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Väter ohne
Rechte
Frontal21 am 11. Juni
2002
Zwei Millionen Väter werden
nach der Trennung von ihren Partnerinnen daran
gehindert, ihre Kinder zu sehen, so eine Schätzung des
Vereins "Väteraufbruch für Kinder". Entscheiden deutsche
Gerichte einseitig zu Gunsten der Müttern?
von Ulrich Stoll,
11.06.2002 | | |
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Frontal21
Wünscht frohe Weihnachten und einen
guten Rutsch ins neue Jahr Jetzt mit
Frontal21-e-postkarten
nächste Sendung: 14.01.03 21:00 Uhr
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Thomas Hageböke
aus Hamburg hat keinen Grund mehr, auf Spielplätze zu gehen.
Zwar hat er zwei Kinder, fünf und zwei Jahre alt - doch die
können nicht mit ihm spielen. Der 38jährige Familienvater hat
keinen Kontakt zu den Kindern, seit seine Frau ihn vor zwei
Jahren verließ. Thomas Hageböke, Vater: "Als ich nachmittags
nach Hause kam, war niemand mehr da. Ich war von meiner Frau
verlassen worden, sie hat die Kinder mitgenommen, und die habe
ich seitdem nicht mehr gesehen." Geblieben sind ihm nur ein
paar Kinderfotos im Computer. Seine Ex-Frau lässt ihm
gerichtlich verbieten, ihre Identität und die der Kinder
preiszugeben. Und sie erreicht vor Gericht, dass er seine
Rechte als Vater aufgeben muss. |
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Jegliches Recht als Vater
verloren Thomas Hageböke: "Mir ist vom
Familiengericht das Sorgerecht entzogen worden auf Antrag der
Frau. Die Kindesmutter wollte gerne das alleinige Sorgerecht
haben und führte als Begründung dafür an, dass keine
Kommunikation zwischen den Eltern da ist. Es wurde vom
Jugendamt bestätigt, es gibt keine Kommunikation, das geht
ganz eindeutig von der Kindsmutter aus, sie verweigert und sie
blockt, das wurde dem Gericht vom Jugendamt auch so
mitgeteilt, und der Richter sagte dazu nur ganz lapidar: keine
Kommunikation zwischen den Eltern, alleiniges Sorgerecht bei
der Mutter. Punkt aus." |
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Alleiniges
Sorgerecht dank sogenanntem Umgangsboykott: Thomas Hageböke
kämpft weiter vor Gericht, um seine Kinder sehen zu dürfen.
Ein jahrelanger Rechtsstreit, bis schließlich auch das
Landgericht ihn abweist. Das Gericht stellt fest: "Die
Beibehaltung des gemeinsamen Sorgerechts (...) entspricht dem
Kindeswohl nicht, wenn die Parteien wie im vorliegenden Fall
untereinander stark zerstritten sind." |
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Urteile zum Nachteil der Männer
Solche Urteile zum Nachteil der Männer sind
gängige Gerichtspraxis in Deutschland. Das erlebt die
Psychologin Ursula Kodjoe als Gutachterin vor Gericht ständig.
Ursula Kodjoe, Psychologin : "Sie haben dieses traditionelle
konservative Rollenbild der Mutter, die sich um die Kinder
kümmert. Das schlägt sich nieder in der Überzeugung vieler
Sozialarbeiter oder auch von Richtern: Kinder gehören zur
Mutter, und der Vater soll die Kohle ranschaffen. Dieses
Rollenbild ist aber längst überholt. Wir leben in einer Zeit,
in der die Eltern partnerschaftlich sich vor allen um die
Kinder kümmern sollten." |
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Zwei Millionen verlassene Väter
Zwei Millionen verlassene Väter und einige
wenige Mütter, schätzt Thomas Hageböke, dürfen ihre Kinder
kaum oder gar nicht sehen. Mit seinem Verein "Väteraufbruch
für Kinder" demonstriert Hageböke in Berlin dagegen, dass
Familienrichter und Gutachter sich oft auf die Seite von
Müttern stellen, die ihren Ex-Partnern den Kontakt zu den
Kindern verweigern. |
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Dietmar
Nikolai-Webel, Vater: "Die Gutachter haben die Aufgabe, zu
schauen, ob die Trennung zwischen Paar- und Eltern-Ebene
gegeben oder möglich ist. Und wenn das nicht so ist, dann ist
nach Familienrecht die Mutter die, die begünstigt wird. Das
heißt in jedem Fall, dass die Mutter bei Streit immer die
Gewinnerin ist." |
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Jahrelang die Kinder nicht
gesehen Der Südafrikaner Michael Hickman wurde von
seiner deutschen Frau verlassen. Mit den Kindern zog sie nach
Deutschland. Er folgte ihr, kämpft jetzt vor deutschen
Gerichten um Kontakt zu den Söhnen. Michael Hickman: "Vor
sechs Jahren sind meine Kinder aus Südafrika entführt worden,
und seitdem darf ich meine Kinder nicht sehen." |
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Frontal21: "Haben
Sie sich dann an Gerichte gewandt oder was haben Sie erlebt?"
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Michael Hickman:
"Ja, mehrmals. Ich habe nur Ungerechtigkeit erlebt. Meine
Ex-Frau sagt, mein Mann sieht die Kinder nicht, und der
Richter sagt, er kann gar nichts dagegen tun." |
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Unwirksame
Beschlüsse Viele der verlassenen Väter, die in Berlin
demonstrieren, haben vor Gericht erstritten, dass sie ihre
Kinder sehen dürfen. Doch das nützt ihnen nichts: Wenn die
Ex-Frau erneut blockt, setzen die Gerichte die Urteile in der
Regel nicht durch und treiben angedrohte Zwangsgelder erst gar
nicht ein. Detlef Naumann, Vater: "Wenn ein Gerichtsbeschluss
vorliegt, dann haben sich die Eltern daran zu halten. Und in
Deutschland ist es zur Zeit so, dass viele Eltern den
Gerichtsbeschluss ignorieren können, ohne dass was passiert."
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Ursula Kodjoe,
Psychologin: "Wenn in Deutschland ein Elternteil den anderen
vom Umgang mit seinem Kind ausgrenzt, dann passiert ihm
eigentlich nicht sehr viel. Denn die Richter machen zwar
Umgangsbeschlüsse, aber durchgesetzt werden sie so gut wie
nicht, und auch das Jugendamt zieht hier nicht mit. In
Frankreich dagegen muss ein Elternteil, der den Umgang mit dem
anderen Elternteil verhindert oder sabotiert, damit rechnen,
dass das Gericht einen Beschluss macht dahingehend, dass er im
Gefängnis landet. Dann wird Beugehaft
angeordnet." |
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In Straßburg bekommen die Väter Recht
Nicht so in Deutschland: Manfred Sommerfeld
hat alle Instanzen deutscher Gerichtsbarkeit erlebt. Er
versucht seit 16 Jahren, seine Tochter Mandy zu sehen - die
Mutter verweigert den Umgang. Manfred Sommerfeld, Vater: "Ich
habe deswegen geklagt, weil die Mutter aus dem einfachen
Grunde nicht bereit ist, von sich aus unserer Tochter das
Umgangsrecht einzuräumen. Ich bin praktisch über alle
Instanzen gegangen, vom Amtsgericht Rostock übers Landgericht
Rostock, dann zum Bundesverfassungsgericht. Dort wurde die
Sache zur Entscheidung nicht angenommen, damit war der Weg
frei nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte." |
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In Straßburg
schließlich bekommt Sommerfeld neben anderen Vätern Recht.
Eine Ohrfeige für die deutsche Justiz. Der Gerichtshof für
Menschenrechte urteilt: "Die (...) Entscheidungen, mit denen
ihm der Umgang mit seinem Kind verweigert wurde, waren (...)
ein Eingriff in die Ausübung seines nach Art. 8 Abs. 1 der
Konvention geschützten Rechts auf Achtung seines
Familienlebens." |
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Verstoß gegen Menschenrechte
Die deutschen Gerichtsurteile: Verstöße
gegen die Menschenrechte. Doch das Bundesjustizministerium
legt Widerspruch gegen das Straßburger Urteil ein, sieht darin
einen Eingriff in die deutsche Justiz. Ein Interview wird
abgelehnt. Stattdessen erklärt das Ministerium zu den
Straßburger Urteilen: "Wir prüfen diese Urteile besonders
sorgfältig, weil es auf der einen Seite um Rechte der Eltern
geht, auf der anderen Seite aber auch die Rechte und Chancen
der Kinder berücksichtigt werden müssen." |
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Väter wie Thomas
Hageböke wollen sich mit der deutschen Justiz-Praxis nicht
länger abfinden. Fünf Wochen lang sind sie jetzt in Berlin im
Hungerstreik, um Menschenrechte der Väter auch in Deutschland
durchzusetzen. |
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