Abgeschickt von Thomas Riedel am 03 September, 2003 um 23:11:57:
Antwort auf: hilferuf von Michael Knuth am 24 August, 2003 um 10:26:08:
Dem JA (egal welchem) kommt bei Umgangssachen nur wenig Bedeutung zu. Auch wenn alle denken das JA müsste helfen, ist diese annahme falsch. Dem JA kommt nur die Aufgabe zu den betroffenen Elternteil zu beraten. Eingreifen kann es laut KJHG nicht. Nur im Falle einer Kindeswohlgefährdung. Leider wird Umgangsvereitelung durch die JA, BMJ und Frauenministerium bis heute nicht als Kindeswohlgefährdung angesehen.