| Familienalbum
"Getrennte Eltern"
Bei Scheidung oder Trennung
haben beide Elternteile europaweit sehr unterschiedliche
Rechte und Pflichten gegenüber ihren Kindern. "Familienalbum"
schaut nach Spanien, Dänemark und Frankreich.
Aufgaben des Gesetzgebers:
Spanien/Dänemark
Bei der Scheidung in Spanien hat die Mutter die bessere
Position, und das Gesetz drängt den Vater in den Hintergrund.
Die Mutter bekommt normalerweise das Sorgerecht, das Erziehungsrecht
und die Familienwohnung zugesprochen.
In Dänemark üben Vater und Mutter nach einer Scheidung
oder Trennung das Erziehungsrecht gemeinsam aus. Der nicht
sorgeberechtigte Elternteil hat ein gesetzlich gesichertes
Besuchsrecht, und er muss Unterhalt zahlen.
Zwei Zuhause: Frankreich
In Frankreich üben seit 1993 nach einer Scheidung beide
Elternteile gemeinsam das Erziehungsrecht aus. 2002 ist
dieses Recht sogar noch verstärkt worden. Vater und
Mutter haben die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen.
Die Interessen des Kindes müssen geschützt werden,
und den Eltern wird die alternierende Obhut nahegelegt,
d.h. das Kind lebt abwechselnd in den Haushalten beider
Eltern.
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