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Die Väter und der Staat Das
Sorgerechtsurteil stützt sich auf ein überholtes
Familienbild
Von Simone von
Stosch
Ist das nicht kurios? Da haben
Generationen von Frauen dafür gestritten, dass Männer nicht
nur beim Zeugen stark sind, sondern auch in der
Verantwortung für’s Kind. Selbsthilfezirkel, Männergruppen –
was wurde nicht alles getan, um den „neuen“,
familienbewussten Mann zu schaffen! Und jetzt müssen diese
neuen Väter dafür kämpfen, die Sorge für das Kind auch
tragen zu dürfen. Gestern wurden sie enttäuscht. Das
Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass
unverheiratete Mütter auch künftig allein über das
Sorgerecht verfügen.
Die Richter gehen davon aus,
dass ein Kind natürlicherweise zur Mutter gehöre. Das ist in
all den Fällen richtig, wo sich die Väter nur sporadisch
verantwortlich zeigen, wo das Kind vor väterlicher Willkür
und Desinteresse geschützt werden muss. Ansonsten aber
gehören zu einem Kind immer zwei.
Kinder, die ohne
Vater aufwachsen, haben es schwer; Studien belegen die
psychischen Folgen: Orientierungslosigkeit, Instabilitäten.
Auch deshalb wurde 1998 das Sorgerecht für Eheleute
geändert. Bei einer Scheidung ist seitdem das geteilte
Sorgerecht die Regel – mit erstaunlichen Resultaten: Die
Zahlungsmoral beim Unterhalt ist sprunghaft gestiegen, und
in neun von zehn Fällen hat ein Scheidungskind inzwischen
guten Kontakt zu beiden Elternteilen. Wenn Väter das Recht
haben, für ihr Kind zu sorgen, dann nehmen sie offenbar auch
ihre Pflichten ernster. Der deutsche Juristinnenbund fordert
deshalb, dass auch unverheiratete Väter, die sich
nachweislich um ihre Kinder kümmern, das Sorgerecht erhalten
können. Ein guter Vorschlag, der noch auf seine Umsetzung
wartet. Die Richter begründen ihre Entscheidung mit dem
besonderen Status der Ehe. Väter, die das Sorgerecht
wollten, könnten doch heiraten, so die Begründung. Das mag
juristisch plausibel sein, die gesellschaftliche
Wirklichkeit trifft es nicht mehr. Immer mehr Eltern leben
ohne Trauschein. Fast eine Million Kinder wachsen so auf.
Oft geht es gut, manchmal nicht – so wie in verbrieften
Ehen. Das Wohl des Kindes sollte vom Trauschein nicht
abhängen.
Immerhin: Die Richter geben es dem
Gesetzgeber auf, die jetzige Regelung noch einmal zu prüfen
und sie gegebenenfalls zu ändern. Zeit dafür wäre es.
Vielleicht muss man manchmal die Kinder auch vor ihren
Müttern schützen – vor denen, die ihnen den Vater
vorenthalten wollen.
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