
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Gerichtspräsident Hans-Jürgen
Papier, Vorsitzender 1.Senat, bei der Urteilsverkündung
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Das
Urteil
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Az. 1 BvL
20/99
und
1 BvR 933/01
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Buchtipp
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Site-Update
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01.05.2003 23:22
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Was
ist eigentlich "Sorgerecht" ?
Das elterliche Sorgerecht umfasst alle
Erziehungsfragen, von der Hausaufgabenaufsicht über
den Arztbesuch bis hin zur Höhe des Taschengeldes.
Bei verheirateten Eltern
haben Mutter und Vater das Sorgerecht gemeinsam inne. Nach
einer Scheidung kann die gemeinsame Sorge beibehalten werden.
Bei nicht verheirateten Eltern hat zunächst
nur die Mutter das Sorgerecht. Ein gemeinsames Sorgerecht
ist aber möglich, wenn Vater und Mutter dies übereinstimmend
beantragen. Leben Vater und Mutter getrennt und das
Kind hält sich dauerhaft bei einem Elternteil auf,
so kann dieser alle täglichen Erziehungsentscheidungen
allein treffen. Der andere Elternteil kann nur bei besonders
wichtigen Fragen mitentscheiden. Dazu gehören die Wahl
der Schulart oder die Durchführung gefährlicher
Operationen. Leben unverheiratete Eltern zusammen,
ohne dass der Vater das Sorgerecht erhält - weil die
Mutter dies verweigert oder der Vater keinen Wert darauf
legt -, dann kann der Vater nach Absprache der Eltern dennoch
miterziehen. Im Konfliktfall hat er allerdings keine Handhabe.
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