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Lexikon
"ledig"

Schon im Mittelhochdeutschen gab es ledic, vermutlich abgeleitet vom gemeingermanischen Substantiv lidu (Gelenk, Glied) mit der Bedeutung gelenkig. Daraus wurde dann unbehindert, ungebunden, frei von und unverheiratet.

(Duden-Herkunftswörterbuch)

wirbelwind.de SPECIAL
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Informationen zum Verfahren Sorgerecht für nichtehelicher Väter am BVerfG
+++ Hintergründe - Das Urteil - Kommentare+++
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Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht
Gleichheitsgrundsatz gilt nicht für Väter !
29.01.2003
Kinderrechte werden in Deutschland weiter mit Mutterrecht gleichgesetzt - Väter ohne Rechte
 
Europäische- und Internationale Rechtkonventionen missachtet  
Karlsruhe/Berlin (WW) - Ledige Mütter behalten auch künftig das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Mittwoch die bestehende Regelung aus dem Jahr 1998. Nicht verheiratete Väter können das gemeinsame Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mütter erhalten. (Az. 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01).

Während die Bundesregierung das Urteilt begrüßte, zeigen sich die Interessensvertretungen der Väter enttäuscht. Rüdiger Meyer-Spelbrink vom Verein Väteraufbruch, kündigte eine Klage vor dem Euroäischen Gerichtshof an.

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Familienministerin Renate Schmidt
Erste Stellungsnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, auf der Bundespressekonferenz am 29.02.2003
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Berlin (WW) "Ich halte es für notwendig, dass Kinder Kontakt mit beiden Elternteilen haben. Und ich hoffe das diese Entscheidung dazu führt, dass sich alle Beteiligten in solchen Auseinandersetzungen, an diesem Maßstab orientieren. Das hat nicht unbedingt etwas damit zu tun, ob ein gemeinsames oder ein alleiniges Sorgerecht, eines der Elternteile vorhanden ist. Es muss der Kontakt weiterhin bestehen. Leider Gottes lehrt die Erfahrung, dass oft solche Streitigkeiten eine Auswirkung haben, nämlich dass auch Besuchsrechte versucht werden zu verhindern. Für mich ist das keine Bagatelle, sondern für mich ist das ein ernstes Vergehen, genauso wie Unterhaltspflichtverletzungen."
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Bundesvorstand "Väteraufbruch für Kinder" zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
Erste Reaktion des VAFK nach Urteilsverkündung
Proksch-Studie
Schema des Bundesverfassungsgerichtes
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Ihre Meinung zum Urteil: Schreiben Sie in unser Gästebuch !
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Presse-Kommentare

Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, Vorsitzender 1.Senat, bei der Urteilsverkündung

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Das Urteil
Az. 1 BvL 20/99
und
1 BvR 933/01
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Site-Update
01.05.2003 23:22
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Was ist eigentlich "Sorgerecht" ?

Das elterliche Sorgerecht umfasst alle Erziehungsfragen, von der Hausaufgabenaufsicht über den Arztbesuch bis hin zur Höhe des Taschengeldes.

Bei verheirateten Eltern haben Mutter und Vater das Sorgerecht gemeinsam inne. Nach einer Scheidung kann die gemeinsame Sorge beibehalten werden. Bei nicht verheirateten Eltern hat zunächst nur die Mutter das Sorgerecht. Ein gemeinsames Sorgerecht ist aber möglich, wenn Vater und Mutter dies übereinstimmend beantragen. Leben Vater und Mutter getrennt und das Kind hält sich dauerhaft bei einem Elternteil auf, so kann dieser alle täglichen Erziehungsentscheidungen allein treffen. Der andere Elternteil kann nur bei besonders wichtigen Fragen mitentscheiden. Dazu gehören die Wahl der Schulart oder die Durchführung gefährlicher Operationen. Leben unverheiratete Eltern zusammen, ohne dass der Vater das Sorgerecht erhält - weil die Mutter dies verweigert oder der Vater keinen Wert darauf legt -, dann kann der Vater nach Absprache der Eltern dennoch miterziehen. Im Konfliktfall hat er allerdings keine Handhabe.