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Hintergrundinformationen (AZ-Media)
Die Sorgerechtsfrage -
Im Streitfall gegen den Vater
Scheiden tut weh - und liegt
'im Trend'. Immerhin werden rund 35 Prozent der deutschen
Ehen wieder geschieden. 197.500 Scheidungen gab es allein
im Jahr 2001. Leid tragende sind immer die Kinder, die den
Verlust der intakten Familie nur schwer verarbeiten können
und die mit der Scheidung oft einen Elternteil - meist den
Vater - verlieren. Denn auch wenn grundsätzlich beiden
Elternteilen das Sorgerecht zusteht - im Streitfall entscheiden
die Gerichte meist zu Gunsten der Frau. Dazu kommt, dass
das deutsche Familienrecht die Vaterschaft unverheirateter
Väter noch unzureichender schützt: Sie haben keinerlei
Anspruch auf Sorgerecht. Die Reportage begleitet Väter
bei ihrem verzweifelten Kampf um das Sorgerecht ihrer Kinder.
Väter, die sich um ihre Kinder kümmern wollen,
aber nicht dürfen. Väter, die oft Jahre kämpfen
müssen, um ihre Kinder wenigstens nur sehen zu dürfen.
Denn nicht selten geht der Kindesentzug bis hin zur Kindesentführung.
Frank A. ist verzweifelt.
Er hat seine heute fünfjährige Tochter Emma seit
anderthalb Jahren nicht mehr gesehen - obwohl ihm der Umgang
eigentlich rechtlich zusteht. September 2000: Seine damalige
Lebensgefährtin Diana S. zieht mit der Tochter aus
der gemeinsamen Wohnung aus. Sie hat einen neuen Mann gefunden,
verspricht aber dem Vater ihrer Tochter, dass er sie sehen
könne, wann immer er wolle. Anfangs funktionierte die
Regelung reibungslos. Von Mitte Februar bis Ende März
2001 lebt Emma sogar ganz bei ihrem Vater. Die Mutter macht
gerade eine Umschulung und hat wenig Zeit. Doch dann will
das Kind plötzlich beim Vater bleiben. Die Mutter reagiert
drastisch. Am 3. April 2001 verschwindet sie mit der Tochter
spurlos. Seitdem fahndet Frank A. nach seinem Kind. Jetzt
endlich hat er Anhaltspunkte wo die Mutter sich aufhalten
könnte. Eine verzweifelte Suche nach seinem Kind beginnt.
Dass der Streit ums Sorgerecht
auch nicht vor Prominenten Halt macht, zeigt der Fall von
Matthieu Carrière. 'Wir sind das einzige Land der
Welt, wo noch Mutterrecht herrscht', sagt der Schauspieler.
Vor Gericht musste er schon zwei Mal bei zwei Töchtern
von unterschiedlichen Müttern darum kämpfen, dass
er seine Kinder regelmäßig sehen kann. Mit Erfolg,
doch weil die Mutter seines zweiten Kindes von Hamburg nach
Venedig zog, musste er sich dort eine Zweitwohnung nehmen,
um sein Kind regelmäßig sehen zu können.
Doch der Kampf um Kinder
kann auch ganz anders geführt werden. Nach anfänglichem
Streit ums Sorgerecht konnten sich Christian B. und Cornelia
M. zum Wohle ihrer fünf gemeinsamen Kinder einigen:
Immer abwechselnd für jeweils zwei Tage ziehen die
Kinder zur Mutter und dann zum Vater. 'So erziehen wir die
Kinder wirklich gemeinsam, und ich bin kein Wochenend-Papa
geworden', meint Christian B. Doch die ungewöhnliche
Regelung hat ihre Tücken. 'Das ist logistisch nicht
immer ganz leicht. Die Kinder müssen ihre Klamotten
mitnehmen und vermissen oft ihr Spielzeug, das gerade in
der jeweils anderen Wohnung liegt', sagt die Mutter. Wie
die Eltern ihren Alltag mit ihren 'geteilten' Kindern meistern,
zeigt die Reportage.
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