Abgeschickt von Jörg am 08 Januar, 2004 um 18:33:08
Antwort auf: Wegzug (Entzug) der gemeinsamen Tochter von Thomas am 30 November, 2003 um 18:15:16:
Hallo Thomas,
schön, dass du bislang diese Möglichkeit hattest.
Mir war es nur drei Jahre vergönnte mit meinen beiden Söhnen zusammen zu leben. Danach zog meine Ex mit Ihnen 600 KM weg von (Bonn nach Berlin) damals war ich damit einverstanden, weil wir uns auf großzügigen Kontakt und wechselseitiges besuchen/bringen in einem Notarvertrag verständigt hatten. Das hielt nicht sehr lange, da sie wieder heiratet und einen dritten Sohn bekam.
Heute sind meine Kinder 9 und wir haben seit 6 Jahren etwa ein Mal im Monat für eine Wochenende bzw. in den Schulferien Kontakt. Die Kosten dafür (ca. 150 € pro Monat) trage ich und meine Ex will noch mehr Unterhalt und macht enorme Probleme bei der Kinderübergabe.
Heute würde ich nicht mehr so einfach zustimmen dass die Kinder 600 KM von mir entfernt leben. Und wenn gäbe es klarere verbindliche Absprache über die Häufigkeit des Umgangs und die Kosten dafür.
Viele Erfolg!
Freundliche Grüße
Jörg