Abgeschickt von Volker am 18 Februar, 2005 um 17:00:58
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit August 2003 verweigert mir die Kindesmutter den Umgang mit meinem Sohn Tobias, obwohl dieser den Umgang will, was er bereits 2002 gegenüber dem Richter beäußert hatte, der nunmehr 9 Jahre alt ist.
Bereits im März 2002 wurde die Kindesmutter verurteilt durch das zuständige Familiengericht, mir das Kind am 1 und 3 Wochenende eines jeden Monats herauszugeben.
Dieses tat sie aber nicht mehr seit 08/2003.
Nunmehr hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage wegen Kindesentziehung gegen die Kindesmutter erhoben und das Hauptverfahren eröffnet.
Amtsgericht Tiergarten
BESCHLUSS
Geschäftsnummer (245 Ds) 6 JU Js 1753/04 (826/04)
Datum: 14.02.2005
In der Strafsache
g e g e n
Axxxxxxxxx XXXXXXXXXXXXXX
geboren am XXXXXX1973 in Berlin/Deutschland
wohnhaft: AXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX, 13051 Berlin
ledig, deutsche Staatsangehörige
Verteidiger:
Rechtsanwalt Wxxxxxxx XXXXXXXX, XXXXXXXXXX, 10365 Berlin
wegen Entziehung Minderjähriger
wird die Anklage der
Staatsanwaltschaft Berlin vom 24.11.2004
unter Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Amtsgericht Tiergarten
-Strafrichter-
zur Hauptverhandlung zugelassen.
XXXXXX
Richter am Amtsgericht/Strafgericht
Am 10.03.2005 findet um 11.45 Uhr im Saal B 136 im Kriminalgericht Berlin-Moabit in der Wilsnacker Strasse 4 die Verhandlung zur Kindesentziehung statt.
Die Ladung dazu wurde mir heute zugestellt.
Ob diese Verhandlung öffentlich ist, kann ich nicht sagen, jedoch bin ich als Zeuge und Nebenkläger geladen worden und werde auch zusammen mit meinem Anwalt den Termin wahrnehmen.
Es wäre schön, wenn möglichst viele Zuschauer zum Termin kommen könnten und somit das öffentliche Interesse bekunden würden.