Umgangsrecht


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Abgeschickt von Andreas am 25 Juni, 2004 um 01:11:40

Ich habe bis vor kurzem mit einer Frau und deren beider Kinder zusammen gewohnt. Wir waren fast fünf Jahre eine Familie. Nach unserer Trennung verbietet sie mir nun den Um-
gang mit den Kindern, d.h. ich darf sie nicht sehen oder mit ihnen telefonieren. Wir waren nicht verheiratet, da sie immer noch nicht geschieden ist. Also bin ich weder der
Vater oder leibliche Vater der Kinder. Gibt es irgend eine Möglichkeit, die mir den
Umgang ermöglicht? Bin dankbar für jede Antwort.
Grüße Andreas



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