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| TV-Sender: ZDF
(Mainz) |
| Jahr:
2002 |
| Sendung:
Frontal21 |
| Datum: 11.06.02 |
| Autor:
Ulrich
Stoll |
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Info-Quality:
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zur Originalseite |
als
Dokument |
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| Vater ohne Umgang |
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Väter
ohne Rechte
ZDF Frontal21 vom 11. Juni 2002
Zwei Millionen Väter werden
nach der Trennung von ihren Partnerinnen daran gehindert,
ihre Kinder zu sehen, so eine Schätzung des Vereins "Väteraufbruch
für Kinder". Entscheiden deutsche Gerichte einseitig zu Gunsten
der Müttern?
von Ulrich Stoll,
11.06.2002 |
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Thomas
Hageböke aus Hamburg hat keinen Grund mehr, auf Spielplätze
zu gehen. Zwar hat er zwei Kinder, fünf und zwei Jahre alt
- doch die können nicht mit ihm spielen. Der 38jährige Familienvater
hat keinen Kontakt zu den Kindern, seit seine Frau ihn vor
zwei Jahren verließ. Thomas Hageböke, Vater: "Als ich nachmittags
nach Hause kam, war niemand mehr da. Ich war von meiner Frau
verlassen worden, sie hat die Kinder mitgenommen, und die
habe ich seitdem nicht mehr gesehen." Geblieben sind ihm nur
ein paar Kinderfotos im Computer. Seine Ex-Frau lässt ihm
gerichtlich verbieten, ihre Identität und die der Kinder preiszugeben.
Und sie erreicht vor Gericht, dass er seine Rechte als Vater
aufgeben muss. |
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| Thomas
Hageböke |
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Jegliches
Recht als Vater verloren
Thomas Hageböke: "Mir ist vom Familiengericht
das Sorgerecht entzogen worden auf Antrag der Frau. Die
Kindesmutter wollte gerne das alleinige Sorgerecht haben
und führte als Begründung dafür an, dass keine Kommunikation
zwischen den Eltern da ist. Es wurde vom Jugendamt bestätigt,
es gibt keine Kommunikation, das geht ganz eindeutig von
der Kindsmutter aus, sie verweigert und sie blockt, das
wurde dem Gericht vom Jugendamt auch so mitgeteilt, und
der Richter sagte dazu nur ganz lapidar: keine Kommunikation
zwischen den Eltern, alleiniges Sorgerecht bei der Mutter.
Punkt aus."
Alleiniges
Sorgerecht dank sogenanntem Umgangsboykott: Thomas Hageböke
kämpft weiter vor Gericht, um seine Kinder sehen zu dürfen.
Ein jahrelanger Rechtsstreit, bis schließlich auch das Landgericht
ihn abweist. Das Gericht stellt fest: "Die Beibehaltung
des gemeinsamen Sorgerechts (...) entspricht dem Kindeswohl
nicht, wenn die Parteien wie im vorliegenden Fall untereinander
stark zerstritten sind."
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| Ursula
Kodjoe |
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Urteile
zum Nachteil der Männer
Solche Urteile zum Nachteil der Männer sind
gängige Gerichtspraxis in Deutschland. Das erlebt die Psychologin
Ursula Kodjoe als Gutachterin vor Gericht ständig. Ursula
Kodjoe, Psychologin: "Sie haben dieses traditionelle konservative
Rollenbild der Mutter, die sich um die Kinder kümmert. Das
schlägt sich nieder in der Überzeugung vieler Sozialarbeiter
oder auch von Richtern: Kinder gehören zur Mutter, und der
Vater soll die Kohle ranschaffen. Dieses Rollenbild ist aber
längst überholt. Wir leben in einer Zeit, in der die Eltern
partnerschaftlich sich vor allen um die Kinder kümmern sollten." |
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| Demonstration |
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Zwei
Millionen verlassene Väter
Zwei Millionen verlassene Väter und einige
wenige Mütter, schätzt Thomas Hageböke, dürfen ihre Kinder
kaum oder gar nicht sehen. Mit seinem Verein "Väteraufbruch
für Kinder" demonstriert Hageböke in Berlin dagegen, dass
Familienrichter und Gutachter sich oft auf die Seite von
Müttern stellen, die ihren Ex-Partnern den Kontakt zu den
Kindern verweigern.
Dietmar
Nikolai-Webel, Vater: "Die Gutachter haben die Aufgabe,
zu schauen, ob die Trennung zwischen Paar- und Eltern-Ebene
gegeben oder möglich ist. Und wenn das nicht so ist, dann
ist nach Familienrecht die Mutter die, die begünstigt wird.
Das heißt in jedem Fall, dass die Mutter bei Streit immer
die Gewinnerin ist."
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| Michael
Hickman |
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Jahrelang
die Kinder nicht gesehen
Der Südafrikaner Michael Hickman wurde von
seiner deutschen Frau verlassen. Mit den Kindern zog sie
nach Deutschland. Er folgte ihr, kämpft jetzt vor deutschen
Gerichten um Kontakt zu den Söhnen. Michael Hickman: "Vor
sechs Jahren sind meine Kinder aus Südafrika entführt worden,
und seitdem darf ich meine Kinder nicht sehen."
Frontal21:
"Haben Sie sich dann an Gerichte gewandt oder was haben
Sie erlebt?"
Michael
Hickman: "Ja, mehrmals. Ich habe nur Ungerechtigkeit erlebt.
Meine Ex-Frau sagt, mein Mann sieht die Kinder nicht, und
der Richter sagt, er kann gar nichts dagegen tun."
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| Detlef
Naumann |
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Unwirksame
Beschlüsse
Viele der verlassenen Väter, die in Berlin
demonstrieren, haben vor Gericht erstritten, dass sie ihre
Kinder sehen dürfen. Doch das nützt ihnen nichts: Wenn die
Ex-Frau erneut blockt, setzen die Gerichte die Urteile in
der Regel nicht durch und treiben angedrohte Zwangsgelder
erst gar nicht ein. Detlef Naumann, Vater: "Wenn ein Gerichtsbeschluss
vorliegt, dann haben sich die Eltern daran zu halten. Und
in Deutschland ist es zur Zeit so, dass viele Eltern den
Gerichtsbeschluss ignorieren können, ohne dass was passiert."
Ursula
Kodjoe, Psychologin: "Wenn in Deutschland ein Elternteil
den anderen vom Umgang mit seinem Kind ausgrenzt, dann passiert
ihm eigentlich nicht sehr viel. Denn die Richter machen
zwar Umgangsbeschlüsse, aber durchgesetzt werden sie so
gut wie nicht, und auch das Jugendamt zieht hier nicht mit.
In Frankreich dagegen muss ein Elternteil, der den Umgang
mit dem anderen Elternteil verhindert oder sabotiert, damit
rechnen, dass das Gericht einen Beschluss macht dahingehend,
dass er im Gefängnis landet. Dann wird Beugehaft angeordnet."
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| Manfred
Sommerfeld |
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In
Straßburg bekommen die Väter Recht
Nicht so in Deutschland: Manfred Sommerfeld
hat alle Instanzen deutscher Gerichtsbarkeit erlebt. Er
versucht seit 16 Jahren, seine Tochter Mandy zu sehen -
die Mutter verweigert den Umgang. Manfred Sommerfeld, Vater:
"Ich habe deswegen geklagt, weil die Mutter aus dem einfachen
Grunde nicht bereit ist, von sich aus unserer Tochter das
Umgangsrecht einzuräumen. Ich bin praktisch über alle Instanzen
gegangen, vom Amtsgericht Rostock übers Landgericht Rostock,
dann zum Bundesverfassungsgericht. Dort wurde die Sache
zur Entscheidung nicht angenommen, damit war der Weg frei
nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte."
In Straßburg
schließlich bekommt Sommerfeld neben anderen Vätern Recht.
Eine Ohrfeige für die deutsche Justiz. Der Gerichtshof für
Menschenrechte urteilt: "Die (...) Entscheidungen, mit denen
ihm der Umgang mit seinem Kind verweigert wurde, waren (...)
ein Eingriff in die Ausübung seines nach Art. 8 Abs. 1 der
Konvention geschützten Rechts auf Achtung seines Familienlebens."
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Verstoß
gegen Menschenrechte
Die deutschen Gerichtsurteile: Verstöße gegen
die Menschenrechte. Doch das Bundesjustizministerium legt
Widerspruch gegen das Straßburger Urteil ein, sieht darin
einen Eingriff in die deutsche Justiz. Ein Interview wird
abgelehnt. Stattdessen erklärt das Ministerium zu den Straßburger
Urteilen: "Wir prüfen diese Urteile besonders sorgfältig,
weil es auf der einen Seite um Rechte der Eltern geht, auf
der anderen Seite aber auch die Rechte und Chancen der Kinder
berücksichtigt werden müssen." |
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Väter
wie Thomas Hageböke wollen sich mit der deutschen Justiz-Praxis
nicht länger abfinden. Fünf Wochen lang sind sie jetzt in
Berlin im Hungerstreik, um Menschenrechte der Väter auch in
Deutschland durchzusetzen. |
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